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Im Eigentumswohnungsthread habe ich gesehen, daß hier einige Leute mit Ahnung von der Materie sind, zudem weiß ich auch, daß hier einige Anwälte sind. In der Hoffnung, daß jemand einen Tipp geben kann, möchte ich folgende Frage stellen und hoffe auf Hilfe:
Background:
- Wir sind Mieter eines Hauses
- Einzug Juli 2008
- Auszug wird Ende August 2011 sein (also > 3 Jahre)
- Mietvertrag ist ein Standardformular des "Hauseigentümervereins Nürnberg" vom März 2008
Inhalt MV:
Schönheitsreparaturen
- alle 5 Jahre (Küche, Bad etc)
- alle 8 Jahre (Wohnräume etc)
- alle 10 Jahre (Nebenräume)
Bei Auszug vor Erreichen der Fristjahre anteilige Kostenzahlung des Mieters an den Vermieter für Renovierung.
Mein Verständnis: Wir können unrenoviert ausziehen, müssen aber 4/5 der Renovierungskosten für Küche/Bad bzw. 4/8 der Renovierungskosten für andere Wohnräume und 4/10 für Keller und Co bezahlen.
Da im Mietvertrag die Klausel "falls diese Schönheitsrapaturen erforderlich sind" drin ist, gilt der Vertrag meiner Meinung nach - es sind keine fixen Fristen ohne Anrechnung der Notwendigkeit.
Frage 1: Verstehe ich das bis hierher richtig?
Dummerweise gibt es aber einen "Anhang zum Mietvertrag" auf einem uralten Formular von 2000 (ich nehme an, dies ist die letzte Seite eines alten Mietvertrages).
In diesem Anhang steht drin, daß wir bei Einzug einen vollen Öltank erhalten haben und einen solchen auch bei Auszug wieder zu hinterlassen haben. Auch steht da drin, daß wir einen Kaminofen anschließen dürfen, diesen aber bei Auszug wieder fachgerecht entfernen müssen.
Also ganz harmlos und deswegen haben wir den auch mehr oder weniger ohne Nachdenken unterschrieben.
Was wir damals ehrlich nicht gesehen (oder vielleicht gesehen aber nicht nachgedacht) haben:
Da steht auch (Zitat) "Bei Einzug sind die Wände weiß gestrichen, bei Auszug ist dieser Zustand wieder herzustellen"
Frage 2: Heißt das nur, daß eventuell farbig angestrichene Wände wieder weiß zu machen sind und danach die 4/5 + 4/8 + 4/10 Regel von oben gilt? Oder heißt das, wir müssen alles neu streichen und steht damit im Widerspruch zur obigen 3/5etc Regel? Wenn Wiederspruch - was gilt?
Wäre klasse, wenn jemand weiterhelfen könnte...
Auch diesen Anhang habe
Background:
- Wir sind Mieter eines Hauses
- Einzug Juli 2008
- Auszug wird Ende August 2011 sein (also > 3 Jahre)
- Mietvertrag ist ein Standardformular des "Hauseigentümervereins Nürnberg" vom März 2008
Inhalt MV:
Schönheitsreparaturen
- alle 5 Jahre (Küche, Bad etc)
- alle 8 Jahre (Wohnräume etc)
- alle 10 Jahre (Nebenräume)
Bei Auszug vor Erreichen der Fristjahre anteilige Kostenzahlung des Mieters an den Vermieter für Renovierung.
Mein Verständnis: Wir können unrenoviert ausziehen, müssen aber 4/5 der Renovierungskosten für Küche/Bad bzw. 4/8 der Renovierungskosten für andere Wohnräume und 4/10 für Keller und Co bezahlen.
Da im Mietvertrag die Klausel "falls diese Schönheitsrapaturen erforderlich sind" drin ist, gilt der Vertrag meiner Meinung nach - es sind keine fixen Fristen ohne Anrechnung der Notwendigkeit.
Frage 1: Verstehe ich das bis hierher richtig?
Dummerweise gibt es aber einen "Anhang zum Mietvertrag" auf einem uralten Formular von 2000 (ich nehme an, dies ist die letzte Seite eines alten Mietvertrages).
In diesem Anhang steht drin, daß wir bei Einzug einen vollen Öltank erhalten haben und einen solchen auch bei Auszug wieder zu hinterlassen haben. Auch steht da drin, daß wir einen Kaminofen anschließen dürfen, diesen aber bei Auszug wieder fachgerecht entfernen müssen.
Also ganz harmlos und deswegen haben wir den auch mehr oder weniger ohne Nachdenken unterschrieben.
Was wir damals ehrlich nicht gesehen (oder vielleicht gesehen aber nicht nachgedacht) haben:
Da steht auch (Zitat) "Bei Einzug sind die Wände weiß gestrichen, bei Auszug ist dieser Zustand wieder herzustellen"
Frage 2: Heißt das nur, daß eventuell farbig angestrichene Wände wieder weiß zu machen sind und danach die 4/5 + 4/8 + 4/10 Regel von oben gilt? Oder heißt das, wir müssen alles neu streichen und steht damit im Widerspruch zur obigen 3/5etc Regel? Wenn Wiederspruch - was gilt?
Wäre klasse, wenn jemand weiterhelfen könnte...
Auch diesen Anhang habe