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Laut EU-VO ist die Airline dazu verpflichtet, eine vergleichbare Ersatzbeförderung zum Endziel anzubieten, und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das umfasst meines Wissens auch den Anspruch auf Umbuchung auf andere Airlines.
Bleiben höchstens so Fälle, was der Kunde als Alternative akzeptieren muss. Also ob Flug von / zu einem anderen Flughafen und Übernahme der Buskosten o.ä. akzeptiert werden muss, wenn eine andere Airline direkt fliegen würde, ob ich mit der Konkurrenz fliegen darf, wenn deren Flug in 1 Stunde, der nächste FR-Flug erst in 3 Stunden geht o.ä.
Bleiben höchstens so Fälle, was der Kunde als Alternative akzeptieren muss. Also ob Flug von / zu einem anderen Flughafen und Übernahme der Buskosten o.ä. akzeptiert werden muss, wenn eine andere Airline direkt fliegen würde, ob ich mit der Konkurrenz fliegen darf, wenn deren Flug in 1 Stunde, der nächste FR-Flug erst in 3 Stunden geht o.ä.