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Das ist ja das geniale hier: Es gibt je nach Bedarf immer genügend Piloten, Juristen, HONs etc.
Und jede Menge Proleten aus allen Schichten.
Das ist ja das geniale hier: Es gibt je nach Bedarf immer genügend Piloten, Juristen, HONs etc.
Die Differenz zu Y sollte man einfach als Sachbezug versteuern, dann wirds schlagartig unattraktiv.Interkont auf Partnerebene ist übrigens nicht selten F angesagt; letztens bekam ich mit, dass man einen Referendar innerdeutsch in C zum Notar schickte.
Gut, kenne ich hier - und soweit bekannt auch im Freundeskreis - anders. Interkont auf Partnerebene ist übrigens nicht selten F angesagt; letztens bekam ich mit, dass man einen Referendar innerdeutsch in C zum Notar schickte. Wobei fixe Reiserichtlinien schlichtweg nicht existieren...
(...) Dieses Pack, welches nur irgendwelche Paragraphen interpretiert und keinen Mehrwert für die Volkswitschaft schafft, kann m.E. auch gern interkontinental Y fliegen, zumal es kaum RAe gibt, die internationales Recht von D aus beherrschen und daher eingeflogen werden müssten. (...)
Sehr zu befürworten. Dieses Pack, welches nur irgendwelche Paragraphen interpretiert und keinen Mehrwert für die Volkswitschaft schafft, kann m.E. auch gern interkontinental Y fliegen, zumal es kaum RAe gibt, die internationales Recht von D aus beherrschen und daher eingeflogen werden müssten. Da ist man mit einem RA vor Ort oft besser bedient.
Das klingt fuer mich nach einem der amerikanischen Mibewerber in Deutschland mit übersichtlicher Präsenz.
Gut, kenne ich hier - und soweit bekannt auch im Freundeskreis - anders. Interkont auf Partnerebene ist übrigens nicht selten F angesagt; letztens bekam ich mit, dass man einen Referendar innerdeutsch in C zum Notar schickte. Wobei fixe Reiserichtlinien schlichtweg nicht existieren...
Bewerbung kommt per PN.Bewerbung kommt per PN.
Gruß
Surrer

Für Först Flüge machst du wirklich alles.....![]()
@ feb: Mein Junge, warum sollte ich mich Dir gegenüber zügeln? Und solltest Du einmal einen Vertrag mit einem Unternehmen aus der Russischen Föderation / Afghanistan / Nigeria ausgehandelt haben, welches von Anfang an vor hatte, den Vertrag nicht zu erfüllen, dann weißt Du, wie hoch Deine Kenntnisse einzuschätzen sind. Solltest Du dann nicht in der Lage sein, lösungsorientierte Vorschläge (und das sind dann i.a.R. Schmiergeldzahlungen an die entsprechenden Rechtsschutzorgane bzw. Durchsetzung des Vertrages auf dem absoluten Privatweg) zu machen, gehörst Du schlichtweh nicht eingeflogen, denn was nützt Du dann?
@scherrar: Internationales Recht ist das Recht des jeweiligen ausländischen Vertragspartners. Und sollte ein deutsches Unternehmen nicht über ein Alleinstellungsprodukt verfügen, warum sollte sich der ausländische Vertragspartner auf dt. Recht / dt. Gerichtsstandort einlassen? Und aus welchem Grunde sollte dann ein dt. Anwalt eingeflogen werden müssen (in C/F), wenn er sich mit dem Recht und dessen Durchsetzung vor Ort eh nicht auskennt?
@ feb: Mein Junge, warum sollte ich mich Dir gegenüber zügeln?
Und solltest Du einmal einen Vertrag mit einem Unternehmen aus der Russischen Föderation / Afghanistan / Nigeria ausgehandelt haben, welches von Anfang an vor hatte, den Vertrag nicht zu erfüllen, dann weißt Du, wie hoch Deine Kenntnisse einzuschätzen sind. Solltest Du dann nicht in der Lage sein, lösungsorientierte Vorschläge (und das sind dann i.a.R. Schmiergeldzahlungen an die entsprechenden Rechtsschutzorgane bzw. Durchsetzung des Vertrages auf dem absoluten Privatweg) zu machen, gehörst Du schlichtweh nicht eingeflogen, denn was nützt Du dann?
@ surrer:
Da stimme ich Dir bzgl. dem strukturiertem Denken zu. Wurde mir (obwohl ich natürlich kein RA bin) in der Russischen Föderation schon von mehreren Anwälten dort bestätigt, daß ich "wie ein Deutscher" denken würde. Als ich dann aufklärte, daß ich ein solcher wäre, war man nicht sehr überrascht.
@ economyflieger:
Ich bin mit dieser Strategie bei der Durchsetzung meiner persönlichen Interessen sehr gut gefahren. Einen Anwalt habe ich hierfür nicht benötigt, allerdings auch keinen adäquaten gefunden. Die "Spezialisten" internationaler Großkanzleien (250 €/angefangene h) sind eher lächerliche Gestalten, die sich letztlich überängstlich an Paragraphen festklammern und aus Angst um persönliche Privilegien und sog. "Compliance-Regelungen" keinerlei Lösungvorschläge offerieren konnten.
Man muß die Augen dahingehend öffnen, daß in weiten Teilen dieser Welt (mit der überwiegenden Wirtschaftsleistung und dem überwiegenden Bevölkerungs- und Bevölkerungswachstumsanteil) das Recht des Stärkeren und desjenigen, der am meisten zahlt, gilt.
Gutmenschenhafte Offenbarungen und der Glauben an die Verheißungen des dt. Rechtsbegriffes (vor allem an die Durchsetzbarkeit des Begriffes "Bestechung im geschäftlichen Verkehr") sind hier leider fehl am Platze und die hierauf vertrauenden Unternehmen langfristig dem Untergang geweiht.
Man muß die Augen dahingehend öffnen, daß in weiten Teilen dieser Welt (mit der überwiegenden Wirtschaftsleistung und dem überwiegenden Bevölkerungs- und Bevölkerungswachstumsanteil) das Recht des Stärkeren und desjenigen, der am meisten zahlt, gilt.
Man muß die Augen dahingehend öffnen, daß in weiten Teilen dieser Welt (mit der überwiegenden Wirtschaftsleistung und dem überwiegenden Bevölkerungs- und Bevölkerungswachstumsanteil) das Recht des Stärkeren und desjenigen, der am meisten zahlt, gilt.
Gutmenschenhafte Offenbarungen und der Glauben an die Verheißungen des dt. Rechtsbegriffes (vor allem an die Durchsetzbarkeit des Begriffes "Bestechung im geschäftlichen Verkehr") sind hier leider fehl am Platze und die hierauf vertrauenden Unternehmen langfristig dem Untergang geweiht.
2. Ich stehe nicht mehr im Berufsleben, da ich schon ausreichend zur Mehrung des BIP verschiedener Länder beigetragen habe. Ich lebe nur noch von den Erträgen. Insofern erübrigt sich auch Deine Frage nach der Branche.

Das klingt nach, mal bei Siemens gewesen und dann im Rahmen der Bestechungsermittlungen gefeuert worden....![]()
Das klingt nach, mal bei Siemens gewesen und dann im Rahmen der Bestechungsermittlungen gefeuert worden....![]()
@scherrar: Internationales Recht ist das Recht des jeweiligen ausländischen Vertragspartners. Und sollte ein deutsches Unternehmen nicht über ein Alleinstellungsprodukt verfügen, warum sollte sich der ausländische Vertragspartner auf dt. Recht / dt. Gerichtsstandort einlassen? Und aus welchem Grunde sollte dann ein dt. Anwalt eingeflogen werden müssen (in C/F), wenn er sich mit dem Recht und dessen Durchsetzung vor Ort eh nicht auskennt?
Weil ein deutscher Anwalt wie z.B. ich seit 20 Jahren in komischen Ländern Stahlwerke, Klärwerke, Zellstoffwerke und andere Industrieanlagen baut, die im übrigen oft genug nach Schweizer, New Yorker oder englischem Recht gebaut werden. Und weil von Dir so geschätzten Kollegen vor Ort in komischen Ländern keine Ahnung von sowas haben und oft genug nur komische Sprachen sprechen. Und weil Ingenieure und Kaufleute, die immer meinen alles zu können, in der Realität sehr wenig können und vor allem von Gesamtzusammenhängen wenig Ahnung haben. Und weil die meisten Großanlagen dann auch noch Schiedsklauseln enthalten und dann sowieso ganz andere Spielregeln gelten? Noch mehr Gründe für Besserwisser?