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Da gibt es keine fixe Regelung, muss zugeben ich hatte bisher genau diesen Fall noch nicht hatte.Also ab welcher Uhrzeit?
Aber im Zweifelsfall wird es beim Hotel irrelevant sein ob du schon um 17:00 Uhr eincheckst oder erst um 22:00 Uhr, was Verpflegung angeht ist der Fall in der Tat gar nicht so einfach weil dieser so spät statt finden sollte, wenn du sowieso vor dem Abflug das Abendessen geplant hattest ist der Anspruch fragwürdig.
Den einzigen Fall den ich bisher hatte, war dass ich gegen Abend in AMS angekommen war und der Anschluss annulliert wurde, ich bekam den Hotelvoucher aber kein Essen inklusive Restaurant war dort geschlossen, dass ich vor dem Abflug schon zeitlich essen war hat KLM aber nicht interessiert.
Man könnte höchstens noch vortragen, dass die EU VO einen Abflug von einer bzw zwei Stunden früher zulässt ohne, dass der Anspruch auf Ausgleichszahlung entsteht.Die EU/261 gibt den früheren Flug nicht her,
Aber eine Umbuchung zu erreichen um dann die Übernachtungskosten zu vermeiden könnte zielführender sein.
Von daher sollte erst einmal geklärt werden die EW sich verhält, wenn die Ablehnung der schon angebotenen Alternativ erklärt.