AB: Wie Air Berlin bei Kofferverlust reagiert oder auf einen Mahnbescheid reagiert

ANZEIGE

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.091
7.146
Und wie hoch ist der Schaden, wenn Du die von chrini1 in #12 genannte Formel zugrunde legst?

Warum sollte er die Formel zu Grunde legen? Nur weil ein Richter am AG in einem bestimmten Fall der Meinung war? Das Kleidung in einem Jahr 75% an Wert verliert mag stimmen - aber bestimmt nicht in jedem Fall. 10% - 20% beim Koffer pro Jahr dürften hingegen der Regel entsprechen.
 

Liegendflieger

Erfahrenes Mitglied
13.02.2016
255
1
Warum sollte er die Formel zu Grunde legen? Nur weil ein Richter am AG in einem bestimmten Fall der Meinung war? Das Kleidung in einem Jahr 75% an Wert verliert mag stimmen - aber bestimmt nicht in jedem Fall. 10% - 20% beim Koffer pro Jahr dürften hingegen der Regel entsprechen.

Er kann dem Richter dann ja sagen, "das mag Ihre Meinung sein, ich sehe das anders". Der Richter wird dann ungefähr auf folgendes hinweisen: Schadenersatz: Abzug neu für alt - frag-einen-anwalt.de

@ Ekel Alfred: Die Textilreinigungen verwenden eine Zeitwerttabelle, von der hier oder im ehem. Nachbarforum mal ein Anwalt behauptete, daß Gerichte sie in Fällen wie Deinen durchaus heranziehen: Zeitwerttabelle - reinigen-lassen.com
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.091
7.146

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.819
1.224
BRE / HAJ
Für mich irgendwie erschreckend wie AB mit dem durch AB (bzw. deren beauftragten Abfertiger) verursachten Schäden umgeht.

Werde wohl über FB die Kommunikation mal versuchen.
RSV vorhanden, mal sehen was ich nach einer Mütze Schlaf machen werde.
 

Liegendflieger

Erfahrenes Mitglied
13.02.2016
255
1
Ah er wird Kleidung oder Kosmetik mit einem Garagentor vergleichen?
Ja. Die Juristen nennen das Abstraktionsvermögen (man kann es auch einfach Verstand nennen). Es gibt eben nur einen § 249 BGB und der gilt gleichermaßen für Garagentore wie für Jeans.

Ist dir bewusst das es Kleidung gibt die gebraucht sehr deutlich teuerer ist als neu? Es kommt auf das Produkt an.
Ist dir bewusst, dass er diese Ausnahme, daß seine Kleidung im Wert sogar noch gestiegen ist, beweisen müßte?
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Es geht ja weniger um die Frage, ob der Schaden AB anzulasten ist (das wird ja nicht ernstlich bestritten), sondern um die Höhe des Schadens. Vielleicht liegt AB mit dem Angebot, ein Drittel des Neuwertes zu ersetzen, im realistisch zu erwartenden Rahmen und findet es ihrerseits “erschreckend“, dass der Kunde den Ersatz des annähernden Neuwertes verlangt.

Ich verstehe vollkommen, dass man als Betroffener stinkig ist, aber die andere Seite hat eben einen ganz anderen Blickwinkel auf die Situation.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Ich finde es eine Frechheit, wenn einem Betrug unterstellt wird, nur weil die Airlines geschlampt haben. Und jeden Packvorgang zu dokumentieren, dazu fehlt mir auch der Nerv. Zumal ich nicht wissen möchte, was einem dann angelastet wird. Wöchentlich neu fotografierter "Musterkoffer", nur in der Hoffnung, dass der verschwindet?

Klar, dass es für Airlines ein Risiko darstellt, an einen unehrlichen Zeitgenossen zu geraten, aber dann sollten sie an ihrer Zuverlässigkeit arbeiten.

Die Grenze von 1400€ ist ja wirklich nicht so hoch, als dass da soviel Spielraum wäre. Habe es auch unterschätzt - bin locker auf 1200€+ gekommen für letzte Woche - und das waren nur 3 Tage und ein günstiger Koffer. :eek:

Und kaum etwas älter als 1-3 Monate. Ne, Riesensauerei, was die da abziehen. Morgen wieder Handgepäck.
 

Liegendflieger

Erfahrenes Mitglied
13.02.2016
255
1
Ich finde es eine Frechheit, wenn einem Betrug unterstellt wird, nur weil die Airlines geschlampt haben. Und jeden Packvorgang zu dokumentieren, dazu fehlt mir auch der Nerv. Zumal ich nicht wissen möchte, was einem dann angelastet wird. Wöchentlich neu fotografierter "Musterkoffer", nur in der Hoffnung, dass der verschwindet?

Klar, dass es für Airlines ein Risiko darstellt, an einen unehrlichen Zeitgenossen zu geraten, aber dann sollten sie an ihrer Zuverlässigkeit arbeiten.

Die Grenze von 1400€ ist ja wirklich nicht so hoch, als dass da soviel Spielraum wäre. Habe es auch unterschätzt - bin locker auf 1200€+ gekommen für letzte Woche - und das waren nur 3 Tage und ein günstiger Koffer. :eek:

Und kaum etwas älter als 1-3 Monate. Ne, Riesensauerei, was die da abziehen. Morgen wieder Handgepäck.

Niemand unterstellt Dir einen Betrug, nur weil er nicht mehr rausrückt, als er rechtlich muß. Anderenfalls könnte man genau so dem AB-Vorstand Untreue unterstellen, wenn er an einen geschädigten Pax mehr Geld (der Aktionäre!) verteilt als es rechtlich geboten ist.
Das von Dir geschilderte Problem wird daher eher von den Gerichten oder der Gesetzgebung verursacht.

Allerdings ist es nicht so, wie AB es darstellt ("das mußt du uns erstmal beweisen", "wir widersprechen einer Parteivernehmung" etc.). Wenn der Anspruchsteller seine Forderung nachvollziehbar darlegt ("ich war auf einem 5-tägigen Kongreß und wie meine Frau weiß, nehme ich zu solchen Kongressen 3 Anzüge im Wert von je 800 Euro mit") hat der Richter die Möglichkeit, den Schaden nach eigenem Ermessen zu schätzen.
Das geschieht in der Regel auch ganz vernünftig. Ich will allerdings nicht ausschließen, daß man bei einem verschnarchten Staatsdiener am Landgericht in seinen Ecco-Schuhen und seinem Anzug aus Mischgewebe auf taube Ohren stößt, wenn man ihm zu erklären versucht, daß die Maßschuhe, von denen man 30 verschiedene Modelle besitzt, ein Leben lang halten, d.h. der gleichen Abschreibung unterliegen, wie eine Immobilie. Grundsätzlich aber berücksichtigen die Gerichte die persönlichen Lebensumstände. Wer also nachweist, daß er ein paar Dutzend Schuhe und Anzüge sein eigen nennt, wird damit regelmäßig einen geringeren Wertverlust seiner Kleidung "erreichen" als derjenige, der stets in den gleichen vier Chinos steckt und dem Gericht weißmachen will, daß seine geilen Sneakers von Puma sogar Sammlerwert besitzen.
 
  • Like
Reaktionen: konnimutti

HighTower

Aktives Mitglied
20.03.2014
239
0
Moin, moin in die Runde.

Folgender Sachverhalt:

Ende 2015 Flugstrecke in C von JFK nach DUS unter AA Flugnummer ist von 2 Koffern ist nur 1 mitgekommen.
Eigentlich keine dramatische Sache, aber das Ende vom Lied ist, dass der Koffer unauffindbar ist bzw. Air Berlin mir das bedauern über den Verlust ausgedrückt hat.

Habe nach der Inhaltsliste dann die Quittungen nachgereicht.

Air Berlin hat mir dann einen Fluggutschein über 500 Euro angeboten Anfang April 2016.

Dann nochmals 2 Mal versucht mit Air Berlin Kontakt aufzunehmen, worauf mir nicht genatwortet wurde.

Ich habe dann vor 1 1/2 Wochen 35,50 € in die Hand genommen und einen Mahnbescheid gegen AB über 1.131 SZR (ca. 1.400 €) beantragt.

Nun auf einmal rührt sich die Rechtsabteilung von AB mit folgender Antwort:




Ich fühle mit jetzt erst richtig veräppelt von dem Laden.

Daher würde mich mal Eure rechtskundige Meinung zu dem Fall interessieren.

Ich soll nach Einreichung der Belege nun beweisen, dass die Sachen auch wirklich im Koffer sich befunden haben.
Zusätzlich wird die Antraggegnerin einer Parteivernehmnung (?) widersprechen.
Den Restbetrag und Koffer abschreiben, oder jetzt erst recht ?

Über Eure Meining (gerne auch per PM) würde ich mich freuen.

Hatte ein ähnlich erfreuliches Erlebnis. Umsteigeverbindung Zürich-Alicante via PMI, und am Gepäckband kommt mir meine Tasche so erstaunlich leicht vor. Beim Blick hinein fehlte ein original verpacktes und am Vortag als Geschenk gekauftes iPad, eine Stange Zigaretten (das spanische Kraut kann man ja nicht rauchen), und zwei angebrochene Parfüms. Beschwerde am Flughafen sinnlos, denn man sei nicht zuständig da das Gepäck ja angekommen und nicht weg sei. Aha, klasse. Also entsprechendes Formular ausgefüllt, und die Originalbelege von Kippen und iPad hatte ich noch - die angebrochenen Duftwässerchen betrachtete ich schon damals als "Geschenk des Hauses". Belege dann als Scan eingeschickt, und nach etlichen Wochen den Verweis erhalten, man bräuchte die Originale. Diese dann per Einschreiben versandt, und es folgte.... NICHTS! Mehrmalige Mails führten zur Standardantwort des größtmöglichen Bedauerns (ich nannte es irgendwann den "Standardbrief von der Klagemauer") . Gipfel der Frechheit war irgendwann, als ich es etwas eskalieren ließ, dass meine Originale nicht auffindbar seien, und ich ja schwerlich beweisen könnte, was sich im eingeschriebenen Brief denn befunden habe. Nach weiterem Zeter und Mordio dann final ein Standardbrief, dass die Beschwerdenummer nun eingestellt werde nach der so lange vergangenen Zeit, da ich ja nicht in der Lage sei, die "mehrfach geforderten Nachweise" beizubringen. Hatte es dann seinerzeit auf sich beruhen lassen, denn umgerechnet in die investierten Stunden stand die Summe schon längst in keinem Verhältnis mehr. Kundenbeschwerdenabwehrstrategie in meinem Falle ist also voll aufgegangen. Seit damals vorzugsweise Handgepäck, und eine gesonderte Versicherung für den Fall des Falles.

Kann nur bestätigen: AB fliege ich sehr gerne, aber wenn mal was daneben geht oder von der Norm abweicht, dann ist der Kunden"service" unter aller Sau!
 

Liegendflieger

Erfahrenes Mitglied
13.02.2016
255
1
Würden Dich irgend welche Bedenken beschleichen, Bargeld in Deiner aufgegebenen Tasche zu transportieren?
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
@ EkelAlfred,

danke für die Kenntnismachung dieses Vorgangs,
ich bin ehrlich gesagt fassungslos, daß man als Geschädigter dann auch noch dermaßen respektlos und kundenunfreundlich angegangen wird. :eek::mad:

Mein Mitgefühl, daß Dir das passiert ist und ich wünsche Dir nun zumindest noch das Optimum der Dir zustehenden Entschädigung.


@ rcs,
danke für diese sehr treffende Glosse.


@ Chrini,
andere hatten hier ja schon angeführt, wie schnell diese 1400€ erreicht sein können.

Ich habe z.B. (bewußt!) nur Aldi-Taschen oder billige Tauchtaschen,
aber der Inhalt 2x Tauchgepäck (in einer Tasche) geht auch locker über 2000-5000 €, wobei die Tauchcomputer ja sowieso im Handgepäck sind.
Komme gerade mit Cathay aus CEB zurück, da wurde erstmals angewiesen, daß auch die Atemregler NICHT mehr, wie sonst immer, im Handgepäck sein durften. Alles Technikgerödel zusammen ist schon eine ganz schöne Summe.

Bisher, dreimal Holz geklopft und nach heute noch mehr (erkläre ich später), hatte ich noch nie einen Gepäckverlust und nur einmal eine Verspätung.
Dann zu hören, daß sowieso nur Zeitwert erstattet werden würde und man auch noch in der Beweislast wäre, was drin war, ist schon heftig.

Besonders empörend daher die obige Formulierung bezüglich Alleinreisender. :mad:




Würden Dich irgend welche Bedenken beschleichen, Bargeld in Deiner aufgegebenen Tasche zu transportieren?

Ich habe natürlich auch nie Laptops oder andere wertige Elektronik im Aufgabe-Gepäck-
aber heute - versehentlich - eine mittlere 4stellige Bargeldsumme.:eek: :rolleyes:


Mein Mitreisender hat versehentlich zwei Kisten, die ins Gepäck und Handgepäck sollten, verwechselt.

Das Gepäck ist nicht mal mit einem Schloß oder Gepäckband oder sonstwas gesichert und auch kein Hartschalengepäck-
als es dann heute als letztes auf dem Band ankam, obwohl priority, habe ich schon geschluckt.

Nach zwei philippininschen Airports und HKG ist das schon einiges Glück...


Aber machmal ist das Glück auch mit den Schussligen... ;)




Lieber TE,
ich wünsche Dir viel Erfolg und möglichst wenig Aufwand im Durchsetzen Deiner Ansprüche.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: konnimutti

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ich glaube, der Hauptgrund für die heftige Reaktion von AB ist, dass der TO "sofort" mit einem Mahnschreiben kam. Da muss dann ein Jurist und nicht ein Customer Relations Mensch antworten und sofort rechtlich Position beziehen.

Nun kann man trefflich streiten, ob bzw. wann der TO ansonsten überhaupt eine Reaktion erhalten hätte. Und genauso kann man darüber streiten, wieviel Schaden ihm tatsächlich entstanden ist.

Zudem kann ich mir gut vorstellen, dass die Airline bei Kofferverlust immer wieder mit unanständigen Forderungen konfrontiert wird, die anderswo unter Versicherungsbetrug laufen würden. Und damit meine ich ausdrücklich nicht den TO.

Wie es in den Wald hineinschreit...

Alles in allem bleibt ein Kofferverlust aber immer ein Ärgernis, der Papierkram danach ein noch größeres Frusterlebnis, nicht nur bei AB.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox und qnibert

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Mal ganz im Ernst, wenn eine Airline den Koffer verschusselt, dann erwarte ich (zumindest theoretisch bisher:eek:;)) , daß die mir den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzen.

Übrigens wäre ich auch nie davon ausgegangen, daß Klamotten innerhalb eines Jahres 75% Wertverlust erleiden, das finde ich unfaßbar.



Selbstverständlich kann/könnte die Airline bei späterem möglichem Wiederauffinden überprüfen, daß die Angaben des Geschädigten korrekt waren. :cool:

Vielleicht gäben die sich dann auch mehr Mühe mit der Gepäckermittlung. :rolleyes:

Denn wie es sonst zu diesen vielen Versteigerungen kommen kann, kann ich auch nicht nachvollziehen.

Spätestens im Koffer sollte man dann ja nochmal einen deutlich sichtbaren Adress-Hinweis haben, außen (nicht leicht einsichtbar) sowieso.

Aber daß ein Geschädigter nochmal (in meiner Empfindung) sozusagen ins Unrecht gesetzt wird und ihm keine Rechtschaffenheit unterstellt wird zeigt ein sehr ungutes Bild...
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich glaube, der Hauptgrund für die heftige Reaktion von AB ist, dass der TO "sofort" mit einem Mahnschreiben kam.

Wie bitte?????

......
Ende 2015 Flugstrecke in C von JFK nach DUS unter AA Flugnummer ist von 2 Koffern ist nur 1 mitgekommen.
...........
Habe nach der Inhaltsliste dann die Quittungen nachgereicht.
Air Berlin hat mir dann einen Fluggutschein über 500 Euro angeboten Anfang April 2016.
Dann nochmals 2 Mal versucht mit Air Berlin Kontakt aufzunehmen, worauf mir nicht genatwortet wurde.
 

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.819
1.224
BRE / HAJ
Ich glaube, der Hauptgrund für die heftige Reaktion von AB ist, dass der TO "sofort" mit einem Mahnschreiben kam. Da muss dann ein Jurist und nicht ein Customer Relations Mensch antworten und sofort rechtlich Position beziehen.

Nun kann man trefflich streiten, ob bzw. wann der TO ansonsten überhaupt eine Reaktion erhalten hätte. Und genauso kann man darüber streiten, wieviel Schaden ihm tatsächlich entstanden ist.

Zudem kann ich mir gut vorstellen, dass die Airline bei Kofferverlust immer wieder mit unanständigen Forderungen konfrontiert wird, die anderswo unter Versicherungsbetrug laufen würden. Und damit meine ich ausdrücklich nicht den TO.

Wie es in den Wald hineinschreit...

Alles in allem bleibt ein Kofferverlust aber immer ein Ärgernis, der Papierkram danach ein noch größeres Frusterlebnis, nicht nur bei AB.

Ich erwarte schon von einem Unternehmen nach dem Ausschlagen des Gutscheins, dass eine Reaktion erfolgt.
Es erfolgte eben keine Reaktion seitens AB; das einzig positive ist, dass AB nach Beantragung des MB zumindest reagiert.

Das steht jedem frei, selbst zu beurteilen, wie AB mit "seinen Kunden" umgeht.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Der TO hatte noch keine Einigung mit der Airline über die Höhe des Schadens, sondern nur Quittungen eingereicht und dem angebotenen Gutschein (verständlicherweise) widersprochen, aber schon eine Mahnung geschrieben.

Daher mein "sofort".

Dem Mahnschreiben musste die Airline formal widersprechen, da sie sonst die Forderung anerkennen würde. Über den Ton kann man absolut streiten.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ich erwarte schon von einem Unternehmen nach dem Ausschlagen des Gutscheins, dass eine Reaktion erfolgt.
Es erfolgte eben keine Reaktion seitens AB; das einzig positive ist, dass AB nach Beantragung des MB zumindest reagiert.

Das steht jedem frei, selbst zu beurteilen, wie AB mit "seinen Kunden" umgeht.

Wie gesagt, ich stellte ja nur fest, dass die Heftigkeit der Reaktion der Airline durch dein Mahnschreiben provoziert wurde. Und ich hatte ja auch schon angemerkt, dass du sonst wohl noch immer keine Reaktion erhalten hättest, was natürlich auch nicht ok ist. Aber das ist dann halt das Problem, wenn man eskaliert.

https://www.youtube.com/watch?v=FONN-0uoTHI
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wie gesagt, ich stellte ja nur fest, dass die Heftigkeit der Reaktion der Airline durch dein Mahnschreiben provoziert wurde.

Was schlägst du vor?

Warten, bis die Angelegenheit verjährt ist?

Und wenn ein Anspruch besteht, ehrt es meiner Meinung nach einen Schuldner diesen zu begleichen und nicht "aus Prinzip" zu widersprechen.
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91 und hippo72

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Was schlägst du vor?

Warten, bis die Angelegenheit verjährt ist?

Und wenn ein Anspruch besteht, ehrt es meiner Meinung nach einen Schuldner diesen zu begleichen und nicht "aus Prinzip" zu widersprechen.

Ich schlage hier ja erst einmal garnichts vor, sondern habe nur angemerkt, dass wer mit einem Titel droht, halt auch eine unsafte Reaktion erhält.

Und ob ein Anspruch in der genannter Höhe besteht, darüber streiten wir ja selbst hier im Thread.
 
  • Like
Reaktionen: qnibert

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
.....habe nur angemerkt, dass wer mit einem Titel droht, halt auch eine unsafte Reaktion erhält.

Und ob ein Anspruch in der genannter Höhe besteht, darüber streiten wir ja selbst hier im Thread.

Das sehe ich völlig anders!

Wenn ich als Airline realisieren würde, dass:

a) ich den Koffer meines Kunden während des Fluges endgültig verloren habe
b) der Kunde mir eine Inhaltsliste samt Belegen zugesendet hat
c) er den von mir angeboten Gutschein in Höhe von deutlich weniger als der Hälfte des verlangten Wertes nicht akzeptiert
d) der Kofferverlust schon vor 6 Monaten eingetreten ist

dann bekomme ich:

a) ein schlechtes Gewissen
b) Verständnis für den Ärger den Kunden
c) erwäge zusätzlich den nötigen Zeitaufwand (10 - 20 Std) des Kunden für die Wiederbeschaffung der verlorenen Sachen

und komme zu dem Schluss, allein schon aus Gründen der Ausgewogenheit, den Mahnbescheid zu akzeptieren und drohe NICHT noch zusätzlich dem Kunden mit formalen Prozesstricks, welche, Zitat, ein "erhöhtes Prozessrisiko für den Antragsteller" ergeben.

Edit: Anders würde ich die Sache beurteilen, wenn es um eine unangemessen hohe Schadenersatzforderung nach einem nur kurzzeitigen Kofferverlust ginge.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: VBird

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Das sehe ich völlig anders!

Wir leben in einem freien Land. Hatte wie schon beschrieben den TO eh nicht kritisiert, sondern nur angemerkt, woran die heftige Reaktion liegen könnte.

Aber einfach so einen Mahnbescheid aus Scham zu akzeptieren, da müssten wir im Kunden-Schlaraffenland leben.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Aber einfach so einen Mahnbescheid aus Scham zu akzeptieren, da müssten wir im Kunden-Schlaraffenland leben.

... überhaupt nur daran zu denken, ein Kunde akzeptiert bei Koffer-Totalverlust einen 500€ Fluggutschein ist "Airline-Schlaraffenland", übersteigt mein Vorstellungsvermögen. Wie gesagt, bei Totalverlust und nicht für ein paar Tage.

Aber gut, wieder was dazu gelernt.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
... überhaupt nur daran zu denken, ein Kunde akzeptiert bei Koffer-Totalverlust einen 500€ Fluggutschein ist "Airline-Schlaraffenland", übersteigt mein Vorstellungsvermögen. Wie gesagt, bei Totalverlust und nicht für ein paar Tage.

Aber gut, wieder was dazu gelernt.

Da stimme ich dir sogar zu. Und die Response-Zeiten der Airline waren auch lausig.
 
  • Like
Reaktionen: rotanes