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Im Prinzip einfache Frage die aber kompliziert werden kann...
Ich möchte mich (nebenher) Selbstständig machen. Ich habe zum Spass mal angefangen aus alten Autoteilen "Möbel" herzustellen für mich selbst. Felgen als Stehtisch usw. Dabei war dann auch eine Wanduhr. Diese Uhr besteht aus einer abgedrehten Autofelge in die ein GEKAUFTES Uhrwerk eingebaut ist. Die Nachfrage aus meinem Bekanntenkreis war bei dieser Uhr so gross, das ich denke sowas könnte man auch verkaufen. Das nur als Hintergrund Info.
So jetzt stellt sich mir eben die Frage ob man für sowas (ich bin ja praktisch Hersteller) ein Meistertitel vorhanden sein muss und eben WELCHER (Industriemeister Maschinenbau ist vorhanden)? Die Aussagen vom Gewerbeamt und der IHK sind durchaus verwirrend. Den der eine sagt "Ja sicher das ist ja schliesslich die Arbeit eines Uhrmachers" und der 2. sagt "Nein brauchen sie nicht".
Wie wird den so ein Produkt bzw die Tätigkeit den genau definiert?
Ich möchte mich (nebenher) Selbstständig machen. Ich habe zum Spass mal angefangen aus alten Autoteilen "Möbel" herzustellen für mich selbst. Felgen als Stehtisch usw. Dabei war dann auch eine Wanduhr. Diese Uhr besteht aus einer abgedrehten Autofelge in die ein GEKAUFTES Uhrwerk eingebaut ist. Die Nachfrage aus meinem Bekanntenkreis war bei dieser Uhr so gross, das ich denke sowas könnte man auch verkaufen. Das nur als Hintergrund Info.
So jetzt stellt sich mir eben die Frage ob man für sowas (ich bin ja praktisch Hersteller) ein Meistertitel vorhanden sein muss und eben WELCHER (Industriemeister Maschinenbau ist vorhanden)? Die Aussagen vom Gewerbeamt und der IHK sind durchaus verwirrend. Den der eine sagt "Ja sicher das ist ja schliesslich die Arbeit eines Uhrmachers" und der 2. sagt "Nein brauchen sie nicht".
Wie wird den so ein Produkt bzw die Tätigkeit den genau definiert?