Lufthansa: Flugplanänderung - Flug soll jetzt 24 Stunden später erfolgen

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lormon

Neues Mitglied
26.06.2014
5
0
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Wir haben über Weihnachten (20. - 28.12.) einen Flug über die Lufthansa website von Düsseldorf nach Glasgow gebucht. Weil ich etwas nachschauen wollte, "durfte" ich dann gestern lesen, dass der Samstagsflug gestrichen wurde und wir jetzt Sonntags fliegen. Darüber bin ich weder per SMS noch per mail benachrichtigt worden, was mich extrem stinkig macht.

Samstags gibt es jetzt tatsächlich keinen Flug mehr von DUS nach GLA. Ich habe aber bereits einen Airport-Parkplatz gebucht (muss noch schauen, ob die Stornierung möglich ist), ein Ferienhaus gebucht und bezahlt (Stornierung nicht möglich) sowie natürlich einen Mietwagen gebucht (eine Änderung sollte möglich sein).

Die LH hat mich jetzt auf den Sonntags-Flug gebucht. Bevor ich dort anrufe, was für Optionen habe und was für Ausgleichsmöglichkeiten habe ich? Denn es kommen mit ziemlicher Sicherheit Kosten auf mich zu. Was kann ich verlangen? Wie würdet Ihr vorgehen?

Lieben Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Jürgen
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.454
162
AMS/RTM
Ich würde schauen, dass LH entweder auf eine Umsteigeverbindung (vlt. DUS-AMS-GLA) am selben Tag oder vielleicht auch auf ein FRA-GLA umbucht.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.183
2.469
Lufthansa fliegt FRA-GLA nicht.

Es ist eine schwierige Kiste - so wie ich Lufthansa kenne, dürfte die Umbuchung DUS-AMS-GLA auf KLM bzw. DUS-LHR-GLA (British Airways) nur nach zahlreichen Mails/Telefonaten authorisiert werden. Technisch ist es möglich, keine Frage, aber eine solche Umbuchung führt Lufthansa ohne rechtlichen Beistand in der Regel nur ungerne aus.
 
A

Anonym38428

Guest
Würde vorschlagen via FRA nach EDI umbuchen zu lassen ... im Rahmen des wenigstens Stresses die wohl besterzielbare Lösung bei diesem Problem.
 
S

stoerti

Guest
Grundsätzlich ist LH noch nie FRA-GLA geflogen.
Maximal FRA-LHR und dann mit BA nach GLA.

Also ich würde denen mächtig Druck machen, im Zweifel umbuchen lassen auf BA von FRA nach LHR -> GLA.
Wie das aber juristisch aussieht, bei einem so langen Vorlauf, da bin ich auch überfragt
 
S

stoerti

Guest
Doch, der Kaffee hat geholfen. Wenn Ihr eine Buchungsbestätigung für den Samstag habt, dann habt Ihr mit LH einen Beförderungsvertrag geschlossen und der besagt: Samstag ist Flugtag
Somit muss LH für den Schaden aufkommen oder kostenlos auf eine andere Gesellschaft umbuchen.

Ich würde mich da auch ganz dumm stellen und pünktlich am Samstag am Flughafen sein und sagen: Wie? Kein Flieger? Na dann macht mal, dass wir heute nach GLA fliegen.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Somit muss LH für den Schaden aufkommen
Bevor du dem Fragesteller falsche Flausen in den Kopf setzt, solltest du dir die gefühlt 2000 Threads zum Thema durchlesen, warum das mit dem Schadensersatz nicht so einfach ist (Kurzfassung: Verfallene Hotels etc. sind in aller Regel dein Problem).

Ich würde mich da auch ganz dumm stellen und pünktlich am Samstag am Flughafen sein und sagen: Wie? Kein Flieger? Na dann macht mal, dass wir heute nach GLA fliegen.
Wird so sicher nicht passieren, da LH spätestens zwei Wochen vor Abflug die obligatorische Notification rausgeschickt haben wird.
Und auch am Flughafen wird man erstmal nix anderes als Fahrt zurück nach Hause und Flug am nächsten Tag anbieten.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.585
10.005
BRU
Wird so sicher nicht passieren, da LH spätestens zwei Wochen vor Abflug die obligatorische Notification rausgeschickt haben wird.
.

Eben. Abgesehsen davon soll es tatsächlich Leute geben, die einen bestimmten Flug buchen, weil sie wirklich an diesem Tag von A nach B wollen, und nicht, weil sie auf möglichst viel Entschädigungszahlungen aus sind :rolleyes:

Ich würde nach passenden Alternativen suchen, anrufen und Umbuchung auf ebendiese verlangen. Grundsätzlich steht Dir das zu, wenn auch - wie schon angemerkt wurde - in der Praxis oft schwer durchzusetzen.

Alternativ vielleicht auch mal schauen, was die BA- oder sonstige Alternativen kosten würden. Sollte LH sich querstellen, bliebe ja auch noch die Möglichkeit zu stornieren, sich das Geld zurückerstatten zu lassen und selber neu buchen.
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.557
2.498
Löhne
User tosc hatte wohl die beste Idee:

Versuche die Umbuchung auf FRA - EDI, ggf mit Zubringer DUS - FRA


Wenn LH das ablehnt: Stornieren und bei einer anderen Fluggesellschaft neu buchen.
 

lormon

Neues Mitglied
26.06.2014
5
0
So ich habe das wie ich glaube recht elegant gelöst. Wir fliegen jetzt einfach einen Tag früher, also an dem Freitag und verlängern somit unseren Urlaub um einen Tag. Die Umbuchung funktionierte problemlos. So ist die LH zufrieden und ich auch.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Doch, der Kaffee hat geholfen. Wenn Ihr eine Buchungsbestätigung für den Samstag habt, dann habt Ihr mit LH einen Beförderungsvertrag geschlossen und der besagt: Samstag ist Flugtag
Somit muss LH für den Schaden aufkommen oder kostenlos auf eine andere Gesellschaft umbuchen.

Ich würde mich da auch ganz dumm stellen und pünktlich am Samstag am Flughafen sein und sagen: Wie? Kein Flieger? Na dann macht mal, dass wir heute nach GLA fliegen.
Wenn man so gar keine Ahnung hat, darf man auch ganz einfach mal nix antworten :eek:

Glücklicherweise wurde dem OP ja bereits von der doch immer ach so bösen LH geholfen ;)
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
So ich habe das wie ich glaube recht elegant gelöst. Wir fliegen jetzt einfach einen Tag früher, also an dem Freitag und verlängern somit unseren Urlaub um einen Tag. Die Umbuchung funktionierte problemlos. So ist die LH zufrieden und ich auch.

Die Zusatznacht würde ich dann aber der LH berechnen... Tuifly hat mir damals sogar zwei mal Hotel/Mietwagen gezahlt nur weil der Flug nicht mehr Nachmittags, sondern morgens früh rausging und ich somit nicht mehr mit der Bahn anreisen konnte. Und das ganz ohne Anwalt, eine kurze Mail hat gereicht.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Die Zusatznacht würde ich dann aber der LH berechnen... Tuifly hat mir damals sogar zwei mal Hotel/Mietwagen gezahlt nur weil der Flug nicht mehr Nachmittags, sondern morgens früh rausging und ich somit nicht mehr mit der Bahn anreisen konnte. Und das ganz ohne Anwalt, eine kurze Mail hat gereicht.
siehe #11
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.183
2.469
Mit ein wenig Druck bekommt man auch notwendig gewordene Zusatznächte von airberlin erstattet.
 

jackinthebox

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
428
-3
Hinzu kommt dass der TE ja schreibt, der Urlaub würde dadurch eben verlängert und das sei eine für beide zufriedenstellende Lösung.

Sofern hier nicht durch etwaige Umbuchungen (Mietwagen o.ä.) unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen, ist es doch völlig in Ordnung die rein durch die Verlängerung entstehenden Aufwände selber zu tragen - immerhin profitiert der TE hiervon ja auch.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Wenn jeder die Fluggesellschaften so ungestraft davonkommen lässt, braucht man sich nicht wundern wenn es bei Flugplaneröffnung demnächst täglich 2 Flüge zu allen Zielen gibt und dann nach und nach alles storniert wird was sich doch nicht lohnt... :rolleyes:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.052
16.384
Eben. Ich verstehe auch nicht, warum hier der Konsens ist, dass LH das einfach so machen kann. Sie haben den Befoerderungsvertrag gebrochen und sind schadensersatzpflichtig, so einfach ist das.
 

jackinthebox

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
428
-3
Eben. Ich verstehe auch nicht, warum hier der Konsens ist, dass LH das einfach so machen kann. Sie haben den Befoerderungsvertrag gebrochen und sind schadensersatzpflichtig, so einfach ist das.

Versteh mich nicht falsch - ich habe ja extra geschrieben 'falls keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen'.

Was ich damit meine sind durch beispielsweise die Umbuchung des Mietwagens entstehende Gebühren oder deutlich höhere Kosten bei der Übernachtung. Wenn ich aber selber auch davon profitiere dass ich zum Beispiel 24 Stunden länger am Urlaubsort bin, dann ist es in meinen Augen in Ordnung diese Aufwände genauso zu sehen wie wenn diese dadurch entstanden wären wenn ich den Urlaub eben bereits von Beginn an in dieser Länge geplant hätte.

Ich stimme dir aber zu - passt mir eine solche Lösung nicht in den Kram oder ist aus verschiedenen Gründen (welche auch nicht offen gelegt werden müssen) nicht möglich, dann hat natürlich der Dienstleister dafür zu sorgen dass die ursprünglich vereinbarte Leistung auch entsprechend erbracht wird, und das ohne Mehrkosten.

Ich finde nur das Schreien nach Rechtsanwalt und Klage in jedweder nur erdenklichen Situation etwas... nun ja, befremdlich und etwas zu sehr getrieben vom Gedanken des Maximierens.
 
A

Anonym38428

Guest
LH kann das nicht einfach so machen. LH kann dem Passagier den Vorschlag unterbreiten. Wenn der OP sich damit einverstanden erklärt und nicht ein Rerouting am ursprünglich gebuchten Tag erbittet, würde ich als Airline davon ausgehen dass die Änderung des geschlossenen Beförderungsvertrages in Bezug auf den geschuldeten Abflugtag einvernehmlich und ausschliesslich irgendwelcher weitergehender Ansprüche erfolgt. Oder in kurz - der OP hat kein Problem damit einen Tag früher zu fliegen, erspart sich ein lästiges Umsteigen irgendwo und verbringt einen Tag mehr Urlaub. Kann man so nehmen wie es ist oder ein Faß aufmachen.
 
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