Lesson learned: Insolvenzanfechtung

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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
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Ich kann jedem Mittelständler, der Leistungen auf Rechnung anbietet, nur raten
sich einmal mit dem Thema Insolvenzanfechtung (bei Insolvenz des Geschäftspartners)
auseinanderzusetzen.

Konkret ist in 2014 ein Schuldner (GmbH) in die Insolvenz gegangen - Gläubiger hatten
schon 2 Monate vor dem Bekanntwerden der Insolvenz ein Mahnverfahren angestrengt.

Dieses wurde dann mit Vollzug des Vollstreckungsbescheids 26 Tage vor der Insolvenzeröffnung
durch den GV vollstreckt, und die Zahlung durch den Gläubiger geleistet.

2 Jahre später fordert der Insolvenzverwalter diese Zahlung nebst 5% Zins über Basiszins
zurueck. Die Zahlung sei nicht freiwillig - sondern auf Druck - geleistet worden, damit
inkongruent (jur deutsch). Es gehe um die Vermeidung von Gläubigerbevorteilung.

Im Zuge des Mahnverfahrens hat der Schuldner durch unbegründete Einsprüche (Aussetzung
Vollstreckung des VB) den Gläubiger noch genötigt Gerichtskosten (Fall verwiesen zum Landgericht)
und Anwaltskosten (Anwaltszwang LG) zu leisten.

Faktisch war das ein im Nachhinein schlechter Deal, summieren sich doch die aufgelaufenen Verfahrens-
kosten aus Anwalt, Gerichtskosten und Zinsen heute auf ca. 50% der geschuldeten Summe.

Ich bin ein bißchen sprachlos, was die Rechtsstaatlichkeit, das Recht und mein Rechtsgefühl
angeht.

Vielleicht kann so wenigstens ein Dritter VOR dieser potentiellen Falle gewarnt sein, und das Risiko
bei der Evaluierung eines Mahnverfahrens mit einbeziehen.

Für mich bleibt die Erkenntnis: Das Insolvenzrecht hat die Absicht Gläubiger vor unrechtmäßiger
Bereicherung und ungleicher Bevorteilung zu schützen - gleichzeitig sorgt er damit für eine Regelung,
die das Eintreiben von rechtmäßigen Forderungen auf dem gesetzlichen Mahnweg mit großen
Risiken für einzelne Gläubiger vorsieht.

Ich verstehe zwar das Ansinnen des Gesetzgebers - gleichzeitig frage ich mich, warum er nicht einfach
die Strafandrohung für die Beteiligten an "vermögensverschiebungen" vor Insolvenz entsprechend hochsetzt,
und so für Abschreckung sorgt.

Wenn man das Thema googelt findet man eine Reihe interessanter Artikel, z.B.

http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...e-ein-blitz-aus-heiterem-himmel-13732802.html

Das Thema war bislang an mir vorbeigegangen...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.124
3.087
Ich glaube nicht, dass dies eine Falle ist. Es geht schlichtweg darum, dass in den letzten Wochen vor der Insolvenz nicht einzelne Gläubiger benachteiligt und andere Gläubiger bevorteilt werden. Die Frage, ob eine Forderung bereits tituliert ist oder auch nicht macht für die Qualifizierung der Forderung keinen Unterschied. Es soll nicht der jenige im Vorfeld der Insolvenz noch Geld bekommen, der am lautesten "schreit" oder "droht", sondern die noch verbliebene Vermögensmasse soll gleichmäßig verteilt werden.
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.326
524
STR
Unseren guten Schlaf lassen wir uns "ein wenig" kosten und setzen deswegen auf eine Forderungsausfallversicherung. Neukunden die keine Deckung bekommen können Vorkasse zahlen oder sich einen anderen Lieferanten suchen. Lediglich einmal habe ich mich, da der Kunde mit einer Empfehlung eines langjähigen Kunden kam, nicht an diese Vorgehensweise gehalten - der Schaden ist 4-stellig und das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Passiert mir nie wieder!
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Es geht schlichtweg darum, dass in den letzten Wochen vor der Insolvenz nicht einzelne Gläubiger benachteiligt und andere Gläubiger bevorteilt werden.

Dies lasse ich für normale Rechtsgeschäfte, Verträge und Absprachen zwischen dem Schuldner und Dritten gelten - die berühmte Ehefrau welche Grundstücke überschrieben bekommt, der Beratervertrag der kurzfristig mit dem Sohn zustande kommt etc.

ABER ein ordentlich betriebenes und abgeschlossenes Mahnverfahren kann doch in einem Rechtsstaat nicht als Mittel der "Vorteilsnahme" gewertet werden.

Es soll nicht der jenige im Vorfeld der Insolvenz noch Geld bekommen, der am lautesten "schreit" oder "droht", sondern die noch verbliebene Vermögensmasse soll gleichmäßig verteilt werden.

Wenn in einem Rechtsstaat ein ordentlichesMahnverfahren als "Drohung" oder "laut schreien" qualifiziert wird, dann stimmt da doch etwas nicht, oder?

Wenn du im übrigen als Gläubiger Kenntnis von der schlechten Vermögenslage eine Schuldners und/oder der Insolvenzantragspflicht hast, kann deine Situation noch wesentlich ungünstiger sein.

Das habe ich nun auch gelernt - wenn es im konkreten Fall auch nicht zutrifft - wer einem Schuldner mit Kulanz begegnet, dem kann diese im Zuge der Insolvenz "um die Ohren" fliegen.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Danke für den Beitrag, ich habe hiervon ehrlich gesagt bisher auch noch nie etwas davon gehört.

Ich halte von unserem Rechtsstaat allerdings leider auch nicht (mehr) allzu viel - möchte hier nicht ins OT abrutschen, aber hätte da selbst diverse Geschichten zu berichten, gerade im Bereich Mahnwesen und Gerichtsverfahren... ;)

Einerseits kann ich den grundsätzlichen Sinn der Regelung hier zwar auch verstehen, aber wenn das Mahnverfahren bereits 2 Monate (!) vor dem Insolvenzverfahren eingeleitet wurde... Irgendwann muss ja auch die Grenze gezogen werden, dass es zeitlich von der Insolvenz zu weit entfernt ist.

Zitat aus dem FAZ-Artikel:

Nach Paragraph 133 Insolvenzordnung sind Zahlungen an Gläubiger bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechtbar, sofern dadurch andere Gläubiger eines insolventen Schuldners vorsätzlich benachteiligt wurden.

Da kann man ja wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln...
 
Zuletzt bearbeitet:

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Ich glaube nicht, dass dies eine Falle ist. Es geht schlichtweg darum, dass in den letzten Wochen vor der Insolvenz nicht einzelne Gläubiger benachteiligt und andere Gläubiger bevorteilt werden. Die Frage, ob eine Forderung bereits tituliert ist oder auch nicht macht für die Qualifizierung der Forderung keinen Unterschied. Es soll nicht der jenige im Vorfeld der Insolvenz noch Geld bekommen, der am lautesten "schreit" oder "droht", sondern die noch verbliebene Vermögensmasse soll gleichmäßig verteilt werden.

Nun ja, man könnte hier einwerfen, dass es in vielen Verfahren weniger darum geht, ob von der verbliebenen (durch Anfechtungen erhöhten) Vermögensmasse alle Gläubiger 0,X% mehr Quote auf ihre Forderungen erhalten sondern oftmals eher darum, dass der Insolvenzverwalter sicherstellen möchte, dass die Masse zumindest ausreicht, um seine Tätigkeit zu bezahlen.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
glücklicherweise bin ich in einem Metier tätig, in dem Geschäfte in aller Regel zahlungsbesichert und/oder per Vorkasse ablaufen.
aber danke für die Tips.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
das betrifft doch nicht nur Geld, was per Mahnverfahren eingetrieben wurde
sondern schlimmer noch bezahlte Rechnungen über jahre, wenn dem Zahlungspflichtigem als gutem kunden bei vorübergehender "Unpäßlichkeit" Aufschub und/oder Ratenzahlung gewährt wurde
das wird dann als Wissen um bevorstehenden Konkurs ausgelegt und "folgerichtig" die rechnungsbeträge von IV zurückgefordert
das hat schon Betriebe in den Ruin getrieben

d.h.
wenn ein Zahlungspflichtiger um Zahlungsaufschub bittet, danach mit dem nie wieder Geschäfte machen, weil alle nachfolgend bezahlten rechnungen seit der Bitte um Zahlungsaufschub der Insolvenzmasse zugerechnet werden können

so hat der Gesetzgeber das zwar nicht gemeint, aber so kanns ausgelegt werden und wird auch so durchgesetzt
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.015
7.077
Insolvenzanfechtung ist ein abendfüllendes Thema - und es geht meistens nur darum das die ersten 50.000€ - 100.000€ Masse zu Stande kommen den daran verdient der IV richtig.

Alleine mit der Anfechtung ist es jedoch nicht getan, der IV muss seinen Anspruch auch vor Gericht durchsetzen - wer hier mit dem IV das Gespräch sucht kann einen Nachlass herraushandeln - schliesslich geht das Prozessrisiko zu Lasten des IV.

Weiterhin interessant (für alle Geschäftsführer kleiner Unternehmen) die Anfechtungsgründe liegen bereits vor wenn theoretisch Insolvenzreife vorhanden gewesen wäre - und das geht schneller als man denkt. Dann kann folgendes passieren (ist einem Bekannten so passiert).

Insolvenz angemeldet wegen einem Gläubiger, insgesamt offene Forderungen keine 2000€ - aber bei dem einen Gläubiger eine Forderung aus einem langfristigen Mietvertrag in sechstelliger Höhe.

Der IV hat die letzten 6 Monate Krankenkassebeiträge und Finanzamt (Ust) angefochten - die haben auch ungefragt an den IV überwiesen - das FA hat daraufhin einen Haftungsbescheid gegen den GF erwirkt - und die Umsatzsteuer musste ein zweites Mal bezahlt werden.

Auch interessant das es zur Zeit noch so aussieht das man wenn man mit dem Gläubiger eine Regelung zur Rückführung von Schulden trifft wird dies gegen einen ausgelegt und alles wird angefochten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.124
3.087
Dies lasse ich für normale Rechtsgeschäfte, Verträge und Absprachen zwischen dem Schuldner und Dritten gelten - die berühmte Ehefrau welche Grundstücke überschrieben bekommt, der Beratervertrag der kurzfristig mit dem Sohn zustande kommt etc.

Das ist im Zweifel noch viel länger anfechtbar.

ein ordentlich betriebenes und abgeschlossenes Mahnverfahren kann doch in einem Rechtsstaat nicht als Mittel der "Vorteilsnahme" gewertet werden.

Das alleine wird zur erfolgreichen Anfechtung nicht reichen. Man muss als Gläubiger schon Anhaltspunkte haben für die Zahlungsunfähigkeit und dann befriedigt werden. Viele Gläubiger drohen dann auch schon mit dem Insolvenzantrag oder schreiben was von "Sie sind ja wohl zahlungsunfähig". Von Gesetz wegen gefundenes Fressen für den Insolvenzverwalter.


Wenn in einem Rechtsstaat ein ordentlichesMahnverfahren als "Drohung" oder "laut schreien" qualifiziert wird, dann stimmt da doch etwas nicht, oder?

Nimm die "Drohung" nicht so wörtlich. Wir sind aber jetzt in der Situation unmittelbar vor Insolvenz, nämlich drei Monate vorher. Gedanken des Gesetztes ist es, die Folgen einer Verlagerung von Vermögensteilen zu Lasten einzelner oder aller Gläubiger rückgängig zu machen werden. Damit soll eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger gewährleistet werden. Es soll halt gerade nicht darauf ankommen, wer sich schneller oder langsamer ein Stück vom Kuchen gekrallt hat sondern alle sollen gleich stehen. Das ist nicht sehr kapitalistisch, aber vielleicht gerecht. In der Regel tritt Insolvenz nicht von heute auf morgen auf. Durch diese Anfechtung der Vollstreckungshandlungen in den letzten drei Monaten wird im Grunde der Antrag im Interesse einer Gleichbehandlung nach vorne verlegt. Neben Dir gibt es nämlich auch noch viele andere, die genauso so berechtigte Forderungen haben und die waren nicht ganz so schnell beim Anwalt oder haben nicht ganz so schnell einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung bekommen. Die sollen nicht schlechter stehen als die anderen, die halt fixer waren.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.124
3.087
Nun ja, man könnte hier einwerfen, dass es in vielen Verfahren weniger darum geht, ob von der verbliebenen (durch Anfechtungen erhöhten) Vermögensmasse alle Gläubiger 0,X% mehr Quote auf ihre Forderungen erhalten sondern oftmals eher darum, dass der Insolvenzverwalter sicherstellen möchte, dass die Masse zumindest ausreicht, um seine Tätigkeit zu bezahlen.

Das ist so, das ist aber auch vom Gesetzgeber so gewollt. Wäre aber auch nicht anders, wenn X Gläubiger alle individuell gegen den Schuldner vorgehen würden. Dann wären die zu erstattenden Kosten sicher höher als bei einer Gesamtvollstreckung (wie die Insolvenz früher mal im Osten hieß)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.124
3.087
Insolvenzanfechtung ist ein abendfüllendes Thema - und es geht meistens nur darum das die ersten 50.000€ - 100.000€ Masse zu Stande kommen den daran verdient der IV richtig.

So ist es. Und es ist ein Thema was mich für Mandanten schon oft geärgert hast. Aber es ist halt die Entscheidung des Gesetzgebers.
 
F

feb

Guest
Danke an den TE, der ziemlich nüchtern die für ihn wenig erfreuliche Lage schildert.

Unvermeidlich kommen freilich die Rechtslaien daher, die diese Chose für einen Auswuchs des heutigen Rechtsstaats halten (..."halte von unserem Rechtsstaat allerdings leider auch nicht (mehr) allzu viel"...). Nun, denen darf ich entgegenhalten, dass die Grundzüge der Insolvenzanfechtung vom römischen Kaiser Justinian I.(482-565) entwickelt wurden. Rechtsgeschichte.........
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.015
7.077
Danke an den TE, der ziemlich nüchtern die für ihn wenig erfreuliche Lage schildert.

Unvermeidlich kommen freilich die Rechtslaien daher, die diese Chose für einen Auswuchs des heutigen Rechtsstaats halten (..."halte von unserem Rechtsstaat allerdings leider auch nicht (mehr) allzu viel"...). Nun, denen darf ich entgegenhalten, dass die Grundzüge der Insolvenzanfechtung vom römischen Kaiser Justinian I.(482-565) entwickelt wurden. Rechtsgeschichte.........
Das Problem ist doch eher die Auslegung der Gesetze durch besonders schlaue Insolvenzverwalter, die vor allem an ihren Anteil denken. Ich erinnere hier mal an die Anfechtung gezahlter Loehne.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.124
3.087
Das Problem ist doch eher die Auslegung der Gesetze durch besonders schlaue Insolvenzverwalter, die vor allem an ihren Anteil denken. Ich erinnere hier mal an die Anfechtung gezahlter Loehne.

Es gibt kaum ein wesentliches Gesetz das so oft geändert wurde wie die KO, die GesO oder die InsO, wie das alles mal hieß. Der Gesetzgeber hat so vieles geändert. Wenn er die Insolvenzverwalter für besonders schlau und geldgierig halten würde und das angehen wollte, dann hätte er es tun können. Hat er aber nicht. Und es gibt im Übrigen Möglichkeiten, Geschäfte weitgehend insvolvenzfest zu gestalten. Dabei muss man halt einiges beachten. Der Anwalt berät hier gerne :) (aber ich nicht)
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
@Flying lawyer:

Natürlich ist das die Entscheidung des "Gesetzgebers" (den es ja als solchen nicht gibt - das Verfahren ist Dir ja bekannt) in seiner unendlichen Weisheit und Güte und ihm steht nach der Rechtsprechung für die Erreichung seiner Ziele ein weiter Spielraum zu. Das ist aber für mich kein Argument dagegen, sich Gedanken darüber zu machen, ob gesetzliche Regelungen sinnvoll sind oder nicht - von daher sehe ich Dein Argument "wenn er es anders gewollt hätte, hätte er es anders gemacht" durchaus kritisch.
Dies insbesondere deshalb, weil man berücksichtigen muss, dass der Gesetzgeber auch nur (ändernd) tätig wird wenn eine politische Mehrheit dafür da ist - sei die Regelung auch noch so schwachsinnig oder eine gesetzliche Regelung noch so erforderlich. Darüberhinaus ist er durchaus auch für Einflussnahme von Interessenvertretern anfällig denen es nicht nur in Einzelfällen gelingt, ihre eigenen Formulierungen in Gesetzen unterzubringen.
 

Matzinger

Erfahrenes Mitglied
19.06.2010
2.748
56
HAM, LAS, SIN
Völlig normal alles. Insolvenzverwalter lassen in der Regel ja unmittelbar nach der Insolvenz alle Lastschriften zurückbuchen - auch um sich kurzfristig Liquidität zu besorgen.

Ein Bekannter von mir hat sein Unternehmen gegen die Wand gefahren und dem Insolvenzverwalter dann fast ein Jahr gegen Bezahlung geholfen alles sauber abzuwickeln. Als alles fertig war, hat der Verwalter dann noch seine letzten drei Geschäftsführergehälter vor der Insolvenz zurückgefordert...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.015
7.077
Der Gesetzgeber hat so vieles geändert. Wenn er die Insolvenzverwalter für besonders schlau und geldgierig halten würde und das angehen wollte, dann hätte er es tun können. Hat er aber nicht. Und es gibt im Übrigen Möglichkeiten, Geschäfte weitgehend insvolvenzfest zu gestalten. Dabei muss man halt einiges beachten. Der Anwalt berät hier gerne :) (aber ich nicht)

Ham an Lobbyarbeit glaubst du nicht? Das ein Geschäft Insolvenzfest ist schützt aber nicht vorm Insolvenzverwalter - der ficht es im Zweifelsfalltrortdem an. Im von mir weiter oben genannten Fall hat der IV in seinen Gutachten die Aussicht auf Masse nur in solchen Geschäften gesehen und dem Gericht eine Eröffnung des Verfahrens empfohlen - alle anderen Parteien sind davon ausgegangen das die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird - geholt hat sich der IV nur die Gelder von FA und der KK - selbst die noch vorhandene Büroeinrichtung wurde nicht verwertet als der GF diese nicht kaufen wollte und steht heute noch bei diesem Iim Keller - der letzte Jahresabschluss der eine Steuererstattung gebracht hatte wurde nicht gemacht - stattdessen steht das FA jetzt eben als Gläubiger in der Liste - und hat eben noch diesen Haftungsbescheid gegen den GF erwirkt.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.326
524
STR
Ich komme nochmals auf die Forderungsausfallversicherung zurück. Ein Vorteil ist, dass es erst gar nciht zur Insolvenz kommen muss damit die Versicherung leistet. Den einen Insolvenzantrag zu stellen ist für den Gläubiger mit Risiko und Kosten verbunden. Allleine darauf hätte ich keine Lust mehr.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Ich komme nochmals auf die Forderungsausfallversicherung zurück. Ein Vorteil ist, dass es erst gar nciht zur Insolvenz kommen muss damit die Versicherung leistet. Den einen Insolvenzantrag zu stellen ist für den Gläubiger mit Risiko und Kosten verbunden. Allleine darauf hätte ich keine Lust mehr.
wenn die Ausfallversicherung hingegen mehr kostet, als blanko-Fremdkapital auf der Bank ... und die Wahrscheinlichkeit ist im Moment sehr hoch, dass es so ist ... müsste Lieschen Müller aber mal die clevere Kauffrau auspacken
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
wenn die Ausfallversicherung hingegen mehr kostet, als blanko-Fremdkapital auf der Bank ... und die Wahrscheinlichkeit ist im Moment sehr hoch, dass es so ist ... müsste Lieschen Müller aber mal die clevere Kauffrau auspacken

Manche versichern sich einfach gerne auf Teufel komm raus um "ruhiger schlafen zu können", egal was es am Ende kostet ;)
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.326
524
STR
Ob sich die Versicherung insgesament rechnet oder nicht ist mir um ehrlich zu sein egal. Wir können sie uns, ähnlich wie hochwertige Fahrzeuge, schöne Räumlichkeiten, ergonomische Büroausstattung, etc. leisten. Es ist eine für uns eine Frage des Komforts eine Zahlung einige Wochen nach Fälligkeit anzuzeigen und nach kurzer Prüfung eine Zahlung durch die Versicherung zu erhalten. Wir hatten vor Jahren einen Insolvenzfall über 40.000€ der zügig und fair abgearbeitet wurde. Für uns war diese Insolvenz ziemlich stressfrei. Zusätzlich übernimmt die Versicherung auch das Fertigungsrisiko für den Zahlungsausfall eines Kunden während der Montagezeit.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Ob sich die Versicherung insgesament rechnet oder nicht ist mir um ehrlich zu sein egal. Wir können sie uns, ähnlich wie hochwertige Fahrzeuge, schöne Räumlichkeiten, ergonomische Büroausstattung, etc. leisten. Es ist eine für uns eine Frage des Komforts eine Zahlung einige Wochen nach Fälligkeit anzuzeigen und nach kurzer Prüfung eine Zahlung durch die Versicherung zu erhalten. Wir hatten vor Jahren einen Insolvenzfall über 40.000€ der zügig und fair abgearbeitet wurde. Für uns war diese Insolvenz ziemlich stressfrei. Zusätzlich übernimmt die Versicherung auch das Fertigungsrisiko für den Zahlungsausfall eines Kunden während der Montagezeit.
im Sonder Sonder Sonder Sonderbereich mag sich das ja ausgehen.

aber ehrlich gesagt ist mir selbst im sondersten Sonderbereich noch kein Betrieb untergekommen, der die angefangenen Produkte nicht doch anderweitig hätte verwerten können.
ob sich die Versicherung dann gegen stinknormales Fremdkapital rechnet ist wie schon gesagt ein Fall für Lieschen Müller ...