Frage zu Steuerklassen nach Hochzeit

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Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
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Hi zusammen,

im Oktober steht unsere Hochzeit an. Momentane Situation: Frau in Elternzeit, da im Februar unser Sohn zur Welt kam. Ab Mitte Januar wird sie wieder arbeiten. Ich gehe momentan ganz normal arbeiten. In der Zeit von Oktober bis Mitte Januar werde ich deutlich mehr Geld bekommen, da meine +1 Elterngeld in voller Höhe bezieht. Ab Januar wird sich unser Einkommen angleichen. Jetzt ist die Frage, ob es Sinn macht, in der Zeit, in der sich die Gehälter deutlich unterscheiden, meine Zukünftige in die 5, mich in die 3 zu stecken, oder ob man sich den Vorteil später vom Finanzamt holt. Ab Januar würden wir dann ja eh in 4/4 gehen.
Was sind eure Erfahrungen dazu?

Viele Grüße
 

stullenandi

Aktives Mitglied
25.11.2011
166
21
Für so kurze Zeit macht es meines Erachtens nach keinen Sinn die Klasse zu wechseln.
Aber vielleicht ist Dein Steuerberater da besser gefragt, da er Dich / Euch besser kennt als wir (hoffentlich).

Grüße!

Andi
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Wenn du das Geld nicht sofort braucht man das keinen großen Sinn. Aber wer soll das für dich entscheiden.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Zumindest vor einigen Jahren war es noch so, dass der Steuerklassen-Wechsel im Rahmen der Hochzeit RÜCKWIRKEND zum 1.1. des Hochzeitdjahres gilt. Dies solltest Du auch beachten.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Zumindest vor einigen Jahren war es noch so, dass der Steuerklassen-Wechsel im Rahmen der Hochzeit RÜCKWIRKEND zum 1.1. des Hochzeitdjahres gilt. Dies solltest Du auch beachten.

Das kann ich als jemand der im Dezember geheiratet hat bestätigen. Würde mich wundern wenn das geändert wurde. Als 0815 Arbeitnehemer sollte man durchaus auch ohne Steuerberater durchs Leben und die Steuererklärungen kommen. Kostet dann aber etwas Zeit und Recherche.
 
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Reaktionen: GoldenEye

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Zumindest vor einigen Jahren war es noch so, dass der Steuerklassen-Wechsel im Rahmen der Hochzeit RÜCKWIRKEND zum 1.1. des Hochzeitdjahres gilt. Dies solltest Du auch beachten.

Klar, aber die Verrechnung erfolgt dann doch erst mit der Steuererklärung, es sei denn man wechselt aktiv sofort in 3/5.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Also meine Antwort stetzt jetzt mal eine gemeinsame Veranlagung vor.

Also ich würde IV/ IV empfehlen. Das hat zwar den 'Nachteil', dass du bis zur Abrechnung nach Einreichen Steuererklärung warten musst, bringt dir aber die Sicherheit, dass es nicht zur Nachberechnung kommt.
Alleine die Berechnung auf das Ganze Jahr bringt ja schon einen riesen Vorteil.

Das wirkt mit Auszahlung gefühlt wie ein zusätzliches Geschenk, weil man ja auch 1 Jahr nicht in Versuchung war es auszugeben.

Ich selber lasse mich seit 15 Jahren in 4/4 buchen, auch wenn meine Frau z.Zt nicht arbeitet, vorher aber durchaus schon.
Es ist dann immer schon ein schöner Batzen der dann aufs Konto kommt.

Flyglobal
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Klar, aber die Verrechnung erfolgt dann doch erst mit der Steuererklärung, es sei denn man wechselt aktiv sofort in 3/5.

Wenn man bis zum Termin X wechselt, wird es noch im laufenden Jahr berücksichtigt, d.h. es gibt im Dezember dann ggf. eine ganz große Überweisung.

Im Übrigen - wie schon geschrieben wurde - geht es ja lediglich um einen (kurzfristigen) Liquiditäts-Vor-/Nachteil. Im Zeitalter von Null-Zinsen also vollkommen irrelevant.
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.428
71
Wenn man bis zum Termin X wechselt, wird es noch im laufenden Jahr berücksichtigt, d.h. es gibt im Dezember dann ggf. eine ganz große Überweisung.

Im Übrigen - wie schon geschrieben wurde - geht es ja lediglich um einen (kurzfristigen) Liquiditäts-Vor-/Nachteil. Im Zeitalter von Null-Zinsen also vollkommen irrelevant.
Ein durchaus nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung hat Miese auf dem Konto ... :idea:
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn man bis zum Termin X wechselt, wird es noch im laufenden Jahr berücksichtigt, d.h. es gibt im Dezember dann ggf. eine ganz große Überweisung.

Wird die Heirat nicht immer rückwirkend zum 01.01. berücksichtigt, egal ob man die Steuerklasse aktiv wechselt oder nicht? Man kommt doch automatisch in 4/4 nach der Heirat, da kann man gar nichts gegen unternehmen außer aktiv in 3/5 zu wechseln.
Und gerade gezogen wird es dann ja eh mit der Steuererklärung.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
4/4 mussten wir beantragen. Da geht nichts automatisch. Zumindest nicht beim FA Hamburg damals...vor wenigen Jahren...

Rückwirkend ja, aber erst im neuen Jahr mit der Steuererklärung bzw neu ab der neuen Steuerklasse unterjährig wenn die neue Klasse mitgeteilt wird. .

Bevor Missverständnisse entstehen, rückwirkend bedeutet nicht wenn ich heute heirate, dass ich die Steuern vom 1.1. Bis jetzt gleich gutgeschrieben bekomme, sondern erst im neuen Jahr mit der Erklärung.

Lieber jetzt die Kohle einkassieren bei deutlichen Gehaltsunterschiede als erst nächstes Jahr im Mai oder Juni. Natürlich ist es toll wenn es nächstes Jahr einen Geldsegen gibt.

Macht fast keinen Sinn wenn man nicht viel weit voneinander entfernt liegt.

Bei grossen unterschieden macht es Liquiditätstechnisch Sinn jetzt zu kassieren, ausser man hat zu viel davon, dass es egal ist ob heute oder nächstes Jahr mit der Erklärung.

Wir haben 30.12 geheiratet und es hat bis April gedauert dass 4/4 dann eingetütet war bei mir, und März bei +1. Wie gesagt, je nach Gehaltsläufe und Flexibilität der AG.
 
Zuletzt bearbeitet:

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Wenn du Oktober heiratest, kann frühestens wohl mit dem Arbeitgeber (AG) auch Abrechnungstechnisch die Steuer mit der November Abrechnung abgerechnet werden. Je nach nach AG natürlich wann die läufe sind.

Für 2 Monate kann sich das lohnen. Kannst du ja sicherlich mit irgendwelchen Steuerrechner im Netz nachrechnen und entscheiden.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Bevor Missverständnisse entstehen, rückwirkend bedeutet nicht wenn ich heute heirate, dass ich die Steuern vom 1.1. Bis jetzt gleich gutgeschrieben bekomme, sondern erst im neuen Jahr mit der Erklärung. .

Jein, AFAIK - man möge mich korrigieren - wird jeweils die Jahres-Steuer"schuld" berechnet, und die aktuelle Differenz einbehalten. Demzufolge würde eine "negative" Differenz dann entsprechende "Hinzurechnungen" auslösen.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Ok, dat wey isch net da am 30.12. Geheiratet und de facto auch keine Änderungen der Abgabenlast.

Wenn es so ist, ist es auch nett für den Rest des Jahres erst einmal keine Steuern zu zahlen wenn man 3/5 hat. Bei 4/4 is eh egal...
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Vielleicht als Anmerkungen zu 5/3 gg 4/4. Mit +0,5 hat man ja auch bestimmte Ausgaben je nach Alter, insoweit sicherlich nicht uninteressant jetzt zu kassieren als später - sofern man es gebrauchen kann.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Jein, AFAIK - man möge mich korrigieren - wird jeweils die Jahres-Steuer"schuld" berechnet, und die aktuelle Differenz einbehalten. Demzufolge würde eine "negative" Differenz dann entsprechende "Hinzurechnungen" auslösen.
Dies setzt aber voraus dass das Finanzamt dem AG die Info gibt wieviel die Differenz und ein Guthaben sein könnte , was nicht passiert. Unterjährig rechnet der AG nicht ab und der Fiskus rechnet auch ein evtl. Guthaben nicht ab mit dem AG, es sei denn die Eintragung verzögert sich. Ab dem Datum der Änderung gibts Nachberechnung für die Zeit ab der Änderung.

Differenz zum 1.1. Dann mit der Steuererklärung.

Info von +1, tätig in HR
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
0
47
Muc
ohne die sonstigen Einkünfte/Vorsorgeaufwendungen zu kennen, würde ich 4/4 nehmen, da evtl bei 3/5 und dem Elterngeld das unter Progressionsvorbehalt fällt, eine Steuernachzahlung für 2016 auf dich zukommt