Für Anwälte reicht die Holzklasse

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youser

Erfahrenes Mitglied
31.12.2011
448
0
Interkont auf Partnerebene ist übrigens nicht selten F angesagt; letztens bekam ich mit, dass man einen Referendar innerdeutsch in C zum Notar schickte.
Die Differenz zu Y sollte man einfach als Sachbezug versteuern, dann wirds schlagartig unattraktiv. :D
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.982
5.008
Gut, kenne ich hier - und soweit bekannt auch im Freundeskreis - anders. Interkont auf Partnerebene ist übrigens nicht selten F angesagt; letztens bekam ich mit, dass man einen Referendar innerdeutsch in C zum Notar schickte. Wobei fixe Reiserichtlinien schlichtweg nicht existieren...

Das klingt fuer mich nach einem der amerikanischen Mibewerber in Deutschland mit übersichtlicher Präsenz. Ich bin auf sehr hoher Partnerebene und fliege intern alles bis vier Stunden Eco, alles andere in C (falls ich nicht selben z.b. guenstiger F buche oder upgrade. Beim Mandanten sind wir oft genug an dessen policy gebunden und es gibt auch welche wo es Eco für alle heißt. Allein das man bei euch einen Referendar in die c gesetzt hat, heißt noch nicht dass der Mandant es zählt, es heißblütig erstmal, dass irgend jemand es gebucht hat. Die Diskussion bei der Rechnung kann noch spaßig werden.
 
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hainan

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
298
1
Ich mag Anwälte auch nicht, aber ich würde sie auch nicht pauschal beleidigen. Es gibt definitiv gute&nützliche. Ein Anwalt, der sich daneben benimmt befindet sich sogar in meiner Verwandschaft, dem werde ich demächst mal auf seinem Gebiet in die Eier treten.
 
F

feb

Guest
(...) Dieses Pack, welches nur irgendwelche Paragraphen interpretiert und keinen Mehrwert für die Volkswitschaft schafft, kann m.E. auch gern interkontinental Y fliegen, zumal es kaum RAe gibt, die internationales Recht von D aus beherrschen und daher eingeflogen werden müssten. (...)

Herrje. IMHO sind international tätige Anwälte zu über 90% kautelarjuristisch tätig (Übersetzung: "Des san Anwälte, die wo die Verträge machen") und müssen dort gerade nicht nur §§ interpretieren. RAe aus D beherrschen das Exportgeschäft nicht? Nun, ich fürchte, du suchst Anwälte, so du überhaupt Kontakt zu dieser Spezies hast, über die Gelben Seiten.

Mehrwert für die Volkswirtschaft? Die große Mehrzahl der Vertragsverhandlungen, die ich geführt habe, haben zu lukrativen und vernünftig abgewickelten Exportaufträgen für deutsche Unternehmen geführt.

Außerdem: Ich mag rein subjektiv keine Zahnärzte. Das beschränkt sich aber auf deren an sich sinnvolle Funktion, in meinem Mund herumzustöbern und nach Hygienefehlern ("Karius und Baktus") zu suchen. Rein menschlich zähle ich zwei ZÄ zu meinem Freundeskreis und käme daher nie auf die Idee, ZÄ als "Pack" zu bezeichnen. Magst du dich bitte sprachlich ein wenig zügeln?
 

scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
739
386
Sehr zu befürworten. Dieses Pack, welches nur irgendwelche Paragraphen interpretiert und keinen Mehrwert für die Volkswitschaft schafft, kann m.E. auch gern interkontinental Y fliegen, zumal es kaum RAe gibt, die internationales Recht von D aus beherrschen und daher eingeflogen werden müssten. Da ist man mit einem RA vor Ort oft besser bedient.

Zeige mir den Staat ohne funktionierende Anwaltschaft und Rechtsdurchsetzung Privater, in dem du leben willst. Achja, was ist - von Spezialthematik à la CISG mal abgesehen - "internationales Recht"?

Das klingt fuer mich nach einem der amerikanischen Mibewerber in Deutschland mit übersichtlicher Präsenz.

(y)

Da liegst du vollkommen richtig. Wobei "übersichtlich" sich ganz eindeutig auf die Mannschaftsstärke bezieht, nicht auf die (Nischen-)Marktstellung.
 

Surrer

Aktives Mitglied
31.03.2010
144
0
Gut, kenne ich hier - und soweit bekannt auch im Freundeskreis - anders. Interkont auf Partnerebene ist übrigens nicht selten F angesagt; letztens bekam ich mit, dass man einen Referendar innerdeutsch in C zum Notar schickte. Wobei fixe Reiserichtlinien schlichtweg nicht existieren...

:resp:Bewerbung kommt per PN.

Gruß

Surrer
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
757
193
@ feb: Mein Junge, warum sollte ich mich Dir gegenüber zügeln? Und solltest Du einmal einen Vertrag mit einem Unternehmen aus der Russischen Föderation / Afghanistan / Nigeria ausgehandelt haben, welches von Anfang an vor hatte, den Vertrag nicht zu erfüllen, dann weißt Du, wie hoch Deine Kenntnisse einzuschätzen sind. Solltest Du dann nicht in der Lage sein, lösungsorientierte Vorschläge (und das sind dann i.a.R. Schmiergeldzahlungen an die entsprechenden Rechtsschutzorgane bzw. Durchsetzung des Vertrages auf dem absoluten Privatweg) zu machen, gehörst Du schlichtweh nicht eingeflogen, denn was nützt Du dann?

@scherrar: Internationales Recht ist das Recht des jeweiligen ausländischen Vertragspartners. Und sollte ein deutsches Unternehmen nicht über ein Alleinstellungsprodukt verfügen, warum sollte sich der ausländische Vertragspartner auf dt. Recht / dt. Gerichtsstandort einlassen? Und aus welchem Grunde sollte dann ein dt. Anwalt eingeflogen werden müssen (in C/F), wenn er sich mit dem Recht und dessen Durchsetzung vor Ort eh nicht auskennt?
 

Surrer

Aktives Mitglied
31.03.2010
144
0
Mein lieber steroidpsycho,

der deutsche Anwalt trägt durch sein strukturiertes Denken, sein im Allgemeinen unaufgeregtes Verhandeln und seine (klischeehafte) Gründlichkeit häufig zum Gelingen einer internationalen Transaktion bei. Das zu Grunde liegende Recht ist dabei schon fast sekundär. Mit den von Dir zunächst genannten Ratschlägen hat das allerdings in der Tat nichts zu tun und das ist - glaube ich - auch gut so.

Gruß

Surrer
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
@ feb: Mein Junge, warum sollte ich mich Dir gegenüber zügeln? Und solltest Du einmal einen Vertrag mit einem Unternehmen aus der Russischen Föderation / Afghanistan / Nigeria ausgehandelt haben, welches von Anfang an vor hatte, den Vertrag nicht zu erfüllen, dann weißt Du, wie hoch Deine Kenntnisse einzuschätzen sind. Solltest Du dann nicht in der Lage sein, lösungsorientierte Vorschläge (und das sind dann i.a.R. Schmiergeldzahlungen an die entsprechenden Rechtsschutzorgane bzw. Durchsetzung des Vertrages auf dem absoluten Privatweg) zu machen, gehörst Du schlichtweh nicht eingeflogen, denn was nützt Du dann?

@scherrar: Internationales Recht ist das Recht des jeweiligen ausländischen Vertragspartners. Und sollte ein deutsches Unternehmen nicht über ein Alleinstellungsprodukt verfügen, warum sollte sich der ausländische Vertragspartner auf dt. Recht / dt. Gerichtsstandort einlassen? Und aus welchem Grunde sollte dann ein dt. Anwalt eingeflogen werden müssen (in C/F), wenn er sich mit dem Recht und dessen Durchsetzung vor Ort eh nicht auskennt?

Dann mal viel Erfolg mit der Strategie und vor allem viel Erfolg bei der Suche nach einem erfolgreichen Anwalt mit dem Spezialgebiet "white collar crime".
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
757
193
@ surrer:

Da stimme ich Dir bzgl. dem strukturiertem Denken zu. Wurde mir (obwohl ich natürlich kein RA bin) in der Russischen Föderation schon von mehreren Anwälten dort bestätigt, daß ich "wie ein Deutscher" denken würde. Als ich dann aufklärte, daß ich ein solcher wäre, war man nicht sehr überrascht.

@ economyflieger:

Ich bin mit dieser Strategie bei der Durchsetzung meiner persönlichen Interessen sehr gut gefahren. Einen Anwalt habe ich hierfür nicht benötigt, allerdings auch keinen adäquaten gefunden. Die "Spezialisten" internationaler Großkanzleien (250 €/angefangene h) sind eher lächerliche Gestalten, die sich letztlich überängstlich an Paragraphen festklammern und aus Angst um persönliche Privilegien und sog. "Compliance-Regelungen" keinerlei Lösungvorschläge offerieren konnten.

Man muß die Augen dahingehend öffnen, daß in weiten Teilen dieser Welt (mit der überwiegenden Wirtschaftsleistung und dem überwiegenden Bevölkerungs- und Bevölkerungswachstumsanteil) das Recht des Stärkeren und desjenigen, der am meisten zahlt, gilt.

Gutmenschenhafte Offenbarungen und der Glauben an die Verheißungen des dt. Rechtsbegriffes (vor allem an die Durchsetzbarkeit des Begriffes "Bestechung im geschäftlichen Verkehr") sind hier leider fehl am Platze und die hierauf vertrauenden Unternehmen langfristig dem Untergang geweiht.
 
F

feb

Guest
@ feb: Mein Junge, warum sollte ich mich Dir gegenüber zügeln?

Nicht mir gegenüber. DU tust dir einen Gefallen, wenn du die Anstandsregeln beachtest.

Und solltest Du einmal einen Vertrag mit einem Unternehmen aus der Russischen Föderation / Afghanistan / Nigeria ausgehandelt haben, welches von Anfang an vor hatte, den Vertrag nicht zu erfüllen, dann weißt Du, wie hoch Deine Kenntnisse einzuschätzen sind. Solltest Du dann nicht in der Lage sein, lösungsorientierte Vorschläge (und das sind dann i.a.R. Schmiergeldzahlungen an die entsprechenden Rechtsschutzorgane bzw. Durchsetzung des Vertrages auf dem absoluten Privatweg) zu machen, gehörst Du schlichtweh nicht eingeflogen, denn was nützt Du dann?

Nur zu RUS vermag ich zu sprechen: Auch dort kann man einen Vertrag als "self explaining" ausgestalten, eine Schiedsgerichtsbarkeit vor der ICC Paris vereinbaren und vor allem wasserdichte Akkreditive (Letter of Credit) herausverhandeln. Dabei hilft dir kein Schmiergeld, kein "absoluter Privatweg" (???), kein Voodoozauber, Beten auch nicht, sondern die Erfahrung eines kundigen Anwalts.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
@ surrer:

Da stimme ich Dir bzgl. dem strukturiertem Denken zu. Wurde mir (obwohl ich natürlich kein RA bin) in der Russischen Föderation schon von mehreren Anwälten dort bestätigt, daß ich "wie ein Deutscher" denken würde. Als ich dann aufklärte, daß ich ein solcher wäre, war man nicht sehr überrascht.

@ economyflieger:

Ich bin mit dieser Strategie bei der Durchsetzung meiner persönlichen Interessen sehr gut gefahren. Einen Anwalt habe ich hierfür nicht benötigt, allerdings auch keinen adäquaten gefunden. Die "Spezialisten" internationaler Großkanzleien (250 €/angefangene h) sind eher lächerliche Gestalten, die sich letztlich überängstlich an Paragraphen festklammern und aus Angst um persönliche Privilegien und sog. "Compliance-Regelungen" keinerlei Lösungvorschläge offerieren konnten.

Man muß die Augen dahingehend öffnen, daß in weiten Teilen dieser Welt (mit der überwiegenden Wirtschaftsleistung und dem überwiegenden Bevölkerungs- und Bevölkerungswachstumsanteil) das Recht des Stärkeren und desjenigen, der am meisten zahlt, gilt.

Gutmenschenhafte Offenbarungen und der Glauben an die Verheißungen des dt. Rechtsbegriffes (vor allem an die Durchsetzbarkeit des Begriffes "Bestechung im geschäftlichen Verkehr") sind hier leider fehl am Platze und die hierauf vertrauenden Unternehmen langfristig dem Untergang geweiht.

Bei welcher Großkanzlei gibts denn noch Partner die für 250 Euro/h arbeiten?
 
F

feb

Guest
Man muß die Augen dahingehend öffnen, daß in weiten Teilen dieser Welt (mit der überwiegenden Wirtschaftsleistung und dem überwiegenden Bevölkerungs- und Bevölkerungswachstumsanteil) das Recht des Stärkeren und desjenigen, der am meisten zahlt, gilt.

Das mag ja sein - ich lasse das einfach so stehen.

Für den internationalen Warenverkehr wurden Mechanismen entwickelt, die den Geschäftsverkehr weitgehend sicher und berechenbar machen. Google doch einfach 'mal: Akkreditiv – Wikipedia

Wenn du an einem gesicherten Exportgeschäft ohne Bodyguards, Schmiergelder und Besäufnisse in russischen Bars mit wasserstoffblondierten N*tten interessiert bist, stehe ich dir per PN zur Verfügung.
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
757
193
250 €/h - z.b. cms? man muß natürlich handeln... und die stimmen immer zu, die zeiten werden schlechter ;o)

@feb:

Nein, daran bin ich nicht interessiert, da durch mich vermittelte Exportgeschäfte prinzipiell per Vorkasse laufen. Da es jedoch in dieser Welt noch andere Vertragsarten (z.B. Kreditverträge, Mietverträge, Dienstverträge usw.) gibt, vertraue ich da eher auf meine Art der Vertragserfüllung, vor allem wenn es um mein Geld geht. Da bedarf es dann weder eines Akkreditivs noch eines - um auf den Grundtenor dieses Threads zurückzukommen - in C resp. F eingeflogenen Anwalts, sondern lediglich wie auch immer gearteter Überzeugungskraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mr.Burns

Guest
Man muß die Augen dahingehend öffnen, daß in weiten Teilen dieser Welt (mit der überwiegenden Wirtschaftsleistung und dem überwiegenden Bevölkerungs- und Bevölkerungswachstumsanteil) das Recht des Stärkeren und desjenigen, der am meisten zahlt, gilt.

Gutmenschenhafte Offenbarungen und der Glauben an die Verheißungen des dt. Rechtsbegriffes (vor allem an die Durchsetzbarkeit des Begriffes "Bestechung im geschäftlichen Verkehr") sind hier leider fehl am Platze und die hierauf vertrauenden Unternehmen langfristig dem Untergang geweiht.


Wenn ich mir Deine geistigen Ergüsse so anschaue, habe ich zwei Fragen an Dich:

1. Hat Dein Benutzername eine besondere Bedeutung? Steroider Psycho etwa?

2. Stehst Du im Berufsleben (oder gehst Du noch zur Schule) und wenn ja, in welcher Branche?

Die Beantwortung dieser Fragen würden mir bei der Einordnung Deiner Beiträge helfen. Danke!
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
757
193
Mein Junge, Dir sei gerne geantwortet:

1. Der Benutzername hat eine lang verankerte, private Bedeutung, die sich Dir nicht erschließen wird. Insofern sind sämtliche Erklärungs- und Deutungsversuche vergebens.

2. Ich stehe nicht mehr im Berufsleben, da ich schon ausreichend zur Mehrung des BIP verschiedener Länder beigetragen habe. Ich lebe nur noch von den Erträgen. Insofern erübrigt sich auch Deine Frage nach der Branche.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
2. Ich stehe nicht mehr im Berufsleben, da ich schon ausreichend zur Mehrung des BIP verschiedener Länder beigetragen habe. Ich lebe nur noch von den Erträgen. Insofern erübrigt sich auch Deine Frage nach der Branche.

Das klingt nach, mal bei Siemens gewesen und dann im Rahmen der Bestechungsermittlungen gefeuert worden.... =;
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.982
5.008
@scherrar: Internationales Recht ist das Recht des jeweiligen ausländischen Vertragspartners. Und sollte ein deutsches Unternehmen nicht über ein Alleinstellungsprodukt verfügen, warum sollte sich der ausländische Vertragspartner auf dt. Recht / dt. Gerichtsstandort einlassen? Und aus welchem Grunde sollte dann ein dt. Anwalt eingeflogen werden müssen (in C/F), wenn er sich mit dem Recht und dessen Durchsetzung vor Ort eh nicht auskennt?


Weil ein deutscher Anwalt wie z.B. ich seit 20 Jahren in komischen Ländern Stahlwerke, Klärwerke, Zellstoffwerke und andere Industrieanlagen baut, die im übrigen oft genug nach Schweizer, New Yorker oder englischem Recht gebaut werden. Und weil von Dir so geschätzten Kollegen vor Ort in komischen Ländern keine Ahnung von sowas haben und oft genug nur komische Sprachen sprechen. Und weil Ingenieure und Kaufleute, die immer meinen alles zu können, in der Realität sehr wenig können und vor allem von Gesamtzusammenhängen wenig Ahnung haben. Und weil die meisten Großanlagen dann auch noch Schiedsklauseln enthalten und dann sowieso ganz andere Spielregeln gelten? Noch mehr Gründe für Besserwisser?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
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Ostsee
Weil ein deutscher Anwalt wie z.B. ich seit 20 Jahren in komischen Ländern Stahlwerke, Klärwerke, Zellstoffwerke und andere Industrieanlagen baut, die im übrigen oft genug nach Schweizer, New Yorker oder englischem Recht gebaut werden. Und weil von Dir so geschätzten Kollegen vor Ort in komischen Ländern keine Ahnung von sowas haben und oft genug nur komische Sprachen sprechen. Und weil Ingenieure und Kaufleute, die immer meinen alles zu können, in der Realität sehr wenig können und vor allem von Gesamtzusammenhängen wenig Ahnung haben. Und weil die meisten Großanlagen dann auch noch Schiedsklauseln enthalten und dann sowieso ganz andere Spielregeln gelten? Noch mehr Gründe für Besserwisser?

ich dachte du bist Prozessanwalt?