Gewerbliche Vermittlung in Drittland

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juliuscaesar

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Gewerbliche Vermittlung in Drittland:

Frage: Wenn ein Unternehmen mit Sitz in Land A in einem Land B gewerblich Dienstleistung vermitteln möchte:

Zum Beispiel Booking.com aus den Niederlanden vermittelt dem Kunden X ein Hotel des Anbieters Y in Kambodscha.
Zum Beispiel UBER aus den USA vermittelt eine Fahrt an Kunden K des Fahrers F in Brasilien.

Braucht das Unternehmen dann einen Unternehmenssitz in dem Land, in dem die vermittelte Leistung ausgeführt wird?
 
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globetrotter11

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Gewerbliche Vermittlung in Drittland:

Frage: Wenn ein Unternehmen mit Sitz in Land A in einem Land B gewerblich Dienstleistung vermitteln möchte:

Zum Beispiel Booking.com aus den Niederlanden vermittelt dem Kunden X ein Hotel des Anbieters Y in Kambodscha.
Zum Beispiel UBER aus den USA vermittelt eine Fahrt an Kunden K des Fahrers F in Brasilien.

Braucht das Unternehmen dann einen Unternehmenssitz in dem Land, in dem die vermittelte Leistung ausgeführt wird?


Warum willst Du das wissen?

Steuerfahndung?
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
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Weil ich eine Geschäftsidee habe, die ich gerne in der Ukraine umsetzen würde, ohne in der Ukraine eine Firma zu gründen.
 

DrThax

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EDLE 07
Gewerbliche Vermittlung in Drittland:

Frage: Wenn ein Unternehmen mit Sitz in Land A in einem Land B gewerblich Dienstleistung vermitteln möchte:

Zum Beispiel Booking.com aus den Niederlanden vermittelt dem Kunden X ein Hotel des Anbieters Y in Kambodscha.
Zum Beispiel UBER aus den USA vermittelt eine Fahrt an Kunden K des Fahrers F in Brasilien.

Braucht das Unternehmen dann einen Unternehmenssitz in dem Land, in dem die vermittelte Leistung ausgeführt wird?
Bei Dienstleistungen ist das nach meiner Erfahrung kein grundsätzliches Problem, evtl. gelten aber je nach Land besondere Bedingungen.
Zu beachten sind natürlich die steuerlichen Rahmenbedingungen des Landes, in dem die Wertschöpfung entsteht ("Quellensteuer" etc.).
Bei dinglicher Ware mag das anders aussehen, das ist nicht mein geschäftliches Thema.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
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Danke für die Rückmeldungen! Falls jemand noch etwas zu dem Thema weiß - gerne posten :p
 

Langstrecke

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31.08.2013
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LEJ
Vermitteln kannst du so viel du willst.
Die Frage für mich wäre, wer mit wem ein Rechtsgeschäft tätigt.
Frag doch mal bei der ihk nach.
Dir sind nicht ganz blöde.
Das hilft dir auch nicht viel, hab aber wenigstens nachgedacht.
 
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