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Hallo zusammen,
ich reise demnächst in die USA und werde meine Bose QC15 mitnehmen. Diese habe ich bei einer vorangegangen Reise in den USA gekauft. Bei der jetzigen Reise möchte ich wieder in den USA ein paar Gadgets einkaufen - die 430€ Grenze ist bekannt.
Damit ich bei der Einreise keinen Stress (gekauftes Zeug + QC 15 wären insgesamt > 430€) bekomme, bin ich am Überlegen ob ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung () für die Kopfhöhrer ausstellen lassen soll.
Meine Fragen:
1) kann man das am T2 in MUC erledigen?
2) wie lange dauert das typischerweise?
3) reicht es, wenn ich das Formular https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0 und die Kopfhörer dabei habe?
4) leider liegt mir keine Orginalrechnung mehr vor, würde im Zweifelsfall der Kreditkartenauszug reichen?
5) ist die Nämlichkeitsbescheinigung mit Kosten verbunden?
Danke,
darthvader
ich reise demnächst in die USA und werde meine Bose QC15 mitnehmen. Diese habe ich bei einer vorangegangen Reise in den USA gekauft. Bei der jetzigen Reise möchte ich wieder in den USA ein paar Gadgets einkaufen - die 430€ Grenze ist bekannt.
Damit ich bei der Einreise keinen Stress (gekauftes Zeug + QC 15 wären insgesamt > 430€) bekomme, bin ich am Überlegen ob ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung () für die Kopfhöhrer ausstellen lassen soll.
Meine Fragen:
1) kann man das am T2 in MUC erledigen?
2) wie lange dauert das typischerweise?
3) reicht es, wenn ich das Formular https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0 und die Kopfhörer dabei habe?
4) leider liegt mir keine Orginalrechnung mehr vor, würde im Zweifelsfall der Kreditkartenauszug reichen?
5) ist die Nämlichkeitsbescheinigung mit Kosten verbunden?
Danke,
darthvader