Nur Rückflug nutzen möglich?

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mbvielflieger

Reguläres Mitglied
24.01.2012
42
2
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Hallo,

durch terminliche Änderungen habe ich derzeit das Problem dass ich für einen Flug nach Miami den Hinflug nicht antreten kann. Der Rückflug würde aber gehen.

Das komplette Ticket umbuchen geht nicht, weil billigste Buchungsklasse, daher müsste ich Stornieren und neu buchen.

Die günstigste Lösung wäre, dass ich nur den Hinflug neu buche und den Rückflug meines bereits gekauften Tickets nutze.

Generelle Frage dazu:
- Ist das möglich, oder verfällt mein Rückflugticket bei Nichtantritt. (Alitalia Flug)
- Wenn es verfallen würde: Hilft vielleicht ein Checkin für den Hinflug, aber kein Boarding machen?
- Gibts andere Lösungsvorschläge? ;-)

LG, Madeleine
 

mbvielflieger

Reguläres Mitglied
24.01.2012
42
2
boah geht ja schnell hier! Danke!

Andere Idee noch: gebucht ist ja für 2 Personen hin und retour. Was wäre wenn nur 1 Person hinfliegt. Verfällt dann auch mein Rückflug?
 

airoli

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
398
1
ZRH / YUL
Es gab da mal ein paar erstinstanzliche Urteile dazu.... sowas würde aber wohl auf einen Gerichtsfall zur Kostenerstattung hinauslaufen, denn erstmals würde die Airline Dein Ticket bestimmt stornieren und Du müsstest ein neues One-Way kaufen.
 

Anhänge

  • 2007-12 Back to back legal.pdf
    17,9 KB · Aufrufe: 6

SMan

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
626
0
no show hinflug, no chance rückflug, brauchst dann neu one-way. gibts bereits gerichtsurteile, wie oben bereits geschrieben.
 

mbvielflieger

Reguläres Mitglied
24.01.2012
42
2
danke für die infos. das interessante daran. ich finde in den AGBs der Alitalia überhaupt keinen Hinweis, dass ich alle Flugsegmente einzeln, hintereinander abfliegen muss.

Lt.der Alitalia AGBs (abzurufen bei der Buchung unter: http://www.alitalia.com/DE_DE/Images/79-12843Legal_info_de.pdf)

ist entsprechend. Punkt: V.5.5. die Nutzung des Hinfluges nicht zwingend nötig.


Siehe dazu: "Sollte ein Passagier ohne Vorankündigung an die Fluggesellschaft die Reservierung auf einem
Flug nicht in Anspruch nehmen, ist die Fluggesellschaft berechtigt, die Reservierungen für die
Anschluss- oder Rückflüge zu streichen. Sollte der Passagier die Fluggesellschaft aber
rechtzeitig informieren, werden von ihr die zuvor genannten Reservierungen für die
Anschluss- oder Rückflüge nicht gestrichen"

wobei ich auch mal sagen muss, dass ich noch nie so einen miserablen, unfreundlichen und inkompetenten customer support erlebt habe. telefonisch katastrophe und null ahung und auf mails bekommt man sowieso keine antwort.

was meint ihr dazu? gibts bei der alitalia vielleicht ja doch die möglichkeit? ;-)
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
was meint ihr dazu? gibts bei der alitalia vielleicht ja doch die möglichkeit? ;-)
Nein, definitiv nicht - du kannst ihnen natürlich Bescheid geben und dann werden sie dir ggf. anbieten, deinen Rückflug zu erhalten. Wenn du den oneway-Tarif voll nachzahlst, versteht sich.

Die Möglichkeit, teure Einzelflug-Tarife durch teilweise genutzte günstigere Returns zu umgehen, wurde in der Vergangenheit airlineübergreifend wohl dermaßen missbraucht, dass hier praktisch kein Spielraum mehr gegeben ist.
 

hannes0404

Neues Mitglied
02.01.2015
12
0
Hinflug verpasst - Rückflug verweigert

Hallo,

wahrscheinlich wurde die Frage schon oft gestellt:
Ich habe über eine Flugsuchmaschine die Flüge VIE - DOH, DOH - BKK und einen Monat später retour BKK - DOH, DOH - VIE mit Qatar gebucht.
Leider habe ich den Hinflug verpasst und musste einen neuen Flug mit Emirates buchen.
Als ich nun am Dienstag in BKK beim Check-In stand verweigerte mir Qatar die Beförderung, bzw. hätte ich 553,- Euro vor Ort zahlen müssen.
Das habe ich nun nicht getan. Somit wurde ich auch nicht befördert.
Ich habe dann am Flughafen Bangkok im Internet einen neuen Direktflug mit Austrian nach Wien gebucht.

Meine Fragen:
Darf mir Qatar die Rückreise verweigern, weil ich den Hinflug nicht angetreten habe?
Wie stehen die Chancen auf Schadenersatz in dem Fall?

Danke schonmal für Antworten

Viele Grüße
Hannes
 

munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.273
418
MUC
Flug muss so abgeflogen werden wie gebucht, außer du hast einen Tarif der es zulässt.

Schadenersatz musst du dir selber zahlen, bzw hast du ja als Lehrgeld schon ...
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.324
14.572
IAH & HAM
Hallo,

wahrscheinlich wurde die Frage schon oft gestellt:
Ich habe über eine Flugsuchmaschine die Flüge VIE - DOH, DOH - BKK und einen Monat später retour BKK - DOH, DOH - VIE mit Qatar gebucht.
Leider habe ich den Hinflug verpasst und musste einen neuen Flug mit Emirates buchen.
Als ich nun am Dienstag in BKK beim Check-In stand verweigerte mir Qatar die Beförderung, bzw. hätte ich 553,- Euro vor Ort zahlen müssen.
Das habe ich nun nicht getan. Somit wurde ich auch nicht befördert.
Ich habe dann am Flughafen Bangkok im Internet einen neuen Direktflug mit Austrian nach Wien gebucht.

Meine Fragen:
Darf mir Qatar die Rückreise verweigern, weil ich den Hinflug nicht angetreten habe?
Wie stehen die Chancen auf Schadenersatz in dem Fall?

Danke schonmal für Antworten

Viele Grüße
Hannes

In den meisten Tarifbedingungen steht dass die Flugsegmente in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen. "Verpasst" man einen Flug verfallen üblicherweise bei diesen Tickets alle nachfolgenden Flüge als "no show". Dies ist eigene "Schusseligkeit" und Du kannst keinen Schadensersatz oder Good Will von QR erwarten.
 

hannes0404

Neues Mitglied
02.01.2015
12
0
Danke für die rasche Info!

Dann bleibt mir noch eine Frage:

Wie kann ich das verstehen?
Rückflug ohne Hinflug: Annullierung untersagt « DiePresse.com
Das Bezirksgericht für Handelssachen und dann auch das Handelsgericht Wien (1 R 197/09f) beurteilten die Klausel in den AGB als „gröblich benachteiligend“ und damit sittenwidrig und nach § 879 Abs 3 ABGB nichtig: „Der Vertragspartner der Beklagten verliert (...) ungeachtet der von ihm geleisteten vollständigen Zahlung des Entgelts das Recht auf die Konsumation der weiteren (bezahlten) Flugleistung, ohne dafür in irgendeiner Form Ersatz oder Abgeltung zu erhalten“, so das Handelsgericht.
"Das Handelsgericht Wien hat nun rechtskräftig entschieden, dass es sittenwidrig und nichtig ist, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Annullierung des Rückflugs vorzusehen."

Bzw. für Deutschland:
Reiserecht: Rückflugticket bleibt bei verpasstem Hinflug gültig - SPIEGEL ONLINE
"Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil gegen die Lufthansa die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Im Streit um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens gaben die Richter dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht und erklärten eine Klausel für unwirksam.
Diese besagt, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Flüge nicht in der auf dem Flugschein vorgesehenen Reihenfolge angetreten werden: Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, könnte er damit auch vom Rückflug ausgeschlossen werden. Diese Klausel sei wegen unangemessener Benachteiligung der Reisenden ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, erläuterte ein Gerichtssprecher."
 
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munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.273
418
MUC
Bevor das eine endlos Geschichte wird, was steht in den Tarif AGB der Airline die du geflogen bist, und welche AGB hast du bei der Buchung bestätigt.

Aber kannst ja gerne einen Anwalt einschalten, wird halt ein teures Lehrgeld ...

Vergiss es und freu dich aufs Wochenende
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.597
Das Urteil ist uralt. Die Airlines haben ihre Bestimmungen längst entsprechend an die Rechtslage angepasst.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Ohne den Klugscheissmodus bemühen zu wollen, bin ich echt froh, dass ich/wir meist über Reisebüro buchen.
Die regeln so einen Fall allermeist schon im Vorfeld, also vor Antritt des Rückfluges, ganz unbürokratisch.
Denn, dass Einer schon den Hinflug verpasst, ist gar nicht so selten.
 
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hannes0404

Neues Mitglied
02.01.2015
12
0
Hallo,

ok ok. Hab´s verstanden.
..ABG natürlich bestätigt, damit erübrigt sich wohl jegliche Hoffnung.. :(

Persönlich find ich´s halt ne Frechheit..
Hätte ich das beim Abflug verpassen schon gewusst, dann hätte ich zumindest zu dem Zeitpunkt bereits ein neues Hin und Retourticket gebucht.
So habe ich eben nur den Hinflug und dann in Bangkok nur den Rückflug gebucht..

Danke nochmals für die Infos!!!
Viele Grüße
 

hannes0404

Neues Mitglied
02.01.2015
12
0
Ursprünglich 630 Euro mit Qatar hin und retour
Hinflug mit Emirates ca. 500 Eur
Rückflug mit Austrian nochmals 515 Eur !
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
Wo ich den Hinflug verpasst mal verpasst hatte, habe ich das bestehende Ticket umgebucht und konnte so den Rückflug weiter nutzen. Als Tipp für die Zukunft...