Mücke im Fernseher

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
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64
Wien
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Wollen wir dann bitte zur Kenntnis nehmen, daß sich überhaupt nichts verlängert, schon gar nicht die Garantie auf eine in der Garantiezeit durchgeführte kostenlose Reparatur?
Vielleicht informierst du dich mal über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Das ist nämlich etwas komplett anderes.

Eine "Hersteller-Gewährleistung" gibt es nicht.
 
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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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3.951
Gummersbach
Der Interessierte (J)user findet eben diesen mit einer Google Suche nach "Elefant" auf einem der ersten dort gefundenen Bilder.

Ergibt dann Folgendes :

Die Elefanten bilden eine Familie der Rüsseltiere. Diese Familie umfasst alle heute noch lebenden Vertreter der Rüsseltiere. Elefanten sind die größten noch lebenden Landtiere. Schon bei der Geburt wiegt ein Kalb bis zu 100 Kilogramm. Wikipedia .

Also was denn jetzt , Elefanten oder Kälber ?
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Vielleicht informierst du dich mal über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Das ist nämlich etwas komplett anderes.

Eine "Hersteller-Gewährleistung" gibt es nicht.

Danke der Nachfrage, für meine Kenntnisse hatte mich ein großer deutscher Fahrzeughersteller vor längerer Zeit recht gut entlohnt.

Du schreibst echten www-Blödsinn auf der Basis von nüscht, Freundchen!:idea:
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
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Point Place, Wisconsin
Echt arg, wieviel Unsinn hier geredet wird, von wegen man soll sich an Samsung wenden.

Innerhalb der ersten 6 Monate sollte man sich auf jeden Fall an den Händler wenden und das unter dem Titel der Gewährleistung reklamieren.

Gegenüber dem Händler ist man rechtlich viel, viel besser abgesichert, vor allem auch wegen der Beweislastumkehr.

Falls sich Saturn weigert, etwas zu machen, kannst du sogar auf Rückabwicklung klagen und bekommst das komplette Geld zurück.

Aber auch, wenn Saturn den Fernseher austauscht oder reparieren lässt, ist das besser: Bei einem Austausch beginnt die Gewährleisungsfrist von neuem, bei einer Reperatur gilt das zumindest für die reperierten Teile.

Wenn Samsung etwas macht, beginnen keine Fristen von neuem.

Außerdem wäre da noch die umgekehrte Beweislast. Gegenüber Samsung bist du im Zweifel in der Beweispflicht, bei der Gewährleistung ist die Beweislast hingegen beim Händler innerhalb der ersten 6 Monate.

Dann kommt noch dazu, dass der Händler nur für das haftet, was in den Garantiebedingungen steht. In der Praxis relevant ist das oft bei Pixelfehlern: Wenn der Hersteler sagt, dass die Garantie nur bei mehr als 4 Pixelfehlern greift, dann ist das eben so. Gegenüber dem Händler kann man hingegen auch Gewährleistung einfordern, wenn der Fernseher einen einzigen Pixelfehler hat, der Händler kann das auch nicht im Vertrag ausschließen.

Na, du bist ja ein echter Experte was Garantie und / oder Gewährleistung angeht.
Und vor allem, wie Hersteller (nicht Händler) solche Fälle behandeln!
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Vielleicht informierst du dich mal über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Das ist nämlich etwas komplett anderes.

Eine "Hersteller-Gewährleistung" gibt es nicht.

Nur mal als Denkanstoß: es sind nicht alle Firmen wie Apple, die nach 12 Monaten die Beweislast umkehren!
Bei jede Menge Herstellern gibt es trotz rechtlicher Trennung von Garantie und Gewährleistung trotzdem 24 Monate Garantie. (Plus Kulanz nach 24 Monaten).
Von meinem Wettbewerber Samsung habe ich bisher keine Horror Stories bzgl Service gehört.
Mein Rat lautet weiterhin: direkt an Samsung wenden.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Ergibt dann Folgendes :

Die Elefanten bilden eine Familie der Rüsseltiere. Diese Familie umfasst alle heute noch lebenden Vertreter der Rüsseltiere. Elefanten sind die größten noch lebenden Landtiere. Schon bei der Geburt wiegt ein Kalb bis zu 100 Kilogramm. Wikipedia .

Also was denn jetzt , Elefanten oder Kälber ?

Khun somkiat. Weder Elefant noch Kälber, auch keine Buffalos, denn die sind hier OT, bzw. der Fernseher wäre eh etwas ausgebeult, falls eines der genannten Tiere drinnen ist.

Mücke war hier das Untier hinter dem Schirm

Allerdings macht mich Dein Beitrag nachdenklich (sogar das klappt noch). Haben Mücken doch eigentlich auch einen Rüssel, gehören sie somit auch zur Gruppe der Elefanten ???

Fragen über Fragen ...
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Rechtlich auf der sicheren Seite zu sein ist mir aber lieber als auf Kulanz zu hoffen. Warum also nicht zu Saturn gehen und auf Gewährleistung berufen, sollen die einfach den Fernseher an Samsung schicken.


Danke der Nachfrage, für meine Kenntnisse hatte mich ein großer deutscher Fahrzeughersteller vor längerer Zeit recht gut entlohnt.
Schön für dich, nur hast du immer noch nicht verstanden, dass ich von der Gewährleistung und nicht von der Herstellergarantie rede.

Bei der Gewährleistung beginnt die Frist ab Übergabe der Ware und nicht ab Kauf.
 
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handballplayer3

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01.10.2015
2.145
4.924
DUS
Rechtlich auf der sicheren Seite zu sein ist mir aber lieber als auf Kulanz zu hoffen. Warum also nicht zu Saturn gehen und auf Gewährleistung berufen, sollen die einfach den Fernseher an Samsung schicken.

Dort sind wir ja kurz gewesen, mit der Empfehlung sich direkt an Samsung zu wenden, da das erheblich schneller ginge. So dramatisch finde ich die ganze Geschichte auch nicht.
Grundsätzlich bin ich eh kein Fan der beiden großen deutschen Märkte, die es all sowas verkaufen. Aber das Angebot war gut.
 
F

feb

Guest
Dort sind wir ja kurz gewesen, mit der Empfehlung sich direkt an Samsung zu wenden, da das erheblich schneller ginge. (...)

Sorry, jetzt sehr deutlich: Du hast hier ein Problem geschildert und mehrfach von juristisch kundigen Foristen den Hinweis erhalten, dass
1. Saturn dein Vertragspartner ist und an diesen der Gewährleistungsanspruch zu richten ist und
2. ausgehend von Kauf und Übergabe am 17.03.2016 sich am 17.09.2016 die Beweislast für den Mücken- Fehler zu Lasten des Käufers dreht,​

du aber ignorierst diesen Rat und lässt dich von deinem Vertragspartner abwimmeln.

Klar, es kann (KANN!) mit einer Regulierung durch Samsung gut laufen, deswegen spricht auch nichts dagegen, mit denen zu sprechen. Gegen den juristischen Rat aber denjenigen außen vor zu lassen, gegen den man jetzt noch beste Chancen hat (= Saturn)... das ist das Musterbeispiel des juristischen Laien, der komplett beratungsresistent ist.

Patient zum Arzt: Mein Unterbach schmerzt!
Arzt (nach eingehender Untersuchung): Oh oh, es eilt, der Wurmfortsatz ist hochgradig entzündet, wir sollten schnellstens operieren.
Patient: Nee, da geh' ich erstmal zu meiner Omma, die hat ihre Warzen auch mit einer Kräutersalbe wegbekommen....
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
5
HAM
.... du aber ignorierst diesen Rat und lässt dich von deinem Vertragspartner abwimmeln.
... das ist das Musterbeispiel des juristischen Laien, der komplett beratungsresistent ist.

Woran liegt das?:
50% aller juristischen Fach-Beratungen sind falsch. Weil entweder der Anwalt des Klägers oder der Beklagten letztlich den Prozess verlieren wird :cool:

Dein Rat im konkreten Fall ist allerdings wohl die Ausnahme von dieser Regel.
 
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TachoKilo

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21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Wollen wir bitte abschließend einsehen, daß die Hersteller-Gewährleistung durch vor Ort angesiedelte Händler garantiert wird?
Könntest du das etwas erläutern? Was ist meinst du mit "Hersteller-Gewährleistung" (ich konnte nicht erkennen, dass das ein Rechtsbegriff ist)? Und wodurch begründet sich die Garantie dieser Hersteller-Gewährleistung durch den Händler?
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Der Hersteller wird nach § 438 BGB gesetzlich gezwungen eine Gewährleistung von 24 Monaten auf Neuwaren einzuräumen, daher Hersteller-Gewährleistung.

Bei einem Fehler in Werkstoff oder Werkarbeit wickelt der autorisierte Händler in Vertretung des Herstellers jene Mängelhaftung ab, nimmt die Reklamation auf, bessert nach, tauscht um, schickt das Produkt zum Hersteller - ganz nach dessen Richtlinien, ohne allerdings die Rechte des Käufers nach BGB schmälern zu dürfen.
 
F

feb

Guest
Der Hersteller wird nach § 438 BGB gesetzlich gezwungen eine Gewährleistung von 24 Monaten auf Neuwaren einzuräumen, daher Hersteller-Gewährleistung.

Ach Anne. Vom Archtitekten- und Baurecht (....BER) hast du keinen blassen Schimmer und vom Kaufrecht auch nicht. Der von dir angesprochene § 438 BGB regelt die Verjährung im Kaufrecht (https://dejure.org/gesetze/BGB/438.html) und verweist hierbei auf die vorangehenden Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433ff. BGB).

Und jetzt nochmals und zum MITSCHREIBEN: Im Kaufrecht hat der Verkäufer die Pflicht zur Gewährleistung, nicht der Hersteller.

Bei einem Fehler in Werkstoff oder Werkarbeit wickelt der autorisierte Händler in Vertretung des Herstellers jene Mängelhaftung ab, nimmt die Reklamation auf, bessert nach, tauscht um, schickt das Produkt zum Hersteller - ganz nach dessen Richtlinien, ohne allerdings die Rechte des Käufers nach BGB schmälern zu dürfen.

Das ist ein anderes Thema, ist das so schwer zu verstehen?? Ja, es gibt für viele Produkte eine Herstellergarantie und eventuell kann der Verkäufer hier als Vertreter des Herstellers tätig werden.

Im vorliegenden Mückenfall wird Saturn aber gerade nicht als Vertreter von Samsung tätig, nimmt also gerade nicht die defekte Ware zurück (und lässt sie ggfs. beim Hersteller reparieren - falls dies überhaupft möglich ist), sondern wimmelt nur ab.

Anne, sorry, die Rechtswissenschaften sind zu hoch für dich, da stolperst du unter jeder noch so niedrigen Latte untendurch.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
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Wien
Der Hersteller wird nach § 438 BGB gesetzlich gezwungen eine Gewährleistung von 24 Monaten auf Neuwaren einzuräumen, daher Hersteller-Gewährleistung.
Es ist ja nicht schlimm, wenn man keine Ahnung hat.

Schlimm wird es aber dann, wenn man von seinem Falschwissen so überzeugt ist, wie du.