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Es hat zwar nur am Rande mit fliegen zu tun aber hier bekommt man ja oft sehr gute Tipps.
Ich hab folgendes Problem: Ich hab neulich meine Koffer ersetzt und so ein dreier Set gekauft, jetzt hatte ich den kleinen Handgepäckkoffer nicht gebraucht und habe den eben Online verkauft.
Jetzt kommt das eigentliche Problem, jetzt mach der Käufer Ärger weil er die Beschreibung nicht genau genug gelesen hat und die Maße anscheinend bei manchen Airlines zu groß sind, jetzt droht er mit Anwalt und will das Geschäft rückgängig machen, weil er den Koffer nicht als Handgepäck nutzen könnte.
Normalerweise würde ich so eine Sache aussitzen und vor Gericht klären lassen, jetzt wurde mir aber gesagt dass aber bei einem Verfahren nicht mein Gericht zuständig wäre, obwohl dort ja mein Wohnsitz ist und auch der Verkauf statt gefunden hat, sondern mehrere hundert Kilometer entfernt beim Käufer weil es ja um eine Rückabwicklung geht. Kann das wirklich sein?
Hintergrund ist das mir der Aufwand zu viel ist dann quer durch Deutschland zu fahren, die Sache einen Anwalt machen lassen ist eben auch ein Problem da derjenige schon im Schuldnerverzeichnis steht und ich dann doch auf den Kosten sitzen bleibe.
Daher die Frage wird in so einem Fall wirklich das Gericht des Käufers zuständig? wenn ja werde ich wohl besser den Koffer zurück nehmen und noch verkaufen weil viel weniger Stress.
Ich hab folgendes Problem: Ich hab neulich meine Koffer ersetzt und so ein dreier Set gekauft, jetzt hatte ich den kleinen Handgepäckkoffer nicht gebraucht und habe den eben Online verkauft.
Jetzt kommt das eigentliche Problem, jetzt mach der Käufer Ärger weil er die Beschreibung nicht genau genug gelesen hat und die Maße anscheinend bei manchen Airlines zu groß sind, jetzt droht er mit Anwalt und will das Geschäft rückgängig machen, weil er den Koffer nicht als Handgepäck nutzen könnte.
Normalerweise würde ich so eine Sache aussitzen und vor Gericht klären lassen, jetzt wurde mir aber gesagt dass aber bei einem Verfahren nicht mein Gericht zuständig wäre, obwohl dort ja mein Wohnsitz ist und auch der Verkauf statt gefunden hat, sondern mehrere hundert Kilometer entfernt beim Käufer weil es ja um eine Rückabwicklung geht. Kann das wirklich sein?
Hintergrund ist das mir der Aufwand zu viel ist dann quer durch Deutschland zu fahren, die Sache einen Anwalt machen lassen ist eben auch ein Problem da derjenige schon im Schuldnerverzeichnis steht und ich dann doch auf den Kosten sitzen bleibe.
Daher die Frage wird in so einem Fall wirklich das Gericht des Käufers zuständig? wenn ja werde ich wohl besser den Koffer zurück nehmen und noch verkaufen weil viel weniger Stress.