Zahlungsaufforderung Rundfunkbeitrag

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marco2910

Reguläres Mitglied
09.09.2019
41
46
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Ich habe vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung in Höhe von knapp 900 Euro erhalten für mein Studentenwohnheimheim, aus dem ich vor über 15 Jahren ausgezogen bin. Ich habe denen dann geschrieben, dass ich da schon ewig nicht mehr wohne. Heute kam ein weiterer Brief, dass ich da vom Einwohnermeldeamt noch geführt werde und eine Abmeldebescheinigung einreichen soll. Ich dachte, ich habe mich damals abgemeldet. Unterlagen habe ich keine mehr.
Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht. Wie geht man da vor?
 

theonord

Aktives Mitglied
13.01.2011
220
13
Abmelden braucht man sich doch nicht mehr, du musst dich nur an deinem neuen Wohnsitz anmelden, dann geht die Abmeldung von deiner alten Adresse automatisch. Oder bist Du seinerzeit ins Ausland verzogen?
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.392
2.246
Corona-Land
Gehört hierhin: rundfunkbeitrag

Hast du die 15 Jahre den Beitrag bezahlt? Dann gebe einfach deine neue Kundennummer an. Ist ein Selbstläufer. War bei mir so.

900 Euro ist nicht nachvollzierbar, müsste etwas um die 3.000 Euro sein.
 

marco2910

Reguläres Mitglied
09.09.2019
41
46
Ich habe beim Einwohnermeldeamt in der Stadt noch jemanden erreicht. Laut ihrer Aussage kann ich mich an meinem Wohnort rückwirkend abmelden und damit sollte das dann auch erledigt sein. Hier vor Ort ist in der Gemeinde schon zu.
Gebühren für meinen echten Wohnsitz habe ich natürlich bezahlt.
 

AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.495
1.133
Ich habe beim Einwohnermeldeamt in der Stadt noch jemanden erreicht. Laut ihrer Aussage kann ich mich an meinem Wohnort rückwirkend abmelden und damit sollte das dann auch erledigt sein. Hier vor Ort ist in der Gemeinde schon zu.
Gebühren für meinen echten Wohnsitz habe ich natürlich bezahlt.
Dann entspannt zurücklehnen... ;)
 

berlin79

Erfahrenes Mitglied
05.01.2011
285
157
HH
Hmm, ich finde es aber seltsam irgendwie...

"In Deutschland gab es bis zum 31. Dezember 2006 die Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt sowohl an- als auch abzumelden, wenn man umgezogen ist. Diese Regelung wurde im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung der Meldedaten" geändert. Seit dem 1. Januar 2007 ist es ausreichend, sich bei der neuen Adresse anzumelden. Die Abmeldung beim alten Wohnort erfolgt dann automatisch durch die Meldebehörde."

@marco2910 Handelte es sich damals (bei dem Studentenwohnheim) ggfs. um einen Zweitwohnsitz?
 

marco2910

Reguläres Mitglied
09.09.2019
41
46
Ja, war damals mein Zweitwohnsitz. Ich bin entweder 2006 oder 2007 da ausgezogen.
 

berlin79

Erfahrenes Mitglied
05.01.2011
285
157
HH
Hmm, ok. Ist natürlich blöd, dass du keine Unterlagen mehr von damals hast, welche die Abmeldung der "Wohnung" im Studentenwohnheim belegen.

So eine nachträgliche Abmeldung, nach so einer langen Zeit, kann (wenn es blöd läuft) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Will dir keine Panik bereiten, ist nur meine leidliche eigene Erfahrung :LOL:

Aber wenn das durch ist, sollte sich das mit dem Beitragsservice schnell erledigt haben. So lange ein Studentenwohnheim zu blockieren ist ja eh "etwas" unrealistisch ;)
 

marco2910

Reguläres Mitglied
09.09.2019
41
46
Dann hoffe ich mal, dass das zu keinem Problem wird. Ich gehe auf alle Fälle dann morgen gleich zur Gemeide. Aber danke für den Input.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.392
2.246
Corona-Land
So eine nachträgliche Abmeldung, nach so einer langen Zeit, kann (wenn es blöd läuft) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Will dir keine Panik bereiten, ist nur meine leidliche eigene Erfahrung :LOL:
Hier auch. Gibt Geldstrafe. Keine Change dem zu entkommen.
Mit der Ummeldung sollten Sie jedoch nicht zu lange warten: Wer die Frist von zwei Wochen verstreichen lässt beziehungsweise die Ummeldung vergisst, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
04.02.2024