KL: Kompensation wegen nicht mitgekommenem Gepäck

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fpeine

Erfahrenes Mitglied
26.09.2010
261
0
PAD
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Ich weiß das der thread sehr alt ist aber hier passt es am besten rein.

Ich bin heute morgen von HAJ via AMS nach BRS mit KLM geflogen.

Hatte einen Werkzeugkoffer aufgegeben wo auch benötigte Ersatzteile drin sind.

Der Koffer ist jetzt in BRS und ich auf dem Rückweg nach HAJ in AMS.

Das war auch so gebucht. Kann ich bei KLM Kompensation fordern weil ich meinen Job nicht ausführen konnte? Nun nächste Woche nochmal nach BRS muss. Die entstandenen Kosten sind höher wie 1000SZR.

Any ideas?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
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Ich weiß das der thread sehr alt ist aber hier passt es am besten rein.

Ich bin heute morgen von HAJ via AMS nach BRS mit KLM geflogen.

Hatte einen Werkzeugkoffer aufgegeben wo auch benötigte Ersatzteile drin sind.

Der Koffer ist jetzt in BRS und ich auf dem Rückweg nach HAJ in AMS.

Das war auch so gebucht. Kann ich bei KLM Kompensation fordern weil ich meinen Job nicht ausführen konnte? Nun nächste Woche nochmal nach BRS muss. Die entstandenen Kosten sind höher wie 1000SZR.

Any ideas?
Für Folgeschäden wirst Du die Airline wahrscheinlich nicht haftbar machen können.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
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TXL, LHR
Versuchen solltest Du es auf jeden Fall. Ich habe mal von KLM ca. 1.100 Euro für verspätetes Gepäck bekommen, mit dem Hinweis auf das Montrealer Abkommen.

Ich war damals gebucht auf TXL-AMS-LIS. Weil mein Flug in TXL mit Verspätung los geflogen war, wurde ich auf TXL-AMS-CDG-LIS umgebucht. Ich hätte meine ursprüngliche Verbindung zwar noch geschafft, weil ich zügig zum nächsten Gate ging, dennoch wollte man mich nicht in die ursprüngliche Maschine nach LIS lassen, da mein Gepäck bereits umgebucht sei und ich nicht ohne meine Koffer reisen dürfte und im Ürbigen ein anderer meinen Platz bereits genommen hat. Es war damals ein Flug in C und ich war noch FB Gold.

Mein Gepäck ist niemals in LIS angekommen. Nach vier Tagen wurde es dann tatsächlich in ICN gefunden. Es war bereits auf dem Weg nach LIS. Ich konnte es dann gerade noch mal nach TXL umleiten lassen, da ich mich bereits auf dem Rückweg befand. Dort kam es dann auch nach weitern zwei Tagen an.

Folglich musste ich mich für die vier Tage komplett neu einkleiden, Unterhosen, Socken, Schuhe, Hemden, Anzug, Krawatte, Razierzeug, Deo, Parfum, Haargel, Pflegecreme, Zahnpasta, etc. Und schließlich noch einen Koffer für den Rücktransport kaufen.

Da damit natürlich auch sehr viel Ärger verbunden war, etliche Telefonate mit dem Call Center, denn ich hatte meine Zeit ja eigentlich anders geplant als einzukaufen, und ich entsprechende Kosten hatte, war ich sehr verärgert. In dem entsprechenden Ton der Verärgerung habe ich damals einen Brief an das Customer Care geschrieben, oder eine E-Mail? Auf jeden Fall hat man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt, und meine Kosten bis zu der besagten Grenze nach dem Montrealer Abkommen erstattet.

Entscheidend wird natürlich sein, ob Du den Nachweis für den Schaden führen kannst. Ich hatte ja damals in LIS nichts bei mir, außer meiner Kreditkarte, und musste mich folglich neu einkleiden. Entsprechend konnte ich die gesammelten Belege vorweisen.
Ich weiss nicht wie weit Du Deinen Schaden tatsächlich "beweisen" kannst? Sprich war der Geschäftstermin tatsächlich obsolet, dadurch dass das Gepäck nicht angekommen ist? Oder wäre womöglich ein zweiter Geschäftstermin in BRS in jedem Fall erforderlich gewesen, selbst wenn das Gepäck angekommen wäre. Dafür brauchst Du sicherlich ein bißchen mehr als nur ein paar Worte in einer E-Mail. Vielleicht könnte Dir der Geschäftspartner in BRS eine entsprechende Stellungnahme schreiben?
 
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fpeine

Erfahrenes Mitglied
26.09.2010
261
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Ich kann nur die kosten Nachweisen die gestern entstanden sind, darum geht es mir auch. Das Werkzeug ist auch nicht das Problem, das hätte ich beschaffen können. Natürlich nicht in der Zeit. Wichtig waren die Ersatzteile und die kann man nicht vor Ort beschaffen.

Ich werde KLM mal eine Mail schreiben und sehen was passiert. Interesse an einem Voucher habe ich auch nicht, ich werde Schipol in Zukunft wieder meiden.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.486
250
Singapore
Von der Airline Entschädigung zu bekommen, für Schäden für die du keine Rechnung hast, wird schwierig bis unmöglich!

Ich habe mal einen ähnlichen Fall gehabt, bei dem Demoartikel für eine Messe nicht ankamen. Naja, die Messe war natürlich nicht verschiebbar. Da die Messe ziemlich nutzlos ohne diese Artikel war, wurde am nächsten Tag ein Azubi ins Flugzeug gesetzt, der die Showstücke nachbrachte -> Entstandener Schaden: ca. 3500 Euro. Leider bekam meine Firma nicht mehr als 1.200 Euro ersetzt, und dies nur mit Rechnungen und nettem Schreiben vom Firmenanwalt.

Aber zum Glück haben doch die meisten Unternehmen eine Zusatzversicherung... Die zeigt sich oft etwas kulanter!
 

fpeine

Erfahrenes Mitglied
26.09.2010
261
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Von der Airline Entschädigung zu bekommen, für Schäden für die du keine Rechnung hast, wird schwierig bis unmöglich!

Ich kann doch kosten mit Rechnungen nachweisen:
- Flug
- Mietwagen
- Hotel
- Maut
- Parken

Mit diesen Belegen komme ich schon fast auf die 1000SZR.

Wie gesagt ich schreibe KLM mal und melde mich in 6 Monaten wieder wenn ich eine Antwort bekommen habe...
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.486
250
Singapore
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Ich kann doch kosten mit Rechnungen nachweisen:
- Flug
- Mietwagen
- Hotel
- Maut
- Parken

Mit diesen Belegen komme ich schon fast auf die 1000SZR.

Wie gesagt ich schreibe KLM mal und melde mich in 6 Monaten wieder wenn ich eine Antwort bekommen habe...

Sind aber Kosten, die nicht direkt mit dem Gepäck zu tun haben. Hättest du jetzt Kosten für Kleider, Schuhe etc... Dann würdest du da Entschädigung bekommen.

Warum fragst du den nicht bei der privaten Versicherung der Firma nach... Geht oft wesentlich unkomplizierter!

PS: Ware muss natürlich am Zielort gekauft werden und das Datum muss natürlich kurz nach der Landung sein!