Kündigung Mietwohnung - Was ist zu beachten?

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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
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Was Du schreibst ist richtig im Bezug auf die Rechtschutzversicherung, aber im Bezug auf Beratung und die normalerweise angebotene uebernahme von "aussergerichtlicher Korrespondenz" gibt es bei allen Mietervereinen, die ich mir angeschaut habe, keine Sperrfristen. Und wie oben geschrieben, ich denke erst mal nicht an Prozesse, sondern mir ginge es eh erstmal um Beratung.

Okay,

dann habe ich Dich wohl nicht richtig verstanden.

Ich ging davon aus, daß Du auch "das lange Ende" abgedeckt haben wollen würdest, also beispielsweise, was ist, wenn ich die Bude komplett renovieren soll, obwohl das BGH-Urteil in Sachen Schönheitsreparaturen dies für meinen Mietvertrag als nicht zutreffend beschreibt?

Dann hätte man ganz schnell ein Gerichtsverfahren am Hals, dessen anwaltliche Vertretung der Mieterverein so nicht bezahlen würde.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.129
In 22 Jahren als Anwalt habe ich selten eine richtig begründete Kündigung wegen Eigenbedarfs gesehen. Frage: wer steht denn als Eigentümer im Grundbuch? Wie sauber ist der Eigenbedarf begründet? Mit ein bisserl verhandeln holt man im Zweifel immer mal die Umzugskosten heraus und spart sich jede Endrenovierung, die im Zweifel ohnehin nicht wirksam vereinbart ist.
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.428
71
Ich ging davon aus, daß Du auch "das lange Ende" abgedeckt haben wollen würdest, also beispielsweise, was ist, wenn ich die Bude komplett renovieren soll, obwohl das BGH-Urteil in Sachen Schönheitsreparaturen dies für meinen Mietvertrag als nicht zutreffend beschreibt?

Dann hätte man ganz schnell ein Gerichtsverfahren am Hals, dessen anwaltliche Vertretung der Mieterverein so nicht bezahlen würde.
Ganz genau wegen solcher Dinge habe ich auch bedenken und will mir Rat holen. Meine bisherige Vermieterin hat sich die ganze Mietdauer über wenig entgegenkommend gezeigt im Bezug auf irgendwelche notwendigen Reparaturen in der Wohnung und im Haus usw. Und aufgrund dieser Erfahrungen würden mich auch überzogene Anforderungen Ihrerseits wegen der Renovierung usw. nicht überraschen.

Und um hier nicht über den Tisch gezogen zu werden, möchte ich mich eben von jemandem, der sich auskennt, beraten lassen. Und wennes dann wirklich hart auf hart kommt und es aus irgendeinem Grund zu einer gerichtlichen Auseinanderstzung käme - was ich nicht anstrebe - hätte ich auch keine Problem damit, das selbst (vor-) zu finanzieren.

Um das hier abzuschliessen, ich werde mich nächste Woche beim Mieterverein im Nachbarort anmelden und mich dort bezüglich Renovierung usw. wie man sich weiterhin verhalten sollte beraten lassen.

Und vielleicht noch ein Kommentar zu dem generellen vorgehen des Vermieters mit Kündigungsschreiben vom Anwalt: Grundsätzlich ist es ja ok, wenn sich ein Vermieter hierdurch wegen der Kündigung absichern und alles formell richtig machen will. Andererseits finde ich es persönlich aber eine Unverschämtheit und einen sehr schlechten Stil, wenn es ein Wohnungseigentümer nicht schafft, einfach mal das Telefon in die Hand zu nehmen und wegen der neuen Situation bescheid zu geben - die Leute wohnen 3 Strassen von hier entfert.
 
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Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Ich nehme an dieser Vermieterin gehört nur diese eine Wohnung (wegen der Eigenbedarfskündigung). In dem Fall hätte sie sich durchaus mal melden können und telefonisch oder persönlich mündlich mitteilen können, dass sie die Wohnung beziehen möchte, whatever.

Bedenke aber, dass eine Eigenbedarfskündigung sich nicht gerade einfach gestaltet und es viele Fallstricke gibt (wie Flying Lawyer auch schon angerissen hat). Die Vermieterin hat die Kündigung von einem Anwalt durchführen lassen, weil sie selber ängstlich ist und Probleme befürchtet. Offenbar war Eure Beziehung vorher auch schon schwierig, aber in Deinem ersten Post bringst Du ja zum Ausdruck, dass Du nur ausziehen möchtest und Deine neue Wohnung beziehen möchtest. Ich sehe hier zwei Möglichkeiten: entweder willst Du Stress und weiter in der Wohnung bleiben und strebst deshalb ein Verfahren an. Alternativ kannst Du - wie ich es auch tun würde - einfach die Vermieterin anrufen, ihr mitteilen, dass Du die Kündigung erhalten hast und grundsätzlich bereit bist so schnell wie möglich auszuziehen (sobald Du eine neue Wohnung gefunden hast). Frag sie, wie sie die Wohnung gerne erhalten würde und ob dann der Mietvertrag früher aufgelöst werden könnte. Ich vermute, dass sie nur möchte, dass Du Deinen Kram rausschaffst. Wenn sie die Wohnung nämlich selbst beziehen möchte, dann wird sie wohl eh selbst renovieren wollen und Du kannst Dir wahrscheinlich jede Arbeit ersparen (Wände weiß malen usw. usf.). Und je früher sie rein kann, desto glücklicher wird sie wahrscheinlich auch sein. Wahrscheinlich kannst Du aber auch Fehler an der Eigenbedarfskündigung entdecken, kannst dann Stress machen und evtl. Geld "erpressen". Kein schöner und sauberer Weg. Ich habe aber nicht das Gefühl, dass Du so was vorhast - daher: kontaktier sie einfach. Vielleicht ist das einfach ein junges Mädel, die völlig unbeholfen in dieser Situation ist und sich nur freut, wenn da ein fairer, angenehmer Weg gegangen wird (y).
 
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Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Ganz genau wegen solcher Dinge habe ich auch bedenken und will mir Rat holen. Meine bisherige Vermieterin hat sich die ganze Mietdauer über wenig entgegenkommend gezeigt im Bezug auf irgendwelche notwendigen Reparaturen in der Wohnung und im Haus usw. Und aufgrund dieser Erfahrungen würden mich auch überzogene Anforderungen Ihrerseits wegen der Renovierung usw. nicht überraschen.

Nochmal explizit zu diesem Punkt: Du musst ggfs. "renovieren". Das ist abhängig von den Vereinbarungen in Eurem Vertrag - häufig sind diese auch nicht sauber formuliert und haben deshalb keine Wirkung. Das ist aber im Einzelfall zu prüfen und nicht pauschal zu sagen (wobei eine rechtssichere Formulierung kein Hexenwerk ist, aber bei einem 13 Jahre alten Mietvertrag...). Wenn die Vermieterin aber eh nicht möchte, dass Du renovierst, dann stellt sich diese Frage gar nicht. Konsequenz: miteinander sprechen ist das Vernünftigste. Leer machen wirst Du die Wohnung aber wohl schon und dazu zählen idR auch Einbauschränke, ggfs. Einbauküche usw.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Nochmal explizit zu diesem Punkt: Du musst ggfs. renovieren. Das ist abhängig von den Vereinbarungen in Eurem Vertrag - häufig sind diese auch nicht sauber formuliert und haben deshalb keine Wirkung.

Genau hier gehts los... Die Rechtssprechung - insbesondere im Mietrecht - hat sich grundlegend geändert. Oft hebeln aktuelle Gesetzeslagen Mietvertragsklauseln komplett aus. Der vorliegende Mietvertrag ist immerhin 13 (?) Jahre alt. Und: Nicht alles wird über Gesetze sondern vieles auch über Urteile an den weiterführenden Gerichtsinstanzen als gängige Praxis gelebt. Oft sind die Kommentierungen zu Urteilen und Gesetzen wichtiger als der Gesetzestext selber. Da kann Dir ein geneigter Jurist der VFT Gemeinde sich viel mehr erzählen, als ich es halt immer wieder am Rand oder bei Meetings mitbekomme.

Genau aus diesem Grund - weil ich viel zu wenig in der Materie bin um mich da auf dem Laufenden zu halten - habe ich überhaupt keine Hemmungen, mal bei einem Anwalt meines Vertrauens anzurufen und dort auch mal einen Termin zu machen. Man kann Dinge durchsprechen und ggfs. auch den weiteren Weg skizzieren. Die "Gegenpartei" - hier der Vermieter - bekommt ggfs. gar nicht mit, dass ich mich habe juristisch beraten lassen. Und wegen einem Beratungstermin kündigt keine Rechtsschutzversicherung - eher, wenn man das 5 - 6 Mal im Jahr machen würde. So hört es sich aber nicht für mich an.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.103
7.150
Ehrlich gesagt, ich würde prüfen lassen ob die Kündigung wegen Eigenbedarfs richtig formuliert/begründet wurde, wenn da Fehler gemacht wurde, würde ich einen Aufhebungsvertrag anstreben bei dem ich auch noch ein paar tausend € für meinen Aufwand bekomme.

Ich kenne Fälle da wurden sechstellige Summen gezahlt um den langjährigen Mieter aus der Wohnung zu bekommen (und der Mieter bereut es heute das er sich hat kaufen lassen - den die neue Wohnung stellt keine Verbesserung dar).
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Ehrlich gesagt, ich würde prüfen lassen ob die Kündigung wegen Eigenbedarfs richtig formuliert/begründet wurde, wenn da Fehler gemacht wurde, würde ich einen Aufhebungsvertrag anstreben bei dem ich auch noch ein paar tausend € für meinen Aufwand bekomme.

Ich kenne Fälle da wurden sechstellige Summen gezahlt um den langjährigen Mieter aus der Wohnung zu bekommen (und der Mieter bereut es heute das er sich hat kaufen lassen - den die neue Wohnung stellt keine Verbesserung dar).

Der TO will doch aber gar keinen Streit (was ich auch gut finde). Genau wegen Leuten wie Dir ist die Vermieterin von Anfang an zum Rechtsanwalt gegangen.
Weil sie - in Deinem Fall zu Recht - davon ausgeht, dass es Stress geben wird.

Ich finde es gut, dass der TO hier hoffentlich nicht in diese Richtung tickt.
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Was Du sagst, ist alles richtig. Du kannst Dir trotzdem den ganzen Aufwand ersparen, sollte die Vermieterin - wie ich es vermute - gar nicht an einer Endrenovierung interessiert sein. Mal ganz spekulativ: ich vermute die ist unheimlich erleichtert, wenn das Telefonat zustande käme. Nachdem pumpuixxl ihr gesagt hat, dass er grundsätzlich bereit ist auszuziehen, was sie denn erwartet usw., sagt sie nur, dass es ihr ausreicht, wenn er die Wohnung leer räumt und besenrein überlässt. Renovierungskosten übernimmt sie. Und - das Beste - er soll sich melden, wenn er eine neue Wohnung hat, dann wird die Übergabe gemacht und der MV wird sofort aufgelöst. Ich spekuliere nämlich weiter und sage, dass sie in selbst in einer Mietwohnung wohnt und sich gesagt hat, dass es ja sinnvoller wäre in der eigenen Wohnung zu leben, anstatt einem Vermieter laufend Geld zu überlassen. Entsprechend ist sie auch froh über jeden Tag, den sie früher in ihre Wohnung kann.

Ich kann aber genauso falsch liegen und es handelt sich hier um die ausgebuffte und tricksende Vermieterin, die nur darauf aus ist den Altmieter mit dem billigen MV rauszubekommen, die Wohnung dann sanieren will und dann teuer weiter vermieten will. Mein Gefühl sagt mir aber, dass das erste Szenario zutrifft.

So oder so, mit dem Telefonat verliert pumpuixxl nichts - aber erstmal nichts schriftlich machen
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Ehrlich gesagt, ich würde prüfen lassen ob die Kündigung wegen Eigenbedarfs richtig formuliert/begründet wurde, wenn da Fehler gemacht wurde, würde ich einen Aufhebungsvertrag anstreben bei dem ich auch noch ein paar tausend € für meinen Aufwand bekomme.

Ich kenne Fälle da wurden sechstellige Summen gezahlt um den langjährigen Mieter aus der Wohnung zu bekommen (und der Mieter bereut es heute das er sich hat kaufen lassen - den die neue Wohnung stellt keine Verbesserung dar).

Der Fall ist nicht ausgeschlossen. Ein Bekannter von mir hat in der Brabandstraße in Hamburg ein Grundstück (bebaut) einer bekannten Schauspielerin erworben. Die Mieter hat er für 35k (meine Erinnerung kann mich täuschen, aber ungefähr kommt das hin) rausgekauft und diverse sog. Townhäuser darauf gesetzt und die dann teuer vertickt. Gibt alles...
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Lass uns in der Mitte treffen:

- Ich würde mich erst mal bei einem Anwalt meines Vertrauens schlau machen
- Dann würde ich telefonieren.
- Dann würde ich überlegen, wie es weiter geht..

Besser? ;)

Solange das Telefonat durchgeführt wird, kann ich auch mit White & Case oder der geballten juristischen Power einer anderen Großkanzlei leben ;). Spaß beiseite, Deine Art sich schlau zu machen, aber dabei trotzdem friedlich zu verfahren, ist mir - ob mit oder ohne Telefonat - sehr genehm. (y)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.103
7.150
Der TO will doch aber gar keinen Streit (was ich auch gut finde). Genau wegen Leuten wie Dir ist die Vermieterin von Anfang an zum Rechtsanwalt gegangen.
Weil sie - in Deinem Fall zu Recht - davon ausgeht, dass es Stress geben wird.

Ich finde es gut, dass der TO hier hoffentlich nicht in diese Richtung tickt.

Sorry, das ist kein Streit. Man prüft welche Rechte man habt und zieht die entsprechenden Konsequenzen - ist ja bei einer Flugverspätung auch nix anderes. Vertragspartner haben Rechte und Pflichten, jeder sollte sich daran halten.

Gerade bei einem so sensiblen Thema wie der eigenen Wohnung würde ich meine Rechte eben sehr genau prüfen. Ein Umzug ist aufwendig und mit erheblichen Kosten und Mühen verbunden, da würde ich eben nicht einfach sagen "OK kein Problem" den die Kosten bleiben an mir hängen - und da würde ich eben genau prüfen.

Wenn alles korrekt läuft/gelaufen ist gibt es ja auch keinerlei Streit.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.103
7.150
Lass uns in der Mitte treffen:

- Ich würde mich erst mal bei einem Anwalt meines Vertrauens schlau machen
- Dann würde ich telefonieren.
- Dann würde ich überlegen, wie es weiter geht..

Besser? ;)

Genau so würde ich es auch machen.
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
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Wenn alles korrekt läuft/gelaufen ist gibt es ja auch keinerlei Streit.

Hier beginnt das Problem: unser derzeitiges Mietrecht schafft einfach ein massives Ungleichgewicht zwischen Mieter und Vermieter und deren Rechten und Pflichten. Eigentlich hatte das Mietrecht den Sinn und Zweck die Rechte des Mieters zu stärken, weil naturgemäß ein Ungleichgewicht zugunsten des Vermieters bestand (wegen seinem Wohnungseigentum). Heute ist es eher so, dass ein Ungleichgewicht zugunsten der Mieter vorliegt.

Wann ist also alles fair gelaufen? Wenn der Vermieter juristisch unanfechtbar gekündigt hat? Oder wenn alles gut gelaufen ist und man miteinander gut ausgekommen ist? Und der Vermieter jetzt tatsächlich in die Wohnung einziehen will und sie nicht teurer vermieten möchte?
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.103
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Hier beginnt das Problem: unser derzeitiges Mietrecht schafft einfach ein massives Ungleichgewicht zwischen Mieter und Vermieter und deren Rechten und Pflichten. Eigentlich hatte das Mietrecht den Sinn und Zweck die Rechte des Mieters zu stärken, weil naturgemäß ein Ungleichgewicht zugunsten des Vermieters bestand (wegen seinem Wohnungseigentum). Heute ist es eher so, dass ein Ungleichgewicht zugunsten der Mieter vorliegt.

Wann ist also alles fair gelaufen? Wenn der Vermieter juristisch unanfechtbar gekündigt hat? Oder wenn alles gut gelaufen ist und man miteinander gut ausgekommen ist? Und der Vermieter jetzt tatsächlich in die Wohnung einziehen will und sie nicht teurer vermieten möchte?

Nun denn, ich denke nicht das es ein massives Ungleichgewicht bei den Rechten und Pflichten gibt - den der Vermieter lässt sich ja genau auf seine Pflichten ein. Ich habe auch nicht von "fair" sondern von "korrekt" gesprochen - und da reicht die förmlich korrekte Kündigung.

Ähnliches gilt doch auch beim Arbeitsrecht. Als Arbeitgeber hast du perse die Arschkarte - das muss dir eben klar sein.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Hier beginnt das Problem: unser derzeitiges Mietrecht schafft einfach ein massives Ungleichgewicht zwischen Mieter und Vermieter und deren Rechten und Pflichten. Eigentlich hatte das Mietrecht den Sinn und Zweck die Rechte des Mieters zu stärken, weil naturgemäß ein Ungleichgewicht zugunsten des Vermieters bestand (wegen seinem Wohnungseigentum). Heute ist es eher so, dass ein Ungleichgewicht zugunsten der Mieter vorliegt.

Wann ist also alles fair gelaufen? Wenn der Vermieter juristisch unanfechtbar gekündigt hat? Oder wenn alles gut gelaufen ist und man miteinander gut ausgekommen ist? Und der Vermieter jetzt tatsächlich in die Wohnung einziehen will und sie nicht teurer vermieten möchte?
Das ist korrekt.
Deswegen kriegt auch jedes Land genau die Antwort auf die jeweiligen politischen Verhaeltnisse und Gesetzeslagen, die es verdient.

Wer heute noch Vermieter werden will, muss entweder eine grosse Finanzgruppe sein, oder verrueckt.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
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Ähnliches gilt doch auch beim Arbeitsrecht. Als Arbeitgeber hast du perse die Arschkarte - das muss dir eben klar sein.
Das ist korrekt.
Aber zum Glueck gibt es noch keine Sharia-Polizei fuer Arbeitsfragen in D, die einen als AG mit der Pistole auf der Brust dazu zwingen kann, auch Leute einzustellen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.103
7.150
Das ist korrekt.
Aber zum Glueck gibt es noch keine Sharia-Polizei fuer Arbeitsfragen in D, die einen als AG mit der Pistole auf der Brust dazu zwingen kann, auch Leute einzustellen.

Arbeitgeber ohne Mitarbeiter - interessante Kombi. Wenn du andere Modelle findest als eine Anstellung (z.B. freie Mitarbeit) kann das Arbeitsrecht durchaus greifen.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
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Arbeitgeber ohne Mitarbeiter - interessante Kombi. Wenn du andere Modelle findest als eine Anstellung (z.B. freie Mitarbeit) kann das Arbeitsrecht durchaus greifen.
Ach, da gibt es gibt zig Moeglichkeiten:
a) zusaetzliche Auftraege, die zusaetzliche Personaleinstellungen beduerften, erst gar nicht annehmen
b) Angebote so unattraktiv machen, dass sie mit aller Wahrscheinlichkeit nie angenommen werden ... ist sowas aehnliches wie a)
c) auf Zeitvertraege und lange Probezeiten ausweichen
d) Leiharbeit
e) Auswaertsvergabe oder vermehrt von auswaerts Leistungen zukaufen
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Ach, da gibt es gibt zig Moeglichkeiten:
a) zusaetzliche Auftraege, die zusaetzliche Personaleinstellungen beduerften, erst gar nicht annehmen
b) Angebote so unattraktiv machen, dass sie mit aller Wahrscheinlichkeit nie angenommen werden ... ist sowas aehnliches wie a)
c) auf Zeitvertraege und lange Probezeiten ausweichen
d) Leiharbeit
e) Auswaertsvergabe oder vermehrt von auswaerts Leistungen zukaufen

und was hat das jetzt mit einer Kündigungsfrage einer Mietwohnung zu tun?
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Hier beginnt das Problem: unser derzeitiges Mietrecht schafft einfach ein massives Ungleichgewicht zwischen Mieter und Vermieter und deren Rechten und Pflichten. Eigentlich hatte das Mietrecht den Sinn und Zweck die Rechte des Mieters zu stärken, weil naturgemäß ein Ungleichgewicht zugunsten des Vermieters bestand (wegen seinem Wohnungseigentum). Heute ist es eher so, dass ein Ungleichgewicht zugunsten der Mieter vorliegt.

Wann ist also alles fair gelaufen? Wenn der Vermieter juristisch unanfechtbar gekündigt hat? Oder wenn alles gut gelaufen ist und man miteinander gut ausgekommen ist? Und der Vermieter jetzt tatsächlich in die Wohnung einziehen will und sie nicht teurer vermieten möchte?

Dieses Ungleichgewicht hat ja beim privaten Wohnungsinvestor schon Folgen:

Frankfurt/M.: Millionen Vermieter verdienen nichts