Ungewollt im TV gefilmt und gesendet

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ich fliege

Reguläres Mitglied
15.02.2014
87
24
CGN
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Hallo,
Bei Ankunft in MUC war vor langer Zeit ein Kamerateam anwesend, und hat Paxe vor der Zollkontrolle gefilmt.
Hab noch geschmunzelt, da kommt wohl ein VIP.
Nun habe ich gerade zufällig bei Kabel1 eine Doku gesehen, wo ich für ein paar Sekunden(ca 2 Sek.) im Bild auftauche.
Ist dies erlaubt?
Ich wurde nie gefragt, ob man mich filmen und das auch senden darf!
Es gibt ja immer noch das Recht auf das eigene Bild!
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.083
5.973
Hallo,
Bei Ankunft in MUC war vor langer Zeit ein Kamerateam anwesend, und hat Paxe vor der Zollkontrolle gefilmt.
Hab noch geschmunzelt, da kommt wohl ein VIP.
Nun habe ich gerade zufällig bei Kabel1 eine Doku gesehen, wo ich für ein paar Sekunden(ca 2 Sek.) im Bild auftauche.
Ist dies erlaubt?
Ich wurde nie gefragt, ob man mich filmen und Senden darf!
Es gibt ja immer noch das Recht auf das eigene Bild!

Ich glaube mich erinnern zu können (ohne Gewähr!), dass das bei Massenaufnahmen nur greift wenn man dich auf dem Bild/Video zweifelsfrei identifizieren kann.

Ansonsten wird sich vermutlich bald einer der hier anwesenden Juristen zu Wort melden und dir die juristischen Spitzfindigk... ich meine Hintergründe erläutern können.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.142
3.058
Z´Sdugärd
Solange du an dem Tag nicht krank geschrieben warst....Wayne?

Glaubst du allen ernstes wen die Nachrichten einen Bericht über ne Demo von der NPD bringen das die wirklich jeden der auch nur für einen Sekundenbruchteil im Bild ist frage ob sie das Bild veröffentlichen dürfen?

Nur so als kleiner Anstoss, ich komm zwar von den Fotos aber immerhin. Hier gibts das Schlagwort "konkludent". Kann gerne selbst ergoogelt werden. Ansonsten:
Bilder von Versammlungen und Aufzügen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
Werden Bilder von Versammlungen und Aufzügen gemacht, sind auf diesen notwendigerweise auch immer Personen abgebildet. Diese einzeln um Erlaubnis zu fragen ist nicht praktikabel. Das hat auch der Gesetzgeber gesehen und die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG geschaffen. Nach dieser dürfen Veranstaltungen fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden, ohne dass die auf den Bildern abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen. Hier ist es für den Fotografen wichtig, dass die Veranstaltung selbst im Vordergrund stehen muss. Einzelne Teilnehmer bewusst herauszuheben ist nicht erlaubt.
Sprich: Ein Schwenk über die Menschenmenge ist hierfür koscher.


Quelle: Fotorecht.de
 
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gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.487
-19
HAJ
Hallo,
Bei Ankunft in MUC war vor langer Zeit ein Kamerateam anwesend, und hat Paxe vor der Zollkontrolle gefilmt.
Hab noch geschmunzelt, da kommt wohl ein VIP.
Nun habe ich gerade zufällig bei Kabel1 eine Doku gesehen, wo ich für ein paar Sekunden(ca 2 Sek.) im Bild auftauche.
Ist dies erlaubt?
Ich wurde nie gefragt, ob man mich filmen und das auch senden darf!
Es gibt ja immer noch das Recht auf das eigene Bild!

So eine Dreistigkeit, ich würde sofort klagen. Es kann ja wohl nicht sein, dass ich 2 Sekunden!!!! im TV zu sehen bin.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
So eine Dreistigkeit, ich würde sofort klagen. Es kann ja wohl nicht sein, dass ich 2 Sekunden!!!! im TV zu sehen bin.

dass ich nur 2 Sekunden

Wenn dann doch bitte im Großformat, Mikrofon unter der Nase und sein Statement breittreten das Fliegen noch viel zu teuer ist und der Service zu dürftig...
 
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hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
Die helfen aber nur, wenn man dann ein Opt-Out machen kann, sonst kann man sich die auch gleich sparen.
Opt out ist, wenn man nicht ins Bild läuft und hinter der Kamera bleibt. Der Hausherr hat den Aufnahmen zugestimmt, da muss nicht noch jeder Einzelne gefragt werden, solange er nicht in Nahaufnahme gefilmt wird. Wäre es anders, könnten in Innenstädten nie wieder Film- und Fernsehaufnahmen gemacht werden.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.770
7.284
irdisch
Bei Menschengruppen, ich glaube ab drei Mann, ist keine gesonderte Genehmigung nötig. Nur wenn die Dich persönlich z. B. beim Eis essen in Großaufnahme abfeiern, müssten sie Dich fragen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Opt out ist, wenn man nicht ins Bild läuft und hinter der Kamera bleibt. Der Hausherr hat den Aufnahmen zugestimmt, da muss nicht noch jeder Einzelne gefragt werden, solange er nicht in Nahaufnahme gefilmt wird. Wäre es anders, könnten in Innenstädten nie wieder Film- und Fernsehaufnahmen gemacht werden.

Wenn man aber der einzige Weg durch die Kamera führt, müsste man keine Schilder aufstellen, dass gefilmt wird.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich vermute mal, dass Du nur klein im Bild warst und nicht auf dich eingezoomt wurde? Denke mal anhand der Erklärungen auf dieser Seite, dass deine Chance dies verbieten zu lassen, dann eher schlecht aussehen:
https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/
Hier wird nämlich eine Ausnahme formuliert, wobei die Rechte des Abgebildeten zurückstehen müssen hinter den Interessen der Aufnahme:
... dass es bei der Abbildung erkennbar nicht um die Person als Motiv gegangen sein darf, sondern sie „aus Versehen“, „durch Zufall“ oder „weil sie gerade dort war“ neben oder innerhalb eines anderen Motivs abgebildet wurde. ...
Ansonsten noch ein Wikipedia-Eintrag:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
oder dieser Link (Stichwort "Beiwerk"):
https://irights.info/artikel/meine-...st-beim-personlichkeitsrecht-zu-beachten/7656
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Vielleicht will er ja auch nur eine Gage für seinen "Auftritt" einfordern ;)
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
Solange du an dem Tag nicht krank geschrieben warst....Wayne?

Glaubst du allen ernstes wen die Nachrichten einen Bericht über ne Demo von der NPD bringen das die wirklich jeden der auch nur für einen Sekundenbruchteil im Bild ist frage ob sie das Bild veröffentlichen dürfen?

Nur so als kleiner Anstoss, ich komm zwar von den Fotos aber immerhin. Hier gibts das Schlagwort "konkludent". Kann gerne selbst ergoogelt werden. Ansonsten:

Sprich: Ein Schwenk über die Menschenmenge ist hierfür koscher.


Quelle: Fotorecht.de

Versammlungen und Aufzüge - merkst was?

Wieder mal ein Thread mit einer unglaublichen Schwachsinnsdichte...
 

BKKSteffen

Erfahrenes Mitglied
28.04.2016
1.825
62
TXL/BKK/FNC
Ach, was waren das doch für Zeiten, als die Leute absichtlich vor der Kamera herum tänzelten und "winke winke" machten....
Dann natürlich sofort Familie und Bekannte anrufen:
"Du, unbedingt die Reportage *xxx* gucken! Da siehst Du mich!"
=;
 
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