Meisterpflicht bei Selbstständigkeit?

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
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Im Prinzip einfache Frage die aber kompliziert werden kann...

Ich möchte mich (nebenher) Selbstständig machen. Ich habe zum Spass mal angefangen aus alten Autoteilen "Möbel" herzustellen für mich selbst. Felgen als Stehtisch usw. Dabei war dann auch eine Wanduhr. Diese Uhr besteht aus einer abgedrehten Autofelge in die ein GEKAUFTES Uhrwerk eingebaut ist. Die Nachfrage aus meinem Bekanntenkreis war bei dieser Uhr so gross, das ich denke sowas könnte man auch verkaufen. Das nur als Hintergrund Info.

So jetzt stellt sich mir eben die Frage ob man für sowas (ich bin ja praktisch Hersteller) ein Meistertitel vorhanden sein muss und eben WELCHER (Industriemeister Maschinenbau ist vorhanden)? Die Aussagen vom Gewerbeamt und der IHK sind durchaus verwirrend. Den der eine sagt "Ja sicher das ist ja schliesslich die Arbeit eines Uhrmachers" und der 2. sagt "Nein brauchen sie nicht".:-(

Wie wird den so ein Produkt bzw die Tätigkeit den genau definiert?
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.819
1.069
KUL (bye bye HAM)
Alles eine Frage der Kommunikation. Du hast denen vermutlich gesagt, im Prinzip produzierst du eine Uhr. Da ging dann bei den Beteiligten eine Lampe an: geschützter Beruf = Uhrmacher

Geh nochmal hin und sag ihnen die machst "Veredelung von Vorprodukten mit dem Ziel diese als Dekorationsmaterialien einzusetzen". Sofern dein Uhrwerk mit Zeigern kommt, ist es eine vollständige Uhr und damit stellst du diese nicht her, sondern veränderst sie, ohne in die Funktion einzugreifen.
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
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9
Gibts auch Fotos von den Möbeln? Finde das klingt interessant, kann es mir aber nicht wirklich bildlich vorstellen.
 
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Reaktionen: bluesaturn

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.333
528
STR
Die Aussagen vom Gewerbeamt und der IHK sind durchaus verwirrend. Den der eine sagt "Ja sicher das ist ja schliesslich die Arbeit eines Uhrmachers" und der 2. sagt "Nein brauchen sie nicht"
Ich glaube Du bist ein Fall für die Gründerberatung der HANDWERKSkammer. Die IHK ist definitiv der falsche Ansprechpartner. Das Gewerbeamt ist nicht relevant, denn wenn kann Dich nur die Handwerkskammer im rahmen eines "Gutachtens" von einer evtl. notwendigen Meisterpflicht befreien.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.142
3.058
Z´Sdugärd
Gibts auch Fotos von den Möbeln? Finde das klingt interessant, kann es mir aber nicht wirklich bildlich vorstellen.

Kann ich dir gerne mal zuschicken. Ist im Prinzip ganz einfach. Alufelge, je nach Lockreis 4 oder 5 Edelstahlstangen die vorne und hinten ein Gewinde haben, durch die Löcher der Felge schraubst die Stangen an die Felge und hast den Boden. Oben machst das selbe. Auf die obere Alufelge pakst zwecks "is besser" einen kleinen Moosgummi an den Rand und legst eine Glasplatte drauf.
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.129
216
kurz vor BER, ♂
Prinzip ganz einfach. Alufelge, je nach Lockreis 4 oder 5 Edelstahlstangen die vorne und hinten ein Gewinde haben, durch die Löcher der Felge schraubst die Stangen an die Felge und hast den Boden. Oben machst das selbe. Auf die obere Alufelge pakst zwecks "is besser" einen kleinen Moosgummi an den Rand und legst eine Glasplatte drauf.

Ich würd einfach loslegen, das ist kein klassischer Handwerksberuf. Nenn dich Möbeldesigner Modern Art, künstlerische Wohnmöbelgestaltung oder so ähnlich. Im übrigen das interessiert überhaupt keinen, wenn Du keine Lehrlinge ausbilden willst. Bloss nicht die Erbsenzähler in irgendeinem Amt oder bei der Kammer fragen.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Ich würd einfach loslegen, das ist kein klassischer Handwerksberuf. Nenn dich Möbeldesigner Modern Art, künstlerische Wohnmöbelgestaltung oder so ähnlich. Im übrigen das interessiert überhaupt keinen, wenn Du keine Lehrlinge ausbilden willst. Bloss nicht die Erbsenzähler in irgendeinem Amt oder bei der Kammer fragen.

Das geht garantiert früher oder später in die Hose und du bekommst mal Besuch von der Stadt oder dem Landratsamt. Die kommen dann garantiert mit der Begründung die Produktionsstätte prüfen zu wollen.

IHK wäre der richtige Ansprechpartner, wenn du das Produkt nur vertreiben möchtest, nicht aber auch als Hersteller auftrittst. Suche Kontakt zur jeweiligen Handwerkskammer deines Bezirks. Uhrmacher unterliegt nicht dem Meisterzwang.

https://www.gruenderlexikon.de/chec...lassungsvoraussetzungen-pruefen/ohne-meister/

Anders sieht es dann natürlich aus, sollten mal Möbel ins Spiel kommen. Aber mit dem vorhandenen Meistertitel sollte sich auch da etwas drehen lassen. Regel Nr. 1: "Handwerkskammern wollen gefragt und einbezogen werden, nicht übergangen."

Was aber in dem Zusammenhang viel wichtiger ist, das ist eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb. Man stelle sich nur vor, deine "Uhr" fällt bei der Montage auseinander und verletzt den Kunden am Kopf. Regel Nr. 2 : "Kunden sind dämlich."

Und Regel Nr. 3: "Vorsicht bei der Anwendung des Umsatzsteuergesetzes und der Kleingewerberegelung."



Viel Erfolg

Und zum Schluss noch Regel Nr.4: "Nicht ohne Kapitalpolster an die Sache herangehen." Du wirst von Gebührenbescheiden u. Abgaben überrascht werden, von denen du heute noch keinen blassen Schimmer hast. Sei es die Eintragung in eine Rolle, die Erteilung einer Ausübungsberechtigung, eine BG die auch noch etwas Geld haben möchte. Oder die Künstlersozialkasse welche du irgendwann auch zumindest mal kennenlernen dürftest.
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516
Den der eine sagt "Ja sicher das ist ja schliesslich die Arbeit eines Uhrmachers"

Da ging dann bei den Beteiligten eine Lampe an: geschützter Beruf = Uhrmacher

Uhrmacher gehört zu den zulassungsfreien Handwerken, die nicht dem Meisterzwang unterliegen (§ 18 Abs. 2 i.V.m. Anlage B Abschnitt 1 Ziff. 5 HwO).

Da mit Autoteilen gearbeitet werden soll, könnte man noch auf die Idee kommen, das dem Bereich Metallbau zuzuordnen, der zulassungspflichtig (= Meistertitel erforderlich) ist. Bei dem genannten Aspekt Veredelung könnte sich darauf bezogen werden, dass es sich um handwerksrechtlich sog. nicht wesentliche Tätigkeiten nach § 1 Abs. 2 HwO handelt.

Da hier kein Zeitdruck besteht, würde ich die offenen Fragen strukturiert der Reihe nach abarbeiten und erstmal die handwerksrechtliche Seite klären.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Ich glaube Du bist ein Fall für die Gründerberatung der HANDWERKSkammer. Die IHK ist definitiv der falsche Ansprechpartner. Das Gewerbeamt ist nicht relevant, denn wenn kann Dich nur die Handwerkskammer im rahmen eines "Gutachtens" von einer evtl. notwendigen Meisterpflicht befreien.

Quatsch. Das ist weit weg von jedem Handwerksberuf. Mit der Handwerkskammer macht er nur Pferde scheu. ich würde es als Kunst verkaufen, dann besteht die größte Freiheit. Mit dem Finanzamt kann er sich dann über den rechten USt Satz streiten.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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Gummersbach
Juser , vermeide bitte unbedingt weitere Anrufe bei der IHK weil die sonst denken sie würden für irgendwas gebraucht . Diese Organisation ist ebenso sinnentleert wie Grübeleien über das Zulassungsverfahren zum Vertrieb umgebauter Autofelgen . Eine Anmeldung beim Gewerbeamt in Sachen Einzelhandel löst das Problem final. Das Finanzamt meldet sich von selber und damit sind alle Formalitäten auf dem besten Wege. Vielleicht kommt in 15 Jahren mal die Berufsgenossenschaft .