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Ich kenne das allerdings so, dass es ausgeschlossen ist, dass die Rechtschutzversicherung dafür genutzt werden kann, gegen das eigene Unternehmen zu klagen!
Hab mal spontan eine ARB gegoogelt - "Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten:
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen: aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen;"
Kommt mir komisch vor. Vor allem sind AFAIR Rechtsschutzversicherung IMHO eigen Rechtsträger, daher sind andere Sparten andere Versicherungen.