LX: Swiss, Germanwings (Star Alliance) geht nicht

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DSM

Neues Mitglied
17.09.2014
14
0
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Hallo an Alle,


als ich am 17. meinen Dampf hier auf dem Forum über die Swiss abgelassen habe (vielen Dank nochmals für die Tips), habe ich zur selben Zeit mich bei Swiss und Miles and More online beschwert.

Warum beide, da meine Frau über Swiss ein normales Ticket gebucht hat und ich über Miles und More einen Prämienflug.

M&M hat sich nocht nicht gemeldet, aber Swiss hat uns geschrieben und uns folgendes angeboten:

In order to demonstrate our commitment to customer service and as a gesture of goodwill, we are attaching (2) $100 USD electronic travel vouchers.

Der Travel voucher für mich ist wirklich a gesture of goodwill da ich ja den Flug bei M&M gebucht habe aber für meine Frau ist es doch etwas mau um ehrlich zu sein.

Ich habe drei Fragen um sicher zu gehen wenn ich SWISS und M&M schreibe mich nicht zum Hampel mache:

1. Laut Swiss Mitarbeitern in Dar es Salaam hatte der Vorflug Verspätung wegen Nebel. Aber in meinen Fall werden ja schon 3 Stunden erreicht durch das Verweigern der Umbuchung von 12.40 in den früheren Flieger um 9.05. Deswegen ist Wetter in diesem Fall irrelevant.

2. Ich habe auf Fluggastrecht gelesen, dass die Schweiz die EU-Fluggastrechteverordnung übernommen hataber es mehr sehen das es für Flüge zwischen Schweiz und EU gilt. Deswegen, in dem Fall von meiner Frau kann ich die 600 EUR wegen 3,500 km fordern oder doch eher 250 EUR für den Flug von Zürich nach Hamburg.

3. In meinem Fall sollte es ja einfacher sein, da ich mit M&M die in Deutschland sitzen.

Was denkt ihr über die 3 Punkte?

Ich würde beiden eine Mail mit meiner Vorderung zusenden und falls beide nicht einwilligen, würde ich es an Flightright & Co. weitergeben. Wenn die erfolgreich sind wäre es super, wenn nicht dann habe ich zumindest nicht viel Zeit verschwendet.

Vielen Dank im Voraus.
Christian
 

DSM

Neues Mitglied
17.09.2014
14
0
Ich sehe gerade, auch ich muss bei Swiss reklamieren da sie die ausführende Gesellschaft ist.

Ansprüche aus der Fluggastrecht-VO sind generell ausschließlich an die ausführende bzw. potentiell ausführende Fluggesellschaft zu richten, unabhängig davon, mit welcher Gesellschaft der Beförderungsvertrag tatsächlich geschlossen wurde. Insbesondere bei code-sharing Flügen ist dies zu beachten! Bei Flügen im Rahmen von Pauschalreisen (Richtlinie 90/314/EWG) sind die Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern ebenso an das ausführende Luftfahrtunternehmen. (Quelle Wikipedia)
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Wenn die Kiste Verspätung wegen Nebels hatte und der zeitnahe Weiterflug ab ZRH dann ausgebucht war, ist das Wetter sehr wohl relevant!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Wenn die Kiste Verspätung wegen Nebels hatte und der zeitnahe Weiterflug ab ZRH dann ausgebucht war, ist das Wetter sehr wohl relevant!

Das Wetter ist vielleicht dafür relevant, dass er seinen ursprünglichen Anschluss verpasst hat. Nicht aber dafür, dass er aufgrund eines Fehlers eines Angestellten und/oder Inkompatibilität der 4U-/LX-Systeme nicht auf den nächstmöglichen Flug, sondern erst auf den übernächsten 3 Stunden später umgebucht wurde. Darum ging es hier (nicht darum, dass der ausgebucht war). Und da bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Kunde für den Fehler eines Angestellten entschädigt werden sollte.

Ob man sich mit dem Angebot von Swiss zufrieden gibt, oder es auf einen Prozess ankommen lassen möchte, muss der Threaderöffner selber entscheiden.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
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ZRH
Das Wetter ist vielleicht dafür relevant, dass er seinen ursprünglichen Anschluss verpasst hat. Nicht aber dafür, dass er aufgrund eines Fehlers eines Angestellten und/oder Inkompatibilität der 4U-/LX-Systeme nicht auf den nächstmöglichen Flug, sondern erst auf den übernächsten 3 Stunden später umgebucht wurde. Darum ging es hier (nicht darum, dass der ausgebucht war). Und da bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Kunde für den Fehler eines Angestellten entschädigt werden sollte.

Ob man sich mit dem Angebot von Swiss zufrieden gibt, oder es auf einen Prozess ankommen lassen möchte, muss der Threaderöffner selber entscheiden.

Vielleicht war der Flug ja auch wirklich ausgebucht und es war gar kein Fehler eines Angestellten...
Ist aber auch egal, wie ich LX kenne, wird man sich auf jeden Fall mit dem Wetter als Ursache rausreden.

Ich bin aber dahingehend bei Dir, dass es sich hier allenfalls wirklich lohnen könnte, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (im Gegensatz zu vielen anderen hier diskutierten Fällen). Wenn dann aber der Flieger wirklich ausgebucht war, dann gibt's allerdings ziemlich sicher nix.
 

DSM

Neues Mitglied
17.09.2014
14
0
Ich werde denen mal nett antworten und sehen was sie sagen. Der Flug war definitiv nicht ausgebucht, das hat man einfach gemerkt als sie sich entschuldigt haben. Und sonst hätte die ja es auch gesagt das der Flieger ausgebucht war.

Einen Prozess selber werde ich selber nicht machen. Das würde ich dann Leuten wie Flightright geben und die können dann entscheiden ob Chancen bestehen. Den Stress tue ich mir dann doch nicht selber an.

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe, echt super.