LH 2239: Diverted to VIE

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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
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Kurzes Update: Beschwerdeschreiben an den Kundenmonolog sind raus.

Jedes Mal wenn ich den Vorfall schildere kommt's mir wieder hoch, eine Frechheit. Mal schauen, wieviel Hanselns es dauert bis ich eine Antwort bekomme.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.429
297
Ich kenne das Personal am normalen Schalter in Wien nicht, finde aber schon die Damen im SEN-Checkin schrecklich. Unfreundlich, nicht übermäßig kompetent, langsam. Ich tue mir schwer dabei, mir vorzustellen, dass es noch schlechteren Service gibt.

So oder so geht die ganze Geschichte gar nicht, ich würde aber trotzdem nicht mehr als einen warmen literarischen Händedruck erwarten.
 
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flocair

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
809
0
DUS/CDG
Bin auch auf weitere Schilderungen gespannt und wünsche Dir viel Erfolg beim Fight mit Hansen's ;)!

Bin gestern Abend auch ex CDG geflogen und das Wetter war in der Tat Abends grausam und das war auch u.a. der Grund, warum es so viele Slots - auch für meinen Flug gab (+1 Stunde auf die Abflugzeit drauf) obwohl sowohl der Flieger als auch alle Paxe überpünktlich in CDG waren...

Vielleicht ist dies auch zusätzlich ein Grund, wieso es Dein Flieger nicht zeitig nach CDG und wieder raus geschafft hat (zusätzlich zu den bereits angeführten Gründen!)
 

Jorge123

Erfahrenes Mitglied
25.10.2010
3.860
0
Ich kenne das Personal am normalen Schalter in Wien nicht, finde aber schon die Damen im SEN-Checkin schrecklich. Unfreundlich, nicht übermäßig kompetent, langsam. Ich tue mir schwer dabei, mir vorzustellen, dass es noch schlechteren Service gibt.

So oder so geht die ganze Geschichte gar nicht, ich würde aber trotzdem nicht mehr als einen warmen literarischen Händedruck erwarten.

Es gibt einfach viel zu viele Senatoren. Gilt auch für die Crew. Dies ist auch ein Grund, weshalb die Crew sich nicht die PIL mit Senatoren merkt.
 

magmax

Erfahrenes Mitglied
01.06.2009
314
0
Und was hat LH davon in VIE zu stehen als in CDG?

wahrscheinlich brauchten sie die Maschine wegen einem technical einer anderen Maschine sowie so dort als Ersatz und haben so 2 Fliegen mit einer Klatsche erledigt. Flieger von CDG am nächsten Tag wahrscheinlich nicht mit ausreichend Plätzen für die 100 Pax. Im Flieger ab VIE aber noch mehr Platz. Also Fluglinien-seitig optimiert.
 

Jorge123

Erfahrenes Mitglied
25.10.2010
3.860
0
Und der Zusammenhang lag jetzt wo genau?

Ach ja, das ist bei Dir ja grundsätzlich keine Voraussetzung fürs Posten.

Siehe oben. Der AUA sind die Senatoren egal, da es viel zu viele gibt. Daher auch
Ich kenne das Personal am normalen Schalter in Wien nicht, finde aber schon die Damen im SEN-Checkin schrecklich. Unfreundlich, nicht übermäßig kompetent, langsam. Ich tue mir schwer dabei, mir vorzustellen, dass es noch schlechteren Service gibt.
 

chivas69

Erfahrenes Mitglied
22.09.2010
570
0
VIE
Vor nicht allzu langer Zeit war ich dort um mein Gepäck für VIE-FRA-HEL-KUO (2 Tickets: VIE-HEL LH und HEL-KUO KF) durchzuchecken, erste Antwort: durchchecken nach Kuopio geht nicht, das geht nur mit *A. Daraufhin meine Frage, wer denn alles in der *A wäre, kleine Nachdenkpause und dann wurde mein Gepäck mit rotem Haupte brav durchgelabelt. Ich habe mir dann auch die weitere Frage erspart, was denn die *A mit dem Gepäck zu tun hätte.

*A hat in diesem Fall etwas mit der OS Proscedure zu tun, da bei getrennten Buchungen die offizielle Anweisung ist, nur auf *A Carrier durchzuchecken (Einhaltung der MCT natürlich vorausgesetzt). Wie gesagt, das ist OS - bei LH sieht es schon wieder anders aus.

Bzgl NH Hotel am Flughafen Wien: da passieren immer wieder wundersame Dinge, manchmal hat NH zu später Stunde immer wieder noch Zimmer hervorgezaubert, wo vorher ein Sold-Out vermeldet wurde. Und ich persönlich würde da nicht unbedingt die Schuld bei OS suchen, aber vl bin ich voreingenommen.
 
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GlobetrotterVIE

Erfahrenes Mitglied
14.11.2011
512
0
VIE
Sicherlich nicht, die mussten ja einen späteren Flieger nehmen, morgens ging ja nur einer parallel. Außerdem wollten die uns (beide SEN) keine freien C-Plätze geben... :eek:

Also bei mir im Flieger waren 3 LH Piloten die erst kurz vor Abflug zum Gate gekommen sind (und wir waren auch etwas später drann - stand schon "Boarding..." angeschrieben als noch ned mal Groundstaff beim Gate war (y) ). Sind auch erst 10 minuten vorm geplanten Take-Off zum Flieger gefahren worden mit dem Bus.

Und zwei komplett freie C Reihen hab ich von meinem Platz aus gesehen, Reihe 1 war glaub ich auch noch frei, aber so genau hab ich auch nicht geschaut ;)
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
Also, Mrs. franzose hat hier die erste Stellungnahme erhalten:

Sehr geehrte Mrs. franzose,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die Sie uns am 22. Mai über unsere Internetseite geschickt haben.

Nicht nur der verspätete Abflug sondern auch die in der Folge notwendig gewordene Umleitung nach Wien in den Abendstunden, sind in der Tat unschön. Es tut uns aufrichtig leid, dass Sie sich darüber hinaus nach der Landung nicht umfassend betreut und beraten gefühlt haben. Wie wir Ihren Zeilen entnehmen, hatten Sie Auslagen für Taxifahrten zu dem Übernachtungshotel. Gerne beteiligen wir uns daran aus kundendienstlichen Gründen mit einer Pauschale in Höhe von 50 Euro. Die Überweisung haben wir veranlasst, bis zur Gutschrift auf dem genannten Konto werden einige Tage vergehen.

Es ist bedauerlich, dass Ihnen anlässlich Ihres Umbuchungswunsches der Eindruck entstanden ist, dass unsere Mitarbeiter Ihnen nicht in hilfreich zur Seite gestanden haben. Wir bitten um Verständnis, dass eine solche Umbuchung analog zu der ursprünglich gebuchten Tarifklasse erfolgt und Ihnen diese nicht sofort bestätigt werden konnte. Wir geben Ihnen dennoch uneingeschränkt Recht, dass Sie ein jederzeit höfliches und zuvorkommendes Verhalten erwarten dürfen. Auch für uns entspricht Ihre Erfahrung am Flughafen in Wien nicht jenem aufmerksamen Service, den Sie bei Lufthansa erfahren sollen. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Erfahrung dort sehr ernst genommen und den Ereignissen nachgegangen wird.

Die EU Verordnung 261/04 definiert eine Verspätung, für die eine Fluggesellschaft ihren Passagieren Betreuungsleistungen am Flughafen anzubieten hat, ab frühestens zwei Stunden Abflugverspätung. Ihr Flug LH 2239 war um 1 Stunde und 50 Minuten verspätet und fällt deshalb nicht unter die Regelung dieser Verordnung. Ihrer Forderung nach Zahlung der Ausgleichsleistung können wir daher leider nicht nachkommen.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen und Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen danken. Auf ein Wiedersehen mit Ihnen an Bord der Lufthansa freuen wir uns sehr und wir versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen, damit Ihre künftigen Reisen reibungslos verlaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Natürlich möchte die LH nicht zahlen.

Was sagt ihr eigentlich zu der Begründung mit der Abflugzeit? Ich meinte bis dato, dass die Ankunftszeit ausschlaggebend wäre. So könnte ja jeder einfach die PAXe irgendwohin fliegen und dann stehen lassen nur um keine Ausgleichzahlung leisten zu müssen! Im Originaltext steht dies auch nur im Zusammenhang mit Betreuungsleistungen. Hat hier jemand ein paar Beispiele für diverted Flüge und EU261?

Ich werde sie jetzt ein letztes Mal ultimativ zur Zahlung auffordern, dann geht es zum Anwalt. Kennt hier jemand einen empfehlenswerten (EUClaim will ich eigentlich nicht)?

Interessant, dass hier von uns nicht erwähnte Taxikosten in Höhe von 50 EUR erstattet werden sollen?!? Auch wird der Technical nicht bestritten. Der Laden ist doch das Letzte.
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
So, ich habe jetzt auch eine Info bekommen:

Sehr geehrter franzose,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Mai 2012. Wir bedauern sehr, dass Sie am 20. Mai 2012 nicht wie geplant reisen konnten. Ihren Unmut können wir sehr gut nachempfinden, denn jede Störung im Reiseverlauf kostet leider Nerven und viel Geduld. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.

Wir bedauern außerordentlich, dass Ihr Flug von Paris nach München am 20. Mai nicht wie geplant stattgefunden hat und Sie mit dem Service in Paris und Wien mehr als unzufrieden waren. Ihren Unmut über die verspätete Ankunft in München und den fehlenden Informationsfluss können wir gut nachempfinden. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung.

Ihre Sicherheit hat für uns Priorität. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig nach den Angaben der Hersteller. Trotz bester Wartungsmaßnahmen können unvorhergesehene Probleme kurzfristig auftreten. Bitte seien Sie versichert, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um derartige Ereignisse auf ein Minimum zu reduzieren.

Kurz vor einem der Vorflüge wurde ein technisches Problem festgestellt, das kurzfristig behoben wurde. Dies hatte leider Auswirkungen auf den weiteren Flugbetrieb des Flugzeuges, sodass dieses nicht pünktlich in Paris zur Verfügung stand. Daher mussten wir Ihren Abflug nach München verschieben. Unglücklicherweise war es durch das Nachtflugverbot in München nicht mehr möglich, dort zu landen, sodass es zu der Umleitung nach Wien kam.

Als einer unserer treuesten Gäste können Sie von unseren Mitarbeitern zu Recht erwarten, dass sie Ihnen in jeder Situation mit Rat und Tat zur Seite stehen, um Ihre Reisen so angenehm wie möglich zu gestalten. Es betrübt uns sehr zu erfahren, dass Sie statt der erwarteten Unterstützung in Wien Ihre Fragen unfreundlich beantwortet sahen und sich im Stich gelassen gefühlt haben. Dies entspricht ganz und gar nicht unseren Vorstellungen von gutem Service. Da wir Ihre Kritik sehr ernst nehmen, haben wir diese zur internen Auswertung mit der Stationsleitung in Wien dokumentiert.

Selbstverständlich erstatten wir die Kosten, die für die ungeplante Übernachtung in Wien entstanden sind. Da die Abflugverspätung in Paris unter zwei Stunden lag, bitten wir außerdem um Ihr Verständnis dafür, dass laut Artikel 6 der EU Verordnung 261/2004 eine Entschädigung nicht anwendbar ist.

In Anbetracht der unglücklichen Umstände haben wir uns erlaubt, Ihrem Miles & More Konto 5 000 Prämienmeilen gutzuschreiben. Wir hoffen, dass wir Ihre Enttäuschung mit dieser Geste etwas mildern können.

Es wäre schön, wenn Sie den Vorfall zu den Ausnahmen zählen könnten und wir Sie auch weiterhin an Bord unserer Flüge begrüßen dürften. Wir versichern Ihnen, alles in unserer Macht Stehende dafür zu tun, damit Ihre Reisen zukünftig wieder reibungslos verlaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich bin immer noch entsetzt, dass in so einem Fall die Abflugzeit entscheidend sein soll!!! Man kommt einen Tag später an sein Ziel, strandet noch in Wien, verpasst einen halben Arbeitstag und dann noch das! Gibt es da eventuell Referenzurteile? Ich meine dort etwas mal gelesen zu haben, finde es aber nicht wieder!
 
S

Sun

Guest
Lächerlich. Wie du schon festgestellt hast zählt die Ankunftszeit (am Zielort!), alles andere wäre auch beliebig sinnlos. Ab zum Anwalt, LH spekuliert schlicht und einfach darauf das 90% der Passagiere dies nicht machen und aufgeben.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Dass Airlines sich um EU-Entschädigungen drücken, auch wenn die rechtliche Lage eindeutig ist, ist ja (leider) hinlänglich bekannt. Insofern ist es schade dass die LH hier keine Ausnahme bildet und sich einfach an das Gesetz hält.
Aber andererseits habe ich bei dieser Mitteilung wenigstens das Gefühl, dass sich jemand mit der Situation auseinandergesetzt hat und nicht einfach nur irgendwelche Bausteine zusammengeklickt hat. Das hebt sich immerhin von anderen Airlines ab nach meinen bisherigen Erfahrungen.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
Lächerlich. Wie du schon festgestellt hast zählt die Ankunftszeit (am Zielort!), alles andere wäre auch beliebig sinnlos. Ab zum Anwalt, LH spekuliert schlicht und einfach darauf das 90% der Passagiere dies nicht machen und aufgeben.

Ja, so dachte ich es auch, aber in EU261/2004 steht:

Artikel 6 meinte:
Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr

[...]

gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen

i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,

ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,

iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) angeboten.

Will heißen, es geht hier explizit um die Abflugzeit. Ich meine aber Urteile zu EU261/2004 mal gelesen zu haben, wo dies präzisiert wurde, u.a. dass die Ankunftszeit entscheidend war. Der Fall eines umgeleiteten Fluges wird ja nicht explizit erwähnt.
 
E

embraer

Guest
Unglaublich das Ganze! Wie hier schon geschrieben wurde ist das mit der Abflugzeit ein Witz. Ein Schreiben vom Rechtsanwalt wird helfen!
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Insgesamt passt es zum aktuellen Verhalten der LH. Entschädigungen zahlt LH nur auf dem Klageweg.
Ich hatte letzte Woche eine Flugannullierung. Am Flughafen wurde sich in keinster Weise bemüht mich irgendwie an mein Ziel zu bringen. Die Senator-Hotline meinte da könne sie wenig zu sagen da ja die Mitarbeiter am Boden bestimmten Vorgaben folgen müssten. Ein Gespräch mit dem zuständigen regionalen LH-Manager verlief auf der Ebene, dass er doch stolz auf die Qualität der Arbeit der LH-Mitarbeiter in seiner Region sei.
Letztlich musste ich ich meine Reise selbst organiseren und auch die Kosten tragen um ans Ziel zu kommen. Werde jetzt versuchen die Extrakosten von LH plus die Entschädigung entsprechen EU-Verordnung zu bekommen und gehe mal davon aus, dass es auf eine Klage gegen die LH herausläuft.
 
S

Sun

Guest
Ja, so dachte ich es auch, aber in EU261/2004 steht: [...]

Artikel 6 bezieht sich auf Ansprüche falls absehbar ist das sich der Abflug verzögert und ist für deinen Fall irrelevant.

Es ist reine Zeitverschwendung LH darauf hinzuweisen, dann bekommst du einen Textbaustein das die Verspätung am Technical lag, unter höhere Gewalt fällt und kein Anspruch auf Entschädigung besteht.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
Artikel 6 bezieht sich auf Ansprüche falls absehbar ist das sich der Abflug verzögert und ist für deinen Fall irrelevant.

Es ist reine Zeitverschwendung LH darauf hinzuweisen, dann bekommst du einen Textbaustein das die Verspätung am Technical lag, unter höhere Gewalt fällt und kein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Und welcher Artikel bezieht sich auf meine Situation? Annullierung? Nicht wirklich, da der Flug ja (irgendwie) durchgeführt wurde.
 
S

Sun

Guest
Und welcher Artikel bezieht sich auf meine Situation? Annullierung? Nicht wirklich, da der Flug ja (irgendwie) durchgeführt wurde.

Ich kann keine konkrete Rechtsberatung zu deinem Fall geben. Allerdings verstehe ich deine Bemühungen nicht ganz, ohne ein Schreiben vom Anwalt wird LH hier nichts unternehmen. Warum auch? Der Kundenservice spielt auf Zeit und klickt dann innerhalb von 5min eine Antwort zusammen während du wartest und deine Zeit verschwendest.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
Der EuGh und mehrere deutsche Gerichte haben eine große Verspätung einer Annulierung gleich gesetzt. Insofern findet der Artikel zur Annullierung Anwendung.

Danke, hast du hier Verweise auf die entsprechenden Urteile?

Die "Verspätung" laut Berechnung ist laut Lufthansa hier genau nur 1h50, da Abflugzeit als maßgeblich herangenommen wird. Daher so denke ich auch die Verwirrung meinerseits.

Ich kann keine konkrete Rechtsberatung zu deinem Fall geben. Allerdings verstehe ich deine Bemühungen nicht ganz, ohne ein Schreiben vom Anwalt wird LH hier nichts unternehmen. Warum auch? Der Kundenservice spielt auf Zeit und klickt dann innerhalb von 5min eine Antwort zusammen während du wartest und deine Zeit verschwendest.

Das ist mir wohl bewusst, ich würde nur gerne die Auslegung selber verstehen. Dass ich hierfür einen Anwalt beauftragen werde ist mir schon klar...
 
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E

embraer

Guest
Das ist eine ganz faule Sache. Es KANN ja NICHT sein, dass die Abflugzeit (irgendwohin) massgebend ist. Sonst könnte jede Gesellschaft, wie hier scho geschrieben wurde, irgendwohin starten, nur um die Zahlungen zu umgehen. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Allenfalls handelt es sich um eine (echte) Lücke, welche von der Rechtsprechung geschlossen werden wird.
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
Allenfalls handelt es sich um eine (echte) Lücke, welche von der Rechtsprechung geschlossen werden wird.

Naja. Sie sollte eher vom Gesetzgeber geschlossen werden. Denn es ist nicht aufgabe der Gerichte, Aussagen von Gesetzen (oder anderen Rechtsnormen) zu ignorieren, auch wenn das häufig getan wird.

S.
 
E

embraer

Guest
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300x250
Naja. Sie sollte eher vom Gesetzgeber geschlossen werden. Denn es ist nicht aufgabe der Gerichte, Aussagen von Gesetzen (oder anderen Rechtsnormen) zu ignorieren, auch wenn das häufig getan wird. S.

Ja, das sollte sie, das ist ja gerade eben die Definition der "Lücke praeter legem". Bei nochmaligem Durchlesen frage ich mich allerdings, ob es sich nicht allenfalls doch um eine unechte Lücke handelt. So oder so muss die Lücke i.c. von der Judikatur geschlossen werden.