Daher sollte jeder der betroffen ist seine Ansprüche umgehend benennen und einfordern.
Gib mal ein Beispiel welche Ansprüche du siehst.
Dadurch dass VW im Abgastest unter Testbedingungen ja auch den Verbrauch bestimmt und bestätigt bekommen hat, wird es für dich nach Aktenlage keine Veränderung geben.
(Das setzt voraus, dass du ein Software update bekommst, und die Typprüfwerte für den offiziellen Verbrauch nicht angepasst werden müssen – so sollte es sein).
Momentan kann es aber passieren, dass du im Real World Verhalten persönlich unangemessen profitierst, weil du im Test-Lastprofil deine Umwelt mit mehr NOX versaust, aber persönlich eventuell einen kleinen Verbrauchsvorteil auf Kosten der von dir mehr vergifteten Allgemeinheit hast.
Dieser (dir unbewusste, aber doch illegale) Eigennutz wird dir jetzt genommen und der eigentlich rechtmäßige Zustand für alle wird hergestellt. Da sehe ich nicht daß du den alten Zusatand jetzt einklagen kannst.

(such dir einen Smiley aus- weiß nicht welcher da passt)
Und wie soll man seine Ansprüchen benennen und einfordern können, wenn man den eigenen Schaden noch nicht bestimmen kann? Aktuell ist noch kaum einem Besitzer ein echter Schaden entstanden. Jetzt unter Berufung auf das eigene Umweltbewusstsein zu klagen, ist doch bei den meisten der größte BS ever, sofern man kein Bluemotion, Greenline oder Ecomotive Variante fährt.
Ja da bin ich gespannt. Man sollte mit den persönlichen Klagen vorsichtig sein.
Die größte Gefahr für VW besteht vielleicht in potentiellen Fahrzeugstillegungen. Das sehe ich zwar nicht, aber das würde dann sicher gegen Bußgeld verhandelt.
Flyglobal