Änderung der Passagierrechte durch EU ?

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bernieontheroad

Erfahrenes Mitglied
08.03.2010
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VIE
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Soeben auf ORF.at entdeckt:


Kategorie: Mobilität, EU
Fluggastrechte zu teuer?
Verordnung wird überarbeitet

Die europaweiten Fluggastrechte sollen überarbeitet werden - vor allem die Fluglinien wollen nicht mehr allein die Kosten für ausgefallene Flüge tragen. Die EU-Kommission will nun die gesetzlichen Voraussetzungen anpassen und gleichzeitig die Rechte der Passagiere ausbauen.


Fluglinien zur Kasse
Eins zu Null für Europas Fluglinien: Sie haben mit ihren Beschwerden in Brüssel Erfolg gehabt, die EU-Kommission wird die Passagierrechte-Verordnung überarbeiten, also wohl auch im Sinne der Airlines verändern. Dieses EU-Gesetz hat schon bei seiner Einführung vor sechs Jahren keinen Sturm der Begeisterung bei den Luftfahrtunternehmen ausgelöst. Immerhin müssen sie zahlen, wenn Flüge stundenlange Verspätungen haben oder überhaupt gestrichen werden, und auch bei Überbuchungen werden sie zur Kasse gebeten.

Vulkanasche und Schneechaos
Im vergangenen Jahr aber wurde die Branche gleich von mehreren außerordentlichen Ereignissen gebeutelt, die Millionenschäden verursacht haben: Die wochenlangen Luftraumsperren über Europa wegen der Vulkanasche im vergangenen Frühling, das Schneechaos an vielen europäischen Flughäfen, weshalb viele Flüge ausgefallen sind, sowie die Streiks von Fluglotsen. Die Passagiere hätten sich an den Fluglinien schadlos gehalten, und das, obwohl sie nicht für das Chaos verantwortlich waren, so die Kritik der Airlines.

Verständnis in Brüssel
Bei EU-Transportkommissar Siim Kallas treffen die Fluglinien auf Verständnis, wie seine Sprecherin Helen Kearns ausführt: "Das was als 'außerordentlicher Umstand' gilt muss überarbeitet werden. Wir können nicht so tun, als hätten wir nichts aus der Aschewolken-Krise gelernt. Auch das Schneechaos im Winter hat gezeigt, dass für die Flugausfälle eine ganze Reihe von Akteuren verantwortlich waren und die Fluglinien nicht allein für die Schäden aufkommen können."
Offene Fragen
Die Rechte von Passagieren sollen aber nicht beschnitten - sondern im Gegenteil ausgebaut werden. Denn sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Fluggastrechte gibt es immer noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung, sagt Helen Kearns: "Beschädigte oder verlorene Gepäckstücke verursachen immer noch große Probleme - die Passagiere können sich nirgendwo beschweren, wenn mit der Fluglinie keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Aber auch bei verschobenen Flügen gibt es offene Fragen, etwa wenn ein Passagier deshalb seinen Anschlussflug verpasst."

Bessere rechtliche Vertretung
Um die Rechte der Flugpassagiere zu stärken, will die EU-Kommission den nationalen Luftfahrtbeschwerdestellen mehr Macht verleihen. Sie könnten künftig die Passagiere im Streitfall mit einer Airline sogar rechtlich vertreten.

In Österreich wäre das die Beschwerde- und Schlichtungsstelle im Verkehrsministerium. Allein dort wurden im vergangenen Jahr fast 900 Beschwerden von Passagieren über gestrichene oder verspätete Flüge behandelt, weil keine Lösung mit den Fluglinien gefunden werden konnte. In der gesamten EU wenden sich jedes Jahr zwischen 30.000 und 40.000 Fluggäste an ihre nationalen Beschwerde-Stellen.


Na da darf man ja mal gespannt sein!
 

PM2011

Erfahrenes Mitglied
10.02.2011
493
0
denke das wird sich nur in zukunft auf den zeitraum beschränken, max. für 3 tage oder so wird in zukunft unterkunft bezahlt und solange hat jeder zeit sich selber was zu organisieren...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.778
5.511
"Beschädigte oder verlorene Gepäckstücke verursachen immer noch große Probleme - die Passagiere können sich nirgendwo beschweren, wenn mit der Fluglinie keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. [...]

Das bringt den Koffer allerdings auch nicht wieder her oder macht ihn wieder heil - aber Hauptsache, man kann sich irgendwo beschweren. :p Ich finde es insgesamt eine sehr bedenkliche Entwicklung, zivilrechtliche Ansprüche durch Behörden überprüfen zu lassen. Dafür gibt es schließlich Gerichte.

Um die Rechte der Flugpassagiere zu stärken, will die EU-Kommission den nationalen Luftfahrtbeschwerdestellen mehr Macht verleihen. Sie könnten künftig die Passagiere im Streitfall mit einer Airline sogar rechtlich vertreten.

Abstruse Idee. (n) Es ist unserem Rechtssystem vollkommen fremd, daß eine Behörde in einer Zivilsache als Interessenvertreter einer Privatperson auftritt. Da kann man nur hoffen, daß die Anwaltschaft dagegen Sturm laufen wird.
 

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.728
40
OWL
Naja vielleicht eher ein ordnungsbehördliches Verfahren bei dem zivilrechtliche Ansprüche mit abgehandelt werden können.

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.778
5.511
Naja vielleicht eher ein ordnungsbehördliches Verfahren bei dem zivilrechtliche Ansprüche mit abgehandelt werden können.

Das ist genauso systemfremd und im Grunde genommen jetzt schon der Fall: da ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Passagierrechte-VO nach deutschem Recht eine Ordnungswidrigkeit, stellt die Eingabe des Passagiers an das LBA im Grunde nichts anderes als eine Ordnungswidrigkeitenanzeige dar.