Mietwohnung/Frage zur Renovierung bei Auszug

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
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Im Eigentumswohnungsthread habe ich gesehen, daß hier einige Leute mit Ahnung von der Materie sind, zudem weiß ich auch, daß hier einige Anwälte sind. In der Hoffnung, daß jemand einen Tipp geben kann, möchte ich folgende Frage stellen und hoffe auf Hilfe:

Background:

- Wir sind Mieter eines Hauses
- Einzug Juli 2008
- Auszug wird Ende August 2011 sein (also > 3 Jahre)
- Mietvertrag ist ein Standardformular des "Hauseigentümervereins Nürnberg" vom März 2008

Inhalt MV:


Schönheitsreparaturen
- alle 5 Jahre (Küche, Bad etc)
- alle 8 Jahre (Wohnräume etc)
- alle 10 Jahre (Nebenräume)

Bei Auszug vor Erreichen der Fristjahre anteilige Kostenzahlung des Mieters an den Vermieter für Renovierung.

Mein Verständnis: Wir können unrenoviert ausziehen, müssen aber 4/5 der Renovierungskosten für Küche/Bad bzw. 4/8 der Renovierungskosten für andere Wohnräume und 4/10 für Keller und Co bezahlen.

Da im Mietvertrag die Klausel "falls diese Schönheitsrapaturen erforderlich sind" drin ist, gilt der Vertrag meiner Meinung nach - es sind keine fixen Fristen ohne Anrechnung der Notwendigkeit.

Frage 1: Verstehe ich das bis hierher richtig?


Dummerweise gibt es aber einen "Anhang zum Mietvertrag" auf einem uralten Formular von 2000 (ich nehme an, dies ist die letzte Seite eines alten Mietvertrages).

In diesem Anhang steht drin, daß wir bei Einzug einen vollen Öltank erhalten haben und einen solchen auch bei Auszug wieder zu hinterlassen haben. Auch steht da drin, daß wir einen Kaminofen anschließen dürfen, diesen aber bei Auszug wieder fachgerecht entfernen müssen.

Also ganz harmlos und deswegen haben wir den auch mehr oder weniger ohne Nachdenken unterschrieben.

Was wir damals ehrlich nicht gesehen (oder vielleicht gesehen aber nicht nachgedacht) haben:

Da steht auch (Zitat) "Bei Einzug sind die Wände weiß gestrichen, bei Auszug ist dieser Zustand wieder herzustellen"

Frage 2: Heißt das nur, daß eventuell farbig angestrichene Wände wieder weiß zu machen sind und danach die 4/5 + 4/8 + 4/10 Regel von oben gilt? Oder heißt das, wir müssen alles neu streichen und steht damit im Widerspruch zur obigen 3/5etc Regel? Wenn Wiederspruch - was gilt?


Wäre klasse, wenn jemand weiterhelfen könnte...


Auch diesen Anhang habe
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
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MUC
Frage 2: Heißt das nur, daß eventuell farbig angestrichene Wände wieder weiß zu machen sind und danach die 4/5 + 4/8 + 4/10 Regel von oben gilt? Oder heißt das, wir müssen alles neu streichen und steht damit im Widerspruch zur obigen 3/5etc Regel? Wenn Wiederspruch - was gilt?

Das hatte ich so interpretiert, daß ihr einige Wände nicht weiß gestrichen habt.
 

LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
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Danke Dir, aber (da wir alle Wände weiß haben) das war nicht die Frage.

Die Frage ist: Anteilige Kosten gem. Mietvertrag oder alles neu weiß gemäß Anhang...? Ich verstehe es in ersterem Sinne.

wie sieht es denn aus? Muss gestrichen werden? Ich habe immer anteilig bezahlt, bzw. es von der Kaution abziehen lassen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
wie sieht es denn aus? Muss gestrichen werden? Ich habe immer anteilig bezahlt, bzw. es von der Kaution abziehen lassen.

Ja, wir wohnen mit Kind 3 Jahre hier drin.

Wir sind sicher keine Messies und rauchen auch nicht im Haus aber die Wände sollten objektiv mal über gestrichen werden. Nix dramatisches, einfach weiß drüber und gut. Insofern geht es mir ja auch nicht darum, die anteiligen Kosten zu übernehmen sondern nur um die Frage "anteilig oder alles?".
 

LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
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DXB/ATH/SIN/LAX
Ja, wir wohnen mit Kind 3 Jahre hier drin.

Wir sind sicher keine Messies und rauchen auch nicht im Haus aber die Wände sollten objektiv mal über gestrichen werden. Nix dramatisches, einfach weiß drüber und gut. Insofern geht es mir ja auch nicht darum, die anteiligen Kosten zu übernehmen sondern nur um die Frage "anteilig oder alles?".

verhandle das mit dem Vermieter.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Meines Erachtens dürfte die Regelung im Anhang sich darauf beziehen, daß bei einem andersfarbigen Anstrich während der Mietzeit dieser bei Auszug wieder auf den Zustand weiß zurückzuführen ist. Das heißt, das hat mit Schönheitsreparaturen an sich nichts zu tun.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
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Berlin
gib mal bitte den genauen Wortlaut der Klausel zu den Schönheitsreparaturen. Hier kommt es nämlich auf Kleinigkeiten an, ob die Klausel wirksam ist, oder nicht.

Die pauschale Abgeltungszahlung duerfte aber hinfaellig sein.