OS: Wieder einmal - AUA ersten Leg verfallen lassen

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.137
8.403
BRU
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ich finde es spannend, wie man den Beitrag mit dem Auszug aus dem Urteil so perfekt ignorieren kann. Aus meiner Sicht eine "vernünftige" Entscheidung, die den Willen des Kunden berücksichtigt: "Will ich betrügen" oder "habe ich meinen Flug verpasst"

Das Urteil finde ich auch vernünftig. Bleibt aber für die Praxis die Frage: wie soll der CI- oder Gate-Mitarbeiter in VIE (oder wo auch immer) beurteilen können, ob hier betrügerische Absichten (Umgehung des Tarifsystems) vorlagen oder jemandem wirklich etwas dazwischen kam? Letztendlich können das in vielen Fällen wohl erst die Gerichte im Nachhinein entscheiden....
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Das Urteil finde ich auch vernünftig. Bleibt aber für die Praxis die Frage: wie soll der CI- oder Gate-Mitarbeiter in VIE (oder wo auch immer) beurteilen können, ob hier betrügerische Absichten (Umgehung des Tarifsystems) vorlagen oder jemandem wirklich etwas dazwischen kam? Letztendlich können das in vielen Fällen wohl erst die Gerichte im Nachhinein entscheiden....

Genau darum geht es doch, wie Du richtig schreibst: Im Nachgang.

Hilft dem TO halt wenig. Aber ich bin auf die Reiseerlebnisse gespannt.
Und auch darauf, wie er das dann alles mit seinem aktuellen Weltbild in Einklang bringen wird :LOL:
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.589
1.217
Das Urteil finde ich auch vernünftig. Bleibt aber für die Praxis die Frage: wie soll der CI- oder Gate-Mitarbeiter in VIE (oder wo auch immer) beurteilen können, ob hier betrügerische Absichten (Umgehung des Tarifsystems) vorlagen oder jemandem wirklich etwas dazwischen kam? Letztendlich können das in vielen Fällen wohl erst die Gerichte im Nachhinein entscheiden....

geht manchmal schon: "Ich stehe hier in MAD, habe gerade den Flug nach BCN verpasst ... kaufe mir jetzt schnell MAD-VIE ..." (Destinationen frei erfunden;))
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.782
5.523
ich finde es spannend, wie man den Beitrag mit dem Auszug aus dem Urteil so perfekt ignorieren kann. Aus meiner Sicht eine "vernünftige" Entscheidung, die den Willen des Kunden berücksichtigt: "Will ich betrügen" oder "habe ich meinen Flug verpasst" [...]

Das Urteil finde ich auch vernünftig. Bleibt aber für die Praxis die Frage: wie soll der CI- oder Gate-Mitarbeiter in VIE (oder wo auch immer) beurteilen können, ob hier betrügerische Absichten (Umgehung des Tarifsystems) vorlagen oder jemandem wirklich etwas dazwischen kam? Letztendlich können das in vielen Fällen wohl erst die Gerichte im Nachhinein entscheiden....

Alles unter Vorbehalt, da es nicht um deutsches Recht geht:

Bei der in #38 zitierten Entscheidung handelte es sich um eine Verbandsklage. Dies ist bei Aufruf des dortigen Links zum Volltext der Entscheidung dem "Kopf" zu entnehmen (Kläger: Verein für Konsumenteninformation). Individuelle Umstände des Einzelfalls sind daher nicht zu prüfen, da "nur" um eine abstrakte Rechtsfrage prozessiert wird.

Auch zu berücksichtigen ist Ziff. 3.6 des Urteils:

3.6. Eine auf Fälle höherer Gewalt oder Krankheit beschränkte Sonderregelung würde dem höherwertigen Interesse eines nicht in Umgehungsabsicht handelnden Kunden nicht gerecht. Denn eine nachträgliche Änderung der Reisepläne kann auch auf anderen Gründen beruhen. Zudem kann die von der Beklagten genannte Sonderregelung im konkreten Fall nur aus einem nicht ausreichend transparenten Zusammenhalt mehrerer Klauseln erschlossen werden. Auch deren Rechtsfolgen reichten nicht weit genug: So regelt Klausel 3.2.3. (Krankheit) nur den Fall einer Erkrankung nach Reiseantritt; sie sieht nur die Möglichkeit, nicht also eine Pflicht, der Fluglinie vor, die Gültigkeitsdauer des Flugscheins zu verlängern. Klausel 3.3.2. (Höhere Gewalt) schließt nur die Verrechnung eines „zusätzlichen“ Aufpreises aus; das erfasst - jedenfalls bei der im Verbandsprozess gebotenen kundenfeindlichen Auslegung (RIS-Justiz RS0016590) - nicht jenen Aufpreis, der sich schon aus der vorangehenden (hier strittigen) Klausel 3.3.1. ergibt.

Nach meinem Verständnis werden darin die vorherigen Überlegungen verworfen, dass es gerechtfertigte oder auch missbräuchliche Gründe zum Auslassen eines Legs geben kann, sondern es wird nur auf den aus gerechtfertigten Gründen handelnden Passagier abgestellt.

Die Entscheidung datiert vom 17.12.2012. Inzwischen verwendet OS andere Beförderungsbedingungen (Beförderungsbedingungen unter Ziff. 3.3).
 
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Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
809
0
Interessant wie unterschiedlich die Erwartungshaltungen sind, in einem anderen Thread machen sich einige sprichwörtlich in die Hose wenn sie den letzten Leg verfallen lassen wollen (was bei mir übrigens in der Praxis immer problemlos funktioniert hat, und nachdem man ja dabei erstmal kein Transportproblem hat würde ich da notfalls etwaige Nachforderungen in Ruhe ausjudizieren).

Aber das erste Leg verfallen lassen und die weiteren antreten, das hört sich doch weit mehr nach Umgehung der Tarifstruktur an + on top hat man dann möglicherweise ein Beförderungsproblem, davon würde ich jedem abraten, selbst wenn man theoretisch im Recht ist.
 

marsupilami

Neues Mitglied
13.08.2015
10
1
Es fällt mir jetzt richtig schwer mich hier noch mal zu überwinden und eine Antwort zu schreiben. Es ist echt unglaublich dass sich hier hauptsächlich Leute rumtreiben die Jahrelang Mitglieder im Forum sind und es trotzdem noch saukomisch finden nach vielen Tausenden Beiträgen absoluten Bullshit zu verfassen und sich dann gegenseitig auf die Schulter klopfen weil sie dem Fragensteller die nutzlosesten Antworten gegeben haben. Eigentlich traurig...

Nichts desto trotz bin ich einigen wenigen hier - die am eigentlichen Thema tatsächlich Interesse hatten - doch noch eine Antwort schuldig die ich hiermit zumindest teilweise liefern möchte:
Eine Info vorweg, der Flug wurde über Air Canada gebucht, was das Ganze nicht einfacher macht. Desweiteren muss ich noch hinzufügen dass es in der Zwischenzeit eine Änderung im Flugplan gegeben hat welche den ersten Flug betrifft (anderer Flug, ca. 1,5h später).

Bei einem Anruf bei der AUA wurde mir erklärt dass ich mich an Air Canada wenden muss, da nur diese Änderungen am Flugplan vornehmen können. AUA hätte nur eine Möglichkeit müsste es Änderungen ab 72h vor dem OS Abflug vornehmen.
Ein einfaches nicht-auftauchen wäre ein no-show und Air Canada würde sämtlichen weiteren Flüge stornieren. Wäre die Buchung direkt bei AUA durchgeführt worden, wäre es eine andere Situation. Genauer wurde mir das aber auch nicht erklärt da es ja auch nicht wirklich zur Debatte stand.
Ich bin auch nicht näher darauf eingegangen dass es in den AGB's der Fluglinien immer erwähnt wird dass die AGB der durchführenden Airline gültig ist.

Also, Anruf bei Air Canada, erklärt dass mir die Flugplan-Änderung überhaupt nicht in den Zeitplan passt und gefragt ob dieser storniert werden kann und ich in Wien zusteigen kann.
War jetzt glücklicherweise kein Problem (weil ja Flugplan-Änderung nach der Buchung). Möglicherweise hätte ich da sogar noch ein bisschen mehr rausholen können, aber ich bin jetzt mal froh dass es soweit passt.

Nochmal Glück gehabt kann man sagen, ein zweites Mal würd ich das ganze jetzt nimmer riskieren...

Nichts desto trotz bleibt meine ursprüngliche Frage leider unbeantwortet, auf der anderen Seite kann ich glücklicherweise mein Problemchen als abgehakt ablegen.

Denen die mir geholfen haben oder es versucht haben wünsch ich noch viel Spaß hier. Gewissen Leuten hier wünsch ich viele Flugverspätungen, unendlich lange Security checks, stinkende Sitznachbarn und noch vieles mehr!
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.209
1.738
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
A

Anonym26015

Guest
So läuft es hier (leider)! Zum größten Teil besteht dieses Forum aus arroganten Besserwissern, welche hier scheinbar Ihren Geltungsdrang ausleben müssen.
Thats it, vergiss es, du bekommst hier genau ganz wenige hilfreiche bzw seriöse Antworten!
Gruß
Cls
 
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vanheslig

Erfahrenes Mitglied
17.10.2013
2.124
0
FRA
Lass dich nicht ärgern, neben ein paar Lemmingen mit Null Hirn, gibt es hier auch echt nette Foristen.
Meine Erfahrung:
Das erste Leg verfallen zu lassen, würde ich an deiner Stelle sein lassen. Das Risiko nicht mitgenommen zu werden ist gleich 100%. Später zu klagen bringt dir in dem Moment, wo du Fliegen willst herzlich wenig.
Das letzte Leg kannst du eher wegfallen lassen. Selber schon öfter gemacht. Einfach den letzten Leg so legen, dass zwischen dem vorletzten und letzten Flug genug Zeit ist. Lass deinen Koffer einfach zur vorletzten Destination auschecken. Noch besser natürlich, wenn du kein Gepäck dabei hast.
 
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vanheslig

Erfahrenes Mitglied
17.10.2013
2.124
0
FRA
das lustige, es sind immer die gleichen drei/vier Foristen, die ihren Schwachsinn hier posten. Einige Menschen scheinen sich einfach im Leben so sehr zu langweilen oder sind so verbittert, dass sie in der virtuellen Welt ihren Frust rauslassen müssen ...
 
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Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
das lustige, es sind immer die gleichen drei/vier Foristen, die ihren Schwachsinn hier posten. Einige Menschen scheinen sich einfach im Leben so sehr zu langweilen oder sind so verbittert, dass sie in der virtuellen Welt ihren Frust rauslassen müssen ...

Hab mir den Thread jetzt nochmal durchgelesen. Bis auf einige wenige sarkastische Kommentare (wovon die Meisten gar nicht auf die Frage des OP bezogen waren, sondern "kleinere" Nettigkeiten untereinander) waren viele Antworten sachlich. Einhelliger Tenor war, dass es gescheiter ist, nicht zu fliegen da man mit großer Wahrscheinlichkeit stehengelassen wird. Auch wenn man im Endeffekt vor Gericht vielleicht recht bekommt -was einem in der Situation ja wenig hilft.

Offensichtlich waren dies nicht die Antworten, die der OP hören wollte. Wenn man eine Frage in einem Forum nur stellt, um seine vorgefestigte Meinung bestätigt zu bekommen, dann hat man den Sinn eines Forums nicht verstanden.

Ganz zu schweigen davon, dass sich nichts geändert haben wird zu den letzten 100 Beiträgen, in denen diese Frage gestellt wurde.
 

Luftschiff

Gesperrt
22.07.2015
98
0
ergebnis: to wird mit fast 100 % sicherheit seinen flug ab vie antreten, da erstes flugsement vom ticketaussteller aus der buchung genommen. mal daran gedacht, dass (fast) jedes reisebüro auch so vorgehen kann? mal daran gedacht, dass pax am hub mit ausgedruckter bordkarte erscheinen und behaupten kann, er sei geflogen? bei ef, loungezugang, payback, aldi etc. wird hier sehr viel kriminelle energie entwickelt - bei echter vielfliegerei aber nicht?:eek:
 
A

Anonym38428

Guest
Echte Vielfliegerei ist die Hälfte der Flüge zu skippen und hier zu pöbeln? Ahja.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
So läuft es hier (leider)! Zum größten Teil besteht dieses Forum aus arroganten Besserwissern, welche hier scheinbar Ihren Geltungsdrang ausleben müssen.
Thats it, vergiss es, du bekommst hier genau ganz wenige hilfreiche bzw seriöse Antworten!
Gruß
Cls

Da isser wieder! Zurück aus Seoul?!?

Du schuldest uns noch Fotos von Deinen Awards!

Ein wahrhaft lustiges Spektakel spielt sich hier ab. Unmengen an Neidern welche sich 3 Awards in F nie leisten können. Zweifler, welche behaupten ... 3 Awards in F gibts nicht... Manche gehen davon aus, dass man 2 jener begehrten F Tickets buchen kann... Und 3-4 (Danke) glauben mir! Sende euch Bilder! Freu mich auf Seoul, bis bald.....!?

http://www.vielfliegertreff.de/mile...nd-es-geht-doch-mit-geduld-7.html#post1646482
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Würdest du damit gleich herausrücken ...

Das hat doch Methode. Es wird doch hier sehr gerne hier einfach eine lückenhafte bis halbwahre Geschichte gepostet und dann eine Frage gestellt, meist mit der Wunschantwort schon "als Vorgabe". Um sich dann, wenn man Antworten bekommt, die einen nicht passen, den moralischen Zeigefinder rauszuholen.

... Wenn man eine Frage in einem Forum nur stellt, um seine vorgefestigte Meinung bestätigt zu bekommen, dann hat man den Sinn eines Forums nicht verstanden. ...

Am Ende sind solche Threads und diverse Postings darin sogar gefährlich. Denn der unbedarfte Wenigflieger denkt sich dann "hey offenbar kann ich das erste Leg weglassen, gibt ja ein Gerichtsurteil und auch einige Erfahrungsberichte sowie entsprechende Meinungen" und ist dann der Gelackmeierte. Deswegen muss man meiner Ansicht nach sogar mit Ironie und Überhöhung antworten, um eben aufzuzeigen, welcher Schwachsinn hier postuliert wird oder zumindest "in den Bereich des Möglichen" gerückt wird.

Ich habe auch das Gefühl hier gibt es viele Möchtegernjuristen und Reinhusser, die es gerne sehen würden, wenn jemand genau so etwas "problematisches" wie das Weglassen des ersten Legs macht. Nur um sich dann daran zu ergötzen, wenn sich eben dieser jemand dann wieder meldet und über seine "Erfahrungen" berichtet und wie das ganze für ihn mit vielen Problemen ausgegangen ist.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.137
8.403
BRU
Wenn man eine Frage in einem Forum nur stellt, um seine vorgefestigte Meinung bestätigt zu bekommen, dann hat man den Sinn eines Forums nicht verstanden.

Erst recht, wenn die Frage letztendlich theoretischer Natur ist, da sich im konkreten Fall die Lage (Air Canada-Ticket, Flugplanänderung usw.) doch etwas anders darstellt, als es die Frage vermuten lässt.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
Erst recht, wenn die Frage letztendlich theoretischer Natur ist, da sich im konkreten Fall die Lage (Air Canada-Ticket, Flugplanänderung usw.) doch etwas anders darstellt, als es die Frage vermuten lässt.

Das ist genau das Problem.

Erstes Leg verfallen lassen kann ja zwei Gründe haben:

1) Man will Geld sparen. AB CAI/TIP/JED/KBL oder sonstwo nach Bumskok zu fliegen ist günstiger als direkt ab VIE/FRA/MUC und da man dort a) erst einmal für viel Geld hinkommen muss, b) zusätzliche Urlaubstage notwendig sind und c) es dort auch noch irgendwie gefährlich ist, möchte man das erste Leg verfallen lassen.

2) Durch nicht beeinflussbare Ereignisse ist es sinnvoll das erste Leg verfallen zu lassen. Man ist auf DUS-FRA-ORD gebucht, ein großer Sturm oder Streik ist angekündigt, Kurzstreckenflüge werden anuliert und man macht sich auf eigene Faust (Auto, Bus, Bahn) nach FRA, um den Langstreckenflug nicht zu verpassen. Oder die Airline verschiebt die Flugzeiten so, dass es keinen Sinn mehr macht das erste Leg zu fliegen.

Wenn hier jemand gleich irgendwelche Gerichtsurteile postet, dann gehe ich zunächst von 1) aus, in der Annahme, man will irgendetwas durchsetzen, was von der Airline eigentlich nicht so gedacht ist. Wenn weniger Zeit mit dem Verlinken von Gerichtsurteilen verplämpert wäre, sondern gleich der Grund für das Nicht-Abfliegen des ersten Legs genannt worden wäre, dann hätte es auch weniger drastische Kommentare gegeben. Das Geschilderte fällt unter Punkt 2) und lässt sich i.d.R. mit gesundem Menschenverstand und fähigen Airline- oder RSB-Mitarbeitern lösen. Dafür braucht man keine Gerichtsurteile...
 
A

Anonym26015

Guest
Da isser wieder! Zurück aus Seoul?!?

Du schuldest uns noch Fotos von Deinen Awards!

Du hast mich ja scheinbar wirklich in dein Herz geschlossen.... Im Zuge unserer Asien-Rundreise AB SEOUL sitze ich zur Zeit vor unserer Poolvilla nahe Hoi An mit einem unglaublichen Ausblick über den China Beach aufs Meer (ok, ist schon dunkel, aber vor ein paar Stunden war es ein toller Ausblick:) Du willst Bilder? Gerne, was bevorzugst du, den Sitz, Kabine, Essen,.... Was zahlst du pro Bild?;-))).........
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
Du hast mich ja scheinbar wirklich in dein Herz geschlossen.... Im Zuge unserer Asien-Rundreise AB SEOUL sitze ich zur Zeit vor unserer Poolvilla nahe Hoi An mit einem unglaublichen Ausblick über den China Beach aufs Meer (ok, ist schon dunkel, aber vor ein paar Stunden war es ein toller Ausblick:) Du willst Bilder? Gerne, was bevorzugst du, den Sitz, Kabine, Essen,.... Was zahlst du pro Bild?;-))).........

Du hast Bilder angekündigt, dann darfst Du Dir gerne aussuchen, was Du posten möchtest. Ich zahle ein "Danke".

Ansonsten viel Spaß noch auf Deiner Rundreise...
 
A

Anonym26015

Guest
Lieber Tirreg! Natürlich werde ich Bilder hochladen, aber erst NACH meinem wirklich verdienten Urlaub!
Auch wenn du es noch immer als "unmöglich" siehst, sind wir (3) auf Awardmeilen in F bis Seoul geflogen. Scheinbar unmöglich für manche, aber es geht doch... ;-)
 
A

Anonym26015

Guest
... aber dann hat die plötzlich der Hund gefressen.

Ankündigungsweltmeister!
:yes:

Neid? Nicht genug Meilen für F? Schlecht drauf? Oder einfach nur ein Versager? Es ist für mich noch immer unbegreiflich, warum manche einfach nur, aus Spaß, querdenken oder wie auch immer, blöde Posts einstellen? Ja meine Lieben, es gibt sie, Menschen die ihr Geld damit verdienen, quer durch Kontinente zu fliegen um Geschäfte zu machen. User mit tausenden Beiträgen können nicht am Buissinessleben teilnehmen. Geht nicht! Dazu fehlt die Zeit!Also haltet endlich mal eure Klappe und lasst die, welche wirklich was verdienen in Ruhe!!!!!!
 
Moderiert: