[Steuer] Geldwerter Vorteil bei Flugtickets

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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.058
447
VIE
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Hallo!

Kann mir mal jemand erklären wie man den Vorteil berechnet und wie und wie viel man es dann versteuern soll?

Was es an sich ist, ist mir klar, aber der Rest nicht.

Danke

Lg
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Naja man nimmt den Ticketpreis - dieser ist dann der Geldwerte Vorteil und wird entsprechend versteuert. Wenn das Ticket 1000€ kostet muss man halt in dem entsprechend Monat 1000€ mehr versteuern.
 

zoristage

Aktives Mitglied
12.02.2013
148
1
das 1000€ Tickt wird gerechnet als wenn der AG dir 1000€ mehr ausgezahlt hat.
Also fallen auf 1000€ X prozent steuern an, die du dann in Form von Lohnabzug(Lohnsteuer) oder am Ende des Jahres an Einkommensteuer bezahlst falls du selbstständig bist.

Je nachdem wie der geldwerte Vorteil aussieht und wieiviel anfällt, können auch Sozialabgaben anfallen.

Das ist ein etwas komplexeres Thema, du solltest deinen Steuerberater die Sachlage schildern der kann dich genau beraten.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
das 1000€ Tickt wird gerechnet als wenn der AG dir 1000€ mehr ausgezahlt hat.
Also fallen auf 1000€ X prozent steuern an, die du dann in Form von Lohnabzug(Lohnsteuer) oder am Ende des Jahres an Einkommensteuer bezahlst falls du selbstständig bist..

Mal unterstellt, der AG schenkt dir das Flugticket (Incentive Reise o.ä.)

Die 1000€ sind ja quasi eine Netto-Auszahlung des AG an dich, wenn er dir ein Flugticket schenkt. Also wird das (mal vereinfacht bei 50% Steuersatz gerechnet) als ein Bruttoeinkommen von 2000€ gerechnet und entsprechend versteuert.

Bei Meilentickets (M&M) fällt keine Steuer an, da M&M diese Tickets pauschal von sich aus versteuert.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Naja man nimmt den Ticketpreis - dieser ist dann der Geldwerte Vorteil und wird entsprechend versteuert. Wenn das Ticket 1000€ kostet muss man halt in dem entsprechend Monat 1000€ mehr versteuern.
wenn der Arbeitnehmer beruflich und/oder im Auftrag des Arbeitgebers irgendwohin reist, ist das eine Betriebsausgabe und keine versteckte Lohnzuwendung an den Arbeitnehmer ...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
wenn der Arbeitnehmer beruflich und/oder im Auftrag des Arbeitgebers irgendwohin reist, ist das eine Betriebsausgabe und keine versteckte Lohnzuwendung an den Arbeitnehmer ...

Es geht um die Berechnung des Vorteils - nicht darum wann ein entsprechender Vorteil entsteht - das man beruflich veranlasste Flüge nicht versteuern muss ist doch eh klar -du musst ja auch nicht die berufliche Nutzung eines Dienstwagens Steuern zahlen:doh:
 

leosky

Aktives Mitglied
13.08.2011
192
0
Wäre es rechtlich sauber, wenn ich mit meinem AG anstelle einer Gehaltserhöhung von 5 k im Jahr, vereinbare, dass ich meine urlaubstechnisch verflogene C Tickets abrechne?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Wäre es rechtlich sauber, wenn ich mit meinem AG anstelle einer Gehaltserhöhung von 5 k im Jahr, vereinbare, dass ich meine urlaubstechnisch verflogene C Tickets abrechne?

Das ändert ja nichts für dich - wenn du so deine Meilen/Punkte in 5000€ umwandeln willst fallen ja bei der entsprechenden Auszahlung genau die gleichen Steuern und Sozialabgaben an.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.225
1.841
KUL (bye bye HAM)
Mal unterstellt, der AG schenkt dir das Flugticket (Incentive Reise o.ä.)

Die 1000€ sind ja quasi eine Netto-Auszahlung des AG an dich, wenn er dir ein Flugticket schenkt. Also wird das (mal vereinfacht bei 50% Steuersatz gerechnet) als ein Bruttoeinkommen von 2000€ gerechnet und entsprechend versteuert.

Bei Meilentickets (M&M) fällt keine Steuer an, da M&M diese Tickets pauschal von sich aus versteuert.

Kannst du bitte die Grundlage im Steuerrecht angeben bei welchen Bezügen der Bezug mit dem individuellen Steuersatz fakturiert wird und dann versteuert? Das ist mir neu, daher auch ernstgemeinte Frage

Gruß
Cirrus
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Kannst du bitte die Grundlage im Steuerrecht angeben bei welchen Bezügen der Bezug mit dem individuellen Steuersatz fakturiert wird und dann versteuert? Das ist mir neu, daher auch ernstgemeinte Frage

Gruß
Cirrus

Das ist doch nicht neu, siehe Firmenwagen und die 1% Regelung. Ist in §8 Abs. 1 EStG geregelt. Auf den Vorteil im genannten Bsp. von 1000€ wird eben die Steuer und die Sozialversicherungsbeträge raufgerechnet.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Es geht um die Berechnung des Vorteils - nicht darum wann ein entsprechender Vorteil entsteht - das man beruflich veranlasste Flüge nicht versteuern muss ist doch eh klar
wenn es keinen Vorteil gibt, braucht man auch keinen zu berechnen und erst recht keinen zu versteuern ...
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Wäre es rechtlich sauber, wenn ich mit meinem AG anstelle einer Gehaltserhöhung von 5 k im Jahr, vereinbare, dass ich meine urlaubstechnisch verflogene C Tickets abrechne?

Wenn Dein AG das steuerlich sauber macht sind die abgerechneten Urlaubs-C-Tickets für ihn keine Betriebsausgaben und damit steuerlich nicht als Kosten absetzbar. Wird für den AG ein teures Vergnügen. Außerdem müsstet Du den geldwerten Vorteil versteuern. Das ist keine Win-Win Situation, eher das Gegenteil.

Theoretisch kann man an jedem Flugziel inklusive Urlaubsdestinationen nach "new business opportunities" Ausschau halten und das ganze als Geschäftsreise deklarieren; aber ein versierter Steuerprüfer könnte das dann mit dem genommenen Urlaubstagen abgleichen und dann besteht Erklärungsnotstand.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Mal unterstellt, der AG schenkt dir das Flugticket (Incentive Reise o.ä.)

Die 1000€ sind ja quasi eine Netto-Auszahlung des AG an dich, wenn er dir ein Flugticket schenkt. Also wird das (mal vereinfacht bei 50% Steuersatz gerechnet) als ein Bruttoeinkommen von 2000€ gerechnet und entsprechend versteuert.

Bei Meilentickets (M&M) fällt keine Steuer an, da M&M diese Tickets pauschal von sich aus versteuert.
was schon einmal die Frage aufwirft, warum ein AG ein Flugticket verschenkt und wenn schon, warum er es dann so dämlich tut?!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Kannst du bitte die Grundlage im Steuerrecht angeben bei welchen Bezügen der Bezug mit dem individuellen Steuersatz fakturiert wird und dann versteuert? Das ist mir neu, daher auch ernstgemeinte Frage

Gruß
Cirrus

Es ging mir speziell um den Fall bei Incentivereisen, wo eigentlich ja der Arbeitnehmer die Steuern dafür (als Sacheinkunft) zahlen müsste. Typischerweise wird aber wegen des Belohnungscharakters der AG auch noch zusätzlich die Steuern hierfür übernehmen, weswegen der anzusetzende Bruttobetrag entsprechend höher ausfällt als "nur" der Wert der Incentivereise.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
was schon einmal die Frage aufwirft, warum ein AG ein Flugticket verschenkt und wenn schon, warum er es dann so dämlich tut?!

Wenn der AG dem AN die Meilen überlässt und dieser damit Flüge bucht müssen diese als Geldwertervorteil versteuert werden - sofern es sich nicht um deutsche Programme (TB und M&M zahlen pauschal Steuern).

Da hier immer alle fordern das die AGs den ANs die Meilen zur privaten Nutzung überlassen ist das versteuern des Geldwerten Vorteils von Flügen die mit z.B. BAEC Meilen gebucht werden völlig nachvollziehbar und wenig dämlich. Der AN hat aber einen Freibetrag in Höhe von 1080€.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Es ging mir speziell um den Fall bei Incentivereisen, wo eigentlich ja der Arbeitnehmer die Steuern dafür (als Sacheinkunft) zahlen müsste. Typischerweise wird aber wegen des Belohnungscharakters der AG auch noch zusätzlich die Steuern hierfür übernehmen, weswegen der anzusetzende Bruttobetrag entsprechend höher ausfällt als "nur" der Wert der Incentivereise.
AG und AN sind sich einig, im Sinne einer Arbeitnehmermotivation, dem AN etwas Gutes zukommen zu lassen ... ok, einverstanden
sie bekommen das konstruktiv aber nicht so hin, dass es an der Betriebsprüfung vorbei kommt ... nein, nicht mehr einverstanden
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
AG und AN sind sich einig, im Sinne einer Arbeitnehmermotivation, dem AN etwas Gutes zukommen zu lassen ... ok, einverstanden
sie bekommen das konstruktiv aber nicht so hin, dass es an der Betriebsprüfung vorbei kommt ... nein, nicht mehr einverstanden

Dein Ansatz funktioniert in kleinen Unternehmen - in Konzernen nicht.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Hier hatten wohl nur wenige eine Lohnsteuerprüfung im Haus! Ich habe gerade mal wieder so einen Burschen im Haus. Der guckt u.a. sämtliche Reisekostenabrechnungen der letzten 5 Jahre durch.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Hier hatten wohl nur wenige eine Lohnsteuerprüfung im Haus! Ich habe gerade mal wieder so einen Burschen im Haus. Der guckt u.a. sämtliche Reisekostenabrechnungen der letzten 5 Jahre durch.

Der hat bei uns zuletzt erstaunlich viel ungefragt durchgewunken (bezgl. der Reisekostenabrechnungen).
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Haha, ist zwar schon ein paar Jahre her, aber bei meiner letzten Steuerprüfung haben den Prüfer die
Lustreisen nach Asien zur Aquirierung neuer Produkte und Lieferanten (haha) überhaupt nicht interessiert,
dafür hat er sämtliche eBay Aktivitäten bis in's letzte Detail unter die Lupe genommen

Kann man also pauschal nicht sagen, ob so etwas durchgeht oder nicht
 
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