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LH CC - Auslandskrankenversicherung

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Heruur

Aktives Mitglied
31.07.2011
199
0
MGL/DUS
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Hallo Zusammen,

ich stolpere grad über einen Passus in den Versicherungsbedingungen der LH CC / Ergo Versicherung. Ich war im Ausland und musste dort zum Arzt. Nun sind kosten in höhe von rund 600 Dollar entstanden. Soweit kein Problem dachte ich mir, habe ja über die CC eine Auslandskrankenversicherung. Nun lese ich, dass die Ergo nur dann erstattet, wenn von einem anderen Versicherer die übernommenen oder eben nicht übernommenen Kosten bestätigt werden.
In meinem Fall heißt es dann konkret, dass meine private Krankenversicherung erst die Belege bekommen muss. Diese wird aber ganz klar zahlen, da dort Auslandskrankenschutz mit versichert ist. Damit ist meine Beitragsrückerstattung futsch. Somit ist die Versicherung von der Lh CC vollkommen sinnlos, zumindest wenn man privat versichert ist. Hatte damit von euch auch schon mal jemand zu tun?

Grüße
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, ober was ist das Problem? Wenn deine private Krankenversicherung die Kosten übernimmt ist doch alles in Butter. Ergo warst du einfach "überversichert" bzw. hättest die LH Auslandsreisekrankenversicherung gar nicht gebraucht.
 

cpt.kork

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
516
45
ZRH
Du solltest sogar der Ergo das nicht anzeigen, denn es gilt das Doppelversicherungsverbot...
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.796
355
Du solltest sogar der Ergo das nicht anzeigen, denn es gilt das Doppelversicherungsverbot...

Was natürlich quatsch ist.
versichern darfst du dich auch gerne 8 Fach.
Du darfst nur keinen finanziellen Nutzen aus der erstattung einer oder mehrerer Krankenversicherungen ziehen.
 

cpt.kork

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
516
45
ZRH
Was natürlich quatsch ist.
versichern darfst du dich auch gerne 8 Fach.
Du darfst nur keinen finanziellen Nutzen aus der erstattung einer oder mehrerer Krankenversicherungen ziehen.

Wenn er es Ergo anzeigt = Versuch finanziellem Nutzen zu ziehen - Ich kenne Fälle in denen Absicht unterstellt wurde und Rechtsweg angedroht
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.796
355
Wenn er es Ergo anzeigt = Versuch finanziellem Nutzen zu ziehen - Ich kenne Fälle in denen Absicht unterstellt wurde und Rechtsweg angedroht

Das wiederum ist völlig korrekt.
Es gibt aber tatsächlich das Doppelversicherungsverbot, ist aber anders gelagert.
Folgen bei Doppelversicherung

und hier:
ZP-Broker - Ihr unabh

ich würde es bei der LH einreichen mit der abrechnung der privaten, da man unter dem Aspekt der Gesamtschuldnerischen Haftung eventuell noch ein paar euro bekommt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
 

Heruur

Aktives Mitglied
31.07.2011
199
0
MGL/DUS
Vielen Dank erstmal. Habe eben mit meiner PKV gesprochen. Die wiederum sagte, ja wenn sie eine extra Auslandskrankenversicherung haben, dann müssen Sie den schaden erst dort anzeigen. ( Na bravo). Das ich doppelt versichert bin, weiß ich. Aber es unterliegt nicht dem Doppelversicherungsverbot, da die Verträge nicht mit betrügerischer Absicht der Bereicherung aus beiden geschlossen wurde.

Habe auch eben gesehen, dass ich noch über den ADAC Auslandskrankenversichert bin. Denke ich werde die Belege einfach dort einreichen und schauen was passiert.
 

kumpel64

Erfahrenes Mitglied
29.12.2010
1.144
47
Oberpfalz (NUE)
Nachdem sich für mich als privatversicherter das gleiche Problem (Beitragsrückerstattung, Selbstbehalt) stellen würde (hatte bisher Gott sei Dank noch nicht den Fall einer Krankheit im Ausland), habe ich mir mal die ADAC Auslandskrankenversicherung näher angesehen.

Aber auch bei dieser scheint sich das Problem der Erstattung zu ergeben, wenn Ansprüche aus einer anderen Versicherung für den Versicherungsnehmer ergeben.

Hier der entsprechende Passus aus den Versicherungsbedingungen des ADAC:

§ 11 Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind,
Leistungen zu erbringen?
1. Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist, oder eine Entschädigung
aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann,
gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus anderen Versicherungsverträgen
eine Entschädigung
beansprucht werden kann, steht es
Ihnen frei, wem Sie den Schadensfall
melden. Melden Sie ihn der ADACSchutzbrief
Versicherungs-AG, werden wir im Rahmen der Bedingungen in
Vorleistung treten.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Die meisten "kostenlosen" Zusatz-Krankenversicherungen von Kreditkarten, Mitgliedschaften etc. sind subsidiär und zahlen erst, nachdem eine möglicherweise bestehende andere Krankenkasse / Krankenversicherung gezahlt hat. Dadurch kosten diese den Kartenanbieter auch nur sehr wenig und sie kann kostenlos auf das Angebot drauf gepackt werden.
Meine bessere Hälfte zahlt für ihre separate Auslands-KV 6 Euro pro Jahr. Wenn man das dann noch mit einem Gruppenvertrag und geringeren Verwaltungskosten kombiniert (wie bei Kreditkarten wohl üblich), dürfte der Kartenanbieter für diese Leistung ca. 4 Euro an die Versicherung p.a. weiterleiten.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Die meisten "kostenlosen" Zusatz-Krankenversicherungen von Kreditkarten, Mitgliedschaften etc. sind subsidiär und zahlen erst, nachdem eine möglicherweise bestehende andere Krankenkasse / Krankenversicherung gezahlt hat. Dadurch kosten diese den Kartenanbieter auch nur sehr wenig und sie kann kostenlos auf das Angebot drauf gepackt werden.
Meine bessere Hälfte zahlt für ihre separate Auslands-KV 6 Euro pro Jahr. Wenn man das dann noch mit einem Gruppenvertrag und geringeren Verwaltungskosten kombiniert (wie bei Kreditkarten wohl üblich), dürfte der Kartenanbieter für diese Leistung ca. 4 Euro an die Versicherung p.a. weiterleiten.

Naja da nur 10% der Bevölkerung PKV-versichert sind und die GKV außerhalb Europas garnichts leistet, ist der Fall PKV ja wohl eher die Ausnahme.

Bei der ERV hatte ich ja folgendenes gefunden:

"Die ERV hat zumindestens eine Klausel, die die SB/BRE retten könnte:
"Entsteht der gversicherten Person ein finanzieller Schaden aufgrund
einer Kostenteilung der ERV mit einem anderen Versicherungsunternehmen,
wird die ERV nach eigenem Ermessen auf die
Beteiligung eines anderen Versicherungsunternehmens verzichten
oder diesen Schaden ausgleichen." "
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Hallo Zusammen

ich stolpere grad über einen Passus in den Versicherungsbedingungen der LH CC / Ergo Versicherung. Ich war im Ausland und musste dort zum Arzt. Nun sind kosten in höhe von rund 600 Dollar entstanden. Soweit kein Problem dachte ich mir, habe ja über die CC eine Auslandskrankenversicherung. Nun lese ich, dass die Ergo nur dann erstattet, wenn von einem anderen Versicherer die übernommenen oder eben nicht übernommenen Kosten bestätigt werden.
In meinem Fall heißt es dann konkret, dass meine private Krankenversicherung erst die Belege bekommen muss. Diese wird aber ganz klar zahlen, da dort Auslandskrankenschutz mit versichert ist. Damit ist meine Beitragsrückerstattung futsch. Somit ist die Versicherung von der Lh CC vollkommen sinnlos, zumindest wenn man privat versichert ist. Hatte damit von euch auch schon mal jemand zu tun?

Grüße
d


Hallo Herr Hurr! Du hast das falsche Spiel der LH CC durchschaut! Sie ist so gut wie nutzlos, weil man in aller Regel durch seine eigene Krankenkasse - unter grossem Selbstbahalt in meimem Fall - die Teile der Kosten erhält! Ja, keinen Sinn für die M&M CC!!!
 
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parzifal

Neues Mitglied
22.07.2012
7
0
Schweiz
Sie ist so gut wie nutzlos, weil man in aller Regel durch seine eigene Krankenkasse - unter grossem Selbstbahalt in meimem Fall - die Teile der Kosten erhält! Ja, keinen Sinn für die M&M CC!!!

Ich habe auch die LH CC und war letztes Jahr in Kanada im Krankenhaus (war nett ;-) ). Mittlerweile hat mir meine Versicherung (Schweiz) insgesamt meine Franchise + Selbstbeteiligung abgefordert und ich werde diese nicht übernommenen Kosten bei der Versicherung einreichen. Mal sehen was daraus wird. Im worst case gibt es halt nix, aber ich habe das Business Paket damals ja auch nicht wegen der Auslandsversicherung gekauft, sondern der wegen der Mietwagenvollkasko.

Für mich wäre eine Leistung aus der LH CC also einfach ein "Bonus", aber ich werde - wie vermutlich keiner hier - nicht arm, wenn die doch nicht leisten. Poste mal ein Update wenn der Prozess durch ist.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Ich habe auch die LH CC und war letztes Jahr in Kanada im Krankenhaus (war nett ;-) ). Mittlerweile hat mir meine Versicherung (Schweiz) insgesamt meine Franchise + Selbstbeteiligung abgefordert und ich werde diese nicht übernommenen Kosten bei der Versicherung einreichen. Mal sehen was daraus wird. Im worst case gibt es halt nix, aber ich habe das Business Paket damals ja auch nicht wegen der Auslandsversicherung gekauft, sondern der wegen der Mietwagenvollkasko.

Für mich wäre eine Leistung aus der LH CC also einfach ein "Bonus", aber ich werde - wie vermutlich keiner hier - nicht arm, wenn die doch nicht leisten. Poste mal ein Update wenn der Prozess durch ist.


Ja schön. Poste mal hier ich bin gespannt auf den Ausgang deines Rechtsstreits mit der Krankenkasse
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
280
28
Die Krankenversicherungen über CC sind meist doch sowieso nutzlos. Die Bedingungen sind in der Regel schlecht, sie zahlen nicht bei ambulanten Behandlungen, oder haben dort einen so hohen Selbstbehalt dass nur sehr teure ambulanten Behandlungen sinnvoll sind. Ähnlich sieht es aucht mit Reiserücktritt-, Reiseabbruchversicherungen usw aus. Ist ja auch logisch wenn man nur wenige Euro im Jahr (wenn überhaupt) für die Kreditkarte zahlen muss.

Besser tatsächlich eine gute Auslandskrankenversicherung für weniger als 10 EUR pro Jahr abschliessen und wissen was man hat. Oder man ist gleich privat versichert. Das Problem mit der Doppelversicherung bleibt natürlich bestehen, und evtl. finanzielle Folgen im Beitrag oder Selbstbehalt von Privatversicherten.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Naja da nur 10% der Bevölkerung PKV-versichert sind und die GKV außerhalb Europas garnichts leistet, ist der Fall PKV ja wohl eher die Ausnahme.

Ich war schon immer der Meinung, daß die CC-Auslands-Versicherung nur ein Werbegag und in Wahrheit völlig überflüssig ist. Obiger Hinweis auf die 10% ist zwar grundsätzlich richtig, bei den außerhalb Europas Reisenden dürfte die Quote aber signifikant höher als bei 10% liegen (sieht man 'mal von den Ägypten-Pauschal-Urlaubern ab).
Noch unsinniger wird die Auslands-KV, wenn man bedenkt, daß diese vor allem bei den vermeintlich höherwertigen CC's angeboten wird, wo der Anteil der PKV-Versicherten an der Zielgruppe deutlich über 50% liegen dürfte.
 

rampant

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
738
7
Die Krankenversicherungen über CC sind meist doch sowieso nutzlos. Die Bedingungen sind in der Regel schlecht, sie zahlen nicht bei ambulanten Behandlungen, oder haben dort einen so hohen Selbstbehalt dass nur sehr teure ambulanten Behandlungen sinnvoll sind. Ähnlich sieht es aucht mit Reiserücktritt-, Reiseabbruchversicherungen usw aus. Ist ja auch logisch wenn man nur wenige Euro im Jahr (wenn überhaupt) für die Kreditkarte zahlen muss.

Besser tatsächlich eine gute Auslandskrankenversicherung für weniger als 10 EUR pro Jahr abschliessen und wissen was man hat. Oder man ist gleich privat versichert. Das Problem mit der Doppelversicherung bleibt natürlich bestehen, und evtl. finanzielle Folgen im Beitrag oder Selbstbehalt von Privatversicherten.

Kann ich so nicht zustimmen, da die LH CC bei mir anstandlos meine ambulante Behandlung, mit mehreren Tausend Dollar, komplett problemlos abgewickelt hat. Müsste hier auch im Forum nachzulesen sein.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Kann ich so nicht zustimmen, da die LH CC bei mir anstandlos meine ambulante Behandlung, mit mehreren Tausend Dollar, komplett problemlos abgewickelt hat. Müsste hier auch im Forum nachzulesen sein.

Das betreitet ja auch Niemand. Die bei Kreditkarten enthaltenen Auslandsreisekrankenversicherungen entsprechen von ihrem Umfang her aber nicht mehr dem was man sonst für 10€ im Jahr bekommt. Habe keine LH Karte sondern eine andere, aber da gibt es dann z.B. nur den medizinisch notwendigen Rücktransport, bei den guten 10€ Versicherungen wird man auch zurück geflogen wenn es nur sinnvoll aber nicht unbedingt notwendig ist. Auch gelten die Kreditkartenversicherungen oft nur fix 6 Wochen, bleibst du länger im Krankenhaus darfst du das selbst zahlen. Die freien Versicherungen gelten darüber hinaus solange, bis man transportfähig ist. Und es gibt auch keine Selbstbeteiligung.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
ich stolpere grad über einen Passus in den Versicherungsbedingungen der LH CC / Ergo Versicherung. Ich war im Ausland und musste dort zum Arzt. Nun sind kosten in höhe von rund 600 Dollar entstanden. Soweit kein Problem dachte ich mir, habe ja über die CC eine Auslandskrankenversicherung. Nun lese ich, dass die Ergo nur dann erstattet, wenn von einem anderen Versicherer die übernommenen oder eben nicht übernommenen Kosten bestätigt werden.
In meinem Fall heißt es dann konkret, dass meine private Krankenversicherung erst die Belege bekommen muss. Diese wird aber ganz klar zahlen, da dort Auslandskrankenschutz mit versichert ist. Damit ist meine Beitragsrückerstattung futsch. Somit ist die Versicherung von der Lh CC vollkommen sinnlos, zumindest wenn man privat versichert ist. Hatte damit von euch auch schon mal jemand zu tun?

ähnlicher Fall: Kleiner Unfall in Spanien, vor Ort im Krankenhaus noch bei AMEX angerufen und von dort zur AXA weitervermittelt worden: Ich wurde insgesamt von drei Leuten von Anfang an darauf hingewiesen, dass ich das bitte zuerst bei meiner PKV einreichen soll. Auf meine Frage nach Themen wie Beitragsrückerstattung etc. wurde mir Ahnungslosigkeit entgegengebracht, ich solle mir halt schriftlich bestätigen lassen, dass meine PKV es nicht bezahlt und dann erst einreichen. Insgesamt freundlich, aber eher zurückhaltend.

Gerade dann beim ADAC angerufen: Vom ersten Moment an fühlte man sich deutlich besser betreut. Ich wurde direkt zu einer deutsch-spanisch sprechenden Mitarbeiterin nach Barcelona durchgestellt (d.h. ich hätte im Krankenhaus vor Ort das Handy notfalls weiterreichen können, wenn es Verständigungsprobleme gegeben hätte), die meinte, ich solle bitte zuerst alles an meine PKV schicken. Auf meinen Einwand Beitragsrückerstattung kam direkt "ah ok, na dann schicken Sie uns direkt alles". Wie das jetzt in der Praxis klappt, werde ich sehen (ob vom spanischen Krankenhaus überhaupt eine Rechnung kommt, ist fraglich; aber zumindest die Apotheken-Belege werde ich mal einreichen). Meine Meinung von Kreditkarten-Versicherungen hält sich echt in Grenzen, ich bin irgendwie froh, ADAC-Mitglied zu sein.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.722
4
Nachdem sich für mich als privatversicherter das gleiche Problem (Beitragsrückerstattung, Selbstbehalt) stellen würde (hatte bisher Gott sei Dank noch nicht den Fall einer Krankheit im Ausland), habe ich mir mal die ADAC Auslandskrankenversicherung näher angesehen.

Aber auch bei dieser scheint sich das Problem der Erstattung zu ergeben, wenn Ansprüche aus einer anderen Versicherung für den Versicherungsnehmer ergeben.

Hier der entsprechende Passus aus den Versicherungsbedingungen des ADAC:...

Dann habe ich wohl Glück gehabt. Obwohl auch privat versichert, hat die ADAC-Auslandskrankenversicherung anstandslos die komplette Auslands-Arztrechnung bezahlt. (y)

Nach drei Wochen war das Geld auf dem Konto.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.779
972
KUL (bye bye HAM)
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Das Problem ist nicht nur bei der LH CC so, es betrifft eigentlich jede Auslandskrankenzusatzversicherung. Ich hatte in LAS einen spontanen Besuch in der Notaufnahme, Kostenpunkt 1200$, bekam nach der Anzahlung von dem Krankenhaus über deren Schweizer Clearing Partner (Versicherungen und meinereiner leben in DE) entsprechend die Rechnung. Weitergeleitet mit dem Beleg der Vorauszahlung in den USA an die Zusatzversicherung. Abgeschlossen wurde die Versicherung unter dem Vorwand der Schonung der Beitragsrückerstattung und der SB. Zur Erstattung musste ein Formular ausgefüllt werden wo man seinen Basis-KV (war eine PKV) eintragen muss inkl. Vers. Nummer. Ca. 6 Monate später kam die Rechnung der eigenen PKV, die bis auf irgendeine Pauschale, alles der Zusatzversicherung ausbezahlt haben und entsprechend die SB überwiesen haben wollten.

Ende vom Lied, die 14 Euronen hätte man sich für die Zusatzversicherung schenken können. Durch die SB und die wegfallende Beitragsrückerstattung war es teurer als wenn man es selber bezahlt hätte.

Dank beruflicher Veränderung konnte ich wieder in die GKV danach, welche nachdem ich noch die diesjährigen Erhöhungen in meinem alten Tarif kommuniziert bekommen habe kein Stück mehr billiger ist und für 6€ pro Jahr deckt die GKV 45 Tage Aufenthalt in den USA per anno ab und da gibt es keine Überraschungen.