ANZEIGE

EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE
also fast immer Aussenposition und Busfahrt.
Aber gerade das macht es bei nicht all zu großen Verspätungen wahrscheinlich, dass dann ein Minibus bereit steht weil LX eben keine Lust hat eine Übernachtung zu bezahlen und noch Paxe umbuchen zu müssen.

Der Theorie nach sollte es auch möglich sein, die jeweils andere Verbindung zu bekommen falls sich eine größere Verspätung vorher schon andeutet.

Immerhin hat STR noch eine LH Lounge die können da vielleicht da noch handeln in MUC hat es zumindest bei mir häufiger funktioniert.

Aber Fazit: Restrisiko bleibt definitiv Plan B sollte daher definitiv vorhanden sein.
 
Das Thema Bahnanreise zum Flughafen -> große Zugverspätung -> Flug verpasst kam hier, auf den über 700 Thread-Seiten, bestimmt das ein oder andere Mal auf.
Das Amtsgericht München hält 122 Minuten vor Abflug am Flughafenbahnhof, für zu knapp bemessen. Klage gescheitert - gibt kein Moos 💶💶
———
Quelle:
„Ein Ehepaar aus Oberbayern hat wegen eines verspäteten Zuges seinen Urlaubsflug ab München verpasst. Die Kosten für den Ersatzflug muss es selbst tragen. Das Amtsgericht München sieht den Fehler bei der gewählten Zugverbindung.“
https://www.airliners.de/gerichtsurteil-ansprueche-knapper-bahnanreise-flughafen/90760
 
Das Thema Bahnanreise zum Flughafen -> große Zugverspätung -> Flug verpasst kam hier, auf den über 700 Thread-Seiten, bestimmt das ein oder andere Mal auf.
Das Amtsgericht München hält 122 Minuten vor Abflug am Flughafenbahnhof, für zu knapp bemessen. Klage gescheitert - gibt kein Moos 💶💶
———
Quelle:
„Ein Ehepaar aus Oberbayern hat wegen eines verspäteten Zuges seinen Urlaubsflug ab München verpasst. Die Kosten für den Ersatzflug muss es selbst tragen. Das Amtsgericht München sieht den Fehler bei der gewählten Zugverbindung.“
https://www.airliners.de/gerichtsurteil-ansprueche-knapper-bahnanreise-flughafen/90760
Hat aber wenig mit den Fällen hier zu tun.
Dort ist der Zug Teil der Buchung (mit Flugnummer). Da hab ich beispielsweise letzte Woche mein Geld bekommen.

Der Fall, den du hier vorstellst, klingt sehr stark nach Rail & Fly.
Außerdem: Hätten das Paar einen Zug früher genommen, wäre es womöglich zu einem anderen Urteil gekommen (siehe letzter Absatz).
 
Der Fall, den du hier vorstellst, klingt sehr stark nach Rail & Fly.
Das kann sein. Leider wird kein Aktenzeichen genannt oder näherliegende Informationen. Laut Gericht „seien Verspätungen und betriebliche Störungen im deutschen Schienenverkehr eine allgemein bekannte Tatsache“ 🚆👹👿
Also, immer mit ordentlich zeitlichem Puffer zum Flughafen anreisen.
 
Hat aber wenig mit den Fällen hier zu tun.
Genau zumal es schon einige Entscheidungen zu Rail&Fly gibt, dort wurden mindestens drei Stunden planmäßige Ankunft vor Abflug am Flughafen als Richtwert genannt.
Also, immer mit ordentlich zeitlichem Puffer zum Flughafen anreisen.
Ja mindesten drei Stunden vor Abflug, hätte der Prozessbevollmächtigte aber ziemlich einfach heraus finden können.

Bei Airrail sieht die Sache eben anders aus, dort wird ja durch LH der Zug bestimmt und voorsätzlich abendteuerliche Umstiege angeboten.
 
Das kann sein. Leider wird kein Aktenzeichen genannt oder näherliegende Informationen.
laut LTO Amtsgericht München, Urt. v. 17.09.2026, Az. 112 C 11815/26

Finde ich online nicht, aber dem Artikel dort nach handelte es sich um ein Rail & Fly Ticket.


Interessant an dem Fall finde ich, dass hier die vom Veranstalter angegebene Fantasiezeit von "spätestens 120 Minuten vorher am Schalter" als Begründung herhalten darf.
 
Veranstalter<>Airline....und wann die Paxen tatsächlich am Schalter waren, steht dort auch nicht, herhalten(oder zusatzbegründung) tut eher, dass selbst wenn alles gepasst hätte 120 minuten kaum eingehalten werden konnte. Btw. Grobe Fahrlässigkeit attestiert
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Paar aus dem südlichen Oberbayern hatte seinen Flug ins ägyptische Hurghada nach Angaben des Gerichts verpasst, weil sein Zug im September 2025 wegen Personen im Gleis mehr als eine Stunde zwischen Tutzing und Pasing stand.
Da kann man nur hoffen, dass die Bundespolizei diese Personen im Gleis ausfindig gemacht hat. Dann müssen die für den Schaden (Kosten Ersatztickets) aufkommen.
 
Da kann man nur hoffen, dass die Bundespolizei diese Personen im Gleis ausfindig gemacht hat. Dann müssen die für den Schaden (Kosten Ersatztickets) aufkommen.
Eher weniger, da man sicherlich gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen hat - das Paar hätte doch auch schlicht Taxi zum Flughafen fahren können, als die Verzögerung ersichtlich wurde.
 
Regelmäßig lassen Eisenbahnverkehrsunternehmen aber die Fahrgäste nicht aus dem Zug aussteigen, wenn der Zug mitten auf der Strecke (abseits eines Bahnsteigs) zum Halten kommt.
 
Das habe ich bisher nur in F erlebt. Selbst in C darf man nur rennen und hoffen.
Das hat nichts mit der Reiseklasse zu tun, sondern bei knappen/verspäteten Anschlüssen macht LX öfters.

Als ich letzten in ZRH für eine geplante Übernachtung ankamen, standen gleich drei Minibus mit verschiedenen Zielen dort, nachdem wir mit etwa +20 gelandet waren.

Im Zweifel lässt man den Abflug um ein paar Minuten warten und schafft die Paxe direkt zum nächsten Flugzeug, gerade abends dürften die Chancen hoch sein, denn selbst wenn der Anschluss mit +20 in OTP landen sollte wird das niemanden interessieren.
 
War ein Flug MUC-ZRH-JNB spät am Abend. Null Alternativen. Es waren auch einige Gäste außer uns betroffen. MCT war weit unterschritten.
Wenn es zu knapp wird, besonders wenn du noch durch die Passkontrolle musst, kann es auch sein, dass es nicht gemacht wird, um ein Delay zu vermeiden. Dazu stehen auch keine unbegrenzten Fahrer zur Verfügung und dann wird Priorisiert.
 
Das hat nichts mit der Reiseklasse zu tun, sondern bei knappen/verspäteten Anschlüssen macht LX öfters.

Als ich letzten in ZRH für eine geplante Übernachtung ankamen, standen gleich drei Minibus mit verschiedenen Zielen dort, nachdem wir mit etwa +20 gelandet waren.

Im Zweifel lässt man den Abflug um ein paar Minuten warten und schafft die Paxe direkt zum nächsten Flugzeug, gerade abends dürften die Chancen hoch sein, denn selbst wenn der Anschluss mit +20 in OTP landen sollte wird das niemanden interessieren.
Hab ich auch schon erlebt, als ich mit Edelweiss von LAS nach ZRH geflogen bin (Discover wurde gecancelt) und wir am Parkplatz auf dem Rollfeld ankamen. Andere Y-Passagiere wurden dort zu ihrem nächsten Flieger gefahren, statt wie wir den Bus ins Terminal zu nehmen.
 
EW hat für Dezember meinen DUS-BER Flug mit folgenden Abflugzeiten annulliert:
Abflug: 22:05
Ankunft: 23:15

Automatisch erfolgte Umbuchung auf Abflug 15:45 Uhr.. ab CGN leider keine Abend-Alternative verfügbar

Über 6h früher ist nicht möglich für mich... Alternativen abends gäbe es mit LH über MUC mit Abflug 19:40 Uhr.

Da es sich ja hier praktisch um den letzten Flug des Tages handelt... wäre die nächstmögliche Alternative erst am nächsten Tag gegeben...

Lese ich EU261 richtig, dass DUS-MUC 19:40 - 20:45 und MUC-BER 21:30 - 22:40 nicht als Ersatzbeförderung taugt da früherer Abflug ab DUS als ursprünglich geplant?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lese ich EW261 richtig, dass DUS-MUC 19:40 - 20:45 und MUC-BER 21:30 - 22:40 nicht als Ersatzbeförderung taugt da früherer Abflug ab DUS als ursprünglich geplant?
Leider ja, aber du hast Anspruch auf die Betreuungsleistungen wie Übernachtung und Verpflegung, das könntest du durchaus nutzen wenn du bei EW versuchst die LH Verbindung zu bekommen.

Mir fehlen die empirischen Daten zu EW aber ich hatte es schon oft erlebt, dass die Umbuchungen plötzlich doch flexibler möglich waren wenn es um mögliche Übernachtungskosten ging, mehr als ablehnen können sie es nicht.

Wenn der Hinweis kommt die Annullierung sei bereits mehr als zwei Wochen mitgeteilt worden, dann musst du denen mitteilen, dass das für die Frage von Betreuungsleistungen irrelevant ist.

Wäre es eine Option am nächsten morgen zu fliegen?
 
Leider ja, aber du hast Anspruch auf die Betreuungsleistungen wie Übernachtung und Verpflegung, das könntest du durchaus nutzen wenn du bei EW versuchst die LH Verbindung zu bekommen.

Mir fehlen die empirischen Daten zu EW aber ich hatte es schon oft erlebt, dass die Umbuchungen plötzlich doch flexibler möglich waren wenn es um mögliche Übernachtungskosten ging, mehr als ablehnen können sie es nicht.

Wenn der Hinweis kommt die Annullierung sei bereits mehr als zwei Wochen mitgeteilt worden, dann musst du denen mitteilen, dass das für die Frage von Betreuungsleistungen irrelevant ist.

Wäre es eine Option am nächsten morgen zu fliegen?

ab wann würden denn die Betreuungsleistungen hinsichtlich Verpflegung gelten?
Also ab welcher Uhrzeit?
Müssten die nach dem planmäßigen Abflug stattfinden?
Weil ich könnte mir vorstellen, dass bei einer Quittung von 21:00 Uhr EW behaupten wird -> "jaaaaaaaa, aber wir waren ja noch gar nicht zuständig"
 
Lese ich EW261 richtig, dass DUS-MUC 19:40 - 20:45 und MUC-BER 21:30 - 22:40 nicht als Ersatzbeförderung taugt da früherer Abflug ab DUS als ursprünglich geplant?
Nunja, eigentlich sollte eine Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung durch die Airline erfolgen. Ist dies die einzige und nächstmögliche Verbbindung EW mit Frist zur Umbuchung auffordern und nach verstreichen der Frist selbst buchen und einklagen. Ein Anwalt kann Dir sicherlich dabei helfen, Deine Ansprüche durchzusetzen.
 
Nunja, eigentlich sollte eine Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung durch die Airline erfolgen. Ist dies die einzige und nächstmögliche Verbbindung EW mit Frist zur Umbuchung auffordern und nach verstreichen der Frist selbst buchen und einklagen. Ein Anwalt kann Dir sicherlich dabei helfen, Deine Ansprüche durchzusetzen.

die praktischerweise "nächstmögliche" Verbindung wäre DUS-BER am nächsten Tag um 07:00 Uhr morgens, auch mit EW.

Daher ja mein Hinweis / Frage, ob man irgendwie deutsches Recht oder EU261 auch so auslegen könnte -> dass auf eine frühere Verbindung am gleichen Tag umgebucht wird, wenn es sich um die letzte Verbindung handelt.

Abflug 15:45 Uhr ist +6h vor dem ursprünglichen Abflug
Abflug 07:00 Uhr am nächsten Tag ist +8h später als mein gebuchter Abflug

so nach Gefühl kann es ja eig nicht sein, dass es da nichts dazwischen gibt..
 
Die EU/261 gibt den früheren Flug nicht her, deutsches Recht m.E. schon - insbesondere, wenn dadurch ja dann auch die Unterstützungsleistungen (Hotel, Verpflegung) gem. EU/261 wegfallen und man somit auch den Schaden mindert. Die große Preisfrage in dem Kontext wäre natürlich, wie groß die Differenz zwischen gezahltem Flugpreis und der Ersatzbeförderung ist.
 
Die EU/261 gibt den früheren Flug nicht her, deutsches Recht m.E. schon - insbesondere, wenn dadurch ja dann auch die Unterstützungsleistungen (Hotel, Verpflegung) gem. EU/261 wegfallen und man somit auch den Schaden mindert. Die große Preisfrage in dem Kontext wäre natürlich, wie groß die Differenz zwischen gezahltem Flugpreis und der Ersatzbeförderung ist.

60€ vs 267€
 
Die EU/261 gibt den früheren Flug nicht her,
Sichher? Die KI sagt:
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Sie bei einer Flugannullierung oder einer Nichtbeförderung das Recht, zwischen einer vollständigen Ticketrückerstattung und einer anderweitigen Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wählen.

Selbst, als Beispiel, die IAA (Irish Aviation Authority) sagt eindeutig unter Berufung EU261 dazu:
re-routing as close as possible to the original departure time
 
Zurück
Oben