bestaetigter First Class Award auf einer Strecke gedowngradet auf C

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DavideLuigi

Aktives Mitglied
12.07.2011
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Hallo liebes Forum, ich habe heute per Zufall, ohne Information seitens Swiss festgestellt, dass mein Hinflug im November von First auf Business Downgradet wurde. Weder eine Mitteilung per Telefon oder Email erfolgte. Angeblich fliegt die Swiss neu Samstags mit einem A333 und die First werde fuer die Crew benoetigt. So gut so weit, habt ihr Erfahrungen? Wie sehen die Chancen aus, auf LH umbuchen zu lassen am gleichen Tag, obschon die Meilenclasse zurzeit nicht verfuegbar scheint...

Wir koennten einen Tag verschieben, dann waere die LX First auch verfuegbar, es kratzt einwenig, da wir ja schon Samstags bevorzugen...

Lieber Grusse und merci fuer Eure Tipps.
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
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zuerich nach johannesburg
Das Thema wurde hier schon mal angesprochen. Da die A333 kein Crew Rest Compartment hat, wird die F für die Crew gebraucht. Hast du schon mit der Hotline darüber gesprochen, ob sie dies machen würden? Ich bezweifle, dass du ein "Anrecht" auf die Umbuchung auf LH F hast, vorallem wenn die O Klasse schon weg ist.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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Da Du von einem Meilenticket sprichst, dürfte das doch mit LH-Ticketnummer sein, insofern müsste LH Dich benachrichtigen. Und ich würde mal davon ausgehen, dass da irgendwann noch eine E-Mail kommt, die Dich über die Buchungsänderung informiert (mit dem Hinweis, dass wenn Du nicht innerhalb von 2 Wochen reagierst, davon ausgegangen wird, dass Du akzeptierst). Hatte kürzlich den Fall, dass ein Anschlussflug von Biz in Eco umgebucht wurde (da durch Flugzeugwechsel keine Biz mehr) wo ich eben so eine E-Mail erhielt.

Wenn Du es aber schon bemerkt hast, würde ich einfach mal anrufen und nachfragen, ob sie Dich auf eine andere Verbindung umbuchen würden oder welche Möglichkeiten Du sonst noch hättest.
 

ogeretla

Aktives Mitglied
01.02.2010
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Was sagen denn die "Juristen" hier im Forum dazu?

Meiner Meinung nach ist die Airline doch zur Leistung verpflichtet...
Bedeutet: Flug an dem Datum in der gebuchten Klasse.
Egal ob mit Swiss, LH oder letztendlich auch mit eine "Allianzfremden" Airline.
 

ogeretla

Aktives Mitglied
01.02.2010
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Woraus leitest Du DIESE "Verpflichtung" ab?

"DIESE Verpflichtung"??
Du meinst Die Verpflichtung die Versprochene Leistung (Beförderung an einem bestimmten Datum in einer bestimmten Beförderungsklasse) zu erbringen?. Nun zunächst "pacta sunt servanda" :). Ich bin kein Experte für Flugrecht, aber ich gehe schon davon aus, dass ein verkauftes Ticket zur Erfüllung verpflichtet. Das mag bei "force majeure" Ausnahmen geben, hier jedoch nicht erkennbar.

Sehe ich was für Entschädigungen der Fluggast alleine bei Verspätungen hat schließe ich daraus, dass "Details" wie zB Flugzeit nicht unwesentlich sind. Analog schließe ich daraus, dass die Beförderungsklasse auch nicht unerheblich ist. Drum: einfach von F auf C downgraden: no-go.

Dass die Leistung im Zweifel auch mit einer anderen Maschine erbracht werden kann halte ich für möglich. Ob nun ein Fluggast sich darauf einlassen muss mit "AirIchStürzOftAb" statt mit LH zu fliegen kann zweifehlaft sein, steht hier jedoch mE nicht zur Debatte.

Mir wurde zB bei einer Verspätung eines TK (Zubringer)flugs mal ein Ersatzflug mit Emirates angeboten. Das war das dritte Angebot das TK mir "freiwillig" gemacht hat. (Angebot 1: "Gehen Sie wieder nach hause und fliegen sie doch einfach morgen", Angebot 2: "wir Zahlen Ihnen eine Nacht in IST"... wollte ich alles nicht, manche haben sich aber damit abfinden lassen). Es ist also offensichtlich nicht unüblich auch ausserhalb der eigenen Airline/Allianz umzubuchen. Ich wollte das allerdings auch nicht. Fliege C nach Asien um im Flieger schlafen zu können und da nützt mir die Zwangspause in der Wüste gar nix. Nach "Verhandlungen" konnte ich dann mit LX C fliegen, kam 15 Min später als ursprünglich geplant in BKK an... und konnte sogar noch auf meinem Lieblingsplatz 4K sitzen :)

Wenn die Airline mich nicht hätte befördern "müssen" hätte sie es sicher nicht getan. Wenn man mich hätte abspeisen können hätte man das gemacht.
BTW: Es handelte sich auch um einen "Freiflug" :)... aber das ist mE völlig unerheblich.

So und aus all dem schließe ich, dass es die von mir beschriebene "Verpflichtung" gibt. Aber wie gesagt, würde mich freuen hier von einem Fachkundigen die Wahrheit zu erfahren.

rgds
o
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Ein Downgrade ist nach EU-Verordnung 75% des Flugpreises wert....
 

ogeretla

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01.02.2010
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Ein Downgrade ist nach EU-Verordnung 75% des Flugpreises wert....

Dies zum Anlass Genommen habe ich mal gegoogelt... und unter dem Stichwort "involuntary downgrade compensation" kann man da schöne Sachen finden :). zB die besagten 75% des Flugpreises als penalty PLUS die Differenz zwischen C und F Tarif... Weis nicht ob das stimmt,

ABER:

was ich da rauslese ist: es macht wohl einen gehörigen finanzielen Unterschied ob man unfreiwillig gedowngradet wird oder ob man sich mit der Airline
einigt und "freiwillig" umbucht und eine "kleine Entschädigung" akzeptiert. Hier sollte sich der TO mal schlau machen...
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
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Dies zum Anlass Genommen habe ich mal gegoogelt... und unter dem Stichwort "involuntary downgrade compensation" kann man da schöne Sachen finden :). zB die besagten 75% des Flugpreises als penalty PLUS die Differenz zwischen C und F Tarif... Weis nicht ob das stimmt,

ABER:

was ich da rauslese ist: es macht wohl einen gehörigen finanzielen Unterschied ob man unfreiwillig gedowngradet wird oder ob man sich mit der Airline
einigt und "freiwillig" umbucht und eine "kleine Entschädigung" akzeptiert. Hier sollte sich der TO mal schlau machen...

AFAIK, zählt diese Regelung nur kurz vor dem Abflug! (Glaube 14 Tage oder so). Wenn die Airline rechtzeitig informiert und Alternativen (akzeptable) anbietet, ist dies also ok! Ein Downgrade ist jedoch keine Alternative (außer der Pax findet sich damit ab)!

Hatte mal ein Fall in SIN, als LH noch nach FRA und MUC flog! Die MUC Maschine hatte 8h Verspätung! Ein Pax der in F gebucht war (und dies lautstark kund getan hat) hatte die Möglichkeit in der FRA Maschine mitzufliegen, jedoch in der C oder eben 8h zu warten (eve. Dann mit Kompensation). Der Pax musste jedoch auf Ansprüche gegenüber der Airline verzichten, wenn er nur in C fliegt (bekam lediglich die Differenz des Tickets zurück - quasi als normale Umbuchung und hat somit das downgrade akzeptiert).
 

ogeretla

Aktives Mitglied
01.02.2010
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Da ich nicht der Extremmaximierer bin, würde mir persönlich eine Einigung reichen...

Was ist denn das Gegenteil von "Extremmaximierer"? "Warmduscher" oder "SichAllesGefallenLasser"?

Klar KANN man sich einigen wenn man das will. Aber mal am Beispiel: Die Airline "überbucht" absichtlich, wissentlich einen Flug. Verzockt sich dabei und ich stehe am Gate und die vereinbarte, im Voraus bezahlte Leistung kann nicht erbracht werden. Nun kann ich entweder auf den ersten Vorschlag der Airline eingehen ("freiwillige" Einigung) ODER eben nicht. Und dann mache ich von der hier GESETZLICH (Verordnung) vorgesehenen Regelung Gebrauch... das soll Extremmaximieren sein wenn man das in Anspruch nimmt was der Gesetzgeber vorsieht? Ist hier nicht vielleicht die Airline der Maximierer weil überbucht?

Ich finde die Praxis des Überbuchens dabei nicht verwerflich, führt diese doch letztendlich zu niedrigeren Ticketpreisen, aber an die Spielregeln haben sich beide Seiten zu halten.

"NUR" den Ticketpreis als Differenz bei einem "forced downgrade" zu erstatten halte ich übrigens für zu wenig. Hier wird der Kunde ja quasi eine Leistung "aufgedrungen" und abgerechnet die er gar nicht haben will! Man stelle sich vor man bestell bei BMW den "Sima" und zahlt... ausgeliefert wird aber der Dreier und man erhält die Differenz in cash, OHNE das man das ablehnen kann. Steht man irgendwo in der Welt am Airport KANN man faktisch nämlich meist NICHT ablehnen, da man auf eine (IRGENDEINE) Beförderung angewiesen ist. Insofern ist die Airline hier in einer Machtposition... und grosse Macht erfordert grosse Verantwortung.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
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Eigentlich ist das alles ganz einfach:

- Du kannst LX anrufen und nachfragen, was sie denn vorhaben, bzw. anbieten.

- Du kannst gar nichts machen und warten, was geschieht. Entweder es kommt eine Mail mit der Nachricht des Downgrades, dann kannst Du immer noch anrufen. Wenn keine kommt, kannst Du es beim CI auf ein IDB oder auf ein Involuntary Downgrade ankommen lassen inkl. der Kompensation(en).

Wenn Du an dem Tag fliegen musst, bzw. willst, und auch die Service Klasse fuer Dich wichtig ist, wuerde ich mich aber gar nicht spielen und anrufen.

Und ja, Du hast eine Leistung gekauft und (vor)bezahlt. In der Regel sind LX, LH und Konsorten in solchen Faellen recht infomell bei eventuellen Umbuchung.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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... Steht man irgendwo in der Welt am Airport KANN man faktisch nämlich meist NICHT ablehnen, da man auf eine (IRGENDEINE) Beförderung angewiesen ist. Insofern ist die Airline hier in einer Machtposition....

Aber der OT steht aktuell nicht an irgendeinem Airport und wird von einer Airline unter Druck gesetzt. Sondern er fragt nach etwas, dass im November eventuell passieren wird bzw. angekündigt wurde, dass es dann passiert.

Übrigens, Gesetze schützen oft Auftragnehmer, außerdem gibt es AGB. Und auch Rücktrittsrechte des Auftragnehmers.

Zur aktuellen Frage: Schon einmal mit LX (oder LH, falls Du über die das Ticket gebucht hast) in Verbindung gesetzt. Eventuell wird ja eine Lösung angeboten, die über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehen, und am Ende für Dich sogar "gut" oder "super" ist.
 
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ogeretla

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01.02.2010
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Aber der OT steht aktuell nicht an irgendeinem Airport und wird von einer Airline unter Druck gesetzt. Sondern er fragt nach etwas, dass im November eventuell passieren wird bzw. angekündigt wurde, dass es dann passiert. (...)

Ja, aber trotzdem! Mein Beispiel war bewusst überzeichnet, damit es auch jeder versteht... (aber auch das funzt leider nicht immer) Wäre nun müssig darüber zu streiten AB WANN die Airline zur Kompensation (den das bedeutet SCHADENERSATZ ja) verpflichtet ist, dafür hat sich der Gesetzgeber nämlich was einfallen lassen. Der Weg bei der Airline anzurufen ist sicherlich der Richtige, ABER dazu sollte man vorher seine Optionen kennen. LaLaLaLass Dich nicht verarschen... Meine Meinung. Und wer das Extremmaximiert findet... bittesehr.

BTW: "Gesetzte schützen Auftragnehmer"... (wenn dem denn so ist): Gut so. Ohne diese würden ja auch keine Flüge angeboten werden... Und wenn dem denn so ist, sollte die Inanspruchnahme der für den Auftragnehmer "günstigen" Gesetzte doch erst recht nicht als Maximieren bezeichnet werden... insofern verstehe ich nun nicht was Du sagen willst. Und man stelle ich mal AGBs vor die ein Rücktrittsrecht der Airline bis kurz vor Flug zulassen... Zumindest UNSERIÖS würde ich das nennen :-D
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wenn Du mich zitierst oder mich ansprichst > beziehe dich dann auch bitte auf meine Postings. Wo hätte ich etwas von "Extremmaximiert" geschrieben.

Nochmals zum Thema: Ich würde mir nicht so viel Gedanken machen, was mir zusteht oder was Recht ist. Ich würde mir eher Gedanken machen, was ich will. Meistens sage ich dass dann und bekomme es in solche Fällen auch. Was habe ich davon, wenn mir etwas "zusteht", mich aber nicht glücklich macht.

Und zum Thema "SCHADENERSATZ" > wie das Wort schon explizit sagt, soll ein Schadenersatz einen eigetretenen Schaden ersetzen. Eingetreten ist aber noch kein Schaden und es ist ja auch noch gar nicht sicher, dass dieser Eintritt. Wenn ich mir ein neues Dach machen lasse am Montag und komme drauf, dass ist undicht und am Mittwoch wird es dicht gemacht, bekomme ich für Dienstag nicht automatisch "Schadenersatz" wenn es nicht geregnet hat. Es müsste schon ein Schaden eintreten ... alles andere würde ich

... UNSERIOEÖS ...

oder so ähnlich nennen!
 
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ogeretla

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01.02.2010
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(...)Ich würde mir nicht so viel Gedanken machen, was mir zusteht oder was Recht ist. Ich würde mir eher Gedanken machen, was ich will. Meistens sage ich dass dann und bekomme es in solche Fällen auch. Was habe ich davon, wenn mir etwas "zusteht", mich aber nicht glücklich macht.

Kann den Ansatz durchaus nachvollziehen. Nun sind wir ja aber nicht bei "Wünsch Dir was" sondern im echten Leben... und da ist "das was mir zusteht" schonmal kein schlechter Ausgangspunkt. Habe bei meinem oben beschriebenen Flug ja auch gesagt was ich will, hat funktioniert. Nur versuchte die Airline dort mich "abzuspeisen" ("gehen sie doch nach hause und fliegen einfach morgen", gesagt ohne rot zu werden)... und da ist es mE sehr hilfreich zu wissen was einem zusteht WENN es hart auf hart kommt.

Und iS noch kein Schaden entstanden hast Du natürlich völlig Recht. "Es hätt noch immer jot jejange", also nix machen oder wie?
In diesem Sinne: sehenden Auges in die Kacke reiten und sich dann ein rosa Kaninchen wünschen... auch ne Art, allerdings nicht meine.
 

LHFan

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13.06.2011
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Und iS noch kein Schaden entstanden hast Du natürlich völlig Recht. "Es hätt noch immer jot jejange", also nix machen oder wie?
In diesem Sinne: sehenden Auges in die Kacke reiten und sich dann ein rosa Kaninchen wünschen... auch ne Art, allerdings nicht meine.

Naja, man kann ja erst mal bei der Airline anrufen und fragen wie das jetzt weitergeht - bevor man sich über seine Recht informiert - evtl. regelt sich alles von alleine.


In allen Fällen in denen ich von ähnlichem betroffen war gab es immer eine zufriedenstellende Lösung - und mit 6 Monaten Vorlauf dürfte das auch machbar sein.
 
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Ostschneiser

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06.08.2012
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ZRH
Naja, man kann ja erst mal bei der Airline anrufen und fragen wie das jetzt weitergeht - bevor man sich über seine Recht informiert - evtl. regelt sich alles von alleine.
Aber doch nicht im Maximiererforum...

Gefühlte 95% der User hoffen geradezu, dass etwas schief läuft, um irgendeine "Entschädigung" einstreichen zu können...
 

LH 056

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@OP: Auf jeden Fall wirst du nicht weiterkommen ohne mit der Airline zu telefonieren. Lass dir mal die Alternativen erzählen und falls du dann noch Rat brauchst, kannst du die angebotenen hier posten.