Flugzeitenaenderung ohne Benachrichtigung

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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
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Hallo zusammen,

Air Canadá hat das letzte Segment einer Buchung von FRA gestrichen ohne das ich benachrichtigt wurde. Durch Zufall sah ich dieses als meine Buchung auf der AC seite checkte. Naechster Flug mit AC geht erst 4 tage spaeter, so dass in meiner Buchung nun ein stopover von mehreren Tagen in YYZ auftaucht. Ich frage Mich, ob es vernuenftig sich zeitnah bei AC zu melden oder ob ich auf ein Verstreichen der 14 Tage Frist warten sollte. Bevor hier zig nutzlose maximierervorwuerfe auftauche, moeche ich darauf hinweisen, dass ich kein interesse an einer ausgleichszahlung habe, mir aber denke, dass die Chancen auf eine gescheite verbindung umgebucht zu werden evt. Hoeher sind, wenn die 14 tage Frist verstrichen ist...waere dankbar bzgl Infos zu geschildertem Fall.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Um welche Strecke egeht es denn bzw. welche Alternativen gibt es? Und was sind Deine Prioritaeten?
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.213
1.745
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wie lange ists denn noch bis zu dem Flug?

Es gibt bei Flugplanänderungen bei den meisten Airlines zwei Workflows:
- Kleine Zeitenänderungen, vollautomatische Benachrichtigung
- Größere Änderungen, manuelle Bearbeitung notwendig

Gerade in zweiterem Fall kann es oft dauern, die Airlines warten hier zu bis alle zu erwartenden Flugplanänderungen durch sind um nicht mehrfach umbuchen zu müssen. Genauso ging es mir letztens bei einem LH-Flug der mir durch eine Änderung unter die MCT gerutscht war - die Verbindung war Monate so im System, aber etwa 4 Wochen vor Abflug hat mich dann LH angerufen zwecks Abstimmung der Umbuchung.

So wird es wohl auch AC machen.
 

b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
Flug ist Mitte Oktober. Weiterflug wäre ursprünglich einen Tag später gewesen (brauche die Nacht in Toronto). Ich denke ich werde einfach abwarten und wenn ich unter die 14 Tage Frist komme, müssen die mir doch eigentlich eine Verbindung raussuchen, die mir passt, da ich ja auch auf die EU-Ausgleichszahlung verweisen kann, oder? Als Benachrichtigung darf ja wohl kaum gewertet werden, dasss der Kunde sich selbstständig eingeloggt hat...
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.213
1.745
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Flug ist Mitte Oktober. Weiterflug wäre ursprünglich einen Tag später gewesen (brauche die Nacht in Toronto). Ich denke ich werde einfach abwarten und wenn ich unter die 14 Tage Frist komme, müssen die mir doch eigentlich eine Verbindung raussuchen, die mir passt, da ich ja auch auf die EU-Ausgleichszahlung verweisen kann, oder? Als Benachrichtigung darf ja wohl kaum gewertet werden, dasss der Kunde sich selbstständig eingeloggt hat...
Es gilt hier wie überall: Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen.

Du kannst natürlich darauf spekulieren, dass AC die Frist verpasst und die Ausgleichszahlung fällig wird. Es kann da aber natürlich auch sein dass es für deinen Flug keine buchbaren Alternativen mehr gibt.

Ich würde mich eher früher als später selbst an AC wenden, und zwar schon mit einer Liste der möglichen Alternativen im Köcher.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Wenn du Pech hast, stellt sich AC auf den Standpunkt, das sie dir die Änderung per E-Mail mitgeteilt haben, und du die E-Mail vertüdelst/in den Spam-Filter gerutscht ist.

Oder muss eine Airline bei solchen Änderungen ein "ACC" bekommen vom Pax? Bei kleinen Verschiebungen ja definitiv nicht, und bei meiner letzten grösseren Änderung hiess es auch bloss, das ich mich nur melden soll, wenn mir die neue Verbindung nicht passt..
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Ich denke ich werde einfach abwarten und wenn ich unter die 14 Tage Frist komme, müssen die mir doch eigentlich eine Verbindung raussuchen, die mir passt, da ich ja auch auf die EU-Ausgleichszahlung verweisen kann, oder? Als Benachrichtigung darf ja wohl kaum gewertet werden, dasss der Kunde sich selbstständig eingeloggt hat...

Was sind denn Deine Prioritaeten? Wenn Du auf ein Abenteuer mit gewissem Erlebniswert aus bist, kannst Du warten bis kurz vor knapp; wenn Du zur geplanten Zeit am Zielort sein moechtest/musst, solltest Du Dich rechtzeitig um Alternativen kuemmern.
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Wenn du Pech hast, stellt sich AC auf den Standpunkt, das sie dir die Änderung per E-Mail mitgeteilt haben, und du die E-Mail vertüdelst/in den Spam-Filter gerutscht ist.

die Airline müsste einem dann aber den Zugang beweisen, und das ist bei einer normalen E-Mail ja schlecht möglich. Aber wie schon gesagt, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe :rolleyes:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich gebe zu bedenken, dass storniert ein Segment außerhalb der EU ist. Dass der Zubringer von FRA aus erfolgte, ändert leider nichts daran, dass die EU-VO 261/2004 keine Anwendung findet. Die Ausgleichszahlung als Argument scheidet also aus, weswegen es kaum einen Grund geben dürfte, länger als nötig zuzuwarten, um in die Verhandlungen einzutreten.
 
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zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Ich gebe zu bedenken, dass storniert ein Segment außerhalb der EU ist. Dass der Zubringer von FRA aus erfolgte, ändert leider nichts daran, dass die EU-VO 261/2004 keine Anwendung findet. Die Ausgleichszahlung als Argument scheidet also aus, weswegen es kaum einen Grund geben dürfte, länger als nötig zuzuwarten, um in die Verhandlungen einzutreten.

wieso, die Flugreise beginnt doch in der EU. Somit müsste doch die Verordnung Anwendung finden.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.213
1.745
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
die Airline müsste einem dann aber den Zugang beweisen, und das ist bei einer normalen E-Mail ja schlecht möglich. Aber wie schon gesagt, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe :rolleyes:
Den Zugang beweisen? Das gibt es doch schon lange nicht mehr...solange die Airline nachweisen kann, in ihrer Sphäre alles zur Zustellung notwendige unternommen zu haben reicht das IMO gemäß aktueller Rechtssprechung.

Paging umsteiger ;)
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Den Zugang beweisen? Das gibt es doch schon lange nicht mehr...solange die Airline nachweisen kann, in ihrer Sphäre alles zur Zustellung notwendige unternommen zu haben reicht das IMO gemäß aktueller Rechtssprechung.

Paging umsteiger ;)

und das wird die Airline ja kaum können, wenn sie nur behaupten, eine E-Mail gesendet zu haben :rolleyes:
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.213
1.745
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
und das wird die Airline ja kaum können, wenn sie nur behaupten, eine E-Mail gesendet zu haben :rolleyes:
Natürlich können die das oder warum glaubst du ist das Geschäftsfeld der IT-Compliance kein ganz unbedeutendes?

Richtig, (unter anderem) um genau diesen Leuten die es sich im elektronischen Geschäftsverkehr auf die von dir beschriebene Weise ("hab ich nicht bekommen") irgendwie hindrehen und -wenden wollen nicht auf den Leim zu gehen.
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Natürlich können die das oder warum glaubst du ist das Geschäftsfeld der IT-Compliance kein ganz unbedeutendes?

Richtig, (unter anderem) um genau diesen Leuten die es sich im elektronischen Geschäftsverkehr auf die von dir beschriebene Weise ("hab ich nicht bekommen") irgendwie hindrehen und -wenden wollen nicht auf den Leim zu gehen.
also ich glaube nicht, dass die nachweisen können, dass mich eine E-Mail erreicht hat, und das auch noch rechtzeitig vor der 14-Tage-Frist, um die Erklärung wirksam werden zu lassen (siehe auch §130 Abs. 1 BGB).

Denn selbst wenn sich beweisen lässt, dass eine E-Mail zu einem bestimmten Zeitpunkt gesendet wurde, heißt das noch lange nicht, dass diese auch beim Empfänger angekommen ist. Aber vllt. findet die Airline ja ein Amstgericht, dass diesen Anscheinsbeweis durchgehen lässt.:rolleyes:

Aber das ist nur meine Einschätzung, vllt. liege ich auch falsch, denk ich aber eher nicht