Ich kenne das Personal am normalen Schalter in Wien nicht, finde aber schon die Damen im SEN-Checkin schrecklich. Unfreundlich, nicht übermäßig kompetent, langsam. Ich tue mir schwer dabei, mir vorzustellen, dass es noch schlechteren Service gibt.
So oder so geht die ganze Geschichte gar nicht, ich würde aber trotzdem nicht mehr als einen warmen literarischen Händedruck erwarten.
Und was hat LH davon in VIE zu stehen als in CDG?
Es gibt einfach viel zu viele Senatoren. Gilt auch für die Crew. Dies ist auch ein Grund, weshalb die Crew sich nicht die PIL mit Senatoren merkt.
Und der Zusammenhang lag jetzt wo genau?
Ach ja, das ist bei Dir ja grundsätzlich keine Voraussetzung fürs Posten.
Unfreundlich, nicht übermäßig kompetent, langsam. Ich tue mir schwer dabei, mir vorzustellen, dass es noch schlechteren Service gibt.
Vor nicht allzu langer Zeit war ich dort um mein Gepäck für VIE-FRA-HEL-KUO (2 Tickets: VIE-HEL LH und HEL-KUO KF) durchzuchecken, erste Antwort: durchchecken nach Kuopio geht nicht, das geht nur mit *A. Daraufhin meine Frage, wer denn alles in der *A wäre, kleine Nachdenkpause und dann wurde mein Gepäck mit rotem Haupte brav durchgelabelt. Ich habe mir dann auch die weitere Frage erspart, was denn die *A mit dem Gepäck zu tun hätte.
Sicherlich nicht, die mussten ja einen späteren Flieger nehmen, morgens ging ja nur einer parallel. Außerdem wollten die uns (beide SEN) keine freien C-Plätze geben...
Sehr geehrte Mrs. franzose,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die Sie uns am 22. Mai über unsere Internetseite geschickt haben.
Nicht nur der verspätete Abflug sondern auch die in der Folge notwendig gewordene Umleitung nach Wien in den Abendstunden, sind in der Tat unschön. Es tut uns aufrichtig leid, dass Sie sich darüber hinaus nach der Landung nicht umfassend betreut und beraten gefühlt haben. Wie wir Ihren Zeilen entnehmen, hatten Sie Auslagen für Taxifahrten zu dem Übernachtungshotel. Gerne beteiligen wir uns daran aus kundendienstlichen Gründen mit einer Pauschale in Höhe von 50 Euro. Die Überweisung haben wir veranlasst, bis zur Gutschrift auf dem genannten Konto werden einige Tage vergehen.
Es ist bedauerlich, dass Ihnen anlässlich Ihres Umbuchungswunsches der Eindruck entstanden ist, dass unsere Mitarbeiter Ihnen nicht in hilfreich zur Seite gestanden haben. Wir bitten um Verständnis, dass eine solche Umbuchung analog zu der ursprünglich gebuchten Tarifklasse erfolgt und Ihnen diese nicht sofort bestätigt werden konnte. Wir geben Ihnen dennoch uneingeschränkt Recht, dass Sie ein jederzeit höfliches und zuvorkommendes Verhalten erwarten dürfen. Auch für uns entspricht Ihre Erfahrung am Flughafen in Wien nicht jenem aufmerksamen Service, den Sie bei Lufthansa erfahren sollen. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Erfahrung dort sehr ernst genommen und den Ereignissen nachgegangen wird.
Die EU Verordnung 261/04 definiert eine Verspätung, für die eine Fluggesellschaft ihren Passagieren Betreuungsleistungen am Flughafen anzubieten hat, ab frühestens zwei Stunden Abflugverspätung. Ihr Flug LH 2239 war um 1 Stunde und 50 Minuten verspätet und fällt deshalb nicht unter die Regelung dieser Verordnung. Ihrer Forderung nach Zahlung der Ausgleichsleistung können wir daher leider nicht nachkommen.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen und Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen danken. Auf ein Wiedersehen mit Ihnen an Bord der Lufthansa freuen wir uns sehr und wir versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen, damit Ihre künftigen Reisen reibungslos verlaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter franzose,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Mai 2012. Wir bedauern sehr, dass Sie am 20. Mai 2012 nicht wie geplant reisen konnten. Ihren Unmut können wir sehr gut nachempfinden, denn jede Störung im Reiseverlauf kostet leider Nerven und viel Geduld. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.
Wir bedauern außerordentlich, dass Ihr Flug von Paris nach München am 20. Mai nicht wie geplant stattgefunden hat und Sie mit dem Service in Paris und Wien mehr als unzufrieden waren. Ihren Unmut über die verspätete Ankunft in München und den fehlenden Informationsfluss können wir gut nachempfinden. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung.
Ihre Sicherheit hat für uns Priorität. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig nach den Angaben der Hersteller. Trotz bester Wartungsmaßnahmen können unvorhergesehene Probleme kurzfristig auftreten. Bitte seien Sie versichert, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um derartige Ereignisse auf ein Minimum zu reduzieren.
Kurz vor einem der Vorflüge wurde ein technisches Problem festgestellt, das kurzfristig behoben wurde. Dies hatte leider Auswirkungen auf den weiteren Flugbetrieb des Flugzeuges, sodass dieses nicht pünktlich in Paris zur Verfügung stand. Daher mussten wir Ihren Abflug nach München verschieben. Unglücklicherweise war es durch das Nachtflugverbot in München nicht mehr möglich, dort zu landen, sodass es zu der Umleitung nach Wien kam.
Als einer unserer treuesten Gäste können Sie von unseren Mitarbeitern zu Recht erwarten, dass sie Ihnen in jeder Situation mit Rat und Tat zur Seite stehen, um Ihre Reisen so angenehm wie möglich zu gestalten. Es betrübt uns sehr zu erfahren, dass Sie statt der erwarteten Unterstützung in Wien Ihre Fragen unfreundlich beantwortet sahen und sich im Stich gelassen gefühlt haben. Dies entspricht ganz und gar nicht unseren Vorstellungen von gutem Service. Da wir Ihre Kritik sehr ernst nehmen, haben wir diese zur internen Auswertung mit der Stationsleitung in Wien dokumentiert.
Selbstverständlich erstatten wir die Kosten, die für die ungeplante Übernachtung in Wien entstanden sind. Da die Abflugverspätung in Paris unter zwei Stunden lag, bitten wir außerdem um Ihr Verständnis dafür, dass laut Artikel 6 der EU Verordnung 261/2004 eine Entschädigung nicht anwendbar ist.
In Anbetracht der unglücklichen Umstände haben wir uns erlaubt, Ihrem Miles & More Konto 5 000 Prämienmeilen gutzuschreiben. Wir hoffen, dass wir Ihre Enttäuschung mit dieser Geste etwas mildern können.
Es wäre schön, wenn Sie den Vorfall zu den Ausnahmen zählen könnten und wir Sie auch weiterhin an Bord unserer Flüge begrüßen dürften. Wir versichern Ihnen, alles in unserer Macht Stehende dafür zu tun, damit Ihre Reisen zukünftig wieder reibungslos verlaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Lächerlich. Wie du schon festgestellt hast zählt die Ankunftszeit (am Zielort!), alles andere wäre auch beliebig sinnlos. Ab zum Anwalt, LH spekuliert schlicht und einfach darauf das 90% der Passagiere dies nicht machen und aufgeben.
Artikel 6 meinte:Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr
[...]
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) angeboten.
Ja, so dachte ich es auch, aber in EU261/2004 steht: [...]
Artikel 6 bezieht sich auf Ansprüche falls absehbar ist das sich der Abflug verzögert und ist für deinen Fall irrelevant.
Es ist reine Zeitverschwendung LH darauf hinzuweisen, dann bekommst du einen Textbaustein das die Verspätung am Technical lag, unter höhere Gewalt fällt und kein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Und welcher Artikel bezieht sich auf meine Situation? Annullierung? Nicht wirklich, da der Flug ja (irgendwie) durchgeführt wurde.
Und welcher Artikel bezieht sich auf meine Situation? Annullierung? Nicht wirklich, da der Flug ja (irgendwie) durchgeführt wurde.
Der EuGh und mehrere deutsche Gerichte haben eine große Verspätung einer Annulierung gleich gesetzt. Insofern findet der Artikel zur Annullierung Anwendung.
Ich kann keine konkrete Rechtsberatung zu deinem Fall geben. Allerdings verstehe ich deine Bemühungen nicht ganz, ohne ein Schreiben vom Anwalt wird LH hier nichts unternehmen. Warum auch? Der Kundenservice spielt auf Zeit und klickt dann innerhalb von 5min eine Antwort zusammen während du wartest und deine Zeit verschwendest.
Allenfalls handelt es sich um eine (echte) Lücke, welche von der Rechtsprechung geschlossen werden wird.
Naja. Sie sollte eher vom Gesetzgeber geschlossen werden. Denn es ist nicht aufgabe der Gerichte, Aussagen von Gesetzen (oder anderen Rechtsnormen) zu ignorieren, auch wenn das häufig getan wird. S.