AB: [TV] Aufgedeckt - Die geheimen Tricks von Air Berlin

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Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
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Hab mir die Sendung mal angesehen.
Na Ja, nichts neues für den Vielflieger (...)
Die Aussage des Anwalts, dass man auch ein Anrecht auf die Rückerstattung des Kerosinzuschlags hat, fand ich schon interessant. Hat hier wirklich schon mal jemand versucht, die Rückerstattung des Kerosinzuschlags einzuklagen?

Leider wird es nie zu einem Urteil über Steuern und Gebühren kommen-vorher wird bezahlt.
Dazu gibt es bereits Urteile (gegen Air Berlin und die Lufthansa) und das wurde in dem Bericht auch erwähnt. Sie sind ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr zurückzuerstatten. Zumindest theoretisch ist das längst geklärt, praktisch nutzen tut es einem natürlich wenig.

Gruß,
Euphiletos
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.713
33
CDG/MUC
Das Problem mit den Steuern und Gebühren ist und bleibt, dass niemand sich gegen die Bearbeitungsgebühr auflehnen wird. Ich gehe für 25 Euro sicher nicht zu meinem Anwalt und ziehe schon gar nicht vor Gericht. Am Ende des Tages freue ich mich eigentlich sogar, dass ich überhaupt etwas vom Flugpreis zurückbekomme. Rechtliche Lage hin oder her: Wenn ich persönlich für, sagen wir mal 100 Euro, ein non-flexibles Ticket buche, habe ich persönlich damit abgeschlossen. Wenn ich dann nicht fliegen kann, sind die 100 Euro halt weg (beziehungsweise freue ich mich über die paar Euro Rückerstattung). Wenn ich ein flexibles Ticket brauche, dann buche ich das eben auch. Kommt die Gesundheit bei einem non-flexiblen Ticket dazwischen, greift ja sowieso die Versicherung. Bleiben nur wichtigere Termine, die mich dann über das 100 Euro Ticket auch nicht mehr nachdenken lassen.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Solange es Alternativen gibt, ist es doch in Ordnung, wenn die, die häufig Bockmist bauen höhere Preise verlangen müssen.

Bis es die, die angeblich "häufig Bockmist bauen", nicht mehr gibt. Und dann gibt es zu den anderen keine Alternative und du zahlst dort mehr.
Egal wie du es drehst, am Ende zahlt der Kunde!
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
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Wien
Das Problem mit den Steuern und Gebühren ist und bleibt, dass niemand sich gegen die Bearbeitungsgebühr auflehnen wird. Ich gehe für 25 Euro sicher nicht zu meinem Anwalt und ziehe schon gar nicht vor Gericht. Am Ende des Tages freue ich mich eigentlich sogar, dass ich überhaupt etwas vom Flugpreis zurückbekomme. Rechtliche Lage hin oder her: Wenn ich persönlich für, sagen wir mal 100 Euro, ein non-flexibles Ticket buche, habe ich persönlich damit abgeschlossen. Wenn ich dann nicht fliegen kann, sind die 100 Euro halt weg (beziehungsweise freue ich mich über die paar Euro Rückerstattung). Wenn ich ein flexibles Ticket brauche, dann buche ich das eben auch. Kommt die Gesundheit bei einem non-flexiblen Ticket dazwischen, greift ja sowieso die Versicherung. Bleiben nur wichtigere Termine, die mich dann über das 100 Euro Ticket auch nicht mehr nachdenken lassen.

Ich denke das ist überall im Billigsegment so. Wenn ich bei Ikea ein Regal um 30 Euro kaufe, dann kaufe ich mir damit Spiel, Spass, Ärger und gegf. ein Regal. Wenn die Holzresteersatz-Pressplatte dann bei Reindrehen des Wassoausieht-wieeinSchrauben abblättert, dann drehe ich das Regal um und stelle es mit der kaputten Seite an die Wand. Beim Wasserkocher um 4.95 gehe ich davon aus, dass er gegf. Wasser knapp über Zimmertemperatur bringt oder aber nach dreimal Benutzen den Geist aufgibt. Falls er länger hält > Freude. Oder bei der seligen Glühbirne, die man gekauft, reingeschraubt und einmal aufgedreht hat, und sich am "Ging" des Glühdrahts erfreuen konnte.

Überall dort ist das "Reklamieren" und "sich dahinter klemmen" einfach viel zu aufwendig für den möglichen Ertrag. Daher lässt man es. Und genau damit spekulieren diese Hersteller (und eben auch Billigfluglinien).

Letztens in der Bahn (AT), Zug war 90 Minuten verspätet. Ab 60 Minuten gibt 25% des Fahrpreises zurück. Eine Pax fragt den Zugbegleiter, wie man an die Bestätigung für die Verspätung kommt. Prozedere wird erklärt. Anderer Pax "aber für die paar Euro lohnt sich das nicht, ich bin froh wenn ich endlich ankomme". Obwohl überschaubarer Aufwand und bisher 100% Erfolg bei mir (wird sogar das Porto ersetzt) ist es halt vielen zu mühsam, wegen 5 oder 10 oder 20 Euro auch nur den minimalsten Aufwand zu treiben.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.713
33
CDG/MUC
Letztens in der Bahn (AT), Zug war 90 Minuten verspätet. Ab 60 Minuten gibt 25% des Fahrpreises zurück. Eine Pax fragt den Zugbegleiter, wie man an die Bestätigung für die Verspätung kommt. Prozedere wird erklärt. Anderer Pax "aber für die paar Euro lohnt sich das nicht, ich bin froh wenn ich endlich ankomme". Obwohl überschaubarer Aufwand und bisher 100% Erfolg bei mir (wird sogar das Porto ersetzt) ist es halt vielen zu mühsam, wegen 5 oder 10 oder 20 Euro auch nur den minimalsten Aufwand zu treiben.

Ganz genau. Ich habe bei der Bahn auch mal einen Claim für eine Strecke wie MUC-STR verfallen lassen, weil es um ~8 Euro ging. Den Aufwand mache ich mir nicht mal dann, wenn es so einfach ist wie bei der Bahn. Andererseits wurde es Ende des Jahres mal proaktiv angeboten, dass ich den Claim doch bitte ausfüllen sollte (musste aber auch eine Nacht in Leipzig bleiben - Kostenübernahme durch die Bahn). Da ging es auch nur um etwa 40 Euro, aber man "bat" mich förmlich darum, dass ich das doch bitte machen soll. Das Ausfüllen des Bogens dauert bei der Bahn aber ja auch nur ein paar Minuten. Bei den Fluggesellschaften dauert das Ganze immer ein gefühltes Jahr...
 
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kexbox

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04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Die Aussage des Anwalts, dass man auch ein Anrecht auf die Rückerstattung des Kerosinzuschlags hat, fand ich schon interessant. Hat hier wirklich schon mal jemand versucht, die Rückerstattung des Kerosinzuschlags einzuklagen?

Die Aussage ist m.E. falsch. Das ist ein urbaner Mythos, der nun leider zum ersten Mal auch von einem (ich nehme an) Juristen in den Mund genommen wurde. Die Erklärung ist zumindest nicht korrekt. Wenn 90% der Passagiere absagen, verbraucht der Flieger ja nicht nur noch 10% des Treibstoffs.
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
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Berlin
Kerosinzuschlag ist ein Preisbestandteil und keine Gebühr oder Steuer. Daher wird es auch nicht generell erstattet. Das Problem liegt hier m.E. eher darin, dass Airlines diesen Zuschlag immer noch separate vom beworbenen Flugtarif ausweisen dürfen und somit der Eindruck entsteht, dies würde von einer höheren Macht erhoben und nicht von ihnen. Ein weiteres Ärgernis ist, dass der Kerosinzuschlag immer nur kurzfristig nach oben angepasst wird und nicht nach unten. Nach oben heißt es immer, der Ölpreis sie gestiegen. Nach unten geht nicht, weil man ja auf Jahre im Voraus gehedged hätte. (n)
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Letztens in der Bahn (AT), Zug war 90 Minuten verspätet. Ab 60 Minuten gibt 25% des Fahrpreises zurück. Eine Pax fragt den Zugbegleiter, wie man an die Bestätigung für die Verspätung kommt. Prozedere wird erklärt. Anderer Pax "aber für die paar Euro lohnt sich das nicht, ich bin froh wenn ich endlich ankomme". Obwohl überschaubarer Aufwand und bisher 100% Erfolg bei mir (wird sogar das Porto ersetzt) ist es halt vielen zu mühsam, wegen 5 oder 10 oder 20 Euro auch nur den minimalsten Aufwand zu treiben.


OT ON

Wenn du das Formular in den Händen hältst, bekommst du ja auch schlechte Laune.

Dass es auch ohne geht, ist vermutlich ebenfalls nicht jedem klar.

OT OFF
 

Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
786
142
MUC
Die Aussage ist m.E. falsch. Das ist ein urbaner Mythos, der nun leider zum ersten Mal auch von einem (ich nehme an) Juristen in den Mund genommen wurde. Die Erklärung ist zumindest nicht korrekt. Wenn 90% der Passagiere absagen, verbraucht der Flieger ja nicht nur noch 10% des Treibstoffs.
Seine Aussage bzw. die Begründung war auch falsch. Trotzdem müsste imo der Kerosinzuschlag zurückerstattet werden. Nur, weil das Flugzeug ja trotzdem fliegt (ob nun mit ohne den Passagier der warum auch immer storniert hat) muss der Pax doch nicht für das Kerosin zahlen. Wenn eine Airline nur 50 von 200 Plätzen verkauft, muss die Airline den "Kerosinzuschlag" für die fehlenden 150 Paxe ja auch aus eigener Tasche zahlen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Seine Aussage bzw. die Begründung war auch falsch. Trotzdem müsste imo der Kerosinzuschlag zurückerstattet werden. Nur, weil das Flugzeug ja trotzdem fliegt (ob nun mit ohne den Passagier der warum auch immer storniert hat) muss der Pax doch nicht für das Kerosin zahlen. Wenn eine Airline nur 50 von 200 Plätzen verkauft, muss die Airline den "Kerosinzuschlag" für die fehlenden 150 Paxe ja auch aus eigener Tasche zahlen.

Die Frage ist falsch herum gestellt. Die Frage, die das BGB stellt: Was spart die Airline durch das Ausbleiben des Passagiers.
 

Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
786
142
MUC
Vermutlich nichts. Außer einen Tropfen Kerosin, eine Mahlzeit und eine Dose Cola.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
652
23
Der Kerosinzuschlag stellt ja auch nicht die 100%en Kosten für das Kerosin dar, sondern ist nur ein Zuschlag auf den Kerosinpreis, der im Ticket eingepreist ist.

Heißt: Im Ticketpreis ist ein Kerosinpreis auf Basis des Ölpreises von 20 USD (bspw.) eingepreist. Um nicht immer den eigtl. Ticketpreis anheben zu müssen, holt man sich den Rest über einen Zuschlag wieder.

Von daher ist es mitnichten so, dass die Airline dann gar kein Geld für das Kerosin bei einer Stornierung bekommt.
 

caipi

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
438
43
Berlin
Darf bei einem Komplettstorno eigentlich die Servicegebühr von EUR 9,50 einbehalten werden? Ich hatte am Sonntag einen AB Flug storniert, gestern hatte ich die Erstattung auf dem KK Konto, aber abzügl. der Servicegebühr.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
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Berlin
Der Kerosinzuschlag stellt ja auch nicht die 100%en Kosten für das Kerosin dar, sondern ist nur ein Zuschlag auf den Kerosinpreis, der im Ticket eingepreist ist.

Heißt: Im Ticketpreis ist ein Kerosinpreis auf Basis des Ölpreises von 20 USD (bspw.) eingepreist. Um nicht immer den eigtl. Ticketpreis anheben zu müssen, holt man sich den Rest über einen Zuschlag wieder.

Von daher ist es mitnichten so, dass die Airline dann gar kein Geld für das Kerosin bei einer Stornierung bekommt.

Leider funktioniert das in umgekehrter Richtung mit den Kerosinpreisen ja bekanntlich nie. Die Kerosinzuschläge haben sich seit Monaten kaum verändert, obwohl die Ölpreise dramatisch gesunken sind. Wie schon aufgeführt sollte der Kerosinpreis m.E. einfach nicht separat aufgeführt werden, sondern nur ein Ticketpreis. Der Bäcker weist seine Brötchenpreise ja auch nicht zzgl. Mehlzuschläge aus, auch wenn der Mehl- oder Weizenpreis fluktuiert.
 
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Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
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DUS
Kerosinzuschlag ist ein Preisbestandteil und keine Gebühr oder Steuer.
Dann sollen Fluggesellschaften diesen Kerosinzuschlag auch nicht vom Tarif (Flugpreis) entkoppeln können. Der Flug kostet dann 41,- Euro und nicht 1,- laut Tarif plus 40,- Euro Kerosinzuschlag. Das Problem ist doch, dass sie im Falle einer Stornierung diesen Kerosinzuschlag als festen Bestandteil des Flugpreises ansehen und daher auch nicht erstatten, während er bei Prämienflügen plötzlich Teil der "Steuern und Gebühren" ist.

Gruß,
Euphiletos
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.606
507
BR Bericht: Die geheimen Tricks von Air Berlin

Gerade habe ich einen Teil des obigen BR berichts über die geheimen Tricks der Air Berlin gesehen.
Sehr Aufschlussreich- und bodenlos - aber auch uns hier im Forum nicht unbekannt. Es bestätigt die schon hier geäußerten Vermutungen - und es ist gefühlt noch schlimmer.

Hier der Link

Die Story vom 08.04.2015: Die geheimen Tricks von Air Berlin | BR Mediathek VIDEO

Gruss

Flyglobal

PS: muss den Anfang nochmal sehen.


//Modhinweis DrThax: Link korrigiert. Der ursprüngliche Link von flyglobal zeigte auf den 1-minütigen Trailer, nicht auf den eigentlichen Film.
 
Moderiert: