Der unschöne Satz ist der hier:
Die Maschine der Kläger war jeweils im Zuge eines sogenannten Umlaufs zuvor nach Griechenland geflogen und hatte schon dort wegen eines Fluglotsenstreiks erhebliche Verspätung. Deshalb startete in einem Fall der Hinflug von Frankfurt am Main nach Menorca bereits verspätet und landete nicht wie geplant um 21.55 Uhr, sondern erst nach 1 Uhr.
Damit komme ich auch bei einem Technical bei einem Morgenflug, der sich bis Nachmittags fortsetzt, zu einem Entfall der Entschädigung. Wenn der BGH künftig auf den Umlauf abstellen will, nicht aber auf den einzelnen Flug, wird es für dei Airlines wieder einfacher.