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Waren Belege inkl. Koffer ca. 1.800 €.
Koffer 2 Jahre alt; Klamotten 1 Jahr
Und wie hoch ist der Schaden, wenn Du die von chrini1 in #12 genannte Formel zugrunde legst?
Waren Belege inkl. Koffer ca. 1.800 €.
Koffer 2 Jahre alt; Klamotten 1 Jahr
Und wie hoch ist der Schaden, wenn Du die von chrini1 in #12 genannte Formel zugrunde legst?
Warum sollte er die Formel zu Grunde legen? Nur weil ein Richter am AG in einem bestimmten Fall der Meinung war? Das Kleidung in einem Jahr 75% an Wert verliert mag stimmen - aber bestimmt nicht in jedem Fall. 10% - 20% beim Koffer pro Jahr dürften hingegen der Regel entsprechen.
Er kann dem Richter dann ja sagen, "das mag Ihre Meinung sein, ich sehe das anders". Der Richter wird dann ungefähr auf folgendes hinweisen: Schadenersatz: Abzug neu für alt - frag-einen-anwalt.de
Ja. Die Juristen nennen das Abstraktionsvermögen (man kann es auch einfach Verstand nennen). Es gibt eben nur einen § 249 BGB und der gilt gleichermaßen für Garagentore wie für Jeans.Ah er wird Kleidung oder Kosmetik mit einem Garagentor vergleichen?
Ist dir bewusst, dass er diese Ausnahme, daß seine Kleidung im Wert sogar noch gestiegen ist, beweisen müßte?Ist dir bewusst das es Kleidung gibt die gebraucht sehr deutlich teuerer ist als neu? Es kommt auf das Produkt an.
Ist dir bewusst, dass er diese Ausnahme, daß seine Kleidung im Wert sogar noch gestiegen ist, beweisen müßte?
Ich finde es eine Frechheit, wenn einem Betrug unterstellt wird, nur weil die Airlines geschlampt haben. Und jeden Packvorgang zu dokumentieren, dazu fehlt mir auch der Nerv. Zumal ich nicht wissen möchte, was einem dann angelastet wird. Wöchentlich neu fotografierter "Musterkoffer", nur in der Hoffnung, dass der verschwindet?
Klar, dass es für Airlines ein Risiko darstellt, an einen unehrlichen Zeitgenossen zu geraten, aber dann sollten sie an ihrer Zuverlässigkeit arbeiten.
Die Grenze von 1400€ ist ja wirklich nicht so hoch, als dass da soviel Spielraum wäre. Habe es auch unterschätzt - bin locker auf 1200€+ gekommen für letzte Woche - und das waren nur 3 Tage und ein günstiger Koffer.
Und kaum etwas älter als 1-3 Monate. Ne, Riesensauerei, was die da abziehen. Morgen wieder Handgepäck.
Moin, moin in die Runde.
Folgender Sachverhalt:
Ende 2015 Flugstrecke in C von JFK nach DUS unter AA Flugnummer ist von 2 Koffern ist nur 1 mitgekommen.
Eigentlich keine dramatische Sache, aber das Ende vom Lied ist, dass der Koffer unauffindbar ist bzw. Air Berlin mir das bedauern über den Verlust ausgedrückt hat.
Habe nach der Inhaltsliste dann die Quittungen nachgereicht.
Air Berlin hat mir dann einen Fluggutschein über 500 Euro angeboten Anfang April 2016.
Dann nochmals 2 Mal versucht mit Air Berlin Kontakt aufzunehmen, worauf mir nicht genatwortet wurde.
Ich habe dann vor 1 1/2 Wochen 35,50 € in die Hand genommen und einen Mahnbescheid gegen AB über 1.131 SZR (ca. 1.400 €) beantragt.
Nun auf einmal rührt sich die Rechtsabteilung von AB mit folgender Antwort:
Ich fühle mit jetzt erst richtig veräppelt von dem Laden.
Daher würde mich mal Eure rechtskundige Meinung zu dem Fall interessieren.
Ich soll nach Einreichung der Belege nun beweisen, dass die Sachen auch wirklich im Koffer sich befunden haben.
Zusätzlich wird die Antraggegnerin einer Parteivernehmnung (?) widersprechen.
Den Restbetrag und Koffer abschreiben, oder jetzt erst recht ?
Über Eure Meining (gerne auch per PM) würde ich mich freuen.
Würden Dich irgend welche Bedenken beschleichen, Bargeld in Deiner aufgegebenen Tasche zu transportieren?
Ich glaube, der Hauptgrund für die heftige Reaktion von AB ist, dass der TO "sofort" mit einem Mahnschreiben kam.
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Ende 2015 Flugstrecke in C von JFK nach DUS unter AA Flugnummer ist von 2 Koffern ist nur 1 mitgekommen.
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Habe nach der Inhaltsliste dann die Quittungen nachgereicht.
Air Berlin hat mir dann einen Fluggutschein über 500 Euro angeboten Anfang April 2016.
Dann nochmals 2 Mal versucht mit Air Berlin Kontakt aufzunehmen, worauf mir nicht genatwortet wurde.
Ich glaube, der Hauptgrund für die heftige Reaktion von AB ist, dass der TO "sofort" mit einem Mahnschreiben kam. Da muss dann ein Jurist und nicht ein Customer Relations Mensch antworten und sofort rechtlich Position beziehen.
Nun kann man trefflich streiten, ob bzw. wann der TO ansonsten überhaupt eine Reaktion erhalten hätte. Und genauso kann man darüber streiten, wieviel Schaden ihm tatsächlich entstanden ist.
Zudem kann ich mir gut vorstellen, dass die Airline bei Kofferverlust immer wieder mit unanständigen Forderungen konfrontiert wird, die anderswo unter Versicherungsbetrug laufen würden. Und damit meine ich ausdrücklich nicht den TO.
Wie es in den Wald hineinschreit...
Alles in allem bleibt ein Kofferverlust aber immer ein Ärgernis, der Papierkram danach ein noch größeres Frusterlebnis, nicht nur bei AB.
Ich erwarte schon von einem Unternehmen nach dem Ausschlagen des Gutscheins, dass eine Reaktion erfolgt.
Es erfolgte eben keine Reaktion seitens AB; das einzig positive ist, dass AB nach Beantragung des MB zumindest reagiert.
Das steht jedem frei, selbst zu beurteilen, wie AB mit "seinen Kunden" umgeht.
Wie gesagt, ich stellte ja nur fest, dass die Heftigkeit der Reaktion der Airline durch dein Mahnschreiben provoziert wurde.
Was schlägst du vor?
Warten, bis die Angelegenheit verjährt ist?
Und wenn ein Anspruch besteht, ehrt es meiner Meinung nach einen Schuldner diesen zu begleichen und nicht "aus Prinzip" zu widersprechen.
.....habe nur angemerkt, dass wer mit einem Titel droht, halt auch eine unsafte Reaktion erhält.
Und ob ein Anspruch in der genannter Höhe besteht, darüber streiten wir ja selbst hier im Thread.
Das sehe ich völlig anders!
Aber einfach so einen Mahnbescheid aus Scham zu akzeptieren, da müssten wir im Kunden-Schlaraffenland leben.
... überhaupt nur daran zu denken, ein Kunde akzeptiert bei Koffer-Totalverlust einen 500€ Fluggutschein ist "Airline-Schlaraffenland", übersteigt mein Vorstellungsvermögen. Wie gesagt, bei Totalverlust und nicht für ein paar Tage.
Aber gut, wieder was dazu gelernt.