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Was Du schreibst ist richtig im Bezug auf die Rechtschutzversicherung, aber im Bezug auf Beratung und die normalerweise angebotene uebernahme von "aussergerichtlicher Korrespondenz" gibt es bei allen Mietervereinen, die ich mir angeschaut habe, keine Sperrfristen. Und wie oben geschrieben, ich denke erst mal nicht an Prozesse, sondern mir ginge es eh erstmal um Beratung.
Okay,
dann habe ich Dich wohl nicht richtig verstanden.
Ich ging davon aus, daß Du auch "das lange Ende" abgedeckt haben wollen würdest, also beispielsweise, was ist, wenn ich die Bude komplett renovieren soll, obwohl das BGH-Urteil in Sachen Schönheitsreparaturen dies für meinen Mietvertrag als nicht zutreffend beschreibt?
Dann hätte man ganz schnell ein Gerichtsverfahren am Hals, dessen anwaltliche Vertretung der Mieterverein so nicht bezahlen würde.