ANZEIGE
handelt man da grob fahrlässig, analog Waschmaschine bzw. Wäschetrockner, d.h. Versicherung(hier: Wohngebäudeversicherung) zahlt nicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einem offenen Kamin wahrscheinlich grob fahrlässig ist, aber wie ist es im o.g. Fall, wo ja eine abgeschlossene Brennkammer vorhanden ist.
Hat jemand Erfahrungen als Betroffener oder kennt sich jemand von Versicherungsseite damit aus?
Es gibt ja immer mal Situationen, wo der Ofen an ist und man muß plötzlich doch mal weg.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einem offenen Kamin wahrscheinlich grob fahrlässig ist, aber wie ist es im o.g. Fall, wo ja eine abgeschlossene Brennkammer vorhanden ist.
Hat jemand Erfahrungen als Betroffener oder kennt sich jemand von Versicherungsseite damit aus?
Es gibt ja immer mal Situationen, wo der Ofen an ist und man muß plötzlich doch mal weg.