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Das Ausnutzen des freien Lounge-Zuganges mag asozial sein, aber strafbar ist es nicht. Aber dort zu übernachten, ist nicht nur asozial, sondern auch strafbar.
...und das wäre jetzt nochmal welcher Paragraph, der da zur Anwendung kommt und zur "Strafbarkeit" führt?
Verstoß gegen die Meldepflicht?