4U: 4U7065 annulliert wegen maximaler Umlaufzeit

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MRHN

Guest
Anruf germanwings "Ihre aktuelle Wartezeit beträgt unter 20 Minuten."
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Vergiss die Hotline! Um diese Uhrzeit Student oder Teilzeit Mutti oder Vati.

Was ich mich gerade frage, ob man es sich bei der Umbuchung mit Bezug auf Wohnort und Buchungsart nicht etwas zu einfach macht. Ich würde mich hier diskriminiert fühlen.

Aber was soll ich sagen. 4U hat mir kürzlich meinen ersten Flug HAJ-LHR-TXL beschert. [emoji16]
 
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MRHN

Guest
ImageUploadedByTapatalk1436124353.886706.jpg Witzig ist der Hinweis mit der Hilfe am Ticketschalter.

Ich bin jetzt im Sheraton und habe mich selbst online umgebucht auf morgen früh. Finde hast halt sehr doof für die vielen älteren Menschen, die da waren und kein Handy oder Smartphone dabei haben. Das erste was die Dame am Service Schalter gesagt hat war, dass sie uns bittet bei der Hotline anzurufen.

Hätte sie sich Eingangs entschuldigt, wäre das halb so schlimm gewesen.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Ist es nicht ein unverzeihliches Versehen seitens 4U, Zeitüberschreitung statt Unwetter als Grund anzugeben?

Da hat nur einer gepennt. Ab morgen wird man sich an die Zeitüberschreitung eh nicht mehr erinnern. Dank Unwetter ist es hier übrigens gerade angenehm kühl.
 

JustLikeThat

Neues Mitglied
18.08.2012
8
0
(...)Ist doch auch nur nen Handling Agent von AHS. Die machen was 4U sagt ...

mit dem Unterschied dass Lufthansa eigenes Personal den Ticket Schalter für LH und 4U betreut, was die Sache nicht besser macht.

Insgesamt mal wieder alles ein Unding. Vielleicht sollte man mal ein Praktikum bei EZY machen. Die zeigen der 4U-Flottenplanung wie es richtig funktioniert.
 
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MRHN

Guest
Soll ich nochmal zum Ticketschalter und mir bestätigen lassen, dass es wegen Zeitüberschreitung war?
Das Unwetter war ja der Grund, warum der Inbound nach DUS erst um 20.34 Uhr oder so landete.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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266
Bielefeld
*hust* ... Der Inbound (Hamburger Crew) ist 14 Minuten verspätet reingekommen ...

D-AGWG - Aircraft info and flight history - Flightradar24

Zeitüberschreitung von was also? Ist Hamburg länger geschlossen?

Die Lufthansa war früher auch nicht besser. Mir wurde da mal ein DUS-TXL gecancelt... Grund "keine Crew verfügbar", gab dann immerhin ne Umbuchung auf Air Berlin und die Verspätung war nur ne Stunde oder so. Allerdings auch nur weil ich als einer der ersten am Schalter war.
 
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Anonym38428

Guest
Soll ich nochmal zum Ticketschalter und mir bestätigen lassen, dass es wegen Zeitüberschreitung war?
Das Unwetter war ja der Grund, warum der Inbound nach DUS erst um 20.34 Uhr oder so landete.

Es wird dir niemand was "bestätigen". Die sind ja auch nicht doof :p
 
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Anonym38428

Guest
Die Lufthansa war früher auch nicht besser. Mir wurde da mal ein DUS-TXL gecancelt... Grund "keine Crew verfügbar", gab dann immerhin ne Umbuchung auf Air Berlin und die Verspätung war nur ne Stunde oder so. Allerdings auch nur weil ich als einer der ersten am Schalter war.

Es kommt immer "mal" was vor, auch bei der Hansa, der Air Berlin oder sonstwem. Die Frage ist immer, was man draus macht - und da ist 4U schlichtweg mies.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
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EDLE 07
Soll ich nochmal zum Ticketschalter und mir bestätigen lassen, dass es wegen Zeitüberschreitung war?
Das Unwetter war ja der Grund, warum der Inbound nach DUS erst um 20.34 Uhr oder so landete.

Die werden Dir genau gar nichts bestätigen.
Und vor allem würde ich nicht mehr viel Zeit mir irgendwelchem Quatsch verdaddeln oder hast Du schon einen Plan wie Du weiterkommst?
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Lese gerade in der BILD das seit 9:50 Uhr heute morgen dutzende Urlauber auf Mallorca festhängen. Maschine nach Hamburg ist defekt, Probleme mit Klimaanlage und Triebwerk, zudem ist der Pilot zu lange im Dienst. Vielleicht hats damit zu tun?
 

ThorstenCGN

Aktives Mitglied
12.09.2009
228
47
ZG
Ich habe den Eindruck, dass die 4U Operations in den letzten Wochen komplett am Limit sind.
Die Verspätungen im Laufe des Tages häufen sich immer mehr und die Abendflüge müssen dann dran glauben.
Ist das alles zu sehr "auf Kante genäht"? Die Zitrone noch mehr ausquetschen?

Auf Kante genäht ist eine sehr höfliche Umschreibung. Ich würde es mal so ausdrücken: Herr Dr. Franz hat das Projekt völlig fehlgeplant. Betriebswirtschaftlich hat man sich das Projekt schöngesoffen, indem man es mit völlig unrealistischen Umlaufplänen kalkuliert hat. Trotz der gefühlten Verspätungsquote von 80% ändert man diese aber auch unter der neuen Führung nicht, weil dann herauskäme, dass das ganze Projekt mit seinen geplanten Kosteneinsparungen eine Fata Morgana war. Deshalb wird man es wieder einstampfen und demnächst Eurowings nennen und der betriebswirtschaftliche Unfug verschwimmt dann im modifizierten Geschäftsmodell der Eurowings so sehr, dass man wohl hofft, dass Aufsichtsrat und Aktionäre nichts davon mitbekommen.
 
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MRHN

Guest
Hab mich mal an travel-cheaper orientiert.

Flugnummer: 4U7065 DUS-HAM, 05.07.2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich die nachfolgende Flugunregelmäßigkeit mit und mache Ausgleichsansprüche nach der FluggastrechteVO geltend:

Ich wollte am 05.07.2015 mit einem Flugzeug Ihres Unternehmens von Düsseldorf (DUS) nach Hamburg (HAM) befördert werden. Dieser Flug mit der Flugnummer 4U7065 sollte ursprünglich um 20:45 Uhr starten. Der Inbound Flug HAM-DUS mit der Maschine D-AGWG war nachweislich 14 Minuten zu spät, was den wartenden Passagieren um 20:16 Uhr mitgeteilt wurde. Um 20:48 Uhr wurde dann die Annullierung bekanntgegeben. Als Grund wurde gesagt: „Wegen verspäteter Ankunft, würde die Crew bei Landung in Hamburg über ihre gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit kommen.“

Ausweislich der FluggastrechteVO (Art. 5 und 7 der EG-Verordnung Nr. 261/2004) steht jedem Fluggast in diesem Fall ein Betrag in Höhe von 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden zu, sofern keine außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zu der Annullierung geführt haben.

Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen aus der
FluggastrechteVO für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder
ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 22.12.2008 in der Rechtssache C‑549/07 F. Wallentin-Hermann ./. Alitalia können die Umstände nur dann als „außergewöhnlich“ qualifiziert werden, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und aufgrund seiner Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist. Dies hat der EuGH mittlerweile in der Entscheidung vom 19.11.2009 zu den verbundenen Rechtssachen C‑402/07 und C. Sturgeon, G. Sturgeon und A. Sturgeon ./. Condor Flugdienst GmbH sowie C‑432/07 S. Böck und C. Lepuschitz ./. Air France bestätigt. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.

Laut Urteil des Bundesgerichtshof vom 12.11.2009, Xa ZR 76/07 stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Offenkundig liegt in meinem hier vorliegenden Fall keiner der beschriebenen außergewöhnlichen Umstände vor.

Bei Anruf an Ihrer Hotline konnte ich in einer zumutbaren Zeit niemanden erreichen. Da ich am nächsten Morgen zu spät zu meinen Terminen in HAM erschien und dementsprechend einen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand habe, erlaube ich mir, Ihnen 50€ als Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

Insgesamt mache ich nachstehende Forderungen geltend:
Forderung Betrag
Kompensation laut FluggastrechteVO (Art. 5 und 7 der EG-Verordnung Nr. 261/2004
250,00 €
Pauschalentschädigung
50,00€
Gesamtforderung 300,00€

Sie werden daher gebeten, den Gesamtbetrag in Höhe von 300,00 € bis zum 30.07.2015 auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Xxxx Xxxxxxxxxxxx
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
BIC: XXXXXXXXXXX
Institut: Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx
zu überweisen.

Darüber hinaus weise ich Sie auf die mangelhafte Kommunikation des Bodenpersonals an dem besagten Abend hin. Es wurde keine Hilfestellung geboten und sofort an die Hotline verwiesen. Es wurden keine Umbuchungen getätigt und auch nicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen (zu der EG Verordnung) hingewiesen. Ich frag mich, was die Personen, ohne Mobiltelefon an diesem Abend machen mussten.

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Anonym38428

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Da ich am nächsten Morgen zu spät zu meinen Terminen in HAM erschien und dementsprechend einen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand habe, erlaube ich mir, Ihnen 50€ als Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

Was genau an dem Wort "Pauschalentschädigung" ist für dich unverständlich?

Den tollsten Text kopieren und mit solch einen Rohrkrepierer zu misshandeln, wird bestenfalls zu einem müden Lächeln führen.
 
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MRHN

Guest
Was genau an dem Wort "Pauschalentschädigung" ist für dich unverständlich?

Den tollsten Text kopieren und mit solch einen Rohrkrepierer zu misshandeln, wird bestenfalls zu einem müden Lächeln führen.

Entschädigung für Flug etc gem. EG.
Entschädigung für Anrufe, Internet und Porto sind die angegeben 50 €.