Nur-Flug-Storno über einen Reiseveranstalter - 100% Stornogebühr zulässig?

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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.083
3.458
DTM
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Wuff, hast du irgendwelche Probleme? Hast du heute schon deine Tabletten genommen?
Es wurde freundlich um Hilfe gebeten und du machst mich blöde an. :resp:

Ich habe ein Flugticket über einen Reiseveranstalter erworben. Der Flug wurde nicht angetreten. Der Rückflug steht noch bevor und wird ebenfalls nicht angetreten werden. Dieses Ticket habe ich dem Veranstalter vollständig bezahlt. Darin sind mit Sicherheit auch Steuern & Gebühren enthalten. Einige Kosten fallen bei Nichtantritt auch nicht an und sind erstattungsfähig. Die Rechtssprechung in Deutschland hat in diesem Zusammenhang jegliche Bearbeitungsgebühren für den Erstattungsprozess untersagt. Was verstehst du daran nicht?
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.259
3.097
Du hast überhaupt kein Vertragsverhältnis mit EW. Hoffentlich knöpfen sie dir eine satte Gebühr für ihren Arbeitsaufwand ab.

EW hat auch wahrscheinlich überhaupt keine (Steuern-)Ersparnis durch dein Fernbleiben, wenn nämlich der Veranstalter (dein Vertragspartner) deinen ursprünglichen Sitzplatz neu verkauft. Warum sollte EW dann Dir Geld erstatten? Wenn überhaupt, dann der Veranstalter...

Ich weiss nicht, ob es die Ausnahme die Regel ist, aber ich habe mal über ein Online-Portal (ebookers?) eine Reise gebucht mit zwei verschiedenen Flugesellschaften. Ich konnte mich auf den Homepages der Airlines mit der Buchungsnummer einloggen und es sah so aus, als ob ich sämtliche Funktionen (inkl. Stornierung) nutzen konnte. (Ich bekam mehrere Buchungsnummern. So ein Reisebürocode und je eine Buchungsnummer pro Fluggesellschaft. Ich habe keine Funktion genutzt, von daher kann ich nicht mehr dazu sagen. (Was natürlich nichts darüber sagt, wie ich an die Flughafengebühren komme)

Ob das Reisebüro mir einen bereits verkauften Flug andreht oder ihn direkt von der Flugesellschaft einkauft, ist mir als Kunde herzlich egal. Ich bezahle die Flughafengebühr und will sie zurück. Im obigen Fall würde EW also einmal die Flughafengebühr einstreichen oder - was wahrscheinlicher ist, das Reisebüro diese einkassieren. (Geschäftsmodell)

Wie gesagt, ist mir als Kunde egal. Die Flughafengebühr habe ich bezahlt, den Flughafen nicht benützt, also habe ich Anspruch auf Rückerstattung. Ich habe keine Ahnung vom Reiserecht und ob es diese Verträge erlauben, (RB-EW/RB-Kunde) dass der Kunde direkt Geschäfte mit EW abwickeln darf. Es wird wohl über das RB laufen müssen (und die werden sich bockig stellen), aber probieren geht über studieren.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Was sagt denn dein Vertragspartner dazu? Dein thread ist ja schon vom Donnerstag: wäre ja genug Zeit gewesen, da mal anzurufen (Reiseveranstalter? Reisebüro?)

Und der Hinflug war laut deiner Info schon?

Dann müsste man jetzt theoretisch die Überschrift ändern von "Storno" nach "no-show" - das ist eine ganz andere (schlechtere) Situation für Dich.

Ich jedenfalls helfe normalerweise gerne, aber erst in post #22 einen wesentlichen Sachverhalt zu verraten und von "Storno" anstatt "no-show" zu sprechen, das finde ich nicht in Ordnung.
Ein Voll-oder Teilcharter Flug ist übrigens auch rechtlich ganz was Anderes, als ein normales Flugticket. Der Reiseveranstalter verkauft hier auf eigenes Auslastungsrisiko die Sitzplätze im Flieger und nicht die Airline.

Für mich ist hier jetzt jedenfalls Schluss für diesen Fall.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.083
3.458
DTM
Nochmal: Mir geht es lediglich um die Rückerstattung der Steuern & Gebühren. Die sind bei einem No-Show nicht angefallen und zurück zu erstatten. Diesbezüglich gibt es höchstrichterliche Urteile und Gebühren, die diese wieder auffressen sollen, sind nicht zulässig.

Der Veranstalter wird wahrscheinlich auf bockig schalten und auf seine Klausel in den AGBs verweisen.

In den AGB steht:
Bei Nur-Flug-Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 25.-; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100 %

Dann kann ich ihm noch bissl Angst einjagen und mit einer Klage drohen.
Dann werden es - statt der paar Kröten für die Steuern & Gebühren - schnell mit Gerichtskosten ein paar hundert Euro.
Aber das ist ja meine Sache und die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung da mitspielt und ich so viel Langeweile habe mir dies anzutun.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Es geht lediglich um 100,- EUR Flugpreis.
Einige werden sich nun totlachen und ich hoffe, dass sie sich blöde Kommentare dahingegend verkneifen. Einfach zu oft in diesem Forum erlebt.

Zum dritten Mal danke für jeglichen nützlichen Input :)
Schon OK aber wieviel sind bei den 100€ die Steuer alleine. Den "Internationalen Zuschlag" bekommst du nur mir Rechtsanwalt zurück
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Besten Dank für die Hilfe!
Wie gesagt, mir geht es nicht um die Rückerstattung der vollen 100,- Euro. Das war ein "Schnäppchen" und wenn das Geld verloren ist, dann ist es eben so. Dennoch würde ich mich bereits über die Rückerstattung der Steuern & Gebühren freuen (Hin- und Rückflug wurden nicht angetreten - Flug voll über den Reiseveranstalter bezahlt). Hierzu werde ich Germanwings / Eurowings kontaktieren. Problematisch wird daran wohl leider sein, dass mir kein richtiges E-Ticket (kein GWI/EW-E-Code) vorliegt. Lediglich ein Bestätigungsschreiben mit Buchungsnummer vom Veranstalter. Dieses sollte beim Check-In vorgelegt werden.
Klingt interessant, hast du den Deal hier berichtet???
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.459
Trans Balkan Express
Aber das ist ja meine Sache und die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung da mitspielt und ich so viel Langeweile habe mir dies anzutun.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich bei diesem Gegenstandswert ein Anwalt findet, der bereit ist tätig zu werden. Aber anderseits gibt es ja immer wieder Junganwälte, denen zu langweilig ist.

Aber wenn es erst einmal mit der Rechtsdurchsetzung richtig losgeht, würde ich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich bei diesem Gegstandswert ein Anwalt findet, der bereit ist tätig zu werden. Aber anderseits gibt es ja immer wieder Junganwälte, denen zu langweilig ist.

Aber wenn es erst einmal mit der Rechtsdurchsetzung richtig losgeht, würde ich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Nun breche ich alle meine guten Vorsätze und sage doch noch etwas dazu...

Bevor der Fall zum Rechtsanwalt und EUGH geht, würde ich an seiner Stelle erst einmal beim Vertragspartner anfragen, was der dazu sagt.

Bisher ist alles Phantasie. Möglicherweise zurecht; möglicherweise auch nicht. Vielleicht gibt ihm der Veranstalter wenn er nett fragt sogar 200% zurück als Werbemaßnahme :D
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.083
3.458
DTM
Zitat:
"Sehr geehrter Herr XYZ,


vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Luftverkehrssteuer beträgt 7.47 €. Diese werden wir in Kürze auf das von Ihnen angegebene Konto anweisen.

Da Veranstaltertarife anders aufgebaut sind, als die Endkundentarife die die Fluggesellschaften anbieten, gibt es keine aufzulistenden Gebühren oder Zuschläge.

Sehr geehrter Herr XYZ, wir würden uns freuen, Sie irgendwann als unseren Reisegast begrüßen zu dürfen. Bis dahin alles Gute.

Beste Grüße"


Ist doch sehr nett. Sind zwar nur Peanuts, aber ich freue mich trotzdem über die paar Kröten :)
Reiseveranstalter Berge&Meer - gute Erfahrung.

Gruß
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Zitat:
"Sehr geehrter Herr XYZ,


vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Luftverkehrssteuer beträgt 7.47 €. Diese werden wir in Kürze auf das von Ihnen angegebene Konto anweisen.

Da Veranstaltertarife anders aufgebaut sind, als die Endkundentarife die die Fluggesellschaften anbieten, gibt es keine aufzulistenden Gebühren oder Zuschläge.

Sehr geehrter Herr XYZ, wir würden uns freuen, Sie irgendwann als unseren Reisegast begrüßen zu dürfen. Bis dahin alles Gute.

Beste Grüße"


Ist doch sehr nett. Sind zwar nur Peanuts, aber ich freue mich trotzdem über die paar Kröten :)
Reiseveranstalter Berge&Meer - gute Erfahrung.

Gruß

Steuer kannst du ja auch recht einfach per Matrix prüfen, solange es auf der Strecke eine direkt fliegende Airline gibt. Denn die Steuern sind ja unabhängig von der Airline (nur ggF. abhängig von der Reiseklasse).
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Der OP scheint ja erst einmal zufrieden mit der geringen Erstattung. Trotzdem wuerde es mich mal interessieren, was der OP bei wem gebucht hat.
Reiseveranstalter verkaufen komplette Reisen, d.h. ein Paket von Leistungen. So eine isolierte Flugbuchung, selbst wenn sie Teil eines Charterkontingents ist, wird von Reisebueros vermittelt. Es kann daher sein, Berge&Meer ist hier als Reisebuero aufgetreten. Daraus ergeben sich dann andere Regeln.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.083
3.458
DTM
Anfangs wurden 7,47 Euro (Luftverkehrssteuer) erstattet.
Auf erneute Anfrage hin, bezüglich Erstattungsfähigkeit der Flughafensicherheitsgebühren, werden nun nochmal 47,53 Euro erstattet.
Insgesamt also 55 Euro Erstattung, bei einem Ticketpreis von 99 Euro.
Nicht schlecht. 2 E-Mails. Ohne Anwalt & Gericht.
Kann das Verhalten des Veranstalters (Berge&Meer) loben.
 
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Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.855
801
ZQH
Finde an Salamitaktik jetzt nichts Lobenswertes. Zumal es sich hier ja eben nicht um "Kullantz", sondern einen rechtlichen Anspruch handelt.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.083
3.458
DTM
Rechtlicher Anspruch hin oder her. Es gibt sicher auch Veranstalter, die auf stur schalten und erstmal gar nichts erstatten wollen. Ich bin froh, dass ich von den 99 Euro -> 55 Euro wiedersehe und daher wollte ich Berge&Meer auch kurz loben.
 
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Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.454
184
Ich habe jetzt einen Fall mit stornierten Flug und Erstattung, aber etwas anders gelagert.
Flug mit United, gebucht über Flugladen. 25.12.-4.1., Basic Eco nach USA.
im Juni kommt eine Mail von Flugladen, die eine Verschiebung auf den 24.12. beinhaltet.
Ich wende mich per FB an United und bitte auf Umbuchung auf Wunschflug wieder am 25.12. Antwort von United: haben wir wunschgemäß umgebucht.
ich informiere Flugladen über FB darüber, dass ich die Verschiebung selbst geregelt habe und bekomme von dort die Info, dass jetzt alles über United läuft und sie auf die Buchung nicht mehr zugreifen können. Soweit alles prima.
Im September bekommt +1 die Diagnose Krebs , der gestreut hat.
Ich habe im Oktober durch Tante Google gesehen, dass es bei United in schwierigen Situationen eine Möglichkeit eines Stornos (mit Gebühren) gegen Flight Credit gibt. Ich frage bei FB /United nach und bekomme folgende Info: in diesem Fall wandeln sie das Ticket in ein flexibles Eco um und stornieren es kostenfrei. Ich kann neben einem flights Credit auch einen Refund beantragen.
Das habe ich jetzt gemacht. Nach 1 Wo kommt die Info von United: Sie haben über OTA gebucht, bitte stoßen sie den Refund von dort an.
Bei Flugladen hatte ich gefragt, wie eine Erstattung läuft, wenn ich nicht direkt bei der Airline gebucht habe, ob über sie oder wie auch immer.
Antwort: sie hätten mit United telefoniert, Antwort United: sie hätten das Ticket übernommen und ich müsse mich direkt an die Refund Abteilung wenden. ( hatte ich ja...)
Also auch das oft erlebte Phänomen: wir sind nicht zuständig, wenden Sie sich an den anderen.
Hat jemand eine Idee, wie ich weiter vorgehen sollte, als beiden die Antwort des anderen zu geben und um eine Lösung/Zahlung zu bitten?
Floght Credit hatte ich verworfen, weil wir diesen bis Mai 2020 einlösen müssten und nicht abschätzen können, ob das überhaupt für uns geht.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.805
3.344
Ich habe jetzt einen Fall mit stornierten Flug und Erstattung, aber etwas anders gelagert.
Flug mit United, gebucht über Flugladen. 25.12.-4.1., Basic Eco nach USA.
im Juni kommt eine Mail von Flugladen, die eine Verschiebung auf den 24.12. beinhaltet.
Ich wende mich per FB an United und bitte auf Umbuchung auf Wunschflug wieder am 25.12. Antwort von United: haben wir wunschgemäß umgebucht.
ich informiere Flugladen über FB darüber, dass ich die Verschiebung selbst geregelt habe und bekomme von dort die Info, dass jetzt alles über United läuft und sie auf die Buchung nicht mehr zugreifen können. Soweit alles prima.
Im September bekommt +1 die Diagnose Krebs , der gestreut hat.
Ich habe im Oktober durch Tante Google gesehen, dass es bei United in schwierigen Situationen eine Möglichkeit eines Stornos (mit Gebühren) gegen Flight Credit gibt. Ich frage bei FB /United nach und bekomme folgende Info: in diesem Fall wandeln sie das Ticket in ein flexibles Eco um und stornieren es kostenfrei. Ich kann neben einem flights Credit auch einen Refund beantragen.
Das habe ich jetzt gemacht. Nach 1 Wo kommt die Info von United: Sie haben über OTA gebucht, bitte stoßen sie den Refund von dort an.
Bei Flugladen hatte ich gefragt, wie eine Erstattung läuft, wenn ich nicht direkt bei der Airline gebucht habe, ob über sie oder wie auch immer.
Antwort: sie hätten mit United telefoniert, Antwort United: sie hätten das Ticket übernommen und ich müsse mich direkt an die Refund Abteilung wenden. ( hatte ich ja...)
Also auch das oft erlebte Phänomen: wir sind nicht zuständig, wenden Sie sich an den anderen.
Hat jemand eine Idee, wie ich weiter vorgehen sollte, als beiden die Antwort des anderen zu geben und um eine Lösung/Zahlung zu bitten?
Floght Credit hatte ich verworfen, weil wir diesen bis Mai 2020 einlösen müssten und nicht abschätzen können, ob das überhaupt für uns geht.

Flugladen war dein Vertrags- und damit Ansprechpartner. Warum wechselst du mitten im Vertrag den Ansprechpartner und hältst damit den Vertragspartner außen vor?
Und wenn du sowie lieber mit UA sprichst, warum dann zu Beginn der Umweg über Flugladen?

Meine Erachtens hast du mit deinem Verhalten selbst dafür gesorgt, dass die beiden jetzt Ping-Pong mit dir spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Flugladen war dein Vertrags- und damit Ansprechpartner,. Warum wechselst du mitten im Vertrag den Ansprechpartner und hältst damit den Vertragspartner außen vor?
Und wenn du sowie lieber mit US sprichst, warum dann zu Beginn der Umweg über Flugladen?

Meine Erachtens hast du mit deinem Verhalten selbst dafür gesorgt, dass die beiden jetzt Ping-Pong mit dir spielen.

Und wo ist jetzt der konstruktive Teil deiner Kritik?
Er braucht Hilfe, bist du da um zu helfen?

@OP; versuch nochmal direkt die Erstattungsabteilung von United zu erreichen.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.267
433
@OP; versuch nochmal direkt die Erstattungsabteilung von United zu erreichen.

Problem wird sein, dass United ja wissen muss, wohin sie erstatten sollen, und dass sie logischerweise nur auf das Konto erstatten können, von dem bezahlt wurde (d.h. etwa die Kreditkarte des OTA), sonst könnte man relativ leicht Flugtickets zu Geldverschiebemaschinen umfunktionieren. Ich vermute, dass es so laufen müsste: United erstattet auf Konto von OTA, OTA erstattet an Kunden. Anstoßen muss man den Vorgang vermutlich mit beiden - ich würde diesbezüglich mal Rücksprache mit dem OTA machen, ob das so geht, und dann bei United entsprechendes verlauten lassen.

Viel Glück.
 
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Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.454
184
Danke für die Antworten. Ich werde das heute mit beiden weiter verfolgen.
@Mr Hard: ich hatte mich damals direkt an United gewandt, weil Flugladen mir aus MUC-IAH-LAX am 25.12. folgendes angeboten hatte: MUC-IAH am 24.12. und IAH-LAX am 25.12.
Ich hatte nur die Option: klicken Sie hier für Bestätigung, ein Storno ist gemäß unserer Bedingungen nicht möglich.
United hatte mich dann auf MUC-ORD-LAX am 25.12. umgebucht. Diese Möglichkeit hatte ich über Flugladen nicht. Ich war eigentlich auch froh, dass sie damit die Verwaltung des Tickets hatten, an so einen Ausgang hat ja niemand gedacht...