LX: ZRH-LAX/SFO im Spätsommer/Herbst um die Fr. 2'500 in BIZ

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Oftflieger

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12.03.2015
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Diverse Daten, habe nur LAX und SFO geprüft, möglicherweise gibt es weitere Destinationen. Nicht der absolute Brüller, aber für non-stop Flüge ab ZRH nicht so übel.

Derzeit nur auf LX buchbar.

Komme aus der Oneworld Welt, dort können bei AA auch non-refundable Tickets gegen eine entsprechende Gebühr (meist um die Euro 300) umgebucht bzw. die Reisedaten verschoben werden. Weiss jemand, ob das bei UA Tickets auf Swisshansa Metal auch möglich ist? Ist ja doch viel Geld, welches flöten geht, wenn man die Reise nicht antreten kann und die Reiserücktrittversicherung nicht zahlt, weil man nicht krank ist.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Diverse Daten, habe nur LAX und SFO geprüft, möglicherweise gibt es weitere Destinationen. Nicht der absolute Brüller, aber für non-stop Flüge ab ZRH nicht so übel.

Derzeit nur auf LX buchbar.

Komme aus der Oneworld Welt, dort können bei AA auch non-refundable Tickets gegen eine entsprechende Gebühr (meist um die Euro 300) umgebucht bzw. die Reisedaten verschoben werden. Weiss jemand, ob das bei UA Tickets auf Swisshansa Metal auch möglich ist? Ist ja doch viel Geld, welches flöten geht, wenn man die Reise nicht antreten kann und die Reiserücktrittversicherung nicht zahlt, weil man nicht krank ist.

Die Tarife, die ich für rund 2.500 CHF auf der Swiss-Website in Buchungsklasse P finde, sind weder umbuchbar noch stornierbar.
 

Oftflieger

Neues Mitglied
12.03.2015
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Die Tarife, die ich für rund 2.500 CHF auf der Swiss-Website in Buchungsklasse P finde, sind weder umbuchbar noch stornierbar.

Das ist mir bekannt. Oft ist es aber so, dass man über United den identischen Flug (also auf einem Swiss Flugzeug) zum gleichen Preis buchen kann. Wie gesagt, meine Erfahrungen mit AA sind die, dass man auch "nicht rückstattbare" Tickets umbuchen kann und zwar auf zwei Arten:
a) Das Reisedatum wird gegen eine Gebühr umgebucht, wobei Abflugort und Zielflughafen identisch bleiben und natürlich die gleichen Buchungsklassen verfügbar sein müssen.
b) Die Flugbuchung wird ebenfalls gegen eine Gebühr komplett storniert und der Ticketbetrag abzüglich Umbuchungskosten bleibt so zusagen als internes Guthaben bei AA. Ich habe dann innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum des ursprünglichen Tickets die Möglichkeit, das gleiche Routing an einem anderen Datum zu buchen bzw. das Guthaben anrechnen zu lassen, falls das neue Ticket teurer ist.

Ich vermute - weiss es aber nicht - dass es sich hierbei um eine Regelung vom DOT handelt d.h. wenn AA diese Praxis lebt, müsste das UA und andere US Airlines auch so handhaben. Vielleicht weiss jemand, wie das bei UA gelebt wird?

Zur Regelung der Swiss, auch Tickets für mehrere tausend bis zehntausend Franken einfach verfallen zu lassen. Im umgekehrten Fall (also die Airline storniert den Flug) gilt ja die Regel, dass die Airline bis 7 Tage (oder 14?) vor Abflug den Flug kostenlos stornieren kann. Wenn ich als Passagier das gleiche machen möchte (d.h. bis 7 Tage vor Abflug zu stornieren), kostet mich das aber x-tausende von Franken. Ich frage mich, inwiefern eine solche sehr einseitige Regelung unter dem Gesetz zum Unlauteren Wettberwerb, Artikel 8 (UWG 8) einer rechtlichen auseinandersetzung standhalten würde. Oder ob die Swiss - wenn es hart auf hart geht - hier nicht doch Hand für eine Lösung ohne Totalschaden für den Kunden Hand bietet.