BRU/DUS/FRA; Einreise unter erschwerten Bedingungen...

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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
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Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir aus Lateinamerika will an einem der oben erwähnten Flughäfen in ca. 10 Tagen in den Schengenraum einreisen. So weit so gut; jedoch verlor betreffende Person ihren Reisepass (inkl. gültigem Visum) und meldete dieses auch bei der ausstellenden Behörde. Ein neuer Reisepass wurde ihr umgehend ausgestellt. Inziwschen ist ihr alter Reisepass (inkl. gültigem Visum) wieder aufgetaucht. Die spannende Frage ist, ob sie in dieser Konstellation einreisen kann...

Weder deutsche Botschaft, Ausländerbehörde noch Bundespolizei (bisher wurde auf meine schriftliche Anfrage trotz Anrufe nicht eingegangen) ist mir diesbezüglich hilfreich gewesen. Ich habe zwar schon vor einigen Tagen vor Ort in BRU nachgefragt (analog zu USA; in Ordnung auch wenn Visum im altem Pass), jedoch ist mir diese eine Aussage bisher etwas zu unsicher.

Würde mich freuen, wenn sich jemand in der Thematik auskennen würde.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Was hindert jetzt Deine Bekannte den alten Pass inkl. Visum zu verwenden?

Vermutlich gehts um die Frage, ob der Verlust des Passes in irgendwelchen Systemen ersichtlich ist und dies bei der Einreise zu Problemen führt.
Wenn es da eine internationale Vernetzung gibt in dieser Hinsicht, dann wäre das tatsächlich ein Hindernis...
 
P

pmeye

Guest
Was hindert jetzt Deine Bekannte den alten Pass inkl. Visum zu verwenden?

und meldete dieses auch bei der ausstellenden Behörde.

Mit als gestohlen gemeldeten Pässen ist schlecht einreisen!

Allerdings ist es ja auch (zumindest für die USA) so, dass man mit einem gültigen Visum in einem abgelaufenen Pass reisen kann, sofern man einen aktuellen Pass ohne Visum dabei hat. Ich würde mal prüfen, ob das für Europa auch geht.
 

b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
Mit als gestohlen gemeldeten Pässen ist schlecht einreisen!

Allerdings ist es ja auch (zumindest für die USA) so, dass man mit einem gültigen Visum in einem abgelaufenen Pass reisen kann, sofern man einen aktuellen Pass ohne Visum dabei hat. Ich würde mal prüfen, ob das für Europa auch geht.

Genau das ist ja meine Frage...
 
P

pmeye

Guest
Genau das ist ja meine Frage...
Na dann schau mal hier: (ist zwar Ukraine --> D, aber das sollte ja allgemein gelten):

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Kiew - Visa für die Wiedereinreise (Rückkehrvisa)

Visa für die Wiedereinreise (Rückkehrvisa)
Sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland und sie mussten einen neuen Pass beantragen, weil Ihr alter Pass abgelaufen ist, verloren ging, gestohlen wurde oder durch Namensänderung ungültig geworden ist?

Sofern der Aufenthaltstitel für Deutschland durch das Ungültigmachen des alten Passes nicht beschädigt wurde, können Sie zusammen mit dem alten und mit dem neuen Pass (bei Namensänderung unter Vorlage der Heirats-/Scheidungsurkunde) über einen deutschen Flughafen (nur bei Direktflügen) problemlos einreisen. Gleiches gilt, wenn sie bereits den elektronischen Aufenthaltstitel haben. Die Ausstellung eines Visums zur Wiedereinreise ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Also das gilt schon mal. Wäre nur noch die Frage, ob gestolener Pass in diesem Sinne = abgelaufener Pass ist.

EDIT: Da stehts doch!
 
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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
Das klingt ja sehr gut! Könntest du mir bitte noch die Quelle angeben?
 

b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
Vermutlich gehts um die Frage, ob der Verlust des Passes in irgendwelchen Systemen ersichtlich ist und dies bei der Einreise zu Problemen führt.
Wenn es da eine internationale Vernetzung gibt in dieser Hinsicht, dann wäre das tatsächlich ein Hindernis...

Ich vermute mal, dass es hier eine entsprechende Vernetzung gibt. Das bringt mich aber zu einer anderen Frage (nein, ich habe keine kriminellen Absichten):
überprüft die Botschaft bzw. die zuständige Ausländerbehörde eigentlich, ob der Pass gestohlen gemeldet worden ist oder verlässt sich die Botschaft auf die Kontrollen an den Grenzen?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Da das Visum einen eigenen Regelungsgehalt hat, bleibt es gültig.

Sag deiner Bekannten, dass sie nur den alten Pass mit Visum vorlegen soll. Ist der alte Pass in der Fahndung, dann wird man sie darauf ansprechen und sie soll ihre Geschichte erzählen.
Ach ja, sie müsste natürlich das Wiederauffinden des Passes ihrer Heimatbehörde melden.
Sowas kommt öfter vor und ist an der Grenze auch kein Problem.

Die internationale Vernetzung gibt es tatsächlich, stellt aber gerade in solchen Fällen kein Problem dar.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
Da das Visum einen eigenen Regelungsgehalt hat, bleibt es gültig.

Sag deiner Bekannten, dass sie nur den alten Pass mit Visum vorlegen soll. Ist der alte Pass in der Fahndung, dann wird man sie darauf ansprechen und sie soll ihre Geschichte erzählen.
Ach ja, sie müsste natürlich das Wiederauffinden des Passes ihrer Heimatbehörde melden.
Sowas kommt öfter vor und ist an der Grenze auch kein Problem.

Die internationale Vernetzung gibt es tatsächlich, stellt aber gerade in solchen Fällen kein Problem dar.

Negativ. Das hat einem guten Bekannten mal die Nacht in einer Arrestzelle beschert. Der Pass war als verlustig gemeldet und ist wieder aufgetaucht. Bei einer Auslandsreise hat er aus versehen den falschen Pass mitgenommen. Er wurde bis zur Klärung festgenommen. Waren unnötige 24 Stunden Studium der angewandten Knastologie!

Auf jeden Fall beide Pässe vorzeigen und Geschichte erzählen! Wenn der alte Pass durch den Leser gezogen wird, gibt es erst einmal Problem!

Am besten klärt man mit der ausstellenden Behörde, ob der alte Pass offiziell ungültig gemacht wird (und die Visa darin gültig bleiben!).
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Am besten klärt man mit der ausstellenden Behörde, ob der alte Pass offiziell ungültig gemacht wird (und die Visa darin gültig bleiben!).

ist wohl die sinnvollste Lösung, den Pass als wiedergefunden in den Systemen kennzeichnen zu lassen. Ob dann ungültig oder weiterhin gültig ist wohl abhängig von den Regeln des jeweiligen Landes.
Im neuen Pass dann bei "ungültig" den Verweis auf die Gültigkeit der Visa im alten -ungültigen- Pass eintragen lassen.