Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Eigentlich traurig, dass die Airlines immer noch so konsequent lügen und versuchen, die (berechtigten) Forderungen abzulehnen. Leider werden wohl die meisten Kunden aufgeben, wenn sie so ein "offizielles" Dokument von der EU sehen, das der Airline "Recht" gibt![]()
Ich bedanke mich nochmals bei Dir, @umsteiger. Du hast es mir in den vorherigen Posts ja bereits erklärt, ich musste es mir nochmal mit nüchternem Kopf anschauen.
Am Besten Brief/Email nach Deutschland/Litauen in Deutsch/Englisch?
Erstaunlich, wieviel Zeit so manch einer hat, um frühmorgens in Internetforen zu surfen und auf Beiträge zu antworten, die ihn so gar nicht interessieren oder er für überflüssig hält (und das so kurz vor der Arbeit?).![]()

Hi zusammen,
nachdem mein Flug ZRH – NUE annulliert wurde habe ich meine Fluggastrechte bei LX geltend gemacht. Der Flug von NUE nach ZRH wurde bei Ankunft am Flughafen schon als annulliert angezeigt, mein Flug mit diesem Flieger aber noch pünktlich abfliegen sollte. Das machte mich natürlich stutzig.
Folgendes habe ich an Swiss geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider musste ich nach Verlassen der Sicherheitskontrolle feststellen, dass mein Flug LX1188 annulliert wurde (vorher stand nur "neues Gate" an). Urspr. Ankunftszeit war um 9:50 in Nürnberg. Aufgrund der Annullierung wurde ich auf den Flug LX1190 um 13:00 mit geplanter Ankunftszeit um 14:05 gebucht. Dadurch verzögert sich meine Ankunft am Endziel um mehr als 4 Stunden.
Auf Nachfrage am Transferschalter wurde mit mitgeteilt, dass alle früheren Umsteigeverbindungen (FRA/MUC) "komplett voll" sind und keine andere Möglichkeit besteht.
Ohne nachzufragen wurde mir auch mitgeteilt, dass es sich wohl um technische Probleme an dem Flugzeug handelt.
1. Ich mache hiermit meine Passagierrechte aufgrund der mit der Annullierung und Umbuchung einhergehenden Verspätung geltend (mehr als 2h bei bis zu 1500km = 250 €).
2. Bitte teilen Sie mir schriftlich (gerne per Email) den Grund für die Annulierung mit.
Ich freue mich schnellstmöglich von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüssen,
MaGu1982
Von LX kam folgende Antwort:
Grüezi Herr MaGu1982
Vielen Dank für Ihre E-Mail und die Zeit, die Sie sich genommen haben, uns Ihre Erlebnisse zu schildern.
Es tut mir leid, dass Ihr Flug LX1188 von Zürich nach Nürnberg aufgrund technischer Probleme an der Hydraulik des Flugzeugs annulliert werden musste. Ihre Verärgerung kann ich sehr gut nachvollziehen. SWISS unternimmt grösste Anstrengungen, um Verspätungen und Flugausfälle zu vermeiden. Leider sind jedoch nicht alle Probleme im Voraus zu erkennen, und trotz aufwendiger Wartungen und den neuesten verfügbaren Technologien können technische Störungen vorkommen. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass SWISS höchsten Wert auf einen technisch einwandfreien Zustand der Flotte legt. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich im Namen von SWISS aufrichtig entschuldigen.
Erlauben Sie mir, Ihnen zu erläutern, dass Flugannullierungen oder Flugverspätungen nicht in jedem Fall automatisch zu einer Entschädigungszahlung führen. Ist der Grund auf „aussergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen, worunter u.a. unerwartete Flugsicherheitsmängel wie etwa Hydraulikprobleme fallen, ist die Fluggesellschaft davon befreit. Sie werden sicherlich verstehen, wenn ich Ihnen versichere, dass die Flugsicherheit bei SWISS oberste Priorität geniesst. Aus den erläuterten Gründen kann ich Ihrer Forderung nach Kompensation gemäss EU Verordnung 261/2004 im vorliegenden Fall nicht nachkommen.
Ich würde mich freuen, wenn wir Sie trotz dieser unliebsamen Erfahrung auch weiterhin zu unseren treuen Vielfliegern zählen dürfen.
Freundliche Grüsse
LX
Ich dachte LX muss alles versuchen um einen Ersatzflieger zu beschaffen. Das haben sie nicht geltend gemacht. Für mich ist es zudem schwer vorstellbar, dass in ZRH keine verfügbare Maschine rumsteht, die ab dem Moment der Kenntnis von den Problemen genutzt werden könnte, zumal die Probleme ja mindestens eine Stunde vor Abflug in ZRH bekannt war.
1. Wie seht Ihr die Chancen für eine Erstattung?
2. Wie sind die Erfahrungen bei Euch mit LX bzgl Erstattungen bisher?
Bin dankbar für Euren Input.
Gruss,
MaGu1982
Jetzt durfte auch ich eine Nacht unfreiwillig ins Airport-Hotel. Das ganze bei einem simplen innereuropäischen Routing.
Gebucht wurde über die AB-Website VCE-TXL-MUC mit 35' connecting time in TXL (incl. Terminalwechsel C--> A). Alles unter AB-Flugnr.
Allerdings war das 1. Segment op by AZ (CodeShare). Die AZ-Maschine startete mit 10' delay. Aufgrund starken Gegenwinds verspätete sich die Landung insgesamt um 35'.
Damit war die AB-Maschine TXL-MUC weg.
Da es der letzte Flug nach MUC an diesem Tag überhaupt war, schickte mich AB ins nahegelegene HI.
Das AB für das Hotel +Taxi aufkommt, wurde mir bereits mitgeteilt.
Frage:
Wie schaut es aus mit:
- Verpflegungskosten
- Compensation?
Hallo,
Wir, insgesamt 4 Peronen, wollten am 05.07. mit Condor von Düsseldorf nach Gran Canaria fliegen.
Nachem der Flieger in Düsseldorf gelandet war, stellte man einen techn. Defekt an einem Triebwerk fest. Da dieser nicht in angemessener Zeit repariert werden konnte, wurde ein Ersatzflieger gesucht. Dieser wurde in einer Titan Air Maschine gefunden. Der Flug fand dann exakt 24 Stunden später statt.
Uns wurde sofort erklärt, dass wir Ansprüche auf Entschädigung haben und uns wurde auch eine Bescheinigung einer Flugunregelmäßigkeit ausgestellt.
Weiterhin wurde uns ein Gutschein im Wert von 400,-€ als Entschädigung übergeben. Diesen sollen wir binnen 30 Tagen registrieren lassen - Nachtigall ich hör dich tappsen....
Auf Anfrage sagte uns der freundliche Herr von Condor dieser Gutschein wäre zusätzlich zu der zu erwartenden Barentschädigung!?
Das so ein Gutschein weniger zu gebrauchen ist als eine Barentschädigung ist klar.
Hat schon jemand Erfahrung mit Gutscheinen von Condor und einer zusätzlichen Barentschädigung?