Betrachtet man die Thematik ganz objektiv ist der Sachverhalt sehr einfach: Passagier und Fluglinie schließen einen Beförderungsvertrag zu beidseitig akzeptierten Konditionen. Wenn du als Kunde damit einverstanden bist, für Flug X 199 EUR zu zahlen und durch die Zahlung die Beförderungsbedingungen akzeptierst, bist du daran genauso gebunden wie die Airline, die dich ja befördern musst. Sind bei diesem 199 EUR Flug also Beschränkungen vereinbart (Abflug in gebuchter Folge, keine No-Shows), dann werden diese auch Vertragsbestandteil.
Mag sein, dass man das nicht akzeptieren will oder kann - dafür bieten Fluglinien ja mindestens einen Plan B: Sie bieten dir auch ein voll flexibles Ticket auf dieser Route an - kostet dann aber zB 999 EUR und hat keine Einschränkungen.
Als Kunde musst du weder Variante 1 noch Variante 2 akzeptieren. Aber für welche du dich auvch entscheidest: Die Fluglinie hat ein berechtigtes Interesse daran, dass du deinen Teil der Vereinbarung einhaltest - genauso wie du das auch von der Airline erwartest.
Für den Fall dass du Variante 1 gebucht hast und dann doch flexibel sein musst kannst du meist auch umbuchen - für diese erhöhte Flexibilität wird dann aber auch der Preis des flexibleren Tickets fällig. Macht ja auch Sinn.
Daher muss man ganz nüchtern betrachtet sagen: wenn man mit einem Vertragsbestandteil nicht einverstanden ist, darf man den Vertrag nicht annehmen. Unabhängig davon, ob es o.g. Besonderheiten in anderen Wirtschaftsbereichen gibt, oder nicht.
Und ganz nebenbei: durch diese Tarifkonstruktionen ermöglichen Fluglinien allen flexiblen Reisenden (engere Einschränkungen) günstigere Preise und unflexiblen Reisenden mehr Freiheiten für einen höheren Preis. Ich möchte ehrlich gesagt nicht mit allen in einen Topf geworfen werden und einen garantiert teureren "Mischpreis" zahlen müssen...