Zollfrage: Nämlichkeitsbescheinigung

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Gnynph

Reguläres Mitglied
19.11.2015
42
5
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Hallo,
ich denke mal den Zoll interessiert hier die Herkunft der Sachen nicht, für eine Nämlichkeitsbescheinigung.
Du willst sie mit in den Urlaub nehmen und wieder mit zurück bringen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Seriennummern und sichtbare Gebrauschsspuren sind hilfreich.
Da braucht man sich nicht so viele Gedanken machen.
Aaaallerdings... sehe ich deine Bedenken und das schlechte Gewissen als kleine Strafe für das Einschmuggeln ;-))

Gruß und ein schönes Wochenende schon einmal
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Hm interessant, mir wurde der Wunsch nach einem INF3 für mein damaliges iPhone aus der Schweiz verwehrt, weil ich eben keinen EUSt-Bescheid vorlegen konnte (das Telefon wurde legal im Rahmen der Reisefreimenge mitgebracht).
 

muffin1104

Neues Mitglied
15.08.2017
15
0
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten! Dann werde ich es einfach mal versuchen, was anderes außer Nein können sie ja nicht sagen :eek:)
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Hm interessant, mir wurde der Wunsch nach einem INF3 für mein damaliges iPhone aus der Schweiz verwehrt, weil ich eben keinen EUSt-Bescheid vorlegen konnte (das Telefon wurde legal im Rahmen der Reisefreimenge mitgebracht).

Naja da haben dir die Kollegen, wohl was nicht geglaubt ;-)!

Aber ansonsten, wurde ja die eigentliche Frage schon richtig beantwortet, denn auf der Bescheinigung wird Marke, Modell und Seriennummer eingetragen mit Adresse des Besitzers das wird bei Ausfuhr abgestempelt um bei Wiedereinfuhr als Nachweis für den vorhandenen Besitz fungiert.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Der Beamte meinte, dass das so gar nicht möglich wäre sondern nur, wenn ich ihm eine Rechnung aus der EU bzw. einen Steuerbescheid für die Einfuhr vorlegen konnte.

Etwas nicht zu glauben gabs eigentlich nicht, wieso hätte ich mit originaler Ladenrechnung sonst zum Zoll marschieren sollen?
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Der Beamte meinte, dass das so gar nicht möglich wäre sondern nur, wenn ich ihm eine Rechnung aus der EU bzw. einen Steuerbescheid für die Einfuhr vorlegen konnte.

Etwas nicht zu glauben gabs eigentlich nicht, wieso hätte ich mit originaler Ladenrechnung sonst zum Zoll marschieren sollen?

Tja, der Kollege hatte wohl ne schlechten Tag den bei INF 3 muss nur die Ware vorgeführt werden, das man es mit den Daten auf dem INF abgleichen kann um es dann abzustempeln, nicht mehr und nicht weniger.
 
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Reaktionen: spocky83

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
D.h. es soll zumindest im Zusammenhang mit dem INF 3 nicht geprüft werden ob die Ware ordnungsgemäß in die EU verbracht wurde (dass man sich bei unverzollter/versteuerter Ware ggf. trotzdem Ärger einfangen kann, ist ja klar)?
 

bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Richtig. Der einzige Sinn des INF3 ist, daß die Ware, die dem Zoll zur Nämlichkeitssicherung vorgelegt wurde, problemlos in die EU wiedereingeführt werden kann.

Das Carnet ATA hingegen dient dazu, Ware (für die ebenfalls eine Nämlichkeitssicherung durchzuführen ist) aus der EU auszuführen, in ein nicht-EU-Land einzuführen, aus dem nicht-EU-Land wieder auszuführen und in der EU wiedereinzuführen ohne bei der Einfuhr in dem nicht-EU-Land bzw. bei der Wiedereinfuhr in die EU irgendwelche Einfuhrzölle entrichten zu müssen.

Bei der Einfuhr von INF3-Ware im nicht-EU-Ausland ist das INF3 ohne Bedeutung. Es kann einem durchaus passieren, daß man bei der Einfuhr von Ware in einem nicht-EU-Land dort Einfuhrzoll entrichten muß. Theoretisch bekommt man den Einfuhrzoll bei der Wiederausfuhr aus dem nicht-EU-Land zurückerstattet. Aber mach das mal einem chinesischen Zöllner klar ...
Bei der Wiedereinfuhr in die EU gibt es mit dem INF3 dagegen keine Probleme.

Das Carnet gilt nur für einen beschränkten Bereich von Waren, hauptsächlich:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstungsgegenstände
    • Waren zur Verwendung zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken
    • Waren zur Verwendung bei sportlichen Veranstaltungen
    • Ausrüstung für Film, Presse, Rundfunk, Fernsehen

Ein Carnet bekommt man nur bei der IHK, es kostet ordentlich Geld und ist ziemlich aufwändig auszufüllen. Es muß bei der Ausfuhr aus der EU, bei der Einfuhr im nicht-EU-Ausland, bei der Wiederausfuhr aus dem nicht-EU-Ausland und bei der Weidereinfuhr in die EU abgestempelt werden. Das heißt wenn ich mit einem Schraubendreher offiziell mit einem Carnet in die USA und zurück will, kostet mich das Carnet ca. 80 EUR, mindestens zwei Besuche bei der IHK (einen beim Erwerb und der formalen Ausstellung des Carnets und einen um das Carnet nach längstens einem Jahr zurückzugeben) und 4 (!) Besuchen beim Zoll (der erste Besuch beim Deutschen Zoll dient der Nämlichkeitssicherung und der offiziellen Ausfuhr aus D, der 2. bei der Einreise in USA, der 3. bei Ausreise aus den USA, der 4. bei der Wiedereinreise in D).
Die Nämlichkeitssicherung muß nicht beim Zoll stattfinden, der Zoll kommt auch zu einem nach Hause. Kostet aber extra und nennt sich "Gestellung außerhalb des Amtsplatzes".

Viel Spaß!
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Richtig. Der einzige Sinn des INF3 ist, daß die Ware, die dem Zoll zur Nämlichkeitssicherung vorgelegt wurde, problemlos in die EU wiedereingeführt werden kann.

Das Carnet ATA hingegen dient dazu, Ware (für die ebenfalls eine Nämlichkeitssicherung durchzuführen ist) aus der EU auszuführen, in ein nicht-EU-Land einzuführen, aus dem nicht-EU-Land wieder auszuführen und in der EU wiedereinzuführen ohne bei der Einfuhr in dem nicht-EU-Land bzw. bei der Wiedereinfuhr in die EU irgendwelche Einfuhrzölle entrichten zu müssen.

Bei der Einfuhr von INF3-Ware im nicht-EU-Ausland ist das INF3 ohne Bedeutung. Es kann einem durchaus passieren, daß man bei der Einfuhr von Ware in einem nicht-EU-Land dort Einfuhrzoll entrichten muß. Theoretisch bekommt man den Einfuhrzoll bei der Wiederausfuhr aus dem nicht-EU-Land zurückerstattet. Aber mach das mal einem chinesischen Zöllner klar ...
Bei der Wiedereinfuhr in die EU gibt es mit dem INF3 dagegen keine Probleme.

Das Carnet gilt nur für einen beschränkten Bereich von Waren, hauptsächlich:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstungsgegenstände
    • Waren zur Verwendung zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken
    • Waren zur Verwendung bei sportlichen Veranstaltungen
    • Ausrüstung für Film, Presse, Rundfunk, Fernsehen

Ein Carnet bekommt man nur bei der IHK, es kostet ordentlich Geld und ist ziemlich aufwändig auszufüllen. Es muß bei der Ausfuhr aus der EU, bei der Einfuhr im nicht-EU-Ausland, bei der Wiederausfuhr aus dem nicht-EU-Ausland und bei der Weidereinfuhr in die EU abgestempelt werden. Das heißt wenn ich mit einem Schraubendreher offiziell mit einem Carnet in die USA und zurück will, kostet mich das Carnet ca. 80 EUR, mindestens zwei Besuche bei der IHK (einen beim Erwerb und der formalen Ausstellung des Carnets und einen um das Carnet nach längstens einem Jahr zurückzugeben) und 4 (!) Besuchen beim Zoll (der erste Besuch beim Deutschen Zoll dient der Nämlichkeitssicherung und der offiziellen Ausfuhr aus D, der 2. bei der Einreise in USA, der 3. bei Ausreise aus den USA, der 4. bei der Wiedereinreise in D).
Die Nämlichkeitssicherung muß nicht beim Zoll stattfinden, der Zoll kommt auch zu einem nach Hause. Kostet aber extra und nennt sich "Gestellung außerhalb des Amtsplatzes".

Viel Spaß!

Besser hätte ich es nicht schreiben können ;-) du sollst beim Zoll anfangen, wir suchen händeringend!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Naja da muss man sich jetzt ehrlich gesagt auch nicht wundern. Kann der Zoll natürlich nichts dafür, da eben vorgeschriebene Voraussetzungen für die Laufbahn im mittleren Dienst, aber ich würde mir das auch zweimal überlegen mit einem Realschulabschluss für A5/6 den Kopf hinzuhalten...
 

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
du sollst beim Zoll anfangen, wir suchen händeringend!

Ich könnt mir das schon vorstellen, Erfahrung mit Zollangelegenheiten auf Wirtschaftsseite ist vorhanden. Nur wird's auch für Quereinsteiger an Alter und Bezahlung scheitern :)
Glaube kaum, dass die Finanzverwaltung bereit ist, mein derzeitiges Jahresnettogehalt zu matchen oder zu übertreffen.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
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0
EDXB/HEI
Naja Einstiegsgehalt ist im mittleren A6, im gehobenen A9!
Es werden bestimmte Berufe für die Erfahrungsstufen anerkannt! Und ja die beste Bezahlung mag es gegenüber der Wirtschaft nicht sein aber man ist nicht der Marktwirtschaft unterworfen und Sitz somit immer im sicheren Sattel!
 
Zuletzt bearbeitet:

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
Wenn ich meine 14 Gehälter/Jahr auf die deutschen 12/Jahr umrechne, hab ich monatlich netto mehr, als A9 brutto. Krisensicherheit bzw. eine Jobgarantie bis zur Rente hat was, aber ob ich dafür auf einen 4-stelligen Betrag monatlich verzichten kann/will? Und dann ist immer noch offen, ob es eine Altersgrenze gibt, ab der man nicht mehr eingestellt wird.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Kann ich vollkommen verstehen, hatte selbst ein Angebot für ein US Unternehmen zu arbeiten was mir ein 6 Stelliges Jahresgehalt geboten hat, dafür wäre ich aber die meiste Zeit in Krisengebiete unterwegs gewesen!

Und die Altersgrenze ist bei Zoll aufgehoben, es wird nur bei Bewerber über 50 genau geschaut ob man die Ruhegehaltsfähigkeit schafft.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Natürlich ist das Gesamtkonzept des Beamten zu berücksichtigen und im gehobenen und höheren Dienst macht das schon was her (auch wenn ich ab und an selbst meine Bezügemittelung gerne zerfetzen würde), ausreichende Bezahlung, Jobsicherheit und diverse sonstige Vergünstigungen sind da sicherlich nicht zu verachten.

Ich stell es mir aber "da unten" in mittleren oder gar einfachen Dienst nicht so witzig vor... A6 spuckt bei den Basisbezügen halt auch nur 1900€ netto ohne KV aus. Das ist sicherlich kein Hungerlohn, aber je nach Region bleibt da gerne Mal am Ende vom Geld noch einiges an Monat übrig. Und das ist natürlich bei den Arbeitsbedingungen (Wochenende, Schicht, Nacht, usw.) schon etwas Aua... Mit A13 ist mir das recht egal, ob mein Kumpel in der freien Wirtschaft mit vergleichbarer Qualifikation 500€ mehr verdient, aber für jemanden mit A6 sind 500€ viel Geld.

Ich finde es eben etwas problematisch, dass man trotz eklatanten Personalmangels Mittelschüler grundsätzlich abweist - ich hätte letztes Jahr ein halbes Dutzend nicht offensichtlich unbrauchbare Leute im Jahrgang gehabt, die gerne zum Zoll gegangen wären, klappt aber nicht weil (noch) kein mittlerer Schulabschluss (gut, drei kriegt ihr in einem oder zwei Jahren trotzdem). Ich hab da auch durchaus Verständnis, dass jemand nach dreijähriger Berufsausbildung noch zwei Jahre Vorbereitungsdienst drauf legen will, zumal die förderlichen Berufsbilder abseits vom kaufmännischen Bereich wirklich die Krasse Ausnahme für Hauptschüler sind (ich hatte jetzt in fünf Abschlussjahrgängen genau eine...).
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
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EDXB/HEI
Wie gesagt, es gibt keine Altersgrenze mehr beim Zoll! Ruhegehaltfähig bedeutet auch das die letzte Gehaltssteigerung mind. 3 Jahren vorliegt das diese als Pension gültig ist!