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EU Fluggastrechte / Annullierung

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Also ab welcher Uhrzeit?
Da gibt es keine fixe Regelung, muss zugeben ich hatte bisher genau diesen Fall noch nicht hatte.

Aber im Zweifelsfall wird es beim Hotel irrelevant sein ob du schon um 17:00 Uhr eincheckst oder erst um 22:00 Uhr, was Verpflegung angeht ist der Fall in der Tat gar nicht so einfach weil dieser so spät statt finden sollte, wenn du sowieso vor dem Abflug das Abendessen geplant hattest ist der Anspruch fragwürdig.

Den einzigen Fall den ich bisher hatte, war dass ich gegen Abend in AMS angekommen war und der Anschluss annulliert wurde, ich bekam den Hotelvoucher aber kein Essen inklusive Restaurant war dort geschlossen, dass ich vor dem Abflug schon zeitlich essen war hat KLM aber nicht interessiert.
Die EU/261 gibt den früheren Flug nicht her,
Man könnte höchstens noch vortragen, dass die EU VO einen Abflug von einer bzw zwei Stunden früher zulässt ohne, dass der Anspruch auf Ausgleichszahlung entsteht.

Aber eine Umbuchung zu erreichen um dann die Übernachtungskosten zu vermeiden könnte zielführender sein.

Von daher sollte erst einmal geklärt werden die EW sich verhält, wenn die Ablehnung der schon angebotenen Alternativ erklärt.
 
Ich brauch mal wieder euren Rat. Flug von FAO über BRU nach PRG mit Brussels auf 220er Ticket. Das 2. Leg wurde während des Stopovers in BRU annuliert, automatische Umbuchung auf einen Flug 2 Stunden später, Buchungscode blieb gleich, neuer Ticketstock 0822. Dieser Flug hat sich allerdings verspätet, so dass die tatsächliche Ankunftszeit um 2 Stunden 40 Minuten verspätet war.
Was greift den jetzt? Die Anullierung, die Verspätung oder eine Kombination? Und Ansprechpartner ist ja sowieso Brussels, nehme ich an.
Danke schon mal!
 
Die Anullierung, denn der Flug wurde ja anulliert.

Allerdings reichten 2 Stunden 40 Minuten auf der Mittelstrecke nicht aus, denn hier ist ja eigentlich die gesamte Strecke FAO-PRG zu betrachten.

Du kannst natürlich versuchen nur für den Teil BRU-PRG die 250 Euro zu claimen aber wenn Brussels sich querstellt wirst du die Sache abschreiben müssen.
 
Die Anullierung, denn der Flug wurde ja anulliert.

Allerdings reichten 2 Stunden 40 Minuten auf der Mittelstrecke nicht aus, denn hier ist ja eigentlich die gesamte Strecke FAO-PRG zu betrachten.

Du kannst natürlich versuchen nur für den Teil BRU-PRG die 250 Euro zu claimen aber wenn Brussels sich querstellt wirst du die Sache abschreiben müssen.
What? :unsure:
 
Nun es wird immer die Gesamtstrecke heran gezogen, und für die Mittelstrecke brauchst du eine Verspätung am Zielort von drei Stunden oder mehr.

Das kann sich eben in beide Richtungen auswirken, als KLM die Strecke AMS-STR anulliert hatte und ich erst am nächsten Tag ankam mussten sie auch 600 Euro bezahlen, weil mein Abflugort CUR war.
 
Das ist nicht richtig, dass FR24 "nur die Zeit für den Touchdown" enthält. Solange die ADSB-Empfänger des FR24-Netzwerkes erfolgreich Signale empfangen, kann man auch die Bewegungen des Flugzeuges am Boden verfolgen.

Der Touchdown der LH425 erfolgte am 04.09.26 um 12:19. On-block war der Flieger laut FR24 ziemlich genau um 12:25, also exakt 3h verspätet.

Für Ansprüche aus EU261 ist jedoch nicht die On-Block-Zeit sondern der Zeitpunkt des Öffnens der Türen relevant. Mit On-Block 12:25 wird man die Türen sicher erst einige Minuten später geöffnet haben. Insofern sollte ein Anspruch gem. EU261 bestehen, sofern nicht außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der LH verursachend für die Verspätung sind.

Ein kurzer Abschlussbericht von mir: LH hat die Forderung zunächst abgelehnt, weil (nach deren Bewertung) die Verspätung unter 3 Stunden gelegen sein soll. Über die Schlichtungsstelle hat LH aber diese Ansicht aufgegeben und reguliert. :) Ein großes Dankeschön nochmals an Nitus!
 

Hier noch ein Report von mir über den Ablauf einer Zahlung von Discover.
 
Cityline hat den Flugbetrieb eingestellt
Oh stimmt sorry, sie nennen es jetzt "Lufthansa City"
Screenshot 2026-10-19 233802.png
[automerge]1792446279[/automerge]
Nein, das würde ich nicht als Annullierung sehen.

Gratis umbuchen kannst du vermutlich auf Kulanz trotzdem mit dem üblichen LH-Skchg Regeln.
Da gibt es wohl verschiedene Sichtweisen, darum habe ich die Frage mal hier gestellt, das Ticket tut allerdings so als hätte es nie eine Änderung gegeben also kein Skchg Vermerk.
Naja egal bis März fließt noch viel Wasser die Elbe lang.
 
Ja vor wurde das hier genannt:
LH67 Durchgeführt von: Air Dolomiti
Change of operating carrier

LH 570 08AUG FRA WDH 21:50- 08:20+1 UN

LH4356/70/08AUG FRA WDH 21:50 - 08:20+1 TK Change to operating carrier 4Y

No refund or rebooking on involuntary basis, as no change in departure/arrival time of 2 hours or more, respectively departure time not brought forward more than 1 hour.

Kein Rebooking nach internen Regeln
 
habe da auch mal ne Frage.
gebucht war Zürich - Washington am 9. Okt. Flieger defekt und nach ein paar Stunden dann storno. Ab ins Hotel. UA schickt mir am Abend noch ein good will Travel Certificate über $650 ( die Auswahl war 32.500 Meilen oder $650 Travel Certificate )

neu gebucht auf Zürich -Rom-Washington am 10. Okt. LX nach Rom hat Verspaetung und ich verpasse die IAD Maschine.

Fuer die ersten $600 sollte ja UA zuständig sein, für den 2. Anspruch dann UA oder LX ? UA Agent sagt LX ist zuständig. Stimmt das, wenn es ein UA Ticket ist ?

heute hat UA per Email folgende Auswahl angeboten: weitere US$ 1000 Travel Certificate oder 50.000 Meilen oder EURO 600

Swiss hat zwischenzeitlich einen Anspruch abgelehnt mit der Begründung Wetter. Ich habe es an Kexbox abgegeben und er hat Swiss auch bereits kontaktiert
 
Hallo Zusammen,

ich habe eine C Buchung im April für ZRH-TLV und zurück. Bisher war der FLug als A330-300 geplant. Das hat sich nun erledigt und es wir damit einem A321Neo geflogen. Nicht so cool :(

Ich habe von einem Urteil von einem unserer Forenanwälte gelesen, wo dies als Downgrade gesehen wird. Hat da jemand Erfahrungen?
 
Tja nur ist der Ausgang gar nicht so unbestimmt, wie schon dargestellt gibt es einige Ansatzpunkte die für eine Zahlungsverpflichtung sprechen, aber am besten kann das ein Fachmann klären der dann alle Details im Rahmen einer kurzen Erstberatung hat.

Darüber hinaus tust du so, als würde das ganze Wochen dauern, das ist nicht der Fall im Zweifel erfordert es etwas Zeit die Dokumente zusammen zu suchen, was in diesem Fall nicht das Problem sein dürfte, da ja schon die Schlichtung läuft.

Den Rest mach dann ein Anwalt, Zeitaufwand hier als das Beratungsgespräch selbst und somit insgesamt unter einer Stunde, ich weiß jetzt nicht wie es mit deinem Job aussieht aber ein Stundensatz von 600 Euro die Stunde ist die absolute Ausnahme.


Aber du bist der perfekte Kunde für die Fluggesellschaften, der "dumme Kunde" der sich eben schon mit einer Ablehnung zufrieden gibt, von daher mach du dein Ding und die anderen ihres (fun Fact Lufthansa hat in acht der neun jetzt 2026 abgeschlossenen Verfahren auch immer abgelehnt nach Klage wollte mein spezieller Brieffreund Philip doch bezahlen Prognose bei denen die gerade noch laufen wird es nicht anders sein).
Kurzes Update. Das Schiedsgericht ist zumindest mal zu einer Entscheidung gekommen und empfiehlt als Schlichtung, dass UX uns die 1200 EUR zu zahlen hat. Hat dabei 2 Gerichtsurteile zum selben Sachverhalt zitiert und die Begründung von UX als außergewöhnlichen Umstand weggewischt. Falls UX dem Vorschlag nicht folgt, werden wir einen Anwalt einschalten und mit Klage drohen. Hoffe mal die knicken jetzt ein und wollen es nicht noch weiter rauszögern weil sie denken für uns wäre es zu viel Aufwand das vor Gericht zu bringen. Haben zum Glück einen bekannten als Anwalt, der seinen Briefkopf dafür hergibt, die Forderung von 1200 nochmal anzumahnen und wir ansonsten Klage einreichen werden.
 
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