Richtig. Der einzige Sinn des INF3 ist, daß die Ware, die dem Zoll zur Nämlichkeitssicherung vorgelegt wurde, problemlos in die EU wiedereingeführt werden kann.
Das Carnet ATA hingegen dient dazu, Ware (für die ebenfalls eine Nämlichkeitssicherung durchzuführen ist) aus der EU auszuführen, in ein nicht-EU-Land einzuführen, aus dem nicht-EU-Land wieder auszuführen und in der EU wiedereinzuführen ohne bei der Einfuhr in dem nicht-EU-Land bzw. bei der Wiedereinfuhr in die EU irgendwelche Einfuhrzölle entrichten zu müssen.
Bei der Einfuhr von INF3-Ware im nicht-EU-Ausland ist das INF3 ohne Bedeutung. Es kann einem durchaus passieren, daß man bei der Einfuhr von Ware in einem nicht-EU-Land dort Einfuhrzoll entrichten muß. Theoretisch bekommt man den Einfuhrzoll bei der Wiederausfuhr aus dem nicht-EU-Land zurückerstattet. Aber mach das mal einem chinesischen Zöllner klar ...
Bei der Wiedereinfuhr in die EU gibt es mit dem INF3 dagegen keine Probleme.
Das Carnet gilt nur für einen beschränkten Bereich von Waren, hauptsächlich:
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Warenmuster
- Berufsausrüstungsgegenstände
- Waren zur Verwendung zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken
- Waren zur Verwendung bei sportlichen Veranstaltungen
- Ausrüstung für Film, Presse, Rundfunk, Fernsehen
Ein Carnet bekommt man nur bei der IHK, es kostet ordentlich Geld und ist ziemlich aufwändig auszufüllen. Es muß bei der Ausfuhr aus der EU, bei der Einfuhr im nicht-EU-Ausland, bei der Wiederausfuhr aus dem nicht-EU-Ausland und bei der Weidereinfuhr in die EU abgestempelt werden. Das heißt wenn ich mit einem Schraubendreher offiziell mit einem Carnet in die USA und zurück will, kostet mich das Carnet ca. 80 EUR, mindestens zwei Besuche bei der IHK (einen beim Erwerb und der formalen Ausstellung des Carnets und einen um das Carnet nach längstens einem Jahr zurückzugeben) und 4 (!) Besuchen beim Zoll (der erste Besuch beim Deutschen Zoll dient der Nämlichkeitssicherung und der offiziellen Ausfuhr aus D, der 2. bei der Einreise in USA, der 3. bei Ausreise aus den USA, der 4. bei der Wiedereinreise in D).
Die Nämlichkeitssicherung muß nicht beim Zoll stattfinden, der Zoll kommt auch zu einem nach Hause. Kostet aber extra und nennt sich "Gestellung außerhalb des Amtsplatzes".
Viel Spaß!