mal eine Frage welches Gericht den zuständig wird

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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
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Es hat zwar nur am Rande mit fliegen zu tun aber hier bekommt man ja oft sehr gute Tipps.

Ich hab folgendes Problem: Ich hab neulich meine Koffer ersetzt und so ein dreier Set gekauft, jetzt hatte ich den kleinen Handgepäckkoffer nicht gebraucht und habe den eben Online verkauft.
Jetzt kommt das eigentliche Problem, jetzt mach der Käufer Ärger weil er die Beschreibung nicht genau genug gelesen hat und die Maße anscheinend bei manchen Airlines zu groß sind, jetzt droht er mit Anwalt und will das Geschäft rückgängig machen, weil er den Koffer nicht als Handgepäck nutzen könnte.

Normalerweise würde ich so eine Sache aussitzen und vor Gericht klären lassen, jetzt wurde mir aber gesagt dass aber bei einem Verfahren nicht mein Gericht zuständig wäre, obwohl dort ja mein Wohnsitz ist und auch der Verkauf statt gefunden hat, sondern mehrere hundert Kilometer entfernt beim Käufer weil es ja um eine Rückabwicklung geht. Kann das wirklich sein?

Hintergrund ist das mir der Aufwand zu viel ist dann quer durch Deutschland zu fahren, die Sache einen Anwalt machen lassen ist eben auch ein Problem da derjenige schon im Schuldnerverzeichnis steht und ich dann doch auf den Kosten sitzen bleibe.


Daher die Frage wird in so einem Fall wirklich das Gericht des Käufers zuständig? wenn ja werde ich wohl besser den Koffer zurück nehmen und noch verkaufen weil viel weniger Stress.
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Wenn er ihn gewerblich verkauft hätte, müsste er Ihn eh zurücknehmen. Daher vermute ich mal privat.
 

Goneflying

Reguläres Mitglied
16.02.2018
61
1
Bei Rückabwicklung ist in der Regel das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die streitgegenständliche Sache vertragsgemäß befindet. Dies ist üblicherweise das für den Wohnsitz des Käufers zuständige Gericht, § 29 I ZPO.
 
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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
HÄ? "Verkaufe Trolli, so und so klein"....mit welchen Argumenten sollte der den Klage einreichen????

Das hab ich auch nicht ganz verstanden. Wenn die Angaben des Verkäufers alle korrekt waren (also die exakten Maße angegeben) und es ein Privatverkauf war, würde ich persönlich es nicht zurücknehmen. Wozu auch? Würde nicht einmal einen Anwalt beauftragen, soll der Käufer, also die Gegenseite, doch bitte erst einmal Klage einreichen. Ich bin mir allerdings eh ziemlich sicher, was passieren wird, wenn er den Koffer nicht zurücknimmt: Nichts. Die meisten drohen nur und dann kommt nichts. Ansonsten wäre ich wirklich auf die Argumentation gespannt: "ich war zu doof die Beschreibung richtig zu lesen, will jetzt rückabwickeln". Ja Pech gehabt.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Danke für die Rückmeldungen ich hatte den Koffer bei der Bucht eingestellt und auch verkauft.

Die Angebotsbeschreibung war sehr kurz eben Marken und Typenbezeichnung des Koffers und das der Koffer laut Hersteller eben die und die Maße hat. Dann eben noch Privatverkauf keine Gewährleistung und Rücknahme das wars.

Der Typ hat schon selber geschrieben das ja die Maße zwar stimmen aber eben mit den Airlines mit denen er fliegt zu groß sind er das Ding nicht brauchen kann.

Dann stimmt es also wenn er klagen würde es vor sein Gericht geht, dann werd ich mal überlegen was weniger Stress bedeutet.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.169
3.089
Z´Sdugärd
Danke für die Rückmeldungen ich hatte den Koffer bei der Bucht eingestellt und auch verkauft.

Die Angebotsbeschreibung war sehr kurz eben Marken und Typenbezeichnung des Koffers und das der Koffer laut Hersteller eben die und die Maße hat. Dann eben noch Privatverkauf keine Gewährleistung und Rücknahme das wars.
Da sehe ich keinerlei Probleme. Lass das auf dich zukommen. Im übrigen (meiner Laienrechtssprechung die aus dem prallem Leben kommt) werden "Zeugen" (in meinem Falle ich als Anzeige erstatter) im Falle eines Falles (schon 2 mal wegen nicht Lieferung gehabt) eben aus diesen Gründen lokal am Amtsgericht befragt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.096
1.583
Die Angabe zum Gerichtsstand am Wohnsitz des Käufers ist korrekt.

Im übrigen würden in diesem Fall sicher ein Verfahren nach 495a ZPO angewendet.
Die würde dazu führen, dass sowieso nur ein rein schriftliches Verfahren statt findet daher gar kein persönliches Erscheinen vor Gericht notwenig sein wird.

Allerdings besteht immer noch die Gefahr, dass der Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt wird.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.096
1.583
Da sehe ich keinerlei Probleme. Lass das auf dich zukommen. Im übrigen (meiner Laienrechtssprechung die aus dem prallem Leben kommt) werden "Zeugen" (in meinem Falle ich als Anzeige erstatter) im Falle eines Falles (schon 2 mal wegen nicht Lieferung gehabt) eben aus diesen Gründen lokal am Amtsgericht befragt.

Hier ist die Sache aber etwas anders, bei Zeugen geht das oder sie sind sowieso aus der Staatskasse zu entschädigen.

Hier handelt es sich aber um die Beklagtenpartei diese kann nicht von einem anderen Gericht befragt werden.
Es gilt daher entweder persönliche Erscheinen oder Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten, sofern kein rein schriftliches Verfahren nach §495a ZPO durchgeführt wird.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Danke für die Rückmeldungen ich hatte den Koffer bei der Bucht eingestellt und auch verkauft.

Die Angebotsbeschreibung war sehr kurz eben Marken und Typenbezeichnung des Koffers und das der Koffer laut Hersteller eben die und die Maße hat. Dann eben noch Privatverkauf keine Gewährleistung und Rücknahme das wars.

Der Typ hat schon selber geschrieben das ja die Maße zwar stimmen aber eben mit den Airlines mit denen er fliegt zu groß sind er das Ding nicht brauchen kann.

Dann stimmt es also wenn er klagen würde es vor sein Gericht geht, dann werd ich mal überlegen was weniger Stress bedeutet.


Wenn Du das wirklich so eingestellt und verkauft hast, was soll Dir dann passieren?
Wenn der Käufer mit einer Klage droht, lass ihn drohen.
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass der Käufer Erfolg haben kann.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.096
1.583
Das wäre dann ggfs. ein nicht ganz unwichtiges Detail.
Wie es sich mit der Zusicherung einer falschen Eigenschaft (oder wie auch immer das im Rechtsdeutsch heisst) im Privatbereich verhält, kann ich nicht beurteilen.

Auch be einem reinen Privatverkauf, sind Zusicherungen von Eigenschaften verbindlich und unterliegen der Sachmangelhaftung.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Wenn Du das wirklich so eingestellt und verkauft hast, was soll Dir dann passieren?
Wenn der Käufer mit einer Klage droht, lass ihn drohen.
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass der Käufer Erfolg haben kann.

Mir gehts ja nur um die Frage was weniger Aufwand bedeutet, um den Fall selber mach ich mir keine Sorgen aber der Preis war mit knapp 40Euro jetzt nicht so hoch damit es mir wert ist dann einen Tag durch die Gegend zu gurken.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Weniger Aufwand?

Gib mir ne Glaskugel. Aber gerne meine Einschätzung:

1. Lass es auf Dich zukommen. Wenn der Käufer zu einem Anwalt geht, wird der ihm sagen, welche Aussichten auf Erfolg er hat. Und wegen diesem Streitwert wird kein Anwalt dieser Welt sich um den Fall reissen. Das wäre meine Wahl.
2. Nimm den Koffer zurück. Hoffe, dass Du auch den Koffer bekommst, den Du ihm gesendet hast und dass er immer noch neu ist. Sonst hast Du nämlich gleich den nächsten Stress an der Backe.

In meinen Augen sind das Drohungen vom Käufer ohne Substanz.
Sollte es aber doch zum Verfahren kommen, lasse Dich im Verfahren von Deinem Anwalt vertreten.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann ist's eh egal. Dann mach Dir nen Spass draus und lasse ihn klagen.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.535
7.579
Trans Balkan Express
da derjenige schon im Schuldnerverzeichnis steht und ich dann doch auf den Kosten sitzen bleibe...

Bei diesen Rahmenbedingungen (Streitwert 40,00 EUR und neutral formuliert finanzieller Engpass auf der Gegenseite) kann mir nicht vorstellen, dass er einen Rechtsanwalt findet, der sich der Sache annimmt und die Klage verfasst. Ob er selbst eine schlüssige Klage schreiben kann, würde ich bezweifeln. Außerdem müsste er erst einmal 105,00 EUR Gerichtskosten als Vorleistung zahlen.
 
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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Weniger Aufwand?

Gib mir ne Glaskugel. Aber gerne meine Einschätzung:

1. Lass es auf Dich zukommen. Wenn der Käufer zu einem Anwalt geht, wird der ihm sagen, welche Aussichten auf Erfolg er hat. Und wegen diesem Streitwert wird kein Anwalt dieser Welt sich um den Fall reissen. Das wäre meine Wahl.
2. Nimm den Koffer zurück. Hoffe, dass Du auch den Koffer bekommst, den Du ihm gesendet hast und dass er immer noch neu ist. Sonst hast Du nämlich gleich den nächsten Stress an der Backe.

In meinen Augen sind das Drohungen vom Käufer ohne Substanz.
Sollte es aber doch zum Verfahren kommen, lasse Dich im Verfahren von Deinem Anwalt vertreten.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann ist's eh egal. Dann mach Dir nen Spass draus und lasse ihn klagen.

Hmm stimmt daran hab ich gar nicht gedacht.
Ihr habt recht ich warte jetzt einfach mal ab und seh was kommt und wenn dieses §495a Ding funktioniert dann muss ich ja auch gar nicht dorthin.
Ich denk er will schon Ärger machen weil angekündigt hat wenn ich in einer Woche nix mache dann holt er sich einen Schein für nen Anwalt aber mal gucken ich lass es euch wissen wie es ausgeht wenn noch was kommt.
 
R

rolst01

Guest
Wie hast du denn dein Geld bekommen, vorab Überweisung oder PayPal?
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.535
7.579
Trans Balkan Express
.. er holt sich einen Schein für den Anwalt ...

aha...

Soll wohl Beratungshilfeschein heißen. Der zur Leistung von Beratungshilfe verpflichtete Anwalt wird dem "Troublemaker" hoffentlich 10 EUR für die Beratung in Rechnung stellen. Ergebnis der Beratung kann auch sein, dass die weitere Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat. Vielleicht fertigt er noch auf Kosten der Staatskasse ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben. Spätestens die Fertigung der Klage wird für den Anwalt unwirtschaftlich, zumal er dann ja konsequenterweise Prozesskostenhilfe beantragen müsste. Ernsthaft Gedanken würde ich mir erst machen, wenn ein Gericht in dieser Konstellation Prozesskostenhilfe bewilligt.

Auf jeden Fall solltest Du Dir daruch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen. Es wird wohl frühestens im nächsten Jahr weiter gehen. Denn auch Anwälte und Justizbeamte, die manchmal (aber nicht immer) Beratungshilfescheine ausstellen, haben Weihnachten.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Wie hast du denn dein Geld bekommen, vorab Überweisung oder PayPal?

Ich nutze immer nur Überweisung.


Vermiesen lasse ich mir gar nichts ich habe alles richtig gemacht, mich hat eben nur der Verhandlungsort beunruhigt.
Für die paar Euro eben einen ganzen Tag versemmeln wär mir der Aufwand nicht wert, aber ich warte jetzt einfach mal wies weiter geht.

Danke nochmal an euch.
 
Zuletzt bearbeitet:

David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
1.759
616
Hast du Screenshots oder Bestätigungsemails von Ebay zu deiner Anzeige? Wäre ja doch praktisch, das zu haben.

Rubrik Unterhaltung: Habt ihr euch denn auch gegenseitig Bewertungen bei Ebay geschrieben?