Echt arg, wieviel Unsinn hier geredet wird, von wegen man soll sich an Samsung wenden.
Innerhalb der ersten 6 Monate sollte man sich auf jeden Fall an den Händler wenden und das unter dem Titel der Gewährleistung reklamieren.
Gegenüber dem Händler ist man rechtlich viel, viel besser abgesichert, vor allem auch wegen der Beweislastumkehr.
Falls sich Saturn weigert, etwas zu machen, kannst du sogar auf Rückabwicklung klagen und bekommst das komplette Geld zurück.
Aber auch, wenn Saturn den Fernseher austauscht oder reparieren lässt, ist das besser: Bei einem Austausch beginnt die Gewährleisungsfrist von neuem, bei einer Reperatur gilt das zumindest für die reperierten Teile.
Wenn Samsung etwas macht, beginnen keine Fristen von neuem.
Außerdem wäre da noch die umgekehrte Beweislast. Gegenüber Samsung bist du im Zweifel in der Beweispflicht, bei der Gewährleistung ist die Beweislast hingegen beim Händler innerhalb der ersten 6 Monate.
Dann kommt noch dazu, dass der Händler nur für das haftet, was in den Garantiebedingungen steht. In der Praxis relevant ist das oft bei Pixelfehlern: Wenn der Hersteler sagt, dass die Garantie nur bei mehr als 4 Pixelfehlern greift, dann ist das eben so. Gegenüber dem Händler kann man hingegen auch Gewährleistung einfordern, wenn der Fernseher einen einzigen Pixelfehler hat, der Händler kann das auch nicht im Vertrag ausschließen.