Flugantritt nicht möglich! Welche Versicherung brauche ich?

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tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
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Hallo,

ich habe im Dezember für dieses Jahr August einen Flug nach Boston mit meiner Familie (Frau, Kind 5, Kind 3) gebucht, ohne Reiserücktritt oä.. Jetzt haben meine Eltern beide Krebs bekommen und ich weiss nicht wie sich das bis August entwickelt. Könnt ihr mir sagen welche Versicherung ich benötige wenn ich oder wir den Flug nicht antreten können?

Es handelt sich nur um den Flug, eine Unterkunft haben wir nicht gebucht weil die Family von meiner Frau in USA lebt und wir dort wohnen würden.

Danke für eure Hilfe.
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
35
DUS
Das wird schwierig bis unmöglich. Eine Reiseversicherung zu einer speziellen Reise wirst du nur mit der Reise zusammen oder sehr kurz danach abschließen können. Und bei einer Jahresversicherung sind Reisen, die vor ihrem Abschluss gebucht worden sind, in der Regel ausgenommen. Vielleicht hat ERGO etwas anderes, die werben ja immer mit als Versicherung verkleideten, verkappten Krediten... wird dementsprechend aber nicht viel bringen.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Hallo,

ich habe im Dezember für dieses Jahr August einen Flug nach Boston mit meiner Familie (Frau, Kind 5, Kind 3) gebucht, ohne Reiserücktritt oä.. Jetzt haben meine Eltern beide Krebs bekommen und ich weiss nicht wie sich das bis August entwickelt. Könnt ihr mir sagen welche Versicherung ich benötige wenn ich oder wir den Flug nicht antreten können?

Es handelt sich nur um den Flug, eine Unterkunft haben wir nicht gebucht weil die Family von meiner Frau in USA lebt und wir dort wohnen würden.

Danke für eure Hilfe.

Reisrücktrittkosten-Versicherung (RRV), die schwere Erkrankungen bei nahen Verwandten abdeckt (falls es so etwas für Eltern überhaupt gibt?). Allerdings sind zum Zeitpunkt des Abschluss der RRV bereits bekannte Erkrankungen in der Regeln nicht versichert. Zudem wird es evtl. unmöglich sein, jetzt noch eine Versicherung abzuschließen.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Hallo,

ich habe im Dezember für dieses Jahr August einen Flug nach Boston mit meiner Familie (Frau, Kind 5, Kind 3) gebucht, ohne Reiserücktritt oä.. Jetzt haben meine Eltern beide Krebs bekommen und ich weiss nicht wie sich das bis August entwickelt. Könnt ihr mir sagen welche Versicherung ich benötige wenn ich oder wir den Flug nicht antreten können?

Es handelt sich nur um den Flug, eine Unterkunft haben wir nicht gebucht weil die Family von meiner Frau in USA lebt und wir dort wohnen würden.

Danke für eure Hilfe.
Erstmal mein Mitgefühl für eine solch drastische Situation.
IMHO wäre dennoch eine Reiserücktrittskostenversicherung die einzige, die derartige Kosten übernehmen würde.
Ich wüsste nicht, welche andere Versicherungsform einen solchen Fall abdeckt.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Reiseveranstalter, über den Du gebucht hast bzw. die Fluglinie bei einem solchen Schicksalsschlag, den man dann ggf. natürlich entsprechend belegen müsste, möglicherweise Kulanz zeigt.
Das würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen.
Ansonsten wirst Du wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.087
8.185
Dahoam
Ich würde die Airline anschreiben und den Sachverhalt klären. Wenn man an den Richtigen gerät geht vielleicht was auf Kulanzbasis. Allerdings sollte man sich davor nicht zuviel erwarten, denn sie müssen nichts machen.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Hast Du mit Kredikarte gezahlt? Dann könntest Du noch prüfen, ob Deine KK vielleicht doch eine Rücktrittskostenversicherung inkludiert.
Ansonsten würde ich sagen: Unmöglich.

Frage an die Experten hier: Der nachträgliche Abschluß und die Inanspruchnahme einer entsprechenden Versicherung - falls es sie denn überhaupt geben sollte - vor dem Hintergrund, dass die Diagnose und damit die Entscheidung nicht zu fliegen schon feststeht - hat doch sicher bei Bekanntwerden des Sachverhalts sogar strafrechtliche Konsequenzen?
 

Kalli

Aktives Mitglied
14.07.2011
201
1
Mein Kumpel hat sich drei Tage vor Flugantritt sein Bein gebrochen.
Die Airline hat bis auf 150€ die Differenz zu 600€ Ticketpreis ohne weitere Rückfragen zurück erstattet.

Also erst einmal bei der Airline fragen und erklären.
Wenn nicht, dann nach Schichtwechsel noch mal anrufen und hoffen ein anderen Mitarbeiter an der Leitung zu haben.

Viel Glück für dich und deine Eltern.
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
Hallo erstmal viiiiielen Dank für eure Hilfe und Mitgefühl. Ich habe mich leider falsch ausgedrückt. Meine Mutter kämpft seit 4 Jahren gegen Speiseröhrenkrebs, mein Vater hatte vor 2 Jahren Prostatakrebs und ist nach der Diagnose in schwerste Depressionen verfallen, so dass er mittlerweile in der 5 Klinik zur stationiären Behandlung ist.

Wir wollen unbedingt fliegen, der worst Case wäre, dass der Krebs meiner Mutter wieder kommt, das ist gleichsprechend mit einem Todesurteil eine Heilung ist dann nicht mehr möglich. Deshalb möchte ich mich irgendwie absichern....aber das scheint ja unmöglich zu sein. :((((
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Sollte es zum Ernstfall kommen ist Lufthansa da sehr kulant! Mach dir da mal keine Sorgen. Wünsch dir alles Gute!!!
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
Hallo Leute, ich habe soeben bei der Europäische Reiseversicherung ein Reiserücktritts-Verischerungspaket abgeschlossen für 109 Euro/ Jahr. Habe der mein Problem geschildert und es passt alles. Eine Sorge weniger ;)
 
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Fliegernase

Erfahrenes Mitglied
07.12.2011
551
7
MUC/IAD
Hallo Leute, ich habe soeben bei der Europäische Reiseversicherung ein Reiserücktritts-Verischerungspaket abgeschlossen für 109 Euro/ Jahr. Habe der mein Problem geschildert und es passt alles. Eine Sorge weniger ;)

Erst einmal:
Ich wünsche Dir viel Kraft und hoffe, dass deine Eltern wieder genesen und der Fall der Fälle nicht eintritt.


Zur Versicherung:
Ich bin skeptisch. Es stimmt, die Versicherung lässt sich auch jetzt noch buchen:

ERV/ERGO:
"Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahresversicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt."

Die Versicherungsbedingungen (das ist eigentlich bei einer RRV Standard) lassen auch einen Reiserücktritt bei Tod, unerwarteter schwerer Krankheit, etc. bei Angehörigen zu, allerdings gilt folgende Einschränkung:

ERV/ERGO:
"Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung.
Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach
Buchung der Reise erstmals auftritt."

Ich bin kein Jurist, würde es aber so deuten, dass Du nur bei Tod eines Elternteils die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kannst. Ob eine wesentliche Verschlechterung des Zustandes eines Elternteils anerkannt würde, wage ich zu bezweifeln, da die Diagnose Krebs schon vor Versicherungsabschluss feststand und die Versicherung wahrscheinlich argumentieren würde, dass ein solcher Krankheitsverlauf bei Versicherungsabschluss absehbar war...
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
Danke für deinen Beitrag. Ich habe aber dieses "Kleingedruckte" noch gefunden und das hat mir die Dame am Tel. auch so erklärt.

"Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte"

Was bei meinen Eltern der Fall wäre....
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Danke für deinen Beitrag. Ich habe aber dieses "Kleingedruckte" noch gefunden und das hat mir die Dame am Tel. auch so erklärt.

"Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte"

Was bei meinen Eltern der Fall wäre....

Deine Eltern waren also in den den letzten 6 Monaten in keiner ärztlichen Behandlung?
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Die Versicherung wird sich da weigern zu zahlen. Wie gesagt, LH ist in Fällen wei deinem ser kulant. Selbst Flüge in billigen Klassen konnte ich schon kostenfrei stornieren. Einzig die Buchungsgebühr wurde einbehalten.
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
Deine Eltern waren also in den den letzten 6 Monaten in keiner ärztlichen Behandlung?


Nein zum Glück nicht....

Ich denke die 100 Euro machen bei nem paar tausend Euro Flug den Braten auch nicht Fett und an die Lufthansa kann ich mich wenns wirklich Ärger geben würde auch noch wenden....
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Jetzt haben meine Eltern beide Krebs bekommen und ich weiss nicht wie sich das bis August entwickelt. Könnt ihr mir sagen welche Versicherung ich benötige wenn ich oder wir den Flug nicht antreten können?

Hallo erstmal viiiiielen Dank für eure Hilfe und Mitgefühl. Ich habe mich leider falsch ausgedrückt. Meine Mutter kämpft seit 4 Jahren gegen Speiseröhrenkrebs, mein Vater hatte vor 2 Jahren Prostatakrebs und ist nach der Diagnose in schwerste Depressionen verfallen, so dass er mittlerweile in der 5 Klinik zur stationiären Behandlung ist.

Wir wollen unbedingt fliegen, der worst Case wäre, dass der Krebs meiner Mutter wieder kommt, das ist gleichsprechend mit einem Todesurteil eine Heilung ist dann nicht mehr möglich. Deshalb möchte ich mich irgendwie absichern....aber das scheint ja unmöglich zu sein. :((((

Nein zum Glück nicht....

Ich denke die 100 Euro machen bei nem paar tausend Euro Flug den Braten auch nicht Fett und an die Lufthansa kann ich mich wenns wirklich Ärger geben würde auch noch wenden....

so so..... also 6 Monate nicht beim Arzt aber beide total krank.... :doh:
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
so so..... also 6 Monate nicht beim Arzt aber beide total krank.... :doh:

Richtig lesen.....meine Mutter hat seit 4 Jahren Speiseröhrenkrebs aber die Behandlung von 3 Jahren abgeschlossen, bei meinem Vater das selbe mit Porstata vor 2 Jahren.

Nach abgeschlossener Therapie ist eine Weiterbehandlung nicht nötig, bis der Krebs wieder kommt! Was vorallem bei meiner Mutter mit einer Überlebensquote von 15% innerhalb der ersten 5 Jahre jederzeit passieren kann, deshalb meiner Frage nach der Rückversicherung.

Lies dich erstmal in das Thema Krebs ein, bevor du hier saudumme Kommentare abgibst.

Ps. Das Psychische Problem von meinem Vater ist für mich kein Grund nicht zu fliegen.
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
meine Mutter hat seit 4 Jahren Speiseröhrenkrebs aber die Behandlung von 3 Jahren abgeschlossen [...] Nach abgeschlossener Therapie ist eine Weiterbehandlung nicht nötig, bis der Krebs wieder kommt! Was vorallem bei meiner Mutter mit einer Überlebensquote von 15% innerhalb der ersten 5 Jahre jederzeit passieren kann, deshalb meiner Frage nach der Rückversicherung.

Eines verstehe ich nicht:

Du kennst die Erkrankung Deiner Mutter einschließlich des Mortalitätsrisikos seit vier Jahren, seit drei Jahren war erfreulicherweise keine weitere therapeutische Interaktion erforderlich. Letzten Dezember buchst du mit einem dreiviertel Jahr Vorlauf eine Reise und jetzt im Juni siehst du dich - grundlos? - veranlasst, dir über die Absicherung eines Reiserücktritts Gedanken zu machen?

Ich will dir mit diesen zwei Sätzen wahrlich nicht zu nahe treten, aber es dürfte bei einer gerade erst neu abgeschlossenen Versicherung doch der erste Gedankenreflex des Versicherers sein, sollte es zum Versicherungsfall kommen...
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
Eines verstehe ich nicht:

Du kennst die Erkrankung Deiner Mutter einschließlich des Mortalitätsrisikos seit vier Jahren, seit drei Jahren war erfreulicherweise keine weitere therapeutische Interaktion erforderlich. Letzten Dezember buchst du mit einem dreiviertel Jahr Vorlauf eine Reise und jetzt im Juni siehst du dich - grundlos? - veranlasst, dir über die Absicherung eines Reiserücktritts Gedanken zu machen?

Ich will dir mit diesen zwei Sätzen wahrlich nicht zu nahe treten, aber es dürfte bei einer gerade erst neu abgeschlossenen Versicherung doch der erste Gedankenreflex des Versicherers sein, sollte es zum Versicherungsfall kommen...


Wie geschrieben hatten wir jetzt 3 Jahre mehr oder weniger Ruhe. Leider hat meine Mutter seit ein paar Tagen wieder das Problem, das sie schlecht Schlucken kann und das Essen nicht runter geht. Der Tarif für stornierbare Tickets der LH wäre damals nochmals um einiges teuerer gewesen deshalb haben wir "normale" Tickets gebucht. Erst gestern sagte mir ein Kollege das ich eine externe Reiserversicherung für wenig Geld abschliessen kann...deshalb das Ganze!!!
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Da du erst nach dem es zu Problemen kommt eine Versicherung abschließt wird es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Stereng genommen wurde die Versicherung erst abgeschlossen, nachdem der Versicherungsgrund schon eingetreten ist.

So als wenn ich eine Hochwasserversicherung abschließe wenn am Oberlauf schon Hochwasser ist.
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
Da du erst nach dem es zu Problemen kommt eine Versicherung abschließt wird es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Stereng genommen wurde die Versicherung erst abgeschlossen, nachdem der Versicherungsgrund schon eingetreten ist.

So als wenn ich eine Hochwasserversicherung abschließe wenn am Oberlauf schon Hochwasser ist.


Das ist der Versicherung egal, die interressiert ob in den letzten 6 Monaten eine Behandlung erfolgte. Was nicht der Fall war!
Die Versicherung greift auch "bei der Verschlechterung von bekannten Vorerkrankungen"
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Ausgangspunkt ist da der Zeitpunkt der Buchung. Zu diesem Zeitpunkt war deine Mutter beschwerdefrei, zumindest so gut es unter diesen Umständen möglich ist. Jetzt hat sich der Zustand deiner Mutter leider verschlechtert und nachdem wurde erst die Versicherung abgeschlossen da erst jetzt zu befürchten ist, dass die Reise storniert werden muß.

Ich wünsche dir viel Glück, dass es deiner Mutter wieder besser geht und du fliegen kannst.
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
739
23
KJFK/EDNG
Hallo,

ich habe im Dezember für dieses Jahr August einen Flug nach Boston mit meiner Familie (Frau, Kind 5, Kind 3) gebucht, ohne Reiserücktritt oä.. Jetzt haben meine Eltern beide Krebs bekommen und ich weiss nicht wie sich das bis August entwickelt. Könnt ihr mir sagen welche Versicherung ich benötige wenn ich oder wir den Flug nicht antreten können?

Es handelt sich nur um den Flug, eine Unterkunft haben wir nicht gebucht weil die Family von meiner Frau in USA lebt und wir dort wohnen würden.

Danke für eure Hilfe.

Die größere Baustelle wirst Du haben wenn sich der gesundheitliche Zustand Deiner Eltern während Eurer Reise verschlechtert und Ihr unerwartet nach Hause müsst. Nu ist Boston - D innerhalb eines Tages bzw. einer Nacht zu machen, nur empfielht es sich für sowas umbuchbare Tickets zu haben - oder eine Reiseabbruch-Versicherung.
 
F

feb

Guest
Hallo Leute, ich habe soeben bei der Europäische Reiseversicherung ein Reiserücktritts-Verischerungspaket abgeschlossen für 109 Euro/ Jahr. Habe der mein Problem geschildert und es passt alles. Eine Sorge weniger ;)

Wenn der Reiserücktritt erfolgt, wird sich der Versicherer nach Schweigepflichtentbindung mit den behandelnden Ärzten in Verbindung setzen und zu den schon bei Vertragsschluss existenten Erkrankungen detaillierte Angaben einfordern. Wenn das Elternteil, dessen Vorerkrankung sich verschlechtert, binnen eines 6- Monatszeitraums vorher in Behandlung war, wird die Deckung verweigert.

(...)Frage an die Experten hier: Der nachträgliche Abschluß und die Inanspruchnahme einer entsprechenden Versicherung - falls es sie denn überhaupt geben sollte - vor dem Hintergrund, dass die Diagnose und damit die Entscheidung nicht zu fliegen schon feststeht - hat doch sicher bei Bekanntwerden des Sachverhalts sogar strafrechtliche Konsequenzen?

Ja, wenn man deine Sachverhaltsangebe zugrundelegt. Der TE hat aber den Sachverhalt schon modifiziert...
 
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