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Prepaid Kreditkarte

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amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
4
Streit
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Du stellst etwas vor, von dem du nichts hältst! Geile Sache!

Viabuy
AEE: 2,75 %
Bargeld: 5,- Euro
Aufladegebühr Karte: 1,75 %
 

Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.174
186
Du stellst etwas vor, von dem du nichts hältst! Geile Sache!

Viabuy
AEE: 2,75 %
Bargeld: 5,- Euro
Aufladegebühr Karte: 1,75 %

Naja, immerhin ist sie hochgeprägt und es steht nicht "Debit" oder "Prepaid" drauf. SCNR ;)

Im Ernst, wenn du in letzter Zeit den Fidor-Debit-MasterCard-Thread verfolgt hättest, wüsstest du, worauf StefanE anspielt. Wenn du mal zuviel Zeit hast und dich amüsieren möchtest, nur zu. ;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Verstehe ich nicht!

1. Wenn bei einer echten Kreditkarte etwas passiert, fülle ich einfach das Chargebackformular aus und überweise nur den unstrittigen Betrag an die Bank.

Wenn du das machst wird dir die Bank im Zweifelsfall die Karte sperren - Chargeback hört sich immer soo leicht an, ist im echten Leben aber manchmal auch komplizierter - gerade wenn es sich um eine Zahlung mit PIN handelt - und man kann eine Karte entsprechend klonen wenn man die Daten Online abgreift.
 
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Reaktionen: Droggelbecher

allesmieter

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
1.754
98
Nur "hochgeprägt" und Credit mit 0,50 Euro bzw. 1 Euro "Kreditrahmen" gibts auch mit der Payback Visa Card (Prepaid) - kostet 25 Euro im Jahr - und funktioniert auch bei Autovermietern ;)
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.013
189
Wenn du das machst wird dir die Bank im Zweifelsfall die Karte sperren -
Die wird dann ziemlich sicher gesperrt, immerhin soll damit ja nicht weiterhin Schindluder getrieben werden.

Chargeback hört sich immer soo leicht an, ist im echten Leben aber manchmal auch komplizierter - gerade wenn es sich um eine Zahlung mit PIN handelt - und man kann eine Karte entsprechend klonen wenn man die Daten Online abgreift.
Das verstehe ich jetzt nicht, was hat das mit einer PIN-Zahlung zu tun?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das verstehe ich jetzt nicht, was hat das mit einer PIN-Zahlung zu tun?

Die PIN darf ausser dir niemand kennen, wird die PIN (eine PIN) in Zusammenhang mit einer Kartenzahlung benutzt geht man davon aus das du diese Zahlung getätigt hast oder deine PIN nicht geheim gehalten hast - in beiden Fällen haftest du.
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.013
189
Die PIN darf ausser dir niemand kennen, wird die PIN (eine PIN) in Zusammenhang mit einer Kartenzahlung benutzt geht man davon aus das du diese Zahlung getätigt hast oder deine PIN nicht geheim gehalten hast - in beiden Fällen haftest du.
Und wenn die PIN an einem manipulierten Automaten geskimmt wird? Genau das ist mir mit meiner Sparda-Visa passiert. Kurz vor Weihnachten das komplette Konto leergeräumt. Ein paar Unterschriften in der Filiale und das Geld war einige Tage später wieder da. Der Mitarbeiter in der Filiale hatte mir sogar noch angeboten den Dispo zu erhöhen, damit ich über die Feiertage komme falls das Geld nicht rechtzeitig wieder zurück ist. Ich brauchte nicht einmal eine Anzeige bei der Polizei zu machen, da es sowieso nicht bringen würde.
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
NUE
Wenn geskimmt bedeutet, dass der Magstripe kopiert und die Pin abgegriffen wurde, dann ist das Vorgehen so recht normal. Die Bank kann nachvollziehen, ob bei einer Transaktion der Chip oder Magstripe benutzt wurde. Vor allem wenn das dann in Thailand genutzt wird, wenn du kurz vorher bei Rewe bezahlt hast, ist die Sache klar.

Schwer wird es, wenn dir die Chip+Pin Karte geklaut wird und die missbräuchlichen Transaktionen mit der Originalkarte passieren. Hast du die Karte davor einige Wochen oder Monate nicht benutzt, wird der Anscheinsbeweis gezogen und du bleibst wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen. Hast du die Karte gerade am Bahnhof zum Abheben genutzt, sie wird geklaut und innerhalb von ein paar Minuten erfolgen missbräuchliche Transaktionen, kommt die Bank möglicherweise nicht so leicht aus der Sache raus. Das sind aber immer Einzelfallbetrachtungen.
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.013
189
Ich hatte die Karte bis dahin nur im Inland genutzt. Wo und wann welche Daten abhanden gekommen sind, hat mir den Bank leider nicht gesagt.
 

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.818
100
Bei LeuPay (EMI aus Malta) gab es ja bisher eine Mastercard. Diese wirkt wie eine Papp-Karte und ich habe auch immer mal wieder ein Problem am POS (letztens bei dm), sodass die Karte abgelehnt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.818
100
Jetzt werden bei LeuPay Visa Karten zum Account ausgegeben. Gibt es schon Erfahrungen mit der LeuPay Visa?
Da ich schon zwei Karten habe überlege ich, ob sich die Bestellung der Visa lohnt (3. Karte kostet 10€).
 

Rafde

Reguläres Mitglied
10.07.2017
33
0
Letzte Woche die erste Visa Karte bekommen, jetzt warte ich auf die zweite Karte als Partnerkarte und eine andere habe von Leupay Wallet bestellt , also insgesamt 3 Visa Karten sollte ich Kostenlos bekommen.
 

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.818
100
Letzte Woche die erste Visa Karte bekommen, jetzt warte ich auf die zweite Karte als Partnerkarte und eine andere habe von Leupay Wallet bestellt , also insgesamt 3 Visa Karten sollte ich Kostenlos bekommen.

Kann man das Wallet mit dem normalen Account verknüpfen? Beim normalen Account sind ja nur 2 Katten kostenlos.

Hast du schon Erfahrungen zur Kartenakzeptanz im Handel?
 

marobo

Erfahrenes Mitglied
28.09.2010
376
151
Letzte Woche die erste Visa Karte bekommen, jetzt warte ich auf die zweite Karte als Partnerkarte und eine andere habe von Leupay Wallet bestellt , also insgesamt 3 Visa Karten sollte ich Kostenlos bekommen.

Sicher, dass Dir für die Bestellung der Visa in der Leupay Wallet nicht 5,00 EUR abgezogen wurden? Es steht zwar überall kostenlos, aber trotzdem wurden immer 5,00 EUR (ich glaube offiziell für den Versand) berechnet und abgezogen. Wirklich kostenlos sind die Karten nur bei Leupay selbst.

Ich habe im Moment weniger als 5,00 EUR bei Leupay Wallet und bekomme bei der Bestellung auch die Meldung, dass ich nicht genug Guthaben zur Bestellung der kostenlosen Karte hätte.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Bestellen konnte ich die erste VISA mit Leupay Wallet & 0€ Guthaben noch. Am Videoident ist es dann gescheitert.
 

Rafde

Reguläres Mitglied
10.07.2017
33
0
Sicher, dass Dir für die Bestellung der Visa in der Leupay Wallet nicht 5,00 EUR abgezogen wurden? Es steht zwar überall kostenlos, aber trotzdem wurden immer 5,00 EUR (ich glaube offiziell für den Versand) berechnet und abgezogen. Wirklich kostenlos sind die Karten nur bei Leupay selbst.

Ich habe im Moment weniger als 5,00 EUR bei Leupay Wallet und bekomme bei der Bestellung auch die Meldung, dass ich nicht genug Guthaben zur Bestellung der kostenlosen Karte hätte.


Ok, wusste ich ja nicht, trotzdem vielen dank für den Hinweis :)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Und wenn die PIN an einem manipulierten Automaten geskimmt wird?

Das ist zuallererst dein Problem, du müsstest dafür haften bzw. den Nachweis des Skimmings erbringen - im Moment (schon seit recht langer Zeit) sind die Banken in der Regel aber sehr kulant - die wollen nicht das vor Gericht tatsächlich mal über die Sicherheit ihrer Systeme verhandelt wird. Kann aber im Einzelfall passieren.

In meinem Bekanntenkreis (und bei mir selber) gab es in den letzten Jahren einiges an Skimming - wurde aber alles ersetzt (hat aber auch mal zwei Monate gedauert).
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Das ist zuallererst dein Problem, du müsstest dafür haften bzw. den Nachweis des Skimmings erbringen
Wieso und seit wann das?

Ich verweise mal auf das BGH-Urteil vom 29. November 2011 mit dem Akzenzeichen XI ZR 370/10.

Jedoch trifft den Karteninhaber insoweit nicht die Beweislast für die Verwendung einer Kartendublette; vielmehr hat die sich auf einen Schadensersatzanspruch berufende Bank als Voraussetzung der von ihr in Anspruch genommenen Beweiserleichterung darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Originalkarte bei der missbräuchlichen Abhebung zum Einsatz kam. Dies könnte etwa durch Vorlage des Journalstreifens oder einer sonstigen Dokumentation der Kartenabhebung erfolgen, die eine den Einsatz einer Kartenkopie ausschließende Echtheitsprüfung der Karte belegen

Mir sind bislang keine anders lautenden Urteile bekannt.
 
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Reaktionen: Ed Size und HeinMück

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Wieso und seit wann das?

Ich verweise mal auf das BGH-Urteil vom 29. November 2011 mit dem Akzenzeichen XI ZR 370/10.

Kannte ich noch nicht, Danke. Wie sieht das bei einer kopierten Karte mit Chip aus? Wie soll man da einen Karten Klone unterscheiden? Bzw. wenn man eine Kartenkopie erkennen kann, warum kann man dann mit Kopien Geld abheben?