Hoffnung auf Überbuchung...

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Marlon Bundo

Neues Mitglied
23.03.2018
8
0
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Hallo!
Ich hoffe hier mal auf Experten Tipps.
Habe zwei Tickets one way für Hamburg-Köln-Cancun am 25.3. mit Eurowings
Der Flug (Köln-Cancun) ist ausverkauft, es gibt keine Tickets mehr dafür.
Stornierung war nicht möglich, Versuche das Ticket loszuwerden auch.

Ich habe nun die lose Hoffnung, dank Überbuchung nicht mitfliegen zu müssen und eventuell eine Entschädigung zu erhalten.
Dazu müsste ich aber wohl zumindest den Flug nach Köln antreten...
Ist das kompletter Wahnsinn oder könnte das Sinn machen?
 

Marlon Bundo

Neues Mitglied
23.03.2018
8
0
Danke. Flight Refund nimmt seit dem BGH Urteil am Wochenanfang keine Fälle mehr an. Denke da ist es genauso. Aber ich versuche es
 

Tobias_B

Erfahrenes Mitglied
18.08.2016
569
154
HAM
Ich habe nun die lose Hoffnung, dank Überbuchung nicht mitfliegen zu müssen und eventuell eine Entschädigung zu erhalten.

Möglich ist einiges, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich.

Dazu müsste ich aber wohl zumindest den Flug nach Köln antreten...

Jup

Ist das kompletter Wahnsinn oder könnte das Sinn machen?

Das liegt wohl im Auge des Betrachters.


Allerdings habe ich die Story noch nicht so ganz verstanden?
Warum willst du nicht mitfliegen? Reiserücktrittskostenversicherung?

Erläutere doch die Zusammenhänge mal etwas. Dann kann man da auch mehr zu sagen
 

Marlon Bundo

Neues Mitglied
23.03.2018
8
0
Wie oben gesagt: Freundin ist schwanger geworden. Und dementsprechend raten alle Ärzte von Reisen nach Mexico wegen Zika ab.
Wir fliegen jetzt 2 Tage später nach Griechenland....
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.656
10.150
www.red-travels.com
Krasses Klima hier.
Als ich buchte wollte ich hin, mit nun schwangeren Freundin ins Zika Gebiet will ich nun aber doch nicht.

ja einige sind leider sehr hilfsbereit (n) hier...

ruf mal bei Eurowings im Callcenter an, sag denen, dass du den Flug nicht antreten kann und die Steuern & Gebühren zurückerstattet haben möchtest und lass dir dies per Mail bestätigen. Den Ticketpreis selbst wirst du wahrscheinlich nicht wiedersehen.
 

Tobias_B

Erfahrenes Mitglied
18.08.2016
569
154
HAM
Wie oben gesagt: Freundin ist schwanger geworden. Und dementsprechend raten alle Ärzte von Reisen nach Mexico wegen Zika ab.
Wir fliegen jetzt 2 Tage später nach Griechenland....

Klingt nach einen Fall für eine entsprechende Versicherung (sind ja bei vielen Kreditkarten, ADAC o.ä. inklusive)

Wenn so etwas nicht vorhanden ist, klingt das nach einen klarem Fall von Pech gehabt.

Aber du kannst natürlich gerne nach Köln fliegen und hoffen, das du nicht mit fliegen kannst. Sollte EW mal wieder erhebliche Verspätungen haben, (12 -24h sollen in der Vergangenheit ja schon vorgekommen seien) stehen die Chancen das du dein Geld zurückbekommst gar nicht so schlecht.

Aber dafür müsstest du natürlich am Airport sein.

T.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Wie oben gesagt: Freundin ist schwanger geworden. Und dementsprechend raten alle Ärzte von Reisen nach Mexico wegen Zika ab.
Wir fliegen jetzt 2 Tage später nach Griechenland....

VIelleicht greift da irgendeine Versicherung. Das Nicht-Fliegen ist aufgrund der Schwangerschaft medizinisch begründet. Manche Kreditkarten haben da entsprechende Versicherungen dabei. Inwiefern das in deinem Fall möglich ist... keine Ahnung.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na ja, auf die Idee kommen ja viele. Und in der Tat kann es Sinn machen abzuwarten, wenn eh keine Aussicht auf Erstattung über Steuern und Gebühren hinaus besteht.

Der Flug könnte z.B. aus irgendwelchen Gründen gestrichen werden oder sich erheblich verspäten. Die erste Chance dafür besteht ja schon beim Zubringer. Wird der z.B. aufgegeben, könnte er sich die gesamten Kosten erstatten lassen.

Darauf zu setzen, dass der Flug überbucht ist, um auf diese Weise die Ticketkosten erstattet zu bekommen und womöglich noch eine Kompensation obendrauf, ist aber bedenklich. Denn dazu gehört ja zu suggerieren zu fliegen, um eine Leistung zu erhalten, die einem eigentlich nicht zusteht. Geht also stark in Richtung Betrug.

Von daher wäre mein Rat, abwarten und auf Annullierung, große Verspätung etc. spekulieren, ja. Auf Überbuchung zu setzen, ohne überhaupt fliegen zu wollen, nein.
 

Marlon Bundo

Neues Mitglied
23.03.2018
8
0
Warum steht mir die Leistung nicht zu, wenn ich den Flug bezahlt habe? Und beim buchen hatte ich ja die Intention zu fliegen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich würde mal versuchen, mich auf §3.1.5 der AGB von Eurowings zu berufen.

Deine Situation ist zwar im engeren Sinn wohl keine höhere Gewalt, aber in der Kombination aus Schwangerschaft und Zika wäre es zumindest einen Versuch wert, diese Argumentation anzuführen.

"§3.1.5 Falls Sie ein gänzlich ungenutztes Ticket haben, der im Flugschein bezeichnete Fluggast durch höhere Gewalt vom Reisen abgehalten wird und eine Umbuchung nach Artikel 5.2 nicht möglich ist, Sie uns umgehend darüber benachrichtigen und Beweise für diese Umstände vorlegen, werden wir Ihnen eine nicht auszahlbare Gutschrift in Höhe des entrichteten Beförderungsentgeltes abzüglich einer Gebühr in Höhe des Umbuchungsentgeltes gem. unserer Entgeltordnung (Artikel 17) erteilen. Bei zukünftigen Reisen mit unserer Fluggesellschaft werden wir Ihnen die Gutschrift auf das Beförderungsentgelt anrechnen. Die Gutschrift ist 6 Monate ab dem Datum der Ausstellung gültig und verfällt bei nicht rechtzeitiger Inanspruchnahme."
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
Klar, kannst Du nach CGN fliegen und auf einen überbuchten Flug hoffen.

Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende wirklich jemand nicht mitkommt und eine Entschädigung fällig wird? Ein paar Passagiere kommen mit verspäteten Flügen rein, andere stehen im Stau oder sitzen in einer Bahn, die gerade wegen "Notarzteinsatz am Zug" steht und der ein oder andere ist krank. Und schon passt es am Ende. Nur Du stehst in Köln, bekommst nicht einmal die Steuern zurück und musst noch mit dem Zug/Mietwagen nach Hause reisen.

Hmmmmmmmm
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Warum steht mir die Leistung nicht zu, wenn ich den Flug bezahlt habe? Und beim buchen hatte ich ja die Intention zu fliegen.

Dafür hat du bezahlt.

Und eben das steht dir auch zu.

Wie es dir auch zusteht, nicht zu fliegen und das Ersparte erstattet zu verlangen. Und wenn es nur die Gebühren sind.

Es steht dir weiterhin zu, darauf zu spekulieren, dass der Flug gestrichen wird oder sich erheblich verspätet, wobei du dich in letzterem Fall zur Abfertigung eingefunden haben müsstest.

Aber um bei Überbuchung Leistungen zu beanspruchen, müsstest du den Irrtum bei jener Person erwecken, die darüber entscheidet, dass du überhaupt fliegen möchtest.

Denn "zustehen" dir Leistungen bei Überbuchung nur, wenn wenn dir die Beförderung tatsächlich verweigert wird.
 

Marlon Bundo

Neues Mitglied
23.03.2018
8
0
Habe Eurowings die Situation detailliert erklärt. Allerdings ohne Hinweise auf den Paragraph. Die sagen, mehr als Steuern und Gebühren gibts nicht