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Ich kann jedem Mittelständler, der Leistungen auf Rechnung anbietet, nur raten
sich einmal mit dem Thema Insolvenzanfechtung (bei Insolvenz des Geschäftspartners)
auseinanderzusetzen.
Konkret ist in 2014 ein Schuldner (GmbH) in die Insolvenz gegangen - Gläubiger hatten
schon 2 Monate vor dem Bekanntwerden der Insolvenz ein Mahnverfahren angestrengt.
Dieses wurde dann mit Vollzug des Vollstreckungsbescheids 26 Tage vor der Insolvenzeröffnung
durch den GV vollstreckt, und die Zahlung durch den Gläubiger geleistet.
2 Jahre später fordert der Insolvenzverwalter diese Zahlung nebst 5% Zins über Basiszins
zurueck. Die Zahlung sei nicht freiwillig - sondern auf Druck - geleistet worden, damit
inkongruent (jur deutsch). Es gehe um die Vermeidung von Gläubigerbevorteilung.
Im Zuge des Mahnverfahrens hat der Schuldner durch unbegründete Einsprüche (Aussetzung
Vollstreckung des VB) den Gläubiger noch genötigt Gerichtskosten (Fall verwiesen zum Landgericht)
und Anwaltskosten (Anwaltszwang LG) zu leisten.
Faktisch war das ein im Nachhinein schlechter Deal, summieren sich doch die aufgelaufenen Verfahrens-
kosten aus Anwalt, Gerichtskosten und Zinsen heute auf ca. 50% der geschuldeten Summe.
Ich bin ein bißchen sprachlos, was die Rechtsstaatlichkeit, das Recht und mein Rechtsgefühl
angeht.
Vielleicht kann so wenigstens ein Dritter VOR dieser potentiellen Falle gewarnt sein, und das Risiko
bei der Evaluierung eines Mahnverfahrens mit einbeziehen.
Für mich bleibt die Erkenntnis: Das Insolvenzrecht hat die Absicht Gläubiger vor unrechtmäßiger
Bereicherung und ungleicher Bevorteilung zu schützen - gleichzeitig sorgt er damit für eine Regelung,
die das Eintreiben von rechtmäßigen Forderungen auf dem gesetzlichen Mahnweg mit großen
Risiken für einzelne Gläubiger vorsieht.
Ich verstehe zwar das Ansinnen des Gesetzgebers - gleichzeitig frage ich mich, warum er nicht einfach
die Strafandrohung für die Beteiligten an "vermögensverschiebungen" vor Insolvenz entsprechend hochsetzt,
und so für Abschreckung sorgt.
Wenn man das Thema googelt findet man eine Reihe interessanter Artikel, z.B.
http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...e-ein-blitz-aus-heiterem-himmel-13732802.html
Das Thema war bislang an mir vorbeigegangen...
sich einmal mit dem Thema Insolvenzanfechtung (bei Insolvenz des Geschäftspartners)
auseinanderzusetzen.
Konkret ist in 2014 ein Schuldner (GmbH) in die Insolvenz gegangen - Gläubiger hatten
schon 2 Monate vor dem Bekanntwerden der Insolvenz ein Mahnverfahren angestrengt.
Dieses wurde dann mit Vollzug des Vollstreckungsbescheids 26 Tage vor der Insolvenzeröffnung
durch den GV vollstreckt, und die Zahlung durch den Gläubiger geleistet.
2 Jahre später fordert der Insolvenzverwalter diese Zahlung nebst 5% Zins über Basiszins
zurueck. Die Zahlung sei nicht freiwillig - sondern auf Druck - geleistet worden, damit
inkongruent (jur deutsch). Es gehe um die Vermeidung von Gläubigerbevorteilung.
Im Zuge des Mahnverfahrens hat der Schuldner durch unbegründete Einsprüche (Aussetzung
Vollstreckung des VB) den Gläubiger noch genötigt Gerichtskosten (Fall verwiesen zum Landgericht)
und Anwaltskosten (Anwaltszwang LG) zu leisten.
Faktisch war das ein im Nachhinein schlechter Deal, summieren sich doch die aufgelaufenen Verfahrens-
kosten aus Anwalt, Gerichtskosten und Zinsen heute auf ca. 50% der geschuldeten Summe.
Ich bin ein bißchen sprachlos, was die Rechtsstaatlichkeit, das Recht und mein Rechtsgefühl
angeht.
Vielleicht kann so wenigstens ein Dritter VOR dieser potentiellen Falle gewarnt sein, und das Risiko
bei der Evaluierung eines Mahnverfahrens mit einbeziehen.
Für mich bleibt die Erkenntnis: Das Insolvenzrecht hat die Absicht Gläubiger vor unrechtmäßiger
Bereicherung und ungleicher Bevorteilung zu schützen - gleichzeitig sorgt er damit für eine Regelung,
die das Eintreiben von rechtmäßigen Forderungen auf dem gesetzlichen Mahnweg mit großen
Risiken für einzelne Gläubiger vorsieht.
Ich verstehe zwar das Ansinnen des Gesetzgebers - gleichzeitig frage ich mich, warum er nicht einfach
die Strafandrohung für die Beteiligten an "vermögensverschiebungen" vor Insolvenz entsprechend hochsetzt,
und so für Abschreckung sorgt.
Wenn man das Thema googelt findet man eine Reihe interessanter Artikel, z.B.
http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...e-ein-blitz-aus-heiterem-himmel-13732802.html
Das Thema war bislang an mir vorbeigegangen...