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Die Aussage des Anwalts, dass man auch ein Anrecht auf die Rückerstattung des Kerosinzuschlags hat, fand ich schon interessant. Hat hier wirklich schon mal jemand versucht, die Rückerstattung des Kerosinzuschlags einzuklagen?Hab mir die Sendung mal angesehen.
Na Ja, nichts neues für den Vielflieger (...)
Dazu gibt es bereits Urteile (gegen Air Berlin und die Lufthansa) und das wurde in dem Bericht auch erwähnt. Sie sind ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr zurückzuerstatten. Zumindest theoretisch ist das längst geklärt, praktisch nutzen tut es einem natürlich wenig.Leider wird es nie zu einem Urteil über Steuern und Gebühren kommen-vorher wird bezahlt.
Gruß,
Euphiletos