Die gleiche Diskussion haben hier hier bei jedem Streik, oder wie man gerade wieder sieht sieht sogar bei einem nur potenziellen Streik. Im Endeffekt geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn der Schaden, der Unbeteiligten durch einen Streik entsteht, um ein Vielfaches größer ist als der Zugewinn, denn die Streikenden bestenfalls erzielen würden, wenn alle ihre Forderungen erfüllt würden, muss man sich selbstverständlich fragen dürfen, ob das verhältnismäßig und im Sinne des Erfinders ist.
Natürlich kann man diskutieren, ob ein im Prinzip legitimes Verhalten unter allen Umständen sinnvoll ist. Diese Frage stellte sich in letzter Zeit auch beim Recht auf Meinungsfreiheit (steht ebenfalls im GG und ist sicherlich höher anzusiedeln als das Streikrecht), wo es durchaus Stimmen gab, die gezielte Provokationen bestimmter Gruppen und Publikationen gegen den Islam unterbinden wollten. Es ist nun einmal durchaus möglich, dass grundgesetzlich sanktioniertes Verhalten geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu störennund großen Schaden anzurichten (den die Macher des Gesetzes nicht vorhersehen konnten), etwa weil neue Mohammendkarikaturen zwangsläufig zu Ausschreitungen mit Verletzten führen, oder noch Schlimmeres.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich also auch in anderen Bereichen, und letztlich muss die Gesellschaft darüber befinden, welche Opfer sie für die Aufrechterhaltung bestimmter Prinzipien zu erbringen bereit ist. Wenn es in Ordnung ist, dass man einen Streikwert von sagen wir 50 Millionen Euro mit einem volkswirtschaftlichen Streikschaden in Milliardenhöhe erzeingen kann (wobei am Ende ja immer deutlich weniger herauskommt), dann ist das eben so. Es ist ja vielleicht auch in Ordnung, dass Menschen sterben oder verletzt werden, damit ein nationalistischer Spinner ein neues verächtliches Mohammedvideo drehen und unter Berufung auf die Meinungsfreiheit auf Youtube posten kann. Das Ganze ist eben deshalb so komplex, weil zwei legitime Interessen in Konkurrenz zueinander treten.