Ist ja irgendwie klar, die Ankunftszeit liegt 7 Minuten unter 3 Stunden, da hat der Pilot dann wahrscheinlich ordentlich Gas gegeben, um Schaden von der Airline abzuwenden.
Ich verstehe Wikipedia allerdings so, daß bei Verspätungen nur Verpflegung angeboten werden muß.
Aber nicht mal das ist passiert...
Ich klage gerade gegen Easyjet. Stell dich schonmal auf einen jahrelangen Rechtsstreit ein, seit dem ersten Schriftwechsel sind bei mir bereits 1,5 Jahre vergangen.
Gemäß EU-Recht stehen Dir bei Flügen bis 1.500km (IMHO zutreffend) und >2h Verspätung (ebenfalls zutreffend) 250 EUR Comp zu.
Nachzulesen u.a. hier: Regulation 261/2004 - Wikipedia, the free encyclopedia
Die 250 Euro gibt es erst ab drei Stunden.
[QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004]Artikel 6 Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfer- nung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buch- stabe a) angeboten.
(2) Auf jeden Fall müssen die Unterstützungsleistungen innerhalb der vorstehend für die jeweilige Entfernungskategorie vorgesehenen Fristen angeboten werden.
Artikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von1 500 km oder weniger,
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
- b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,
- c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug ange- boten, dessen Ankunftszeit
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunter- nehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50% kürzen.
- a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
- b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfer- nung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder
- c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
Wenn man mal den Umlauf dieser fraglichen Maschine zurückverfolgt, dann kam die zuvor aus NCE nach FCO. Da gab es wohl gestern abend diverse Ausfälle wegen eines Streikes. Das dürfte eine spannende Rechtsfrage werden, ob wegen eines Streiks am Vorflughafen hier überhaupt noch eine Entschädigung fällig wird.
Encore des perturbations
DrThax, man darf Gesetze nicht zitieren, wenn man so den Zusammenhang zerstört
Warum? Es zählt doch nach dem Urteil letztens das Öffnen der Türen. Und wenn das Erreichen der Parkposition >3h war, dann auch das Öffnen der Türen. Ob das überhaupt vermerkt wird ist mir nicht bekannt. Aber zwischen Landung und Parkposition vergeht ja oft noch einiges an Zeit.Die Luftfahrtbehörde in Berlin kann entsprechende Angaben machen. Allerdings ist das Erreichen der Parkposition irrelevant.