BGH: Flugpassagiere haben bei Streik keinen Anspruch auf Entschädigung

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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Das hat der BGH doch schon 2012 entschieden:
In dem neuen Fall ging es um indirekte Streikfolgen; also die Folgeflüge im Umlauf NACH einem bestreikten Flughafen.

Interessant die Aussage, das Airlines keine Notreserve an Ersatzflugzeug(en) vorhalten müssen, um für außergewöhnliche Umstände gerüstet zu sein.
 
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Reaktionen: FarFlyer

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Der unschöne Satz ist der hier:

Die Maschine der Kläger war jeweils im Zuge eines sogenannten Umlaufs zuvor nach Griechenland geflogen und hatte schon dort wegen eines Fluglotsenstreiks erhebliche Verspätung. Deshalb startete in einem Fall der Hinflug von Frankfurt am Main nach Menorca bereits verspätet und landete nicht wie geplant um 21.55 Uhr, sondern erst nach 1 Uhr.

Damit komme ich auch bei einem Technical bei einem Morgenflug, der sich bis Nachmittags fortsetzt, zu einem Entfall der Entschädigung. Wenn der BGH künftig auf den Umlauf abstellen will, nicht aber auf den einzelnen Flug, wird es für dei Airlines wieder einfacher.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
In dem neuen Fall ging es um indirekte Streikfolgen; also die Folgeflüge im Umlauf NACH einem bestreikten Flughafen.

Interessant die Aussage, das Airlines keine Notreserve an Ersatzflugzeug(en) vorhalten müssen, um für außergewöhnliche Umstände gerüstet zu sein.

Ja und? Es ging hier um Streik? Richtig? und dazu hat der BGH eben schon eine Entscheidung getroffen - auch am Heimatflughafen - wenn interessieren da Umläufe?

Bist du dir sicher das es um indirekte Folgen ging? Wenn man soweit schaut dann sehe ich überall indirekte Folgen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Ja und? Es ging hier um Streik? Richtig? und dazu hat der BGH eben schon eine Entscheidung getroffen - auch am Heimatflughafen - wenn interessieren da Umläufe?

Bist du dir sicher das es um indirekte Folgen ging? Wenn man soweit schaut dann sehe ich überall indirekte Folgen.

Die Umlauefe interessieren, wenn man versteht, solche Entscheidungen zu lesen. Streik ist hier fuer den Einzelfall von Bedeutung, aber die Umlauffrage ist relevant fuer die generelle Tendenz des BGH.