Übergepäckzuschlag zurückfordern. Wo?

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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
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Liebe Leute

Folgender Sachverhalt:

Ticket auf VietnamAirlines mit folgenden Routing:

Genf-Paris-Hanoi (1. Leg mit AirFrance, kein Codeshare-Flug)
Hanoi-Paris-Zürich (2. Leg mit Swiss)

VietnamAirlines hat offiziell ein 30 KG Gepäcklimit für Economy. Trotzdem mussten wir (3 Personen) total 200 EUR Gepäckzuschlag bezahlen, weil AirFrance auf dem Leg Genf-Paris nur 20 KG Gepäck pro Person erlaubt hat.

Nach der Reise habe ich von Air-France folgende Stellungsnahme erhalten:
Sehr geehrter belimo,

nachdem Sie uns jetzt konkret mitteilen konnten, dass Ihr Ticket über die Vietnam Airlines
ausgestellt ist, können wir Ihnen auch die dementsprechenden Informationen zum Gepäck geben.

Zunächst einmal, gelten immer die Regeln, der austellenden Fluggesellschaft. In Ihrem Fall die der
Vietnam Airlines. Wir werden uns daher auch an deren Regeln halten. Wenn Vietnam Airlines Ihnen
mitgeteilt hat, dass Sie ein Freigepäck von 30kg haben, dann gilt das auch auf unseren Flügen.


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Air France nicht Ihr Ansprechpartner, im Bezug zu diesem
Ticket ist, sondern die Vietnam Airlines.

Wir bitten Sie daher, zukünftig bei Fragen zu dieser Buchung entweder Ihr Reisebüro oder die Vietnam
Airlines zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Air France Web Support Team

Ich bin der Meinung, ich müssten den Übergepäckzuschlag bei AF zurückfordern, immerhin haben die das Geld auch kassiert. Bestimmt haben die den Zuschlag für das AF-Leg nicht an VN überwiesen.

Deshalb ist meiner Meinung nach auch klar AF für diese Reklamation verantwortlich. Oder liege ich da so falsch? Muss ich mich wirklich bei VietnamAirlines beschweren? Eure Meinung?

Und nein: Das Reisebüro ist so inkompetent, da werde ich mich bestimmt nicht melden :D
 

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Zuletzt bearbeitet:

krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
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2
Richte Dich mit dem Schreiben an Vietnam Airlines.

Wobei ich mit VA extrem schlechte Erfahrungen gemacht habe: C kassiert, Y geflogen, keine Rückerstattung erhalten, dafür aber einen saftigen Aufpreis bezahlt für mehr Gepäck das innerhalb des C-Limits war.
 
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Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
1.974
1
EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
Hm. Ich kenne es eher so, dass die Freigepäckmenge des ersten operating Carriers zählt, zB (allerdings veraltet)

HAM-FRA mit LH 20kg
FRA-MCO mit DE pc
also erst ab FRA piece Konzept

MCO-FRA mit DE pc
FRA-HAM mit LH 20kg
aber bis HAM piece Konzept
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
Hm. Ich kenne es eher so, dass die Freigepäckmenge des ersten operating Carriers zählt, zB (allerdings veraltet)

HAM-FRA mit LH 20kg
FRA-MCO mit DE pc
also erst ab FRA piece Konzept

MCO-FRA mit DE pc
FRA-HAM mit LH 20kg
aber bis HAM piece Konzept

Wäre auch eine Erklärung dafür, warum der Rückflug mit Swiss mit 30 KG problemlos war. Allerdings ist die Aussage von AF ja eindeutig und klar ;)
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
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Soeben eine Antwort von VietnamAirlines erhalten:

Sehr geehrter belimo,

Ihrem Ticket entnehmen wir, daß Sie auf den Stecken Genf - Paris und Paris -
Zürich nur 20 kg Freigepäck hatten.
Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder
unseren General Sales Agent für die Schweiz:

Airline Center Co.
Badenerstr. 15, 8004 Zürich
Telefon: +41 44 286 9999
vietnamairlines@zrh.airlinecenter.ch

Mit freundlichen Grüßen

Meint die das jetzt ernst? Ich meine es ist ja nicht praktikabel, dass man bei Flügen auf einem Ticket, verschiedene Gepäcklimits hat, oder? Warum denn die klare Differenz zur Aussage von Air-France?

Hilfe :cry: :D
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.501
München
Meint die das jetzt ernst? Ich meine es ist ja nicht praktikabel, dass man bei Flügen auf einem Ticket, verschiedene Gepäcklimits hat, oder? Warum denn die klare Differenz zur Aussage von Air-France?

Hilfe :cry: :D

Praktikabel für Dich als Passagier sicher nicht wirklich, aber technisch durchaus öfters der Fall das hier getrennte Baggage Allowances auch im Ticket eingetragen sind.

Um das genauer kommentieren zu können müsste man jetzt mal den E-Ticket-Receipt anschauen, was da auf dem Ticket eingetragen ist.
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
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Was steht denn im Ticket? Das zaehlt.

Auf dem Ticket steht jeweils 20 KG für die kurzen Legs. Aber das kanns ja wirklich nicht sein, oder?

Demgegenüber steht ja die klare Aussage von Air-France (s. oben) und auch diese relativ uneindeutige Aussage von SWISS:

Sehr geehrter belimo, Herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und möchten Ihnen dazu gerne folgende Informationen übermitteln:

Bei Langstreckenfluegen bei welchen erst ein Fluge innerhalb Europas geflogen wird, wie z.B. ZRH-CDG-HAN ist es in der Regel so, dass die auf Langstreckenfluegen groessere Freigepaecksmenge auf alle Teilstrecken antrifft. Ist jedoch auch von der Kombination der Airlines abhaengig. Fuer zukuenftige Fluege raten wir Ihnen direkt bei Buchung nach der Freigepaecksmenge zu fragen.
In der Regel sollte jedoch auch auf dem Ticket die Freigepaecksmenge vermerkt sein.

....

Johanna Kammleiter
SWISS E-Mail Service Center-Team R1C

Als Höhepunkt war übrigens auf Genf-Paris 12 KG Handgepäck erlaubt, auf Paris-Hanoi aber nur noch 8 KG. Und das wurde in Paris auch mehr als penibel kontrolliert. Aber das nur als Nebenbemerkung :D
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
1.974
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EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
Hier mein Beispiel mit DE

Zubringer- und Abbringerflüge:
Bei Nutzung von Zubringer- und Abbringerflügen gelten für die gesamte Strecke die Bedingungen der ersten ausführenden Fluggesellschaft. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Bestimmungen direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft.
Sonderregelung für Zubringer- und Abbringerflüge mit Lufthansa:
Haben Sie auf einer Condor Strecke z. B. Freigepäckpakete, erhöhtes Freigepäck, Sportgerätetransport etc. reserviert und bereits bezahlt oder ist die Beförderung kostenfrei, dann gelten die Lufthansa-Raten nicht für die gesamte Strecke sondern nur auf der Lufthansa Strecke, sofern Sie am Check-in eine schriftliche Bestätigung vorweisen können. Eine Bestätigung erhalten Sie automatisch bei Buchung von Gepäck auf einem unserer Condor Flüge.

Freigepäck auf Zu- und Abbringern für Weiterflüge nach/von USA/Kanada:
Haben Sie Ihren Flug in die USA/Kanada mit Condor gebucht, gelten für den Zubringerflug die Bedingungen der Lufthansa. Hier können zusätzliche Gebühren anfallen. Bitte informieren Sie sich unter Lufthansa - Homepage oder in Ihrem Reisebüro.
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
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KN
Hier mein Beispiel mit DE
Dein Beispiel gilt aber nur für Lufthansa-Tickets, oder?

Gibt es für dieses Problem denn immerhin innerhalb der *A eine Regelung?

Aktueller Stand:
Der Schweizer Agent der VN zeigte sich verwundert über die AF-Aussage, trotzdem hat er eine entsprechende Anfrage bei AF für mich eröffnet. (y)

Der Ball liegt also wieder bei AF :D
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
1.300
Jetzt wissen wir alle, daß du XXX heisst und in Winterthur wohnst.... schmeiss den Brief wieder raus Belimo!
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
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Macht nicht so ein Drama daraus Leute. Was fuer ein Kindergarten...

Gut dass es am Ende doch noch geklappt hat belimo !

Recht haben Sie ja, und ich habs ja schon geändert ;-)

Aber wenn ich sehe, was für Infos Leute in Facebook und auf privaten Webseite (Fotos Kindergeburtstag) von sich freigeben, ist eine Adresse ja wirklich nicht viel. Mein vollständiger Name und meine Adresse sind übrigens auch im Telefonbuch zu finden ;-)

Aber zum Thema: Witzig ist, dass wir 300 CHF bezahlt haben, nicht 200 EUR wie Airfrance im Brief schreibt. Ob ich Airfrance nochmals antworten soll, und um die Überweisung der fehlenden 29 CHF bitten soll? :D :D