Versuchen solltest Du es auf jeden Fall. Ich habe mal von KLM ca. 1.100 Euro für verspätetes Gepäck bekommen, mit dem Hinweis auf das Montrealer Abkommen.
Ich war damals gebucht auf TXL-AMS-LIS. Weil mein Flug in TXL mit Verspätung los geflogen war, wurde ich auf TXL-AMS-CDG-LIS umgebucht. Ich hätte meine ursprüngliche Verbindung zwar noch geschafft, weil ich zügig zum nächsten Gate ging, dennoch wollte man mich nicht in die ursprüngliche Maschine nach LIS lassen, da mein Gepäck bereits umgebucht sei und ich nicht ohne meine Koffer reisen dürfte und im Ürbigen ein anderer meinen Platz bereits genommen hat. Es war damals ein Flug in C und ich war noch FB Gold.
Mein Gepäck ist niemals in LIS angekommen. Nach vier Tagen wurde es dann tatsächlich in ICN gefunden. Es war bereits auf dem Weg nach LIS. Ich konnte es dann gerade noch mal nach TXL umleiten lassen, da ich mich bereits auf dem Rückweg befand. Dort kam es dann auch nach weitern zwei Tagen an.
Folglich musste ich mich für die vier Tage komplett neu einkleiden, Unterhosen, Socken, Schuhe, Hemden, Anzug, Krawatte, Razierzeug, Deo, Parfum, Haargel, Pflegecreme, Zahnpasta, etc. Und schließlich noch einen Koffer für den Rücktransport kaufen.
Da damit natürlich auch sehr viel Ärger verbunden war, etliche Telefonate mit dem Call Center, denn ich hatte meine Zeit ja eigentlich anders geplant als einzukaufen, und ich entsprechende Kosten hatte, war ich sehr verärgert. In dem entsprechenden Ton der Verärgerung habe ich damals einen Brief an das Customer Care geschrieben, oder eine E-Mail? Auf jeden Fall hat man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt, und meine Kosten bis zu der besagten Grenze nach dem Montrealer Abkommen erstattet.
Entscheidend wird natürlich sein, ob Du den Nachweis für den Schaden führen kannst. Ich hatte ja damals in LIS nichts bei mir, außer meiner Kreditkarte, und musste mich folglich neu einkleiden. Entsprechend konnte ich die gesammelten Belege vorweisen.
Ich weiss nicht wie weit Du Deinen Schaden tatsächlich "beweisen" kannst? Sprich war der Geschäftstermin tatsächlich obsolet, dadurch dass das Gepäck nicht angekommen ist? Oder wäre womöglich ein zweiter Geschäftstermin in BRS in jedem Fall erforderlich gewesen, selbst wenn das Gepäck angekommen wäre. Dafür brauchst Du sicherlich ein bißchen mehr als nur ein paar Worte in einer E-Mail. Vielleicht könnte Dir der Geschäftspartner in BRS eine entsprechende Stellungnahme schreiben?